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SmartManI

Probleme bei der Eintragung meiner 17er Lorinser Speedy‘s

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Servus Smarties!

 

Ich war heute auf der KFZ-Überprüfungsstelle der Landesregierung um meine 17er Speedy’s eintragen zu lassen..

 

Es ist mit Felgen alles in Ordnung, ich erfülle bei den Felgen ALLE angeführten Punkte bis auf einen: Anlage 1 - SCC (zulässige Rad/Reifen-Kombination).

 

Im GA für steht auf der Seite Zusatzinformationen (letztes Beiblatt) ein Hinweis zur Auflage SCC folgendes: „Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Pirello P Zero Nero.“

 

In der Anlage 1 des GA steht unter der Auflage SCC folgender Text:

 

„Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: VA 195/40/R17 und HA 215/35R17

Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengrösse zulässig.

Die erforderliche Auflagen und Hinweise sind achsenweose zu beachten.

An Fahrzeugausführungen mit automatischen Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Feifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.“

 

Ich fahre Hankook Ventos S1 evo in den geforderten Dimensionen. Ich muss jetzt laut Prüfer eine Bestätigung vom Reifenhersteller bringen, woraus hervorgeht, dass die Differenz des Abrollumfanges von den Vorderreifen zu den Hinterreifen unter 1% ist. Wenn ich diese Bestätigung nicht bringe will er mir die Felgen nicht eintragen??? 


Ich fahre, wie erwähnt, die Hankook Ventus S1 evo, wie viele andere Smartfahrer auch. Ich war jetzt bei zwei Reifenhändlern, die wissen nicht was das soll. So eine Anfrage gab es noch nie. Tja, ich muss jetzt Hankook anschreiben und die ersuchen mir das zu bestätigen oder mir zumindest technische Datenblätter zu schicken, worin der Abrollumfang hervorgeht. Dann kann ich mir das auch ausrechnen oder die Typen bei der Landesregierung.

 

Jetzt frage ich mal ob Ihr bei der Eintragung der Speedy‘s auch mit dieser Problematik konfrontiert wurdet oder sind unsere Prüfer im Ösiland  christlicher als der Papst?.
 

Hat jemand zufällig solch eine Bestätigung schon mal benötigt und diese zufällig noch parat. Falls ja, wäre ich Euch sehr verbunden, wenn Ihr mir diese zukommen lasst.

 

Den Pirelli PZero Nero gibt es nicht mehr und auch die Hankook sind aktuell in diesen Dimensionen (zumindest der 195er ) auch nicht mehr lieferbar.

 

Smarte Grüße, SmartMan

bearbeitet von SmartManI

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vor 11 Minuten schrieb SmartManI:

Ich fahre Hankook Ventos S1 evo

 

Welch langer Text für solch ein triviales Problem! 😉

Es heisst zwar Hankook Ventus S1 evo, aber schick mir Deine Emailadresse per PN und dann sende ich die die Reifenfreigabe für diese Reifendimensionen zu! 

 

vor 11 Minuten schrieb SmartManI:

Jetzt frage ich mal ob Ihr bei der Eintragung der Speedy‘s auch mit dieser Problematik konfrontiert wurde oder sind unsere Prüfer im Ösiland  christlicher als der Papst?.

 

By the way, Dein Prüfer ist übrigens ein selten dummer Hund! 🙄

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 12 Minuten schrieb Ahnungslos:

By the way, Dein Prüfer ist übrigens ein selten dummer Hund! 🙄


Servus Ahnungslos, ich danke dir! Ich schick dir meine E-Mail-Adi gleich nochmal rüber. Die müsstest eigentlich haben, da du mir schon mal GA‘s für meine Rondell geschickt hast und für Brabus-Felgen.
 

Eigentlich ein junger und cooler Typ aber ein Hosenscheisser? 
Nein, die Ösis nehmen es halt ganz genau - Beamte halt und immer auf Nummer sicher gehen. 
 

Danke nochmals und nen schönen Abend!

 

Beste Grüße, SmartMan


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Servus Ahnungslos,
 
vielen Dank für deine Mühe und der Zusendung der Bestätigung.
 
Die Bestätigung ist der Knaller, genau was ich brauche!
 
Nochmals vielen Dank!! Du bist echt smart Mann!!! 👍👍👍
 
Beste Grüße, SmartMan

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vor 28 Minuten schrieb SmartManI:

Die Bestätigung ist der Knaller, genau was ich brauche!

 

Ich habe meistens das, was die Hilfesuchenden brauchen! 🙂

Freut mich, daß ich Dir helfen konnte!  ☺️

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Mal für zukünftige Hilfesuchende in Sachen Lorinser Speedys:

 

1. Ist die Vorgabe eines Reifenfabrikats bzw. einer Marke in einem Gutachten gemäß EU Recht überhaupt nicht mehr zulässig!!!

2. Gibt es für die Hankook Ventus S1 evo eine Herstellerbestätigung für den Smart

 

Von daher kein Grund zur Panik! 😉

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vor 2 Stunden schrieb Ahnungslos:

1. Ist die Vorgabe eines Reifenfabrikats bzw. einer Marke in einem Gutachten gemäß EU Recht überhaupt nicht mehr zulässig!!!


Das mag schon sein aber in dem besagten Gutachten gibt es die „Reifenempfehlung“  halt mal, worin hervorgeht, dass dieser Reifen (konkret der Pirelli Zero Nero) für die Felge am 451er bedingungslos freigegeben ist. 
 

Man muss nicht diesen Reifen verwenden (abgesehen davon bekommt man diesen in der Dimension nicht mehr oder nur mehr Altbestände), aber wenn man ein anderes Fabrikat verwendet, muss eben vom Hersteller eine Freigabe für den Smart vorgelegt werden. Das heißt Kontakt zum Hersteller aufnehmen, erklären und hoffen dass der Reifen die Auflage erfüllt und der Hersteller dies bestätigt.

 

Im Fall Hankook Ventus S1 evo gab es diese bereits und du hast mir diese zukommen lassen. Danke nochmals.
 

Das war auch der Grund weshalb ich mal im Forum angefragt habe, denn diese Problematik ist ja sicher nicht neu und gibt es bereits seit 2010 (laut der Bestätigung).

 

 

bearbeitet von SmartManI

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In den meisten Fällen, wenn Prüfer die Felgen abnehmen, die sich auskennen und technisches Verständnis besitzen, wird dieses Papier überhaupt nicht erforderlich sein!

Wenn man natürlich an einen Korinthenkacker gerät, der sich verzweifelt an allem möglichen und unmöglichen hochziehen muss, um die Abnahme ablehnen zu können, dann muss man diesen Wisch eben beibringen.

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So, ein kurzes Update zu diesem Fred!

 

Schon mal vorweg genommen, der Kampf geht weiter!

 

Ich war heute zur Nachprüfung und hab die beiden „Mängel“ zu Erreichung der Eintragung vermeintlich beseitigt.

 

Punkt 1, die laut GA derLorinser Speedy’s geforderte Kotflügelverbreiterung hatte ich damals noch in der Prüfstelle behoben. Ich hatte die bereits lackierten Brabus-Kotflügelverbreiterungen mit und Flix raufgeklipst. Ist eine Sache von 5 Minuten.

 

 

Punkt 2, laut GA ist entweder ein spezieller Reifen gefordert. Der Pirelli P Zero den es nicht mehr gibt. Daher habe ich die Hankook Ventus S1 evo montiert.

 

Soweit ich informiert bin, fahren diesen Reifen gefühlte 1000 Smartys auf den Lorinser Speedy‘s. Diese wurden, nehme ich mal an, von vielen verantwortungsvollen Smartfahrern auch eingetragen.

 

Lt Anlage 1 - SCC (zulässige Rad/Reifen-Kombination) steht unter anderem:

 

An Fahrzeugausführungen mit automatischen Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Feifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich;“

 

Diese Bestätigung hat mir freundlicherweise Ahnungslos zukommen lassen.

Darin wird die Konformität zum Smart bestätigt!

 

Jetzt kommt der Überhammer!!

 

Im Gutachten ist aber eine Differenz kleiner als 1% gefordert.

Der Prüfer hat die Abrollangaben der Bestätigung gelesen und nachgerechnet.

 

VA 1787 mm

HA 1766 mm

 

1787:100= 17,87

1787 - 17,87 = 1769,13 mm.

 

Der geforderte Wert von Max 1% wird um 3,13 mm überschritten und damit kann keine Eintragung erfolgen!!

 

Der Prüfer hat eindeutig recht!
Da geht es auch nicht um Kleinlichkeit.

 

Fakt ist, dass die Reifen laut Bestätigung auf einen Smart montiert werden können aber laut Gutachten eben nicht auf die Felgen!
 

Ich frag mich nur, wie es sein kann, dass so viele Smartfahrer mit den Speedy‘s und dem Hankook Ventus S1 die Felgen eingetragen bekommen haben. Rechnerisch ist der geforderte Maximalwerte überschritten und somit kann der Hankook Ventus S1 evo nicht auf den Speedy‘s montiert werden und eingetragen werden!

 

Jetzt steh ich schön da und frage mich wie das zusammen passt?

 

Was nun? 
 

Es gibt nichts, was es nicht gibt.
 

Vielleicht hat einer eine Idee? 
Hankook brauch ich diesbezüglich wohl nicht anschreiben ob die mir die Bestätigung für das GA zu den Felgen anpassen, damit der geforderte Wert bzgl Differenz erfüllt wird?

 

Beste Grüße, SmartMan

 

 

 

 

 

bearbeitet von SmartManI

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Meine Nerven, das halt ich einfach im Kopf nicht aus, daß bei Euch noch größere Volldeppen als bei uns unterwegs sind.

Auf die Idee musst Du erst mal kommen, das nachzumessen. Ich glaube, von 1000  Eintragungen macht das einer und der arbeitet offensichtlich in Austrianien!

Hast Du nicht die Möglichkeit, eine andere Prüfstelle für diese Eintragung aufzusuchen, wo keine solche Korinthenkacker tätig sind?

Das ist ja nicht zum aushalten!

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Oder Du machst es so, daß Du auf einer Achse angefahrene Reifen montierst, mit denen Du dann beim genauen Messen wieder in der Toleranz dieses ...... bist! 😆

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vor 14 Minuten schrieb Ahnungslos:

Oder Du machst es so, daß Du auf einer Achse angefahrene Reifen montierst, mit denen Du dann beim genauen Messen wieder in der Toleranz dieses ...... bist!


Der hat nicht die Rollumfänge der Reifen nachgemessen, sondern er hat die Angaben zu den geforderten Maximalwert aus dem Gutachten mit den Angaben der Bestätigung nachgerechnet und verglichen.

 

Es passen die Angaben von der Bestätigung von Hankook nicht zu den geforderten Maximalwerte im Gutachten.

 

Der Reifen darf nicht auf die Speedy‘s montiert werden um am Smart 451 eingetragen zu werden.
 

Der Hankook Ventus S1 evo ist auf der Felge für den Smart 451 nicht eintragbar!

 

Das ist Fakt!

 

Das kann ich dem Prüfer nicht mal verübeln, auch wenn es beschissen ist.

 

Es bringt auch nichts, die Prüfstelle zu wechseln, da der Akt zu meinem Fahrzeug elektronisch archiviert wird und der Prüfer einer anderen Prüfstelle (gehört ja alles zur selben Behörde) sieht die Bestätigung und den vermerkten Einwand.

 

Ich frag mich nur ob bei euch in Deutschlandien so viele Blindschleichen in den Prüfstellen arbeiten oder ob es den meisten einfach nur egal ist?

 

Hat wer zufällig noch alte Pirelli P1 in den Dimensionen 195/40 R17 und 215/35 R17 rumliegen? Ich montiere diese und geh mit denen Typisieren, danach montiere ich wieder die Hankook.

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Na, dann kann Dein Prüfer ja heute zufrieden ins Bett gehen.

Wenn er sich doch schon so angestrengt hat, etwas zu finden, mit dem er die Eintragung verweigern kann! 🙄

Sorry, aber das ist in einem Maße realitätsfern, das halt ich einfach im Kopf ned aus. 🥺

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vor 2 Minuten schrieb Ahnungslos:

Sorry, aber das ist in einem Maße realitätsfern, das halt ich einfach im Kopf ned aus. 🥺


Ich finde es auch nur zum Kotzen aber der Prüfer hat einfach recht.

Er hält sich an die Forderungen vom GA der Speedy‘s und an die Angaben von der tollen (wertlosen) Bescheinigung von Hankook. 
 

Was Hankook da bestätigt ist einfach nicht richtig. Für ein (auch in Extremsituationen) verlässlich funktionierendes ABS, darf die Differenz der Abrollumfänge VA zu HA Max 1%  betragen. Das bestätigt Hankook aber wenn man das nachrechnet, stimmt deren Aussage nicht.

 

Nochmals, auf Grund der verfügbaren Dokumente ist der Hankook Ventus S1 evo auf den Lorinser Speey‘s nicht eintragungsfähig.

 

Das gilt nicht nur bei uns im Ösiland sondern sollte eigentlich überall gelten!


Mich interessiert nun mal folgendes:

Butter bei die Fische!

Wer hat aller die Speedy‘s mit den Hankook VENTUS S1 evo eingetragen bekommen?

 

Smarte Grüße


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vor 13 Minuten schrieb SmartManI:

Mich interessiert nun mal folgendes:

Butter bei die Fische!

Wer hat aller die Speedy‘s mit den Hankook VENTUS S1 evo eingetragen bekommen?

 

Frag lieber, wer alles andere Reifen drauf hat, der Hankook Ventus S1 evo dürfte da so ziemlich der einzige Reifen sein, nachdem der Pirelli nicht mehr hergestellt wird.

 

In meiner Abnahme der Felgen steht übrigens gar nicht drin, welcher Reifen auf den Felgen montiert ist! 😉

D.h. außer den Felgendimensionen und Reifengrößen würde im Falle einer Eintragung auch nix in die Fahrzeugpapiere übernommen werden, wenn ich die eintragen lassen würde.

Ich habe ja nur die Abnahme durch den Prüfer gemacht und (noch) keine Eintragung in die Papiere.

Deshalb muss ich die Abnahmebestätigung eben immer mitführen, damit ich sie bei einer Verkehrskontrolle oder beim TÜV vorzeigen kann.

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 13 Minuten schrieb Ahnungslos:

In meiner Abnahme der Felgen steht übrigens gar nicht drin, welcher Reifen auf den Felgen montiert ist! 😉

 

Bei uns stehen üblicherweise im Zulassungsschein auch nur die Felgen-Dimensionen und Reifengrössen eingetragen. Ich weiß nicht ob in diesem speziellen Fall auch der Reifenvorschlag eingetragen wird.

 

Ich könnte mir vorstellen, dass die Auflage der geforderte Differenz der Abroll-Umfänge eingetragen wird und man die Bescheinigung mitführen muss.

 

 

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Du könntest ja mal bei Hankook bei der in der Herstellerbestätigung genannten Telefonnummer anrufen und Dein Problem schildern.

Vielleicht können die Dir da irgendwie weiter helfen.

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 15 Minuten schrieb Ahnungslos:

Du könntest ja mal bei Hankook auf der in der Herstellerbestätigung genannten Telefonnummer anrufen und Dein Problem schildern.

Vielleicht können die Dir da irgendwie weiter helfen.


Das habe ich sowieso vor!

 

Immerhin bestätigt Hankook die Tauglichkeit für den Smart 451 (ABS-Funktion in Abhängigkeit max. Differenz Abrollumfang VA u HA) und die angegebenen Werte stimmen rechnerisch nicht.

 

Ich habe zwar keine große Erwartungen aber vlt haben die das selber noch nicht geschnallt und sie stellen mir eine Herstellerbestätigung mit den richtigen Werten aus.

 

Muss mal überprüfen ob diese Telefonnummer überhaupt noch existiert, ansonsten versuche ich über die Homepage den Kontakt zum Kundenservice herzustellen.

 

 Smarte Grüße 

bearbeitet von SmartManI

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Vielleicht gibt es ja mittlerweile eine berichtigte Herstellerbestätigung.

Die Hestellerbestätigung die du mir freundlicherweise zukommen lassen hast, ist 2010 ausgestellt worden. Das sind ja mittlerweile 13 Jahre, vlt ist inzwischen jemand auf den Fehler drauf gekommen.


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Vermutlich hat die auch noch nie einer so seziert wie Dein eintragungsfreudiger TÜVer! 🙄

Hatte der nicht noch das Skalpell in der Brusttasche stecken? 😉

 

War ihm die Erleichterung anzumerken, daß er etwas gefunden hat, die Räder nicht eintragen zu müssen? 

bearbeitet von Ahnungslos

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Was für ein Schwachsinn...FRÜHER gab es mal Kombinationen wo der Reifenhersteller vermerkt war. Wurde soweit ich weiss aber für nichtig erklärt weil wettbewerbswidrig, aber sicher bin ich da nicht mehr, ist ne Weile her.

Rein vom Grundsatz ist ein Reifen über seine Grössenbezeichnung in seinen Dimensionen klar bestimmbar, so wie eine M10 Schraube eine M10 Schraube ist...

Ja, in der Praxis gibts Differenzen wie bei Kleidung. Aber dass die vielbenutzten Hankook nun genau nicht eintragungsfähig sein sollen...der Prüfer ist ein Wi...Wich...Wichtigtuer!🤬

bearbeitet von Outliner

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vor 32 Minuten schrieb Outliner:

Aber dass die vielbenutzten Hankook nun genau nicht eintragungsfähig sein sollen...der Prüfer ist ein Wi...Wich...Wichtigtuer!🤬


Wie erwähnt, es kotzt mich selber an ABER der Prüfer hat recht.

 

Es gibt klare Auflagen im Gutachten von den Lorinser Speedy‘s und es gibt eine Herstellerbescheinigung von Hankook für den Smart 451 mit Angaben die nicht stimmen.


Das kann jeder 5. Klässler nachrechnen und das Ergebnis ist eindeutig.

 

Der Fehler liegt in den Angaben der Bescheinigung vom Reifenhersteller.

 

Somit ist diese Reifen/Felgenkombination nicht eintragbar.


Das ist Fakt und daran gibt es LEIDER nichts schön zu reden.

 


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vor einer Stunde schrieb Ahnungslos:

Hatte der nicht noch das Skalpell in der Brusttasche stecken? 😉


Nein, er ist ein junger Diplom Ingenieur frisch von der Hochschule.

Die rechnen halt noch gerne und oft, weil sie es noch können?

In 20 Jahren interessiert die das auch nicht mehr.

 

Aber das Ergebnis gibt ihm Recht und laut den Auflagen des Felgen-Gutachtens dürfen diese Hankook-Schlappen somit nicht auf dieser Felge am Smart betrieben werden.


Was wird immer behauptet?

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Frag doch mal bei MDC oder Kunzmann oder oder nach die diese Räder auch mit montierten Gummis anbieten! Samt Gutachten...

Bei MDC werden die Dinger sicher auch eingetragen. 3,13mm, schon klar. Das kann man mit Luftdruck oder Beladung...🤪

bearbeitet von Outliner

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vor 34 Minuten schrieb Outliner:

3,13mm, schon klar. Das kann man mit Luftdruck oder Beladung...


Es geht nicht ums physische Messen! Es geht um die Zahlenangaben, die in der Herstellerbescheinigung angeführt sind. Bei (oder mit) diesen Zahlen geht es sich rechnerisch nicht aus, dass die Vorgabe im Gutachten erfüllt sind.

 

Kein Mensch (auch der Prüfer) misst den tatsächlichen Abrollumfang nach, zumal es wirklich an Hand des Luftdruckes, Beladung … Verschleiß zu Änderungen der Differenz kommt.

 

Aber da ja bereits die in der Herstellerbescheinigung angeführten Zahlen so angeführt sind, dass es sich rechnerisch schon nicht ausgeht, dass die Vorgaben im Gutachten erfüllt sind …. können die Felgen nicht eingetragen werden.

 

Aber wie bereits erwähnt, ich werde mal mit Hankook direkt in Kontakt treten und dann mal sehen was das bringt. 


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