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martin151

"Smartguru" Verkäufer auf Ebay Kleinanzeigen

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... das hab ich auch mal zu meiner Frau gesagt. Hat die mir gleich für eine Woche das Taschengeld gestrichen.. bin ich vorsichtig geworden und sage sowas nicht mehr wenn sie es hören könntew, ich hoffe, sie liest hier nicht heimlich unter einem Pseodonym mit, falls doch sage ich, Du hättest mich angestiftet.

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vor 15 Stunden schrieb martin151:

Die Ust. ID gibt es jedoch für alle Firmen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, deshalb haben z.B. niedergelassene Ärzte oder Ing.Büros u.U. Keine,

 

Das stimmt nicht so ganz. Auch als Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug kann man eine Ust. ID beantragen und bekommen. Quelle: Hatte ich selbst.

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vor einer Stunde schrieb themars2011:

 

Das stimmt nicht so ganz. Auch als Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug kann man eine Ust. ID beantragen und bekommen. Quelle: Hatte ich selbst.

o.k. , gut zu wissen!

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vor 16 Stunden schrieb martin151:

... das hab ich auch mal zu meiner Frau gesagt. Hat die mir gleich für eine Woche das Taschengeld gestrichen..

 

Wenn Du einen guten Fluchtweg hast, könntest Du ihr ja diese beiden Bildchen zeigen 😆

Oder hatte ich die schon mal gepostet?

evolumw.jpg

garage.jpg

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Interessant, dass er sich als gewerblicher Verkäufer die Paypalzahlungen als Freund und Familienbuchung bezahlen lässt um die Paypalgebühren zu umgehen - dürfte Paypal ganz und gar nicht gefallen! Damit verstößt er in mehrfacher Hinsicht gegen ihre Bestimmungen, als gewerblicher Händler muss er Käuferschutz bei Paypalzahlung bieten (allein schon wegen dem Fernabsatzgesetz).

Da er als gewerblicher Händler vom Gesetz her bei Onlineverkäufen Rücknahme anbieten MUSS, kann er tausend Mal im Verkaufangebot reinschreiben das er es als Privatverkauf ohne Rücknahme macht - es ist nichtig und auch völlig irrelevant ob nun eine Privatperson oder ein anderer Gewerbetreibende bei ihm kauft. Für ihn gilt das Fernabsatzgesetz und er ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen den Artikel zurückzunehmen - ohne wenn und aber!

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@Malli das ist ein wirklich wertvoller Hinweis! wir werden diesbezüglich morgen Kontakt mit Paypal aufnehmen!

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👍


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vor 1 Stunde schrieb Malli:

als gewerblicher Verkäufer

Das "Geheimnis" wird einfach darin bestehen, daß er sich selbst als privater Verkäufer betrachtet und ob Ebay Kleinanzeigen anderer Ansicht ist ist ihm schnuppe. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Ich denke mal, daß der darauf abheben wird, daß er per seiner Definition ein Privatverkäufer sein will und die Klassifizierung, daß er als gewerblicher Verkäufer tätig ist, von Ebay, bzw. von den Kleinanzeigen stammt.

Bei dem angebotenen Sortiment in Verbindung mit den Stückzahlen der Annoncen würde ich das aber auch so sehen, daß das gewerblich erfolgt. Das geht schon weit über die Geschäftstätigkeit eines privaten Anbieters hinaus!

 

Hajo hat das gleiche mit anderen Worten ausgedrückt, wie ich sehe!

 

Die effektivste Möglichkeit sehe ich immer noch in der Einschaltung der Finanzbehörden!

Denn hier gibt es ganz einfache gesetzliche Grundlagen!

bearbeitet von Ahnungslos

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Mal so rein gefragt, für mich zum Verständnis....

Wenn ich selbständiger Handelsvertreter bin, so wie "SOS", und ich höchst wahrscheinlich ein Gewebe gemeldet habe, ist das denn dann für mich als Verkäufer nicht von Vorteil, wenn Käufer im Steuerlichen Sinne auch ein Gewerbe hat?


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Naja, so lange der gesamte Umsatz komplett an der Steuer vorbei geschleust wird und überhaupt keine Steuer gezahlt wird ist das natürlich für den Verkäufer am besten.

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vor 2 Minuten schrieb Ahnungslos:

Naja, so lange der gesamte Umsatz komplett an der Steuer vorbei geschleust wird und überhaupt keine Steuer gezahlt wird ist das natürlich für den Verkäufer am besten.

Okay, dass war mir klar @Ahnungslos


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Spannende Geschichte... hab seit einem Dreiviertel Jahr einen Rechtsstreit gegen einen völlig irren ebayverkäufer laufen mit an sich völlig klarer Rechtslage, und ich kann nur sagen, wenn Ihr den Rechtsweg betreten wollt: Setzt Euch hin, schnallt Euch an, stellt viel Popcorn bereit und seid bereit zum Staunen und Wundern, was dann passiert. Recht haben und Recht bekommen sind in diesem Land so weit voneinander entfernt wie Sonne und Pluto oder Senseo und echter Kaffee oder Taliban und Frauenrechte.

 

Wie es aussieht, zuckt der Kerl zu mails wie Deinen gelangweilt mit den Schultern und läßt Dich kalt lächelnd runterlaufen mit einem "verklag mich doch", wissend, daß das eben keiner tun wird, der nicht zwingend seine Rechtsschutzversicherung mal entrosten muß. Und selbst die mit nicht, einfach weil Zeitaufwand und Nervenkrieg und die 150,- SB jeden davon abhalten. Und Anzeigen an Finanzamt, Polizei, Ebay, PayPal, Batman oder die Heilsarmee verlaufen allesamt im Sande, schlimmstenfalls kriegt der eine unfreundliche mail von denen, aber Du Deine Kohle trotzdem nicht zurück.

 

Kann Dir nur sagen, volles Beileid, aber stecks weg und verplemper da keine Zeit mehr mit. Jeder hier ist selbst erwachsen genug um zu entscheiden, so einem Drecks... auf den Leim zu gehen oder nicht. Warnzeichen sind ja genug da.

 

bearbeitet von dieselbub

Alles wird gut!

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Ich finde es trotzdem gut, dass Martin151 sich das nicht gefallen lässt!

Ich bin mal spontan von Magdeburg nach Hamburg gefahren und habe dort am Verkaufstresen eines offiziellen US-Teilehändlers gerüttelt...nachdem man mich am Telefon dumm abgekanzelt hatte...

Das Problem wurde zu meiner Zufriedenheit gelöst...

 

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Klar ist es immer richtig und gut sich zu wehren auch bei "Kleingkeiten", weil darauf bauen diese Spezialisten ja, daß sie damit durchkommen, weil sich das bei Kleinsummen eben keiner antut. Und genau deshalb hab ich ja auch wegen lachhaften 70€ Streitwert dann doch den Anwalt einen Brief schreiben lassen.... hab allerdings nicht damit gerechnet, daß der Verkäufer völlig neben der Spur fährt und nun seinerseits versucht mit allen haarigen Tricks und Anwalt und absolut grotesken bis lachhaften "Argumenten" um die Zahlung rumzukommen, und daß das Gericht das auch noch aufgreift. Die Verfahrenskosten übersteigen demnächst die 1.000€-Grenze, und es geht grad erst richtig los.

 

Wie gesagt, alles ist sowas von offensichtlich und haarsträubend, aber das Gericht (!) verlangt nun von mir Nachweise aller Art für das ganz klar zugestellte und angeblich nicht erhaltene Retouren-Paket, was mit der Sache nicht das Geringste zu tun hat. Man sollte sich einfach im Klaren drüber sein, was man da ggf lostritt.

 

Trotzdem Martin151: Dranbleiben, alles richtig so! Daumendrück!

bearbeitet von dieselbub

Alles wird gut!

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Bei PayPal klicke ich immer den "gewerblich" Button, auch wenn der Verkäufer jammert. Ich mache es dann so, dass ich bei 

Betrag errechnen lassen den ermittelten Betrag überweise. Auch ein privater Kauf ist dann über PayPal versichert und der private Verkäufer hat keine Geldeinbußen 

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An @martin151 mach doch ein "MonyPool" oder wie das heißt auf. Ich würde was einzahlen damit Du nicht allein auf den Kosten sitzen bleibst.

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Moin zusammen,

alle haben recht, und wer mich etwas besser kennt weiss, dass ich sehr großzügig bin und dass es mir weiss Gott nicht um 33 Euro geht. Ich könnte mir auch 330 Euro für einen falsch bestellten Artikel leisten, und, ganz ehrlich, dass ist mir auch schon passiert.

Ich bin seit 1998 selbstständig und zahle ordentlich meine Steuern weil ich der Überzeugung bin, wenn man durch fleissige Arbeit gutes Geld verdient, muss man auch Steuern zahlen, um seinen Beitrag zu leisten.

Was ich unerträglich finde sind Leute, die ganz offensichtlich, 569 Artikel, diese auch mehrfach, im Netz haben und damit ihren Lebenbsunterhalt verdienen und deren Geschäftsmodell zu sein scheint, dies an den geltenden Bestimmungen vorbei, zu unser aller Schaden zu tun.

Diesmal hat der Verkäufer einen Fehler im System, er hat wissentlich und offensichtlich, als Unternehmer an eine Firma geliefert, (und auch noch handschriftlich unseren Firmennamen aufs Paket groß geschrieben). Wir haben eine pauschale Firmenrechtsschutzversicherung und eine ordentliche Anwaltskanzlei, die sowieso unsere Interessen vertritt, es kommen also wegen dieser Sache keine Extrakosten auf uns zu.

Aßerdem ist unsere Kriegskasse gut gefüllt, darauf habe ich in 23 Jahren immer geachtet.

 

In diesem Sinne, allen eine gute Woche, Martin

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vor 2 Minuten schrieb martin151:

Kriegskasse gut gefüllt

👍 War nur eine Idee

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Danke dafür, das ist eine sehr gute Idee, die nehmen wir dann mal her, wenn die Punkte oben nicht greifen, auch den Hinweis auf die Möglichkeit, mit Käuferschutz zu bezahlen, indem man selbst die Gebühren übernimmt, find ich sehr wertvoll, ich war nur gerade beim Schreiben meines Beitrages, als Deiner reinkam und konnte nicht mehr direkt darin antworten.

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👍 Dachte das hier im Forum sicher einige auch schon an eine "Strafe" gedacht haben, aber aufgrund der Kosten davon absahen. Es gebe ja auch eine Gemeinschaft Klage aber das würde sicher teuer 

bearbeitet von greatoldman

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wow, ein interessantes thema. hier bleibe ich mal mit dran und wünsche martin viel erfolg dabei. 🙂

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vor 12 Stunden schrieb Malli:

es ist nichtig und auch völlig irrelevant ob nun eine Privatperson oder ein anderer Gewerbetreibende bei ihm kauft. Für ihn gilt das Fernabsatzgesetz und er ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen den Artikel zurückzunehmen - ohne wenn und aber!

 

Im gewerblichen Handel zwischen Unternehmen gibt es kein Widerrufsrecht (Wann ist ein Kauf gewerblich und ohne Widerrufsrecht?). Leider hat Martin151 in seiner Mail selbst bestätigt, gewerblich gekauft zu haben ("B2B"), was wohl strategisch nicht so ideal war.

Bleibt noch eine Mängelrüge, da der Artikel anscheinend falsch beschrieben wurde, aber da hat Martin151 ja ebenfalls schon geschrieben, dass er auf die Rückzahlung verzichtet.

 

Man kann auch als gewerblicher Scheinprivater alles korrekt versteuern. So einen Privatverkäufer habe ich leider in der Familie, der schreibt intern schön nach jedem Verkauf über die Firma eine Rechnung aber die landet nur beim Steuerberater. Die Käufer sehen davon natürlich nichts.

Solange die Verkaufsplattformen ihre Gebühren bekommen, passiert da nicht viel, das Finanzamt ist offenbar zufrieden und die Konkurrenz hat selbst so viele Leichen im Keller, dass sich niemand traut, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu verschicken.

 

@martin151 Wünsche dir trotzdem viel Erfolg. Solche fragwürdigen Händler braucht wirklich niemand.

 

bearbeitet von 450-3

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Das hat mich jetzt auch grad erstaunt, da neuer Sachverhalt. Für Geschäfte zwischen Gewerblichen gelten die Widerrufsregeln nicht, soweit mir bekannt.

 

vor 2 Stunden schrieb martin151:

Was ich unerträglich finde sind Leute, die ganz offensichtlich, 569 Artikel, diese auch mehrfach, im Netz haben und damit ihren Lebenbsunterhalt verdienen und deren Geschäftsmodell zu sein scheint, dies an den geltenden Bestimmungen vorbei, zu unser aller Schaden zu tun.

Dann beschäftige Dich mal besser nicht mit der Steuermoral von Amazon 😎 Man könnte natürlich -etwas sarkastisch-ironisch- den Spieß auch umdrehen und es so betrachten, daß hier einer nicht ganz verkehrt meint, wenn Amazon hier völlig legal Milliardenumsätze machen darf und dafür weniger Steuern im Land des Geschäfts ableistet als unser örtliches Blumenlädle, warum dann nicht auch ich, auch wenn ich mir keinen Briefkasten für die Geschäftszentrale auf einer irischen Wiese einrichten kann. Und wenn man dann noch täglich sieht, wie der Staat tlw mit Steuern umgeht, kann man schon den Drang verspüren, ihm diese wenigstens dort vorzuenthalten, wo man die Chance dazu hat. Ein solches Geschäftsmodell sollte man aber dann nicht dadurch gefährden, daß man die Kunden gegen sich aufbringt.

 

Das wird jetzt aber alles ein ganz andres Faß...


Alles wird gut!

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