Falsch, zu kurz gedacht.
Wenn ich in meinem Job eine Körperverletzung zu vertreten habe, dann trete sehr wohl ich in meiner Person in Erscheinung. Ich werde namentlich verklagt. Was ist daran nicht zu verstehen ? Mein AG gibt mir lediglich Rückendeckung.
Wenn du bei deinem Freund den Fernseher vom Highbord runter rempelst , dann tritt er an DICH heran bzgl. Schadenersatz, du kannst das natürlich weiter reichen an den Privathaftpflicht, wenn die aber die Zahlung verweigert oder reduziert, so kann DICH dein Freund verklagen.
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