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martin151

"Smartguru" Verkäufer auf Ebay Kleinanzeigen

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Gast stuhlfahrer
vor 15 Minuten schrieb Zickenversteher:

Da scheint ihm wohl langsam der Stift zu gehen.

Hahaha,- das wollen wir doch hoffen.... 😂

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Dem doch nicht.......

Da fällt dem Häupling Majestix eher der Himmel auf dem Kopf......

bearbeitet von greatoldman

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Am 7.9.2021 um 12:51 schrieb Smart 451:

...das überheblichste, dass der Feine Herr "smartkult24" macht, dass er alle die sich über seine Ware Negativ beklagen gleich bei Eb** meldet und verlangt dass die Negative Bewertung gelöscht wird.
...und im zweiten Screenshot mokiert er sich über einen ausländischen Kunden auch noch, dass dieser "falschen" Deutsch schreibt.
Mehr an fremdenha** geht echt nicht!!
In was für einer Welt lebt der denn?? 
Der von mir angehängte Screenshot von Eb** ist mal dafür stellvertretend.

 

Screenshot 2021-09-07 125018.jpg

Screenshot 2021-09-07 130114.jpg

Um mal nur auf die Screenshots einzugehen....als gewerblicher (Hat er so ein Konto!) ist der VERSENDER in der Pflicht zu beweisen das er die Ware verschickt hat. Und das geht NUR UND AUSSCHLIESSLICH mit einer Tracking Nummer. Sprich er DARF garnicht unversichert verschicken. Soviel zu Thema...Die Sendung MUSS astrein dem Empfänger zuordenbar sei. Sprich Quittungen von der einlieferung reichen NICHT da diese nur nachweis das man "irgendwas" verschickt hat, aber nicht dem Empfänger zuzuordnen ist.

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vor 3 Stunden schrieb greatoldman:

Hach bei einem Bekannten heute auch!

Hatte nachfragen lassen warum er als "Gewerblicher gemeldeter Käufer" (auch im Impressum von ihm) keine Garantie oder Rücknahme macht. Hatte nun einen Preisvorschlag im Nachrichtenfenster. 4,98% Rabatt!!!!!

Naja...jeer gewerbliche MUSS keine Garantie geben. Auch nicht an Privatpersonen. Auch eine Rücknahme is so ne Sache....

Der Händler MUSS aber einer Privatperson eine Gewährleistung (und das is n HIMMELWEITER Unterschied!) geben.

Das hat aber auch nichts mit seriösität zu tun. Als Beispiel: Die Firma Nikon ist eine der grössten Hersteller von Digitalkameras. Die geben GRUDSÄTZLICH in Deutschland nur ein Jahr Garantie. Aus Kulanz wurde währen der Gewährleistungszeit auch die Garantie verlängert. Aber es ist ein absoluter Irrglaube das ein Händler oder Hersteller Garantie geben MUSS. Das ist absolut freiwillig und kann im Gegensatz zur GESETZLICHEN Gewährleistung abgelehnt werden.

So und späterstens jetzt sind wir beim Thema...was willst du um bei dem Beispiel von dem Brabus Schild Garantie bzw Gewährleistung einreichen? Es kann ja kein technischer Defekt vorliegen? Maximal kann die Farbe abgehen. Hier würde auch jede seriöse Bude das ganze ablehnen mit "Stand der Technik" oder "normaler Verschleiss".

Da es das Fernabgabengesetz nicht mehr gibt aus die Rücksendung so eine Sache für sich Das muss a) nicht gemacht werden und b) nicht umsonst. Was Amazon und Zalando machen ist was ganz anderes was du als Händler machen MUSST. Ich kann dir auf Anhieb mehrer grosse Buden sagen die Teile nicht zurück nehmen. U.A. VW bei Elektroteilen, die "offline" gekauft wurden im Laden. Sprich falsch bestellt oder "doch nicht gebraucht" -> Pech gehabt. Würde mich im übrigen wundern wen das beim SC bzw Daimler anders ist...Ebenso sind schon immer Datenträgerwie CD´s, DVD´s etc schon seit 347843278257825 Jahren von der Rücknahme ausgeschlossen. Sei es bei Blöd Markt oder irgendwelchen Onlinebuden wie früher der EMP etc...

Nicht falsch verstehen...ich will den Knaben nicht in Schutz nehmen, aber das hat alles nichts mit unseriös zu tun.

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Das ist ja aber der Kausus Knacktus bei der Janze.

Er sieht sich ja als Privatmann und nicht als gewerblicher Versender und das bemüht er sich ja auch bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu betonen!

Normalerweise gehört er schon allein deswegen von dem jeweiligen Portal gesperrt!

Eine Anbieter mit diesem Portfolio ist schon ganz richtig als gewerblich anzusehen wie das sowohl eBay als auch die Kleinanzeigen vollkommen korrekt klassifizieren.

Deshalb gehört der mit seinen unzulässigen Privatmeinungen eliminiert und fertsch!

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 15 Minuten schrieb odie:

Nicht falsch verstehen...ich will den Knaben nicht in Schutz nehmen, aber das hat alles nichts mit unseriös zu tun.

 

Ich weiss zwar nicht, was Du für ein Rechtsverständnis hast, aber für mich ist das sogar in höchstem Maße unseriös, was der treibt!

Das fängt beim Copyright an und hört bei verweigerter Rücknahme noch lange nicht auf!

Ich glaube, Du solltest mal ein paar Geschäfte bzw. Erfahrungen mit dem machen! 😉

bearbeitet von Ahnungslos

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Naja, da er ja ein GEWERBLICHES Konto eröffnet hat (so waren zuminderst die mir bekannten, wobei ich ja nicht jede seine täglich wechselnden Konten kenne) KANN er sich auch im Text nicht rausreden.

Gewerblich oder nicht ist im übrigen Klipp und KLAR durch den Gesetzgeber definiert. Und auch durch jede Menge Urteile bestätigt. Kann man hier nachlesen: LG Dessau Urteil vom 11. Januar 2017, Az. 3 O 36/16

Selbst der EuGh sieht das "fast" so: EuGH (Urt. v. 04.10.2018, Az. C-105/17)

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vor 7 Minuten schrieb Ahnungslos:

 

Ich weiss zwar nicht, was Du für ein Rechtsverständnis hast, aber für mich ist das sogar in höchstem Maße unseriös, was der treibt!

 

Wiegesagt ich will den nicht in Schutz nehmen, aber Fakt ist nunmal das weder eine Garantie noch eine Rücknahme bei "echten" Händler PFLICHT ist. Und nur auf DAS bezieht sich mein Posting. Das sind alles Zusatzleistungen die sich eben eingebürgert haben und zum guten Ton gehören. Aber auf diese besteht nunmal KEIN Rechtsanspruch. Somit ist nicht jeder der sowas NICHT anbietet gleich unseriös...Wiegesagt, nur die 2 Sachen.

bearbeitet von odie

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Das Widerrufsrecht kann man nicht ausschliessen!


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Korrekt.

Das ist aber a) Zeitlich befristet (14 Tage ab Kauf) und b) müssen die Versandkosten nicht wie früher beim Fernabgabengesetz geregelt vom Händler übernommen werden. Hat aber mit einer "Rücknahme oder Garantie" erstmal nichst zu tun sondern man widerruft den Vertrag.

Viele Händler wie Amazon oder welche die auf Amazon gerne bleiben wollen gehen auch da weiter als 14 Tage. Das ist aber nunmal keine Pflicht.

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Als gewerbetreibender Händler muß er 24 Monate Gewährleistung geben, dass man auf 12 Monate bei Gebrauchtware kürzen kann  und ein Rückgaberecht für 14 Tage nach Erhalt (Wiederspruch gegen den Kaufvertrag) . Die i.d.R. immer verkürzte Gewährleistungszeit von 12 Monaten entsprechen fast 6 Monate Garantie gegenüber dem Verkäufer. Im Schadensfall in den ersten 6 Monaten muß vom Verkäufer  (nicht Hersteller) nachgewiesen werden, dass das Teil vorher in Ordnung war und kein Herstellungsfehler war. Das ist vom Verkäufer schwer nachzuweisen, ebenso wie ab dem 7ten Monat der Endkunde eigentlich nichts mehr nachweisen kann, aber vom Gesetz gefordert wird ( umgekehrte Beweislast) .

Bei Gebrauchtware sieht es grundsätzlich gleichs, aber.......Ein Gebrauchtteil kann kaputt gehen, Verschleiß wie an Bremsen sollten logisch sein , hat alles rein gar nichts mit Gewährleistung zu tun. Da gilt der Kaufvertrag, was auch eine Ebay - Kaufbestätigung sein kann.

Bei allem anderen könnte man den Smartguru an die Karre fahren, aber es gibt Menschen, die kennen unsere deutschen Behörden und kommen ein Leben lang durch. Ich habe hier noch einen 5 Jahre alten Titel rumliegen ( > 8% Zinsen vom Richter, wenn ich jemals dran komme ) und er macht im Namen anderer Personen weiter.

Frustiges Thema

 

Grüße, Willi

 

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vor 2 Minuten schrieb Jag_Willi:

Als gewerbetreibender Händler muß er 24 Monate Gewährleistung geben, dass man auf 12 Monate bei Gebrauchtware kürzen kann  und ein Rückgaberecht für 14 Tage nach Erhalt (Wiederspruch gegen den Kaufvertrag) . Die i.d.R. immer verkürzte Gewährleistungszeit von 12 Monaten entsprechen fast 6 Monate Garantie gegenüber dem Verkäufer. Im Schadensfall in den ersten 6 Monaten muß vom Verkäufer  (nicht Hersteller) nachgewiesen werden, dass das Teil vorher in Ordnung war und kein Herstellungsfehler war. Das ist vom Verkäufer schwer nachzuweisen, ebenso wie ab dem 7ten Monat der Endkunde eigentlich nichts mehr nachweisen kann, aber vom Gesetz gefordert wird ( umgekehrte Beweislast) .

 

 

Das ist ja alles Korrekt. Aber es ist ein Widerrufsrecht und nicht Rücknahme. Es ist Gewährleistung und nicht Garantie. Das is eben wie Vorfahrtachten und ein Stop Schild. Is auch nicht das selbe 😉

Aber ja das mit den Behörden stimmt. Wir haben im Familenkreis auch seit fast 20 Jahren einen Titel gegen ehemalige Mieter...Wen man weis wie kannst dich um alles drücken. Das is ja im Prinzip das schlimme.

bearbeitet von odie

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Gewährleistung und Garantie ist klar.

Aber das bei Warensendungen das Wiederrufsrecht und die Rücknahme nicht das gleiche sein sollen, verstehe ich nicht.

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Das eine gilt 14 Tage ab kauf, das andere länger. Das eine is gesetzlich vorgeschrieben, das abdere Kulanz der Unternehmen.

Nur weil du bei Paypal oder Amazon teilweise in Raten bezahlen kannst ist es nicht bei allen so 😉

bearbeitet von odie

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vor 1 Stunde schrieb odie:

Sprich er DARF garnicht unversichert verschicken.

 

Wo ist das geregelt? Gewerbliche müssen dann halt das Verlustrisiko selbst tragen, lässt sich ja einkalkulieren. Bei DPD z.B. kann man als Vertragskunde auf die Versicherung verzichten, dann hat man zwar eine Trackingnummer aber beim Verlust der Sendung gibts kein Geld, dafür ist das Paket ein paar Cent billiger.

Die Käufer betrifft das alles sowieso nicht, die haben einen Vertrag mit dem Verkäufer und nicht dem Versandunternehmen.

 

vor 46 Minuten schrieb odie:

Das eine gilt 14 Tage ab kauf, das andere länger. Das eine is gesetzlich vorgeschrieben, das abdere Kulanz der Unternehmen.

 

Mindestens 14 Tage ab Erhalt der Ware durch den Käufer, kann aber auch freiwillig länger sein. Wenn, wie beim Guru, die ordnungsgemäße Belehrung fehlt, noch mal bis 12 Monate länger (Infos hier).

 

vor 1 Stunde schrieb odie:

Ich kann dir auf Anhieb mehrer grosse Buden sagen die Teile nicht zurück nehmen. U.A. VW bei Elektroteilen, die "offline" gekauft wurden im Laden. Sprich falsch bestellt oder "doch nicht gebraucht" -> Pech gehabt.

 

Was auch korrekt ist, "offline" im Laden hat es nie ein Widerrufsrecht gegeben, das war immer schon eine freiwillige Rücknahme aber hier geht es ja um Fernabsatz, da "online".

 

bearbeitet von 450-3

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vor einer Stunde schrieb odie:

MUSS keine Garantie geben.

..er hat eine Garantie aber in seinem Impressum stehen!.

Oh sehe gerade, er muss dabei sein seine "Impessum" zu löschen. Einige haben sie noch einige nicht

 

 

 

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vor 8 Minuten schrieb 450-3:

 

Was auch korrekt ist, "offline" im Laden hat es nie ein Widerrufsrecht gegeben, das war immer schon eine freiwillige Rücknahme aber hier geht es ja um Fernabsatz, da "online".

 

Auch Online war das schon immer so. Kauf mal bei denen ein elekrisches Teil.

Intersant wirds z.B. bei H&R. Die schliessen in ihren AGBs die Rücknahme bei nicht original versieglter Ware aus. Sprich angebaut, past nicht, zurück wie vorgesehen is nicht. Wobei das sicherlich Diskussionebedarf hat. Also Beispiel: https://www.ebay.de/itm/311892079532?epid=22017184671&_trkparms=ispr%3D1&hash=item489e3773ac:g:mvsAAOSw~rpZOmK0&amdata=enc%3AAQAGAAACoPYe5NmHp%2B2JMhMi7yxGiTJkPrKr5t53CooMSQt2orsSB0Xm7k0guzAysaIMfJcbBGh3koKSeFWQF73uTBx%2FZQOl8pyLCxWIw8Nwqw%2FQO%2Bl9EzIzd9fbFE0%2BATmHkYJwAgPOKWX%2FByPHq79z9hCBBU9j1VIA8o85xmG%2BBKUC0pikAkO3DVbqwjVkMtx0lojbF8ax27ILP3ogyNzoXGIpmq0r%2BqZJEMZEkyYKyZF2%2BsgHyTiEuFu%2F3va%2BUY5%2FGogg4ZdxzM6FHeTaSJXviD0mqGVVQafuAkTReNJzyLXSkbnejl4fL6L0vIMpqHSvFNa40Ehw4zfT%2FnHbyihA%2BZHA8c91odh9jflDWd31%2FaM8ReHNyNls4%2Fdedu8%2F20KZEZqVJpFMYH9yKdP0nnfi9mAarhdzrKOSrbr3qn31bntGBqM2VotZSJN4%2Fpgc80%2BjH89B8nhYp47IlvXrKwInBBfpr8ygF1NvJg7%2B81htFtWXX7NNR2wLju9eZiFT7XrI457xStlZSCFltqJYA%2FEy0jqo%2FzQYl9Q3RJ9cVYKP8GBSFbdx8XopRDgsMdA%2FiX7TQju10qHxXxc%2B8D8YTZjDX7tv2%2FMruCXCcmdD8dLXTZ42g6rv8108k9KmxKRan12grnbOWlda2lFYROQzhh5CcXdQvvTrgOJsEByhljScZsiDkOYGeCR%2F6XZttLZDykL3OunePtBU4OsZfw481235mweXWBjR5ZEYyhUgloIEuRVUYnNF%2F5%2B0y%2Fc8TkPwynFQR73Agt7P3Mw1AjasdQ5dfvtDy%2BbCD7sR5W35FCyzyEWW2UnWxO1hiDg6OQdzsbdCgqAfhl7bG20vntWqI3WDaUJ1x%2F8HfaaPz6Q7n77HS29qyvYc7yH5LxVDnfmhW9BAihzHIA%3D%3D|ampid%3APL_CLK|clp%3A2334524

Und ja, das is nur n Händler, aber wen die Scheiben kaufst liegt IM Karton auch n Zette von H&R das angebaute Teile NICHT zurück genommen werden können. Warum auch immer.

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vor 1 Minute schrieb odie:

Und ja, das is nur n Händler, aber wen die Scheiben kaufst liegt IM Karton auch n Zette von H&R das angebaute Teile NICHT zurück genommen werden können. Warum auch immer.

 

Naja, kreative Ideen, warum das Widerrufsrecht ausgerechnet bei ihnen nicht gilt, haben viele 😀 Die Frage ist, was davon vor Gericht bestand hat, wenn es denn mal jemand anfechtet.

Für gebrauchte Ware gibt es ja auch noch Regelungen zum Wertersatz, die eventuell in Betracht kommen.

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vor 35 Minuten schrieb odie:


Intersant wirds z.B. bei H&R. Die schliessen in ihren AGBs die Rücknahme bei nicht original versieglter Ware aus. Sprich angebaut, past nicht, zurück wie vorgesehen is nicht. Wobei das sicherlich Diskussionebedarf hat.


Und ja, das is nur n Händler, aber wen die Scheiben kaufst liegt IM Karton auch n Zette von H&R das angebaute Teile NICHT zurück genommen werden können. Warum auch immer.

 

Da lohnt es sich, mal mit dem Sinn des Wiederrufsrecht zu beschäftigen. Dort ist nicht geplant, dass man nach Einbau und nicht gefallen/ nicht passendes Teiles, das wieder zurücksenden kann. Ist auch voll verständlich.

Der Sinn ist, das man die gleiche Möglichkeit hat wie im Ladengeschäft in die Hand zu nehmen oder auch nur die Originalverpackung wie im Ladengeschäft.

 

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Am 16.5.2021 um 22:04 schrieb martin151:

Bildschirmfoto 2021-05-16 um 22.02.50.png

Hallo Martin151 auch ich bin vor gut einem Jahr von dem Vogel böse über das Ohr gehauen worden, am guten Schluss habe ich die Faust in der Tasche gemacht weil mit den Typ nicht zu verhandeln war er Liebt halt Geld noch mehr wie Smart. Ich finde es sehr gut das du ihm jetzt ein paar hoffentlich GROSSE Schwierigkeiten machst, doch Warne ihn doch nicht, lass einfach die Mühlen der Behörden / Paypal und was du noch so abschuppst ihre Arbeit machen und dann trifft es ihn unvorbereitet. Genai so wie mich als ich das Paket geöffnet habe und die Artikel bei weitem nicht in so einem guten zustand waren wie die Falschen Bilder vorgespiegelt haben. Bleib dran ich drücke die Daumen....

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vor einer Stunde schrieb Tom14:

am guten Schluss habe ich die Faust in der Tasche gemacht weil mit den Typ nicht zu verhandeln war 

 

Genau das bringt diese Typen in die Position, in der dieser arrogante Oberknallkopf arbeitet!

Wenn der jeden Tag mit zig Anzeigen überzogen werden würde, dann würde ihm irgendwann nichts mehr anderes übrig bleiben, als kleinere Brötchen zu backen!

Genau das Gegenteil ist der Fall, jeder über den Löffel barbierte müsste alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, diesen Parasit an der Gesellschaft zur Strecke zu bringen! 

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vor 5 Stunden schrieb Jag_Willi:

ein Rückgaberecht für 14 Tage nach Erhalt (Widerspruch gegen den Kaufvertrag) .

vor 4 Stunden schrieb 450-3:

Mindestens 14 Tage ab Erhalt der Ware durch den Käufer, kann aber auch freiwillig länger sein. Wenn, wie beim Guru, die ordnungsgemäße Belehrung fehlt, noch mal bis 12 Monate länger (Infos hier).

 

Genau so ist es und nicht anders!

Und genau das interessiert den nämlich nicht!

Das ist aber ein gesetzlich geregeltes Recht und kein Goodwill des Verkäufers!

Das interessiert den aber genauso wenig wie andere Rechte des Kunden!

Und genau deshalb würde dem mal eine volle Breitseite gehören! 🙄

Treffer, versenkt sozusagen! 😉

 

Da sind wir bei der Garantie oder Gewährleistung noch gar nicht angekommen!

Wenn das nicht in höchstem Maße unseriös ist, dann weiss ich auch nicht!

bearbeitet von Ahnungslos

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