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camper 718

Smart 450 suche passende Tagfahrlichter

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vor 6 Minuten schrieb Funman:

Spricht eigentlich etwas dagegen, das TFL zusammen mit dem Standlicht zu schalten?

Nein es darf keine andere Beleuchtung (z.B. Begrenzungsleuchten (Standlicht) brennen wenn das Tagfahrlicht leuchtet. Siehe dazu auch ECE-R48 Nr. 87. Mit Standlicht allein darf nicht gefahren werden! STVO § 17.


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Gerade eben schrieb Condomino:

Wenn es abdimmt (Positionslicht) müsste das Standlicht doch eigentlich sogar deaktiviert sein. <= Achtung, gefährliches Halbwissen.

Genauso soll/muss es auch sein.
Wenn man die ECE-R48 Nr. 87 und STVO § 17 aufmerksam liest, wird aus dem "gefährlichen Halbwissen" richtiges Wissen 😉😄


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Hmmh..., die deutsche StVO § 51 spricht von „Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen“. Demnach sind in D Standlicht (Begrenzungsleuchten, im Scheinwerfer) und Tagfahrlicht gleichzeitig erlaubt. Oder?

 

Wikipedia sagt zu R87: Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand...licht leuchten (Ausnahme: ... bei Verwendung als gedimmtes Begrenzungslicht). 

Das heißt, wenn das TFL gedimmt wird, dann ist es zusätzlich zum Standlicht zulässig, weil dann eben 2 Paar Begrenzungslichter vorhanden sind, richtig?

bearbeitet von Funman

705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 2 Minuten schrieb Funman:

Demnach sind in D Standlicht (Begrenzungsleuchten, im Scheinwerfer) und Tagfahrlicht gleichzeitig erlaubt. Oder?

Nein @Funman
Es geht nur eines.
Sollten die TFL durch einschalten der Begrenzungsleuchten/Hauptscheinwerfer nicht gedimmt bzw. abgeschaltet werden, müssen die Leuchtmittel aus den Begrenzungsleuchten raus.
Denn dann sind die TFL auch als Begrenzungsleuchten zugelassen.


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vor 10 Minuten schrieb Smart 451:

nicht gedimmt bzw. abgeschaltet werden, müssen die Leuchtmittel aus den Begrenzungsleuchten raus.

Ja, und wenn sie gedimmt sind?


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vor 34 Minuten schrieb Funman:

Ja, und wenn sie gedimmt sind?

Kommt darauf an welche TFL du nimmst und was in der Ein-Anbauanleitung steht.


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vor 4 Stunden schrieb Smart 451:

Kommt darauf an welche TFL du nimmst und was in der Ein-Anbauanleitung steht.

Ich nehme TFL mit Prüfung nach ECE R87, also die üblichen (es gibt auch andere). Die Anleitung ist nicht relevant, die kann ein Honk geschrieben haben. Ich denke mir das so wie 2 Posts weiter oben geschrieben. TFL gilt als Begrenzungslicht, wird gedimmt und es sind mit dem Standlicht in den Scheinwerfern 2 Paar Begrenzungsleuchten zulässig laut §51. Zulässig so?


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vor 11 Stunden schrieb Funman:

TFL gilt als Begrenzungslicht, wird gedimmt und es sind mit dem Standlicht in den Scheinwerfern 2 Paar Begrenzungsleuchten zulässig laut §51. Zulässig so?

Aktuell gibt es einige Fahrzeuge bzw. nachträgliche TFL Lösungen, die die Tagfahrleuchten dimmen, sobald man das Standlicht einschaltet.
Dann dienen sie dann als Standlicht.
Aber da ich nicht so im Thema bin, da ich TFL habe die sich abschalten, kann ich über TFL die sich dimmen, keine genauen Auskünfte geben.
Am besten du berätst dich mit einen deiner Werkstatt Kontakte oder an den der an deinem Fahrzeug HU/AU macht da du ja nicht dem Verfasser der Einbauanleitung vertraust.


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vor 3 Stunden schrieb Smart 451:

die die Tagfahrleuchten dimmen, sobald man das Standlicht einschaltet.

Wenn ich dann das TFL mit dem Standlicht zujsammen einschalte, dann wird das TFL nie mit voller Helligkeit leuchten, ist somit sinnlos.

 

Ich denke, ich habe meinen Denkfehler gefunden. Wenn die Scheinwerfer eingeschaltet sind, dann dürfen Standlicht und gedimmtes TFL nach §51 gleichzeitig leuchten, weil die TFL dann als 2. Standlicht gelten. Wenn die Scheinwerfer aus und das TFL auf voller Helligkeit ist, dann gilt das TFL NICHT als Standlicht oder Begrenzungslicht, somit gilt der $51 dann nicht.

bearbeitet von Funman

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Übrigens gerade gefunden in der R48:

"Die Beleuchtungseinrichtungen... sind so anzubauen, dass eine richtige Einstellung leicht möglich ist. "

Daraus lese ich, daß sie nicht nur richtig eingestellt sein müssen, sondern auch einstellbar sein müssen. Festkleben ist also nicht.


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So, jetzt hab ichs gefunden: ECE R48, Absatz 6.19.7.1. Tagfahrlicht muß zusammen mit der Zündung ein und ausgeschaltet werden. Ein separates Ein oder Ausschalten ist nicht zulässig. Damit ist meine Frage oben obsolet.

Da ich mir die Kombination Motor läuft und keinerlei Beleuchtung an vorbehalten möchte, ist damit auch das Thema TFL für mich obsolet.


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