Falsch, zu kurz gedacht.Â
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Wenn ich in meinem Job eine Körperverletzung zu vertreten habe, dann trete sehr wohl ich in meiner Person in Erscheinung. Ich werde namentlich verklagt. Was ist daran nicht zu verstehen ? Mein AG gibt mir lediglich RĂŒckendeckung.Â
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Wenn du bei deinem Freund den Fernseher vom Highbord runter  rempelst , dann tritt er an DICH heran bzgl. Schadenersatz, du kannst das natĂŒrlich weiter reichen an den Privathaftpflicht, wenn die aber die Zahlung verweigert oder reduziert, so kann DICH dein Freund verklagen.Â
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