Ich bereue bereits schon wieder, überhaupt darauf hingewiesen zu haben.
Es sind hier alle erwachsen (zumindest die, die schon Auto fahren).
Wegen mir kann und darf Jeder tun und lassen was er möchte.
Ich kopiere hier einfach rein, was im FAQ bei Osram steht:
Was passiert, wenn die Lampen in einem Fahrzeug betrieben werden, das nicht auf der Liste steht?
Bei Fahrzeugen, die durch OSRAM freigegeben sind, wurde die Lichtverteilung gemäß ECE R112 bescheinigt. Der Betrieb in nicht freigegebenen Fahrzeugen führt zum Verlust der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes.
Weshalb schreiben die das so, wenn es nicht stimmt?
Muss ich das hinterfragen?
Kann ich mit Osram darüber diskutieren?
etc...
Sind alles rhetorische Fragen (auf die hier bitte jetzt niemand antworten muss).
Das Stichwort ist "Betriebserlaubnis". Heißt überspitzt - das Fahrzeug hätte erst gar nicht gefahren werden dürfen...
Etwas OT:
Wenn du ein Bier getrunken hast und auch noch völlig Fahrtauglich bist und dir fährt an der Ampel einer hinten drauf.
Dann ist das trotzdem ein "Unfall unter Alkoholeinfluss", auch wenn du nichts dafür konntest, es für dich nicht zu verhindern war, der Alkoholpegel im Bereich des Erlaubten war, der Alkoholgenuss nicht Ursächlich für den Unfall war....etc...
So ist die Denkweise nunmal.
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