Schreib doch nicht immer solch einen unqualifizierten Müll! 🙄
Der Smart 451 hat eine Breite von 1550mm und wenn das Rad eine Länge von 1900 mm hat, dann sind das auf jeder Seite ca. 20 cm Überstand. Das ist gerade mal die Hälfte des Zulässigen!
Da täuscht wohl die Perspektive auf dem Bild etwas.
Allerdings muss man bei Fahrten ins Ausland die jeweiligen Bestimmungen des Landes berücksichtigen.
Die können durchaus von den deutschen Regeln abweichen!
Wie schon geschrieben ist allerdings die Abdeckung des Kennzeichens und der Rückleuchten das Kriterium, was die Legalität in Zweifel zieht, deshalb haben die Radträger des 451 in der Regel eine Kennzeichenhalterung und eigene Rücklichteinheiten, siehe z.B. diese Seite!
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