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lyticale

Odysee nach Kauf meiner Kugel

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Hallo Smarties,

ich habe vor ca. 3 Wochen einen 3 Jahre alten Smart bei einem Renaulthändler gekauft. Bei der Probefahrt und der eingehenden Besichtigung (anwesend waren der Verkäufer, meine Person und als Zeuge und gelernter KFZ-Mechaniker mein Freund) wurden ein Ölverlust festgestellt, der nicht bereichsmäßig definiert war. Im Kaufvertrag wurde dieser Mangel zwar nicht festgehalten, aber ich haben die mündliche Zusage im Beisein meines Zeugen bekommen, daß der Ölverlust beseitigt wird. Bei Abholung wurde mir mitgeteilt, daß eine Schelle nachgezogen wurde und der Mangel damit beseitigt sein solle. Ölverlust bestand aber weiterhin. Aus Zeitgründen fuhr mein besagter Freund in die Werkstatt. Der Wagen kam auf die Bühne und es wurde darüber gesprochen, daß diese Undichtigkeit unten am Motorblock/Getriebe austritt. UND das erheblich zu viel Motoröl aufgefüllt war, was bei diesem Auto sehr schnell zu Schäden am Turbolader führen kann. Nach der Reparatur wurde mir gesagt, daß der Ölversust aufgrund des defekten Turboladers entstand und nun beseitigt IST. (Ist nach 9 km Probefaht aber eigentlich nicht festestellbar!!). 2 TAGE später bin ich, sicherlich verständlich, wieder 25 km zum Händler und Mängel waren diesmal: Auspuff sehr stark am Scheppern - er hing NUR noch am Krümmer (Auspuff wird bei Turboladerwechsel entfernt ) und IMMER noch Ölverlust - und das recht viel!! Der Händler meinte, das es ohnehin schon sehr teuer repariert wurde und das dieser Ölverlust vorher nicht dagewesen sei. Eine glatte Lüge: Denn ich habe Fotos von der ölenden Motorblock/Getriebedichtung gemacht; innerhalb von 48 Stunden wird eine solche Dichtung nicht in dem Maße undicht und mein Freund hatte es ja vVORHER schon bei der Besichtigung gesagt! Ergo: Der Händler hat nach ner halben Stunde Wortgefecht (glücklicherweise kenne ich die neue Gesetzgebung ein bischen) und einigen weiteren Peinlichkeiten nachgegeben und wird es wohl reparieren.

Was ist, wenn dann immer noch Ölverlust auftrifft? In jedem Fall wurde ein werkstattinterner Auftrag aufgegeben, den ich ausgehändigt bekommen soll. Habe also die Mängelbeseitigung, die mir beim Kauf zugesichert wurde, dann schriftlich. Soll ich dann nochmal nachbessern lassen - zum 4. Mal.
Falls er sich auf ein Minderung des Kaufpreises einläßt: Sind Mängel oder Schäden, die in Folge dieses dann evtl. noch bestehenden Mangels auftreten, DANN von der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen?
Oder kann ich den Mangel auf Kosten des Händlers in der werkseigenen Fachwerkstatt beseitigen lassen?

Vielen Dank im Voraus!
Andreas

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Hi

der Garantie-Anspruch besteht gegenüber dem Verkäufer des Autos.
Der Verkäufer darf den Mangel nachbessern.

Scheitern 3 Versuche den Mangel abzustellen hast du ein Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder zu einer Minderung des Kaufpreises.
Wenn du für den Mangel eine Minderung des Kaufpreises bekommst, so hast du für diesen Mangel etwas bekommen und kannst ab dann diesen Mangel nicht mehr reklamieren.

In deinem Fall würde ich aber eher wohl den Kaufvertrag rückgängig machen wollen. Es wird dann so gehandelt als hättest du den Kaufvertag nie gemacht. Du bekommst also den Kaufpreis zurück, musst dir jedoch einen Abzug gefallen lassen, da du das Auto ja in der Zeit benutzt hast.

Wenn du eine Rechtsschutz-Versicherung hast, so würde ich jetzt einen Anwalt aufsuchen. Dieser wird dem Verkäufer anschreiben und ihm nochmals eine Chance bieten, den Wagen in Ordnung zu bringen. Aus diesem Grund also sofort zum Anwalt.
Er wird in seinem Schreiben dann wohl eine Frist setzten, bis wann der Mangel zu beseitigen ist. Schafft dein Verkäufer es nicht, den Mangel zu beseitigen, so bleibt dir dann nur eine Klage.
Mit welchen Abzug du rechnen musst, wird dir der Anwalt sagen können.
In der Zeit solltest du das Auto möglichst wenig benutzten. Jeder KM bedeutet einen höheren Abzug.
Ferner kannst du im Laufe der Sache natürlich auch auf Vorschläge des Verkäufers eingehen und zB. eine Behebung des Schadens in einem Smart-Center zustimmen. Hierbei sollten jedoch deine Kosten (Rechtsanwalt usw.) mit beglichen werden.
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