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Werni_the_Second

EU Zulassungsnummer Smart 451 ED3 - Teile mit ABE unzulässig wegen falscher EU-Zulassungsnummer

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Hallo allerseits,

ich bin gerade dabei, mir eine Anhängerkupplung am 451 ED3 eintragen zu lassen, und dabei auf Probleme gestoßen.

Kernpunkt (der auch andere Anbauteile betreffen sollte):

Der Smart 451 ED3 hat eine andere EU-Zulassungsnummer als sonstige Smart 451. Standard der Verbrenner-Smarts ist e1*2001/116*0413*... , der Smart ED3 hat aber die e1*2007/46*0540*01 .

Daraus folgt, alle ABE und EU-Typgenehmigungen für Smart 451-Teile für die 2001-Typen gelten NICHT am Smart 451 ED3. Das ist zulassungsrechtlich ein ganz anderes Auto, auch wenns bis auf den Motor ziemlich baugleich ist.

Fragen:

Hat da jemand schonmal bei Smart eine Art 'Gleichstellungsdokument bekommen, das die Baugleichheit zwischen den beiden Fahrzeugen beurkundet, was Karosserieanbauteile wie Spoiler etc nachweist? Ansonsten ist nämlich JEDESMAL eine Einzelabnahme nötig .-(((

Gibt es einen Verbrenner-Smart mit der 2007-er Nummer in der Zulassung?


Gruß,

Werner
 

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HÄ? AHK muss doch schon seit Jahrzehnten nicht mehr eingetragen werden?

Ansonsten hilft da in der Regel der Hersteller aus. Es liegt durchaus nahe das zum Zeitpunkt der Erteilung der ABE ein "neuer" Smart noch nicht auf dem Markt war. Kommt der neue dann raus und die Teile passen und es spricht nichts dagegen gibt es eine Zusazänderung der ABE. Diese kann man über den Hersteller beziehen. Liegt dein Bausatz nun lang genug beim Händler auf Lager so ist dieser Satz zwar Nagelneu, aber er hat eben veralterte Papiere.

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Ja,

 

 das stimmt prinzipiell, nur ist dieser Fall halt durch die Änderung der EU-Zulassungsnummer speziell.

 

Die Anhängerkupplung hat entsprechende Papiere (ein E1-Genehmigung), allerdings wurde die nur an Benzin-Smarts geprüft.Diese haben alle die 2001-Zulassungsnummer, und DIE steht als Bezug auch in den Papieren der Kupplung. Der E-Smart 451 ED3 kam aber erst einiges später und unterlag wohl einer neuen Zulassung; Er hat die 2007er Nummer. Daher ist die E1-Genehmigungsnummer der Kupplung hier eben nicht gültig (und das dürfte ne ganze Menge Zubehöranbauteile betreffen, die es für den 451er so gibt...).

 

Doppelter Knackpunkt: Der 451er Smart hat ab Werk keine Anhängelast eingetragen. Die Genehmigung dafür ist in der E1-Abnahme der Kupplung enthalten. Die gilt aber aufgrund der geänderten Zulassungsnummer des Elektrosmart nicht. Und während ich die Kupplung an sich durchaus mit den Festigkeitsgutachten (die es zusätzlich auch gibt) durch eine Einzelabnahme bekomme, trauen sich die Prüfer nicht an die Anhängelast heran, da papiertechnisch 'ganz anderes Auto' und keine Freigabe vom Hersteller.

 

Daher jetzt erstmal der Versuch, herauszufinden:

 

- Ob es vom Hersteller eine Bescheinigung gibt, die die Gleichheit der Karosserie nachweist bzw. die freigabe enthält, Anbauteile mit Freigabe für die 2001er Nummer auch an Smarts mit 2007er Nummer zu verbauen.

- Ob es auch Benzinsmarts mit der 2007er Zulassungsnummer gibt - dann könnte man eine Erweiterung beim Hersteller versuchen

 

Beides würde mir weiterhelfen. Der Anbieter hat mir bereits zusätzlich geschickt, was er hat.

 

Gruß,

 

 Werner

 

 

 

bearbeitet von Werni_the_Second
Ergänzung für besseres Verständnis

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vor 50 Minuten schrieb odie:

HÄ? AHK muss doch schon seit Jahrzehnten nicht mehr eingetragen werden?

Mag sein, das setzt aber voraus, daß es für die AHK ein Papier gibt das bescheinigt daß die AHK für das fragliche Automodell zulässig ist. Das bedeutet NICHT daß du jede AHK an jedes beliebige Auto bauen darfst. Und dieses Papier gibts hier eben nicht. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor einer Stunde schrieb Funman:

Mag sein, das setzt aber voraus, daß es für die AHK ein Papier gibt das bescheinigt daß die AHK für das fragliche Automodell zulässig ist. Das bedeutet NICHT daß du jede AHK an jedes beliebige Auto bauen darfst. Und dieses Papier gibts hier eben nicht. 

 

Genau so ist es!

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Ich würde bei MDC mal nachfragen. Das Problem hört er wahrscheinlich nicht zum ersten Mal...

 

Ich habe an einem Ex-Militärfahrzeug die Nato-Kupplung als "Abschlepp- und Bergevorrichtung" eintragen lassen. Falls gar nix gehen sollte...so am Rande erwähnt.

bearbeitet von Outliner

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vor 9 Minuten schrieb Ahnungslos:

 

Genau so ist es!

 

Und das betrifft hier bei E-Smart a nicht nur die Anhängerkupplung, sondern alle genehmigungspflichtigen Anbauteile, die sich auf die Typzulassungsnummer beziehen.

 

Daher nochmal meine Frage: Hat hier jemand schon ein ähnliches Problem gehabt und vom hersteller eine entsprechende Freigabe bekommen? Oder gibt es Verbrenner-Smart 451 mit der 2007er Typzulassung? Das würde die Sache sehr vereinfachen.

 

Gruß,

 

 Werner

 

 

 

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vor 6 Minuten schrieb Outliner:

Ich würde bei MDC mal nachfragen. Das Problem hört er wahrscheinlich nicht zum ersten Mal...

 

Ich habe vom Hersteller schon zusätzliche Unterlagen bekommen. Die Montage der Kupplung ist damit auch abgedeckt, aber bis jetzt hatte ich keinen Prüfer der sich an die Erhöhung der Anhängelast herantraut. Und ne Kupplung mit Anhängelast 0 ist halt irgendwie unpraktisch... Auf der Webseite ist auch angegeben, dasses bei Elektro eine Einzelabnahme wird. Nur dachte ist, es ist nur ne andere Motorversion und nicht (zulassungstechnisch) ein GANZ anderes Auto.

 

Gruß,

 

 Werner

 

bearbeitet von Werni_the_Second

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Dann ist eben keine Last eingetragen. Halten tust du dich natürlich an die Herstellerangaben und führst das Papierstück mit. Als ob da ein Streifenhörnchen durchblicken würde.

Du hast den Anhänger ja nicht ständig dran.

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vor 10 Minuten schrieb Outliner:

Dann ist eben keine Last eingetragen. Halten tust du dich natürlich an die Herstellerangaben und führst das Papierstück mit. Als ob da ein Streifenhörnchen durchblicken würde.

Du hast den Anhänger ja nicht ständig dran.

 

Das klappt so leider nicht.

 

Da wo die Anhängelasten in den E-Zulassungspapieren der Kupplung aufgeführt sind steht prominent 'Papiere müssen zur Berichtigung der Zulassungsstelle vorgelegt werden'.

 

Und die E-Nummer unter 'Verwendungsbereich' können die auch vergleichen, dazu mus man nur lesen können 😉

 

Aber: Im Prüfbericht steht 'am Smart 451 UND baugleicher Typen'. Daher meine Frage nach der Gleichstellung... Wenn es ein Papier gibt, wo drinsteht dass der neuere mit dem älteren bezogen auf Anbauteile baugleich ist, komme ich weiter, was die Einzelabnahme angeht.

 

Gruß,

 

 Werner

 

 

 

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Ich habe bei meinem 451 die AHK eintragen lasssen (musste NICHT vom TÜV abgenommen werden) mit 450kg/45kg da ich nicht bei einer Kontrolle die Papiere suchen wollte.

Aber bei MDC steht doch:

Hier Klick

Steht drin, ...Auch geeignet und zugelassen für die Elektro Variante

bearbeitet von greatoldman

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vor 23 Minuten schrieb greatoldman:

Ich habe bei meinem 451 die AHK eintragen lasssen (musste NICHT vom TÜV abgenommen werden) mit 450kg/45kg da ich nicht bei einer Kontrolle die Papiere suchen wollte.

Aber bei MDC steht doch:

Hier Klick

Steht drin, ...Auch geeignet und zugelassen für die Elektro Variante

Tja,

 

 du hast die falsche Seite verlinkt. Die ist vom 453 😉

 

451 ist hier:

 

https://www.misterdotcom.de/produkte/smart/fortwo-451-ab-2007/transport/275/anhaengerkupplung-smart-fortwo-typ-451

 

Es wird wohl so ausgehen, dass ich den Smart nach Düsseldorf bringen muss, hier bei Wiesbaden finde ich keinen Prüfer, der die Anhängelasterhöhung einträgt.

 

Gruß,

 

 Werner

 

 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb Funman:

Mag sein, das setzt aber voraus, daß es für die AHK ein Papier gibt das bescheinigt daß die AHK für das fragliche Automodell zulässig ist. Das bedeutet NICHT daß du jede AHK an jedes beliebige Auto bauen darfst. Und dieses Papier gibts hier eben nicht. 

Schon klar. Darum auch der Verweis an den Hersteller.

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Sorry mit dem Elektro bin ich in den 453 gelandet

 

Bei unserem 451bin ich mit den Papieren zu unserer Zulassung gefahren und es wurde die AHK eingetragen OHNE PRÜFUNG DURCH EINEN TÜV

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vor 17 Minuten schrieb greatoldman:

Sorry mit dem Elektro bin ich in den 453 gelandet

 

Bei unserem 451bin ich mit den Papieren zu unserer Zulassung gefahren und es wurde die AHK eingetragen OHNE PRÜFUNG DURCH EINEN TÜV

 

Wenn es kein Elektro war, dann ist es ja auch ok so. War es ein Elektro, dann hat die Zulassungsstelle gepennt 😉 Meine hier leider nicht... Die wollen einen Schrieb vom Tüv, was ja auch erstmal richtig ist.

 

Gruß,

 

 Werner

bearbeitet von Werni_the_Second

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Die einen wollen eine Prüfung durch den TÜV, andere nicht.

Erst sollte ich nur die Papier mitführen dann bräuchte ich auch keine Prüfung durch den TÜV!

Als ich die AHK eingetragen bekommen wollte, sollte ich erst zum TÜV zum prüfen fahren!

Mein Einwand Nur Papiere kein TÜV mit Eintrag dann TÜV (?) wurde nach 1/2 Stündiger Überlegung durch die Herrn

Zulassungsleiter für mich wohlwollend entschieden😊: ohne Prüfung wird eingetragen!

 

Habe mich auf den Absatz:


Geprüft nach der EG-Ratsrichtlinie 94/20/EG und Zulassung mit E-Kennzeichnung

Mit E1 Zulassung ( Zulassung für ganz Europa durch das Kraftfahrtbundesamt )

bearbeitet von greatoldman

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Jupp,

 das funktioniert aber nur, wenn der Verwendungsbereich eingehalten wird... Und da bin ich leider raus. Wars denn ein konventioneller oder ein e-Smart?

 

Gruß,

 

 Werner

 

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vor 16 Minuten schrieb greatoldman:

451 limited three cabrio mhd

 

Ja, damit ists kein Problem. Die MHD laufen alle unter der 2001er Genehmigungsnummer.

Hab mich inzwischen weiter durch das Thema geknabbert, selbst die 453 laufen noch unter einer Erweiterung der 2001er. Nur der 451 Elektro halt nicht 😕

 

Gruß,

 

 Werner

 

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vor 2 Stunden schrieb Outliner:

Du hast den Anhänger ja nicht ständig dran.

Smart mit Anhänger wird gerne kontrolliert, weil ungewöhnlich. Und hier auf den Autobahnen fährt die Polizei stündlich Streife. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle ist bei Fahrten von 100Km oder mehr nicht vernachlässigbar. 

bearbeitet von Funman

705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Ich war mit Hänger schon mehere 1000km auf Autobahn, Landstrassen und Stadt unterwegs.

Wurden noch nie kontrolliert bis jetzt.

Gelächelt wurde am Wegesrand schon öfters oder bei Halts angesprochen, aber noch nie negativ.

bearbeitet von greatoldman

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Mich hat man noch nie kontrolliert wenn ich an der Kugel den Anhänger dran habe.

Erstaunte Blicke, neugierige Fragen an Tankstellen, schreiende Kinder "GUCK MAL!" aber die Rennleitung interessierts nicht.

Die sind eher auf, wie heisst es in den Medien, "Poser" aus. An der Küste haben sie sogar jemanden mit der SoKo rausgezogen, der am 453er ne Fox-Auspuffanlage hatte...ich meine mal hey, das ist ein Smart!

Die üblichen Verdächtigen bevorzugen andere Marken...

Und es biegt sich ja niemand im Keller ein Schwarzstahlblech zusammen und zwirbelt das an den Smart, wohl wissend dass er damit auffällt...

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