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lexle

Was kostet die SC Garantieverlängerung?

Empfohlene Beiträge

Wie lange, welche laufleistung?? Und was deckt sie ab?


Kleiner breiter grüner Frosch leider zu wenig PS

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Hallo,
ich hab mich grade für die 24 monatige Garantieverlängerung entschieden. Kostet im SC Landshut-Ergolding 250 EUR. Du mußt die Garantieverlängerung innerhalb der ersten 3 Jahre beantragen und sie gilt dann bis max. 100.000 km bzw. weitere 24 Monate.

Im Smart-Club gibt es hierzu auch Infos. Falls du mir deine Fax-Nr. mitteilst, dann faxe ich dir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von meiner Garantieverlängerung zu.

Hier die Infos aus dem SmartClub:

Garantieverlängerung
MCC smart bietet für seine Fahrzeuge, für die noch die normale Werksgarantie gilt, eine Garantieverlängerung bis zu 2 Jahren und einer Gesamtlaufleistung des smart bis maximal 100.000 km an. Hier eine Auflistung der Garantiebedingungen mit Stand vom 26. April 2002:

Voraussetzung:

lückenloser Service (gemäss MCC smart Herstellergarantie)
Abschluss des Vertrages während der Laufzeit der Neufahrzeug-Garantie

Neufahrzeug-Garantie:

3 Jahre oder 40.000 km; für Neufahrzeuge 01.01.2002 2 Jahre Garantie ohne Laufleistungsbegrenzung

smart Garantie Plus:

1 Jahr bis max. 80 000 km für 145,- EUR inkl. 15% Vers.Steuer
2 Jahre bis max. 100 000 km für 210,- EUR inkl. 15% Vers.Steuer

Gründe für Garantie Plus:

Garantie-Leistungen insgesamt bis zu fünf Jahren
keine Kilometerbegrenzung
Umfassender Schutz aller wichtigen Bauteile
sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Die wesentlichen Baugruppen der smart Garantie Plus:

Kraftstoffanlage
Motor
Bremsen
Abgasanlage
Schalt- und Automatikgetriebe
Lenkung
elektrische Anlagen
Kühlsystem
Trustkomponenten
Achsgetriebe
Kraftübertragungswellen

Garantieausschlüsse

durch Unfall
durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugte Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben sowie durch Brand und Explosion
durch Kriegsereignisse
für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant, aus Reparaturauftrag oder aus anderweitiger Garantiezusage eintritt oder einzutreten hat
die aus der Teilnahme aus Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen
die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten, zulässigen Achs- oder Anhängerlasten ausgesetzt wurde
die durch Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe entstehen
die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges (z.b. Tuning)oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind
durch den Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in Zusammenhang steht oder dass die Sache zur Zeit des Schadens wenigstens behelfsmässig repariert war
an Fahrzeugen, die während der Garantiedauer mindestens zeitweilig zur gewerbsmässigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmässig an einen wechselnden Personenkreis vermietet worden sind
die durch entstehen, dass an dem Fahrzeug während der Gültigkeit der Garantie nicht die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs- oder Pflegearbeiten bei einem vom Hersteller anerkannten Vertragspartner durchgeführt worden sind
die dadurch entstehen, dass die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung nicht beachtet werden
die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der entschädigungspflichtige Schaden nicht unverzüglich gemeldet und das Fahrzeug zur Reparatur bereitgestellt wurde.

Geltungsbereich:
Die Garantie gilt in Europa

Gewährung von Garantieleistung
Der Garantiegeber leistet Ersatz für die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Reparatur einschliesslich notwendiger Ersatzteile.
Massgebend für den Ersatz der Kosten sind die Arbeitszeitwerte bzw. die unverbindliche Preisempfehlung für die Ersatzteile des Herstellers.
Werden gleichzeitig unter die Garantie fallende Reparaturen und Inspektionen durchgeführt, so wird die Dauer der entschädigungspflichtigen Reparaturen mit Hilfe der Arbeitszeitwerte des Herstellers ermittelt.
Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, wie sie bei einem solchen Schaden üblicherweise eingebaut wird, beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Kosten einer derartigen Austauscheinheit.
Der kostenmässige Umfang des Garantieumfangs ist begrenzt durch den Zeitwert des Kraftfahrzeuges zum Zeitpunkt des Eintritts des garantiepflichtigen Schadens.

Der Garantienehmer wird an den Materialkosten nach folgender Staffel beteiligt, und zwar ausgehend von der Betriebsleistung der betroffenen Baugruppe am Tag des Schadens: km Beteiligung des
Garantienehmers
bis 50.000 km 0 %
über 50.000 bis 60.000 km 10 %
über 60.000 bis 70.000 km 20 %
über 70.000 bis 80.000 km 30 %
über 80.000 bis 90.000 km 40 %
über 90.000 bis 100.000 km 50 %
über 100.000 km 60 %


Unter Garantie fallen nicht :

Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, Reinigung, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden anfallen
Kosten für Luftfracht

Alle Angaben ohne Gewähr!

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cu
WillyRabbit
ED-?? ???


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cu
WillyRabbit
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Moin WillyRabbit,

danke für die aufschlußreichen Infos zur Garantiezeitverlängerung.

Da ich am Freitag in LA bin beim SC, werde ich Frau Hick gleichmal dazu löchern.

Gruß Gilla


*Nur wo Gilla drauf steht ist auch Gilla drin*

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Hi!!

Tja vielen Dank!!!

Also ich hab nur eine Frage..

mein Smartie wird erst im Oktober 3, hat aber schon 40500 Km also keine Garabntie mehr.. kann man jetzt noch verlängern?

:-? :-?

Thanx


Kleiner breiter grüner Frosch leider zu wenig PS

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Hi Gilla,
du glücklicher darfst am Freitag die Fr. Hick sehen. Ich muß wieder ein Jahr bis zu meinem nächsten Kundendienst warten, ehe ich wieder ins SC LA einfalle :-D

Bitte überfordere die liebe Fr. Hick nicht, denn ich war glaub ich der erste, der die 2 jährige Garantieverlängerung wollte und Fr. Hick mußte sich erst ausgiebig informieren, ehe Sie mir Unterlagen zusenden konnte.


cu
WillyRabbit
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[ Diese Nachricht wurde editiert von WillyRabbit am 21.08.2002 um 09:30 Uhr ]


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WillyRabbit
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Hi WillyRabbit,

na klar werde ich mit Frau Hick pfleglich umgehen. Sie ist doch eine ganz, ganz liebe Person.

Soll ich Dir - für den Fall das Du Frau Hick schon mal früher wiedersehen möchtest - meinen Smart leihen?
Darf noch ca 5.000 km düsen und dann ist die nächste Inspektion dran.
Würde auf Duich und Dein Wiedersehens-Bedürfnis-Frau-Hick natürlich Rücksicht nehmen.

Gruß von Frau-Hick-SC-LA-Fan Gilla (Gisela) ;-)


*Nur wo Gilla drauf steht ist auch Gilla drin*

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Quote:

Am 21.08.2002 um 08:22 Uhr hat WillyRabbit geschrieben:
Der Garantienehmer wird an den Materialkosten nach folgender Staffel beteiligt, und zwar ausgehend von der Betriebsleistung der betroffenen Baugruppe am Tag des Schadens: km Beteiligung des
Garantienehmers

...über 100.000 km 60 %...




Hallo Willy,

mal eine vielleicht dumme Frage:
Ich dachte die Garantieverlängerung geht max. 2 Jahre bis 100.000 KM ?!
Gibt es da doch noch irgendeine andere Garantieverlängerung die über 100.000 KM geht ?! Oder gehts ab dann auf Kulanz ?!

......................................................................

"Ich denke jeder sollte eine Maschine sein.

Andy Warhol"

 

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......................................................................

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@gilla: upps ich wußte ja gar nicht dass du weiblichen geschlechts bist. dann ist mir klar, dass du keine solchen "mannlichen gefühle" gegenüber fr. hick pflegst wie unsereins :)

@maxmatter:
ich hab schon mal wo gelesen, dass die SmartCenters teilweise mit unterschiedlichen Versicherungsagenturen zusammenarbeiten und es somit sein kann, dass unterschiedliche bedingungen gelten. mir war bisher aus geläufig, dass die garantie max. für weitere 2 jahre und max. bis 100 TKm gilt. Laut den Infos des Smart-Clubs (s.o.) werden ab 100.000 km 60% erstattet.

Ich hab jetzt meine Garantiebedingungen nochmals durchgelesen und dabei festgestellt, dass ich mit 100 tkm noch 80% erstattet bekomme und es nach oben hin keine km-begrenzung gibt (über 130 tkm werden z.b. noch 40% erstattet). Dafür hab ich 250 € bezahlt (statt 210 € wie im SmartClub angegeben)

die kompletten garantiebedingungen kann ich leider nicht faxen, da die schrift sehr klein ist, ich habe sie aber eingescannt und auf meiner homepage hochgeladen.

im bereich "info/anleitungen" kann sie runtergeladen werden (ca. 85 kb im pdf-format)

zu meiner seite geht es hier
-----------------
cu
WillyRabbit
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[ Diese Nachricht wurde editiert von WillyRabbit am 21.08.2002 um 21:46 Uhr ]


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Quote:

Am 21.08.2002 um 08:42 Uhr hat lexle geschrieben:
Hi!!

Tja vielen Dank!!!

Also ich hab nur eine Frage..

mein Smartie wird erst im Oktober 3, hat aber schon 40500 Km also keine Garabntie mehr.. kann man jetzt noch verlängern?

:-? :-?

Thanx



Hi Du..

...soweit ich weiß nicht mehr :( im SC D'dorf haben sie mir gesagt das die Garantieverlängerung nur vor Ablauf der Garantie abgeschlossen werden kann! Kacke!

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Sweet Greetz von Yve
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Sweet Greetz von Yve
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Huhu...
Also soweit ich weis gibt das SC aber ne kulanz von 1000Km. ;-) ;-)
Einfach mal fragen und sagen du hast es total vergessen.
Viel Glück...
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Gruß,euer Torti
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@Yve
also mein Smart wurde am 10.8. 3 jahre alt.
und da ich erst am 19.8. einen Termin im SC bekommen habe (zwecks Kundendienst) habe ich nachgefragt, ob das was ausmachen würde wg. Garantieverlängerung. Laut Auskunft meines SC würde das nicht so eng gesehen werden. Ich kann mir nicht vorstellen, das MCC wg. läppischen 500km mehr da Stress macht.
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WillyRabbit
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Hmm...kan gut sein!!
Aber für die ist es meistens ein Unteschied ob man anruft und bescheid sagt das die Garantie bald abgelaufen ist und man es erst bei z.B. 40333km schafft zu kommen oder ob man sich bei 40500km erst überlegt das man ja doch eine Garantieerlängerung machen könnte!!!

Oder es liegt am SC :-D
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Andere Frage:

Habe meinen Smart als Jahreswagen von einem Daimlermitarbeiter (über einen Ford-Händler in Norddeutschland) gekauft. Inspektionen sind alle gemacht. Das Auto ist im März 2001 erstmals zugelassen worden. Kann man für den "Gebrauchtwagen" auch eine Garantieverlängerung kaufen?

Ciao, Albrecht


CDI...., weil's high tech ist.

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Hi Albrecht,
klar kannst du. Soalnge dein Auto nicht älter als 3 Jahre bzw. weniger als 40 TKm drauf hat, kannst du auch nachträglich die Garantieverlängerung dazu abschließen. Wieviel Vorbesitzer den Smart hatte ist dabei unerheblich.


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gestern im SC Leo abgeschlossen.

2 Jahre oder 100000km. ==> 211 Euro.
-----------------
*winkewinke an MCC, lest schön mit*

Konzertsmart No.2
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Die Anleitung für den Bodypaneltausch


Smart Organisaton Stuttgart

Member of the SOS


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*winkewinke an Smart, lest schön mit*
seit 01/2000 Smartfahrer-------------------------------Wartung wird beim Smarten Service in Ilsfeld gemacht !!

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Auf der Smartparade noch gefragt:
SC Köln 209 Euro bis 100000 km ABER nur 1 Jahr! (ohne Worte :oops: )
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Tschö mit Ö diesahnebananebanane3.gif
####Geschwindigkeit bringt Sicherheit####

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Ist das mit der Garantieverlängerung kein fester Tarif?
Ich konnte meine leider nicht mehr Verlängern (der Vorbesitzer hatte es "versäumt" :-x )
aber da das erstmal keiner wußte dort, haben die mir Preisvorschläge gemacht.
Da konnte man wählen zwischen 1 oder 2 Jahren
2 Jahre 211 Euro
1 Jahr 145 Euro
Find ich faszinierend, dass es da anscheinend solche Unterschiede gibt....
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auto31.gif
...ich wußte immer schon, dass die A-Klasse nix taugt! :-D

[ Diese Nachricht wurde editiert von Flitzpiepe am 03.09.2002 um 11:47 Uhr ]


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