Nee, musst Du nicht.
Das hatte ich eingangs schon beschrieben, daß man die 175er vorne und die 195er hinten auch fahren darf, obwohl in den Papieren nur die 155/175 Kombination drin steht. In den Papieren steht nur die Standardversion drin, die breiteren Dimensionen stehen in der CoC Bescheinigung des Fahrzeugs drin.
Und wenn Du die Räder nachträglich montierst, musst Du sie auch nicht eintragen lassen, wenn sie auf Originalfelgen montiert sind, denn das entspricht ja der Serienzustand des Fahrzeugs, wenn er mit diesen Felgen bestellt und ausgeliefert worden wäre.
Felgen aus dem Zubehör haben beim 451er in der Regel eine ABE dabei.
Auch wenn Du die CoC Papiere nicht hast, darfst Du die breitere Version montieren, ein TÜV Prüfer sollte auch die Möglichkeit haben, die zulässigen Reifenkombinationen für ein Fahrzeug in den ihm zur Verfügung stehenden EDV Mitteln aufzurufen. 😉
Lies Dir mal diesen Beitrag aufmerksam durch, in dem es um das gleiche Thema geht. 🙂
Und davon gibt es noch einige andere hier im Forum!
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