Ralf_47 Geschrieben am 22. Juni 2023 (bearbeitet) Hallo, ich will mir vllt. die Sportivo Felgen kaufen. Die haben vorne 175er drauf. Ich habe 145er Breite vorne. 4,5 und 6 Zoll sind indentisch zu den in den Papieren eingetragenen Größe. Die Einpresstiefe ist eine andere. Nun meinte der Verkäufer da ist keine Eintragung notwendig. Ich solle das Teilegutachten halt immer im Auto lassen wenn ich kontrolliert werde. Ist das so richtig? Ich denke, daß ich die Felgen und die größere Reifengröße vorne, von einem Prüfer begutachten lassen muß und die dann in die Papiere von der Zulassungsstelle eingetragen werden. Was ja sicherlich zusammen ~100€ kosten wird. bearbeitet 22. Juni 2023 von Ralf_47 Cabrio Bj.02 ~300tkm City Coupe Bj.04 ~120tkm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am 22. Juni 2023 (bearbeitet) Ich bin gerade mit dem Motorrad im Urlaub und habe meine Datenbank deshalb nicht dabei, aber im Gutachten steht normalerweise explizit drin, ob eine Abnahme erforderlich ist oder nicht! Bei Felgen für den 450er Smart ist es eigentlich fast immer so, daß eine Abnahme erfolgen muss. bearbeitet 22. Juni 2023 von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Silberkugel450 Geschrieben am 22. Juni 2023 Moin, wenn du eine ABE für die Felgen und Deinen SmartTyp hast kannst du die einfach drauf schrauben und brauchst nur die ABE mitführen. Wenn du ein Teilegutachten für die Felgen und Deinen Smarttyp hast mußt du das einem Gutachter vorführen.Der erstellt dann eine Änderungsabnahme gemäß §19 Abs.3. Da kannst du dann auch eine "Zweitschrift" erstellen lassen die du im Fahrzeug mitführen kannst. Das umtragen ist dann nur nötig wenn so wieso neue Fahrzeugpapiere wegen Umzug oder anderen Änderungen nötig sind. Ich habe im April dieses Jahres bei GTÜ 53;00 Euro für so eine Abnahme gezahlt. Platz ist in der kleinsten Hütte (Garage) 😇 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
RKI Geschrieben am 22. Juni 2023 Hallo Ralf, die Sportiva Felgen müssen in jedem Falle eingetragen werden. Dafür existiert keine ABE. Außerdem sind die originalen Felgen vorne auch nur 3,5" oder 4" und hinten 5,5" breit. 😉 Und wenn der abnehmende Sachverständige seinen Job richtig macht, müsste er dich auch nach einer Bescheinigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der vorderen Reifen auf der 4,5" Felge fragen. Streng nach ETRTO ist die schmalste zulässige Felge für einen 175/55er Reifen nämlich 5" breit. Die im Gutachten genannten Conties, gibt es schon lange nicht mehr. Für die wäre das über das Gutachten für die Felgen bereits abgehandelt. Aber wenn sonst an deinem Smart alles original ist, dürfte die Abnahme kein Problem sein und auch noch unter 100€ kosten. Gruß Ralf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ralf_47 Geschrieben am 22. Juni 2023 vor 50 Minuten schrieb RKI: Außerdem sind die originalen Felgen vorne auch nur 3,5" oder 4" und hinten 5,5" breit. Danke für Eure Antworten. Ja, ich habe tatsächlich vorne 4 Zoll und hinten 5,5 Zoll. Hab nochmal nachgeschaut. Cabrio Bj.02 ~300tkm City Coupe Bj.04 ~120tkm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Point68 Geschrieben am 23. Juni 2023 vor 2 Stunden schrieb RKI: über die Montierbarkeit der vorderen Reifen auf der 4,5" Felge fragen soweit ich das erkenne, darf man 135 auf eine 4,5 Zoll montieren. Nur ist die Frage nach EU-Recht, DE-Recht sowie polizeilicher Interessenabwägung wieder was anderes. Nach EU darf ich auf meinem VW meine Felgen nicht fahren. Nach DE wenn ich diese eingetragen habe. Bei Polizeiaktionen in Brandenburg werd ich mit Daumen hoch durchgewinkt. Mecklenburg-Vorpommern wurde mir 18 Min. erzählt was alles falsch ist. Nach dem Hinweis das ich doch Allrad habe, waren Ihre Weisheiten am Ende und ich durfte nach 8 Min. meinen Weg vorsetzen. Meine private Rechtsschutz, welche nichts mit meiner Fahrzeugversicherung zu tun hatte meinte, das auf Grund der Änderung, keine Minimierung der Verkehrssicherheitslage zu erwarten ist und somit würden Sie gegen meine Kraftfahrzeugversicherung klagen. Aber das ist nicht das Problem. Der nächste TÜV wird's sein, wenn der Plakettenkleber Fehler sucht, wird er was finden. Wenn er Sportbremsen von Brembo vorfindet wie in meinem Fall und ich mit dem Spruch komme das alle Brembo eine EU-Freigabe haben und ich Ihm diese nicht nachweisen braust, hast du verloren. Die besagte Graufrasse möchte ich keinen an Herz legen, denn diese ist auf Dauer S_____e . Also montieren und zum Eintragen fahren. Es kann sein das du bei 2 oder 3 Prüfern vorstellig werden musst um das gewünschte Resultat zu erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
RKI Geschrieben am 23. Juni 2023 vor 6 Stunden schrieb Point68: soweit ich das erkenne, darf man 135 auf eine 4,5 Zoll montieren. Darüber habe ich mich ja auch gar nicht ausgelassen. 😉 Denn hier geht es doch um 175/55 auf 4,5" vor 15 Stunden schrieb Ralf_47: Die haben vorne 175er drauf. Dazu gilt wie von mir schon geschrieben: vor 10 Stunden schrieb RKI: Streng nach ETRTO ist die schmalste zulässige Felge für einen 175/55er Reifen nämlich 5" breit. Das hat in meinem Falle, und vermutlich auch in zig anderen Fällen, den Prüfer nicht interessiert. Aber theoretisch müsste er eine Freigabe vom Reifenhersteller verlangen. Und wie wir alle wissen, ist Haben besser als Brauchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen