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Smart 450 cdi - Breitreifen auf LM-Felgen Kaufempfehlung

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War 2003 nicht der Wechsel von Trust+ auf vollwertiges ESP? Wenn für das Gutachten nur Fahrzeuge mit ESP verwendet wurden, sind Fahrzeuge mit Trust / Trust+ natürlich raus, weil ESP als wesentliches System der Fahrdynamik in das Gutachten aufgenommen werden musste. Das würde dann 2003 erklären.


450 CDI Pulse Coupé 12/2003

451 CDI Passion Coupé 04/2008

451 CDI Passion Coupé 04/2013

453 EQ Brabus Style Cabrio 04/2019

453 BRABUS Coupé 05/2019

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vor 12 Minuten schrieb wodapol:

War 2003 nicht der Wechsel von Trust+ auf vollwertiges ESP? 

 

Das ist schon richtig, macht es aber nicht sinnvoller!

Denn ausnahmslos alle Hersteller und Vertreiber von Zubehörfelgen waren offensichtlich in der Lage, ein Gutachten für Fahrzeuge ohne ESP anzufertigen! Ein bißchen sollte man als Hersteller ja schon auch auf die Kunden schauen! 😉

Zumal sicher auch einige Felgen über Nachrüstungen älterer Fahrzeuge verkauft hätten werden können.

 

Aber wie schon geschrieben, kompetente Prüfer, die technischen Durchblick haben, tragen auch die Smart- und Brabus Felgen auf ältere Smart vor 2003 ein.

 

Das erklärt aber deswegen trotzdem nicht, warum die Extension der EG Genehmigungsnummer in neueren Papieren unvollständig ist und fehlt!

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 1 Stunde schrieb Ahnungslos:

Ein bißchen sollte man als Hersteller ja schon auch auf die Kunden schauen! 😉

Zumal sicher auch einige Felgen über Nachrüstungen älterer Fahrzeuge verkauft hätten werden können.

Konzern und Kundenfreundlichkeit haben nur den ersten Buchstaben gemeinsam. Das gilt nicht nur beim Auto.

 

Bei älteren Fahrzeugen, die man als Hersteller wegen ihrer zum Teil spektakulären Testergebnisse in Sachen Fahrsicherheit am liebsten vergessen würde (zum Beispiel das erste 450 "Mandelauge" mit Trust), kann ich es sogar ein Bisschen verstehen, wenn man sie nicht in Gutachten für breite Bereifung einbezieht. Bei Werksrädern spielt halt viel mit, was die "Marke" ausmacht, nicht was der einzelne Kunde will. Bei entsprechender Nachfrage gibt es dann eben die teure Ausstattungsvariante. Unser EQ ist auch ein rein optischer Brabus.

Felgenhersteller wie Rial, die nicht nur im Auftrag der Fahrzeughersteller produzieren, sondern wahrscheinlich für mehr als zwei Drittel aller Autos auf dem Weltmarkt mindestens eine Aftermarket-Felge anbieten, ist es wichtig, ein Gutachten oder eine ABE möglichst umfassend zu erstellen. Hier wird anders das Geld verdient.

 

 

Aber ich denke mal, diese Diskussion hilft dem Threadersteller nicht wirklich weiter. 😉


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vor 23 Minuten schrieb wodapol:

Aber ich denke mal, diese Diskussion hilft dem Threadersteller nicht wirklich weiter. 😉

 

Stimmt, dem hilft ein durchblickender Prüfer mehr.

In erster Instanz will er ja lediglich 145er Reifen vorne montieren und das Papier dazu habe ich ihm schon zugesendet.

Aber der Bringer ist das ja auch nicht gerade, was die Sicherheit angeht, der eine Zentimeter mehr ist ja nicht der Rede wert!

 

Ich würde auf jeden Fall auf 175er vorne und 195er hinten auf Zubehörfelgen gehen, mit dem passenden Gutachten sollte das auch problemlos möglich sein.

bearbeitet von Ahnungslos

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Siehe zweite Seite, fettgedruckter Absatz. Drauf und fertig. Deshalb haben mich ja damals die Rial Le Mans so angezogen ...

_KBA 45282_Seite_1.png

_KBA 45282_Seite_2.png

_KBA 45282_Seite_3.png


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vor 1 Stunde schrieb wodapol:

Siehe zweite Seite, fettgedruckter Absatz. Drauf und fertig. Deshalb haben mich ja damals die Rial Le Mans so angezogen ...

 

Wie interpretierst Du die Auflage S3L in der zur ABE gehörenden Anlage, die bei der Bereifung 175/55R15 vorne und 195/50R15 hinten angegeben ist?

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vor 11 Stunden schrieb Ahnungslos:

Hast Du auch mal bei allen Deiner mehreren Dutzend Smarts geschaut, Hajo, ob das überall nur so unzureichend dokumentiert ist?

Smart "Nordenham" Lieferdatum 18.10.2000:

e1*98/14*0080*10

 

Smart "Ottobrunn" Lieferdatum 27.3.2001:

e1*98/14*0080*11

 

Smart "Stuttgart" Lieferdatum 12.6.2001:
e1*98/14*0080*

 

Smart "Hamburg" Lieferdatum 5.10.2001:

e1*98/14*0080*12

 

Smart "Blümchen" Lieferdatum 11.12.2001:

e1*98/14D0080*12

 

Also bunt durcheinander. Keine 2 gleiche! Alles Smart 450 CDI.

Weitere Hinweise:

- Bei dem Smart, bei dem die Ziffern nach dem Stern fehlen, fehlen sie auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief). Allerdings ist das nicht mehr der erste Fahrzeugbrief, der ist durch mehrere Umschreibungen nicht mehr vorhanden. Evtl. sind die Ziffern bei der Übertragung in den neuen Brief verloren gegangen.

- bei älteren Fahrzeugen aus den 90iger Jahren ist das Feld "K" im Fahrzeugschein leer

- bei einem neueren Anhänger steht ...*00 drin


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Trifft m. E. noch zu, weil es  Steuervergünstigungen für diese Diesel gibt. Euro 3 / 3 Liter gehört nicht zur teuersten Kategorie. Ich habe damals mit Bafa-Förderung den Partikelfilter nachgerüstet und hatte damit nichts zu tun. Es ging einfach um die Feinstaubplakette. 
 


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Ups, das Zitat von RKI fehlt... 


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Dann füg es doch ein. Hast noch 45 Minuten Zeit.


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 14 Stunden schrieb wodapol:

Trifft m. E. noch zu, weil es  Steuervergünstigungen für diese Diesel gibt. Euro 3 / 3 Liter gehört nicht zur teuersten Kategorie. Ich habe damals mit Bafa-Förderung den Partikelfilter nachgerüstet und hatte damit nichts zu tun. Es ging einfach um die Feinstaubplakette. 
 

 

Na ja, wie die Art der Steuervergünstigung zu interpretieren ist, sei mal dahin gestellt.

Aber mit "Drauf und fertig" bewegt man sich m.E. beim CDI wegen dieser Auflage im tief grauen Bereich.
Die Auflage ist auch noch in der neuesten Anlage zur ABE von 2014 enthalten.

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vor einer Stunde schrieb RKI:

Na ja, wie die Art der Steuervergünstigung zu interpretieren ist, sei mal dahin gestellt.

Aber mit "Drauf und fertig" bewegt man sich m.E. beim CDI wegen dieser Auflage im tief grauen Bereich.
Die Auflage ist auch noch in der neuesten Anlage zur ABE von 2014 enthalten.

Es ist tatsächlich so, dass Du mit dem Smart Euro 3 / 3Liter einen vergleichbaren Steuersatz zu meinem "großen" Euro 6d - Diesel mit 149g/km CO2 zahlst. 123 Euro für 800 ccm zu 298 Euro für 2000 ccm.

Ich habe für den Smart auch mit Partikelfilter und breiten Reifen keine Einstufung in eine andere Steuerklasse bekommen - aber eine Feinstaubplakette wegen PM2. Und die war wichtig, weil man hier ohne nur noch die Autobahn und ein paar Ausfallstraße benutzen konnte. Ich vermute mal, dass zu den Nachrüstzeiten mit Bafa-Bonus für Partikelminderung niemand so wirklich Bescheid wusste. Meine ABE ist nie in Zweifel gezogen worden. Der TÜV hat nur geschaut, ob der Partikelfilter wirklich drunter ist.

 

Die Grauzone kannst Du für dich nur beseitigen, wenn Du fragst, wie der Smart aktuell mit breiten Reifen steuerlich eingestuft wird. In der Historie steht bei 2003 nur "Entfall der Steuerbefreiung für Diesel mit 195/175". Vielleicht findet sich hier ja jemand, der einen Schein oder eine ZB1 für einen Diesel Pulse mit werksseitigen Breitreifen hat. Wenn da nur der Zusatz "3 Liter" fehlt, aber Euro 3 geblieben ist, wäre da heute steuerlich kein Unterschied.


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vor 41 Minuten schrieb wodapol:

Vielleicht findet sich hier ja jemand, der einen Schein oder eine ZB1 für einen Diesel Pulse mit werksseitigen Breitreifen hat. Wenn da nur der Zusatz "3 Liter" fehlt, aber Euro 3 geblieben ist, wäre da heute steuerlich kein Unterschied.

 

Ich habe zwar keinen Diesel Pulse, aber genau so verhält es sich.

Die Einstufung in EURO 3 bleibt ja erhalten, es wird lediglich der Zusatz 3 Liter weg gestrichen gemäß dem Punkt S3L in den Gutachten zu den Felgen:

 

S3L Bei "3-Liter" - Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / Schein als
verbrauchslimitiert "3L" beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung von nicht
serienmäßigen Rad - Reifenkombinationen nur bei Streichung von "3L" mit entsprechender
Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Der
Fz.-Halter ist über den Wegfall der Steuerbegünstigung zu informieren.

 

Und genau deshalb hat das ja auch keine Auswirkungen auf die jährliche KFZ-Steuer! 

Die Steuerbegünstigung bezieht sich dabei nur auf den Wegfall der Steuerbefreiung, nicht aber auf die Höhe der Steuer, an der ändert sich nämlich dadurch nix. Deshalb ist es auch vollkommen wurscht, ob diese 3 Liter Einstufung gestrichen wird, das ändert nix! Und die Steuerbefreiung gibt es ja ohnehin schon lange nicht mehr.

Das schreibe ich doch nun schon ein paar Seiten lang!

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 1 Stunde schrieb Ahnungslos:

Deshalb ist es auch vollkommen wurscht, ob diese 3 Liter Einstufung gestrichen wird, das ändert nix!

 

Und wenn Du jetzt noch erklären kannst warum der Zusatz S3L im Gutachten von 2014 immer noch enthalten ist, bin ich geneigt Dir zu glauben.

Wie Du schon ein paar Seiten lang schreibst, gab es die Steuerbefreiung ja 2014 schon lange nicht mehr und trotzdem steht die Auflage noch drin.

Selbst wenn die Auflage noch so sinnlos ist, sie ist bei 175/195er Bereifung am CDI nicht erfüllt und somit die ABE nicht anwendbar.

So einfach ist die StVZO.

 

vor 1 Stunde schrieb wodapol:

Vielleicht findet sich hier ja jemand, der einen Schein oder eine ZB1 für einen Diesel Pulse mit werksseitigen Breitreifen hat.

 

Gibt es die Breitreifen werksseitig am CDI überhaupt?

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vor 12 Minuten schrieb RKI:

Gibt es die Breitreifen werksseitig am CDI überhaupt?

 

Natürlich, der Pulse war spätestens ab 2004 werksseitig damit ausgerüstet und man konnte sie ab 2003 gegen Aufpreis bei der Ursprungsbestellung mitbestellen.

Deshalb ja auch der Zusatz in der Modellhistorie 01/2004, daß die Steuerbefreiung mit den breiteren Rädern entfällt, denn damals war die ja aktuell für ein paar Jahre!

Ich gehe mal davon aus, daß man beim Kauf bzw. der Bestellung darauf hingewiesen wurde, daß es sich so verhält!

 

Daß dies in neuere Gutachten von Felgen, die es auch lange vorher gab, übernommen wurde, wundert mich dagegen nicht sonderlich! Das neuere Gutachten basiert ja auf dem alten und man hat es eben einfach mit übernommen.

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 27 Minuten schrieb RKI:

Selbst wenn die Auflage noch so sinnlos ist, sie ist bei 175/195er Bereifung am CDI nicht erfüllt und somit die ABE nicht anwendbar.

So einfach ist die StVZO.

 

Versteh ich jetzt nicht, was Du damit sagen willst! Warum ist die ABE nicht anwendbar? 🤔

Ich habe ja geschrieben, daß als Auflage der 3 Liter Status aus den Papieren gestrichen wird, das ist ja klar.

Aber es bleibt eben folgenlos, was die KFZ Steuer betrifft!

 

Die gepostete ABE ist ja ohnehin nicht vollständig, da gehört ja auch noch das entsprechende Gutachten dazu!

In der ABE steht weder drin, welches Fahrzeug es betrifft, noch welche Reifengrößen gefahren werden dürfen!

Das steht nämlich im dazugehörigen Gutachten! 😉

 

Und als weiterer Joke steht im Gutachten des 450ers genau zu diesen Felgen nämlich sehr wohl drin, daß eine Abnahme des Fahrzeug bei einer Prüforganisation Voraussetzung ist, die Felgen fahren zu dürfen, das Gutachten liegt mir nämlich vor! Aber das soll nicht mein Thema sein, meines ist die Steuer! Da sag ich auch nix zu!

Eine Abnahme mit dem Gutachten ist ohnehin nur eine Formsache!

Wer davor Mores hat, der darf ohnehin nur einen vollkommen serienmäßigen Smart fahren! 😀

 

Auszug aus dem Gutachten 55061202 bzw. 55061302 zu den Rial Felgen:

 

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 13 Minuten schrieb Ahnungslos:

Und als weiterer Joke steht im Gutachten des 450ers nämlich sehr wohl drin, daß eine Abnahme des Fahrzeug bei einer Prüforganisation Voraussetzung ist, die Felgen fahren zu dürfen, das Gutachten liegt mir nämlich vor!

Ähh ... nein. A 01 wird (bei der Rial Le Mans, um die es hier geht) nicht gefordert. Siehe zusätzlich zweiter Absatz der Erläuterung zur Auflage A02 zur Reifengröße.

LE605-ET0-Hinterachse[1]_Seite_2.png


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Das ist die zweite Ausfertigung des Gutachtens, im ursprünglichen war das noch anders drin gestanden!

Das ist mir aber auch vollkommen schnurz, um das geht es mir nicht!

Mir geht es um die KFZ Steuer und sonst nix! 

Und da verhält es sich genau so wie ich geschrieben habe!

Euro 3 und damit die KFZ Steuer bleibt erhalten, der 3 Liter Status wird gestrichen. Fertsch!

 

Vor einer Abnahme hätte ich auch keinen Bammel!

Ich fahre auf meinem Cabriolele Lorinser Speedys 17 Zoll Räder mit 195ern vorne und 215er hinten, die auch eine Abnahme benötigt haben. War total easy und wurden sogar ohne Verbreiterungen eingetragen! 🙂

 

Ohne Eintragung bzw. abnahmefrei ist was für Pussies! 😄

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 4 Minuten schrieb Ahnungslos:

Das ist mir vollkommen schnurz, um das geht es mir nicht!

Mir aber. 

 

Ansonsten hast Du steuerlich wohl Recht. Mir wurde noch nicht einmal der Zusatz "3L" aus den Papieren gestrichen, weil es die Steuerbefreiung nicht mehr gab und ich habe den Satz für Euro 3 ja schon vorher gezahlt. Es gab einen neuen Schein (ZB1), PM02 für den Partikelfilter war eingetragen, um die Reifen hat sich niemand geschert, obwohl ich das Gutachten auch eingereicht habe und es mit in die Akte gescannt wurde (Fehler der Zulassungsstelle? Keine Ahnung.). Drei Wochen später kam der geänderte Steuerbescheid über den gleichen Steuersatz, weil PM02 zwar den Partikelausstoß reduzierte (ich brauchte eh nur die Feinstaubplakette), das Fahrzeug aber eben nicht der gerade neuen Euro 5 - Norm entsprach. Wie bereits oben geschrieben, hat das nie wieder jemanden interessiert. 


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Bezüglich des Partikelfilters ist das auch vollkommen richtig.

Die PM 2 ändert nicht die EURO 3 Einstufung, aufgrund der Partikelminderung bekommst Du eben die grüne Plakette und bist berechtigt, in entsprechende Umweltzonen einzufahren.

 

Wobei Du da in Stuttgart schon ein Problem hättest, denn dort reicht die grüne Plakette gar nicht mehr aus!

In bestimmte Stadtteile dürftest Du auch mit dieser grünen Plakette nicht mehr einfahren.

Da hängen nämlich Zusatzschilder dran, daß ohne EURO 6 nix geht! 

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vor einer Stunde schrieb Ahnungslos:

Ich habe ja geschrieben, daß als Auflage der 3 Liter Status aus den Papieren gestrichen wird, das ist ja klar.

 

Ja, unter der Voraussetzung gilt dann auch die ABE.
Es macht aber auch keinen Sinn den 3 Liter Status austragen, die Reifengröße dann aber nicht eintragen zu lassen.

 

So wie es @wodapol mit "Drauf und fertig" propagiert geht es an älteren CDIs wegen der Auflage S3L aber eigentlich nicht.

Auch wenn es bei ihm bisher niemanden interessiert hat.

 

Dass es steuerlich vorne so hinten wie hoch ist, stelle ich nicht in Abrede.

 

Ich hab jetzt die ZB2s und die CoCs  meiner drei CDIs aus Bj. 2005 eingesehen. Die haben zwar keine 3 Liter Einstufung mehr aber von 175/195 steht da nix drin.

Wie passt das dazu?

 

vor einer Stunde schrieb Ahnungslos:

Natürlich, der Pulse war spätestens ab 2004 werksseitig damit ausgerüstet und man konnte sie ab 2003 gegen Aufpreis bei der Ursprungsbestellung mitbestellen.

Deshalb ja auch der Zusatz in der Modellhistorie 01/2004, daß die Steuerbefreiung mit den breiteren Rädern entfällt, denn damals war die ja aktuell für ein paar Jahre!

 

bearbeitet von RKI

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vor 40 Minuten schrieb RKI:

 Ich hab jetzt die ZB2s und die CoCs  meiner drei CDIs aus Bj. 2005 eingesehen. Die haben zwar keine 3 Liter Einstufung mehr aber von 175/195 steht da nix drin.

Wie passt das dazu?

 

Sind das denn Pülseken? 🤔

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Ja, einer davon ist ein Pulse.
Mussten etwa die Händler die Coreline oder Strikeline beim CDI mit dem Gutachten erst nachtragen lassen?

 

Aber ich sehe schon, wir haben in 14 Tagen mindestens ein Gesprächsthema, oder kommst Du nicht zur Weihnachtsfeier?

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 Nee, hab leider keine Zeit, hatte ich Peter schon gesagt. 😩

Muss zu einem Geburtstag.

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