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Corelines nachgerüstet, eintragen lassen oder nicht?

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Wie in den meisten europäischen Ländern gibt es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht, sondern eine situative. Das bedeutet: Sobald auf der Straße winterliche Verhältnisse herrschen, muss das Auto Winterreifen haben. Wer mit Sommerreifen unterwegs ist, muss den Wagen stehen lassen, sonst droht ein Bußgeld. Das gleiche gilt dann auch für Allwetterreifen die nur den M+S Aufdruck haben und das Berg-Schneeflocken Zeichen fehlt.

 

Wenn du so dann ein Unfall hast, kannst dich dann gern mit deiner Versicherung rumärgern. Wenn das ein Gutachter erkennt.


andreasma

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vor 1 Stunde schrieb Smart911a:

Wie in den meisten europäischen Ländern gibt es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht, sondern eine situative. Das bedeutet: Sobald auf der Straße winterliche Verhältnisse herrschen

Du widersprichst dir gerade selber. Oben hast du mehrfach was ganz anderes geschrieben. Aber gut, daß jetzt alle einer Meinung sind.

 

vor 3 Stunden schrieb Smart911a:

Ganzjahresreifen-Verbot ab 2024

Was ist denn das für ein Quatsch? Alle Ganzjahresreifen die ich kenne und habe, haben das Berg-Schneeflocke-Symbol und sind deshalb als Winterreifen zulässig. Und als Sommerreifen erst recht. Wo steht daß Ganzjahresreifen verboten sind?


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 5 Minuten schrieb Funman:

Alle Ganzjahresreifen die ich kenne und habe, haben das Berg-Schneeflocke-Symbol

mein Gott...es werden doch nicht die Ganzjahresreifen verboten mensch... google doch das mal selbst.

Es geht um den M+S Aufdruck auf den Ganzjahresreifen. Wenn da das Berg-Schneeflocken Zeichen nicht neben dran aufgedruckt ist, dann ist der Reifen der nur M+S draufstehen hat nicht mehr zulässig. Und wenn du dann im Dezember im Schnee mit solch einem Reifen rumfährst zählt das so als wenn du keinen Winterreifen fährst obwohl du es solltest. Mit allen Folgen die damit verbunden sein können.

Deßhalb sollte man auf seine Ganzjahresreifen schauen ob das Berg-Flocken Zeichen drauf ist. Dann ist ja alles gut und man kann damit rumfahren.


andreasma

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Ich muss mich hier leider auch nochmal melden.

 

Heute hatte ich HU und laut meiner Werkstatt, die den Prüfer kennt, sollte der alle Unterlagen für die Coreline haben.

Hat er aber nicht und jetzt stehe ich da und suche Unterlagen, da er meint, ich müsste die eintragen lassen.

 

Ich habe:

- einen 450er Limited/1 Baujahr 1998 (e1*98/14D0080*02)

- im Schein sind 135/175 eingetragen (waren Starline)

- einen Satz original Coreline mit 175 vorne und 195 hinten

- eine Eignungserklärung ab *07 für die 145/175 Kombination

- ein Gutachten GUTMC0110 für die 145/175 Kombination ab *02 bis *09 für Benziner (für meine Stahl-Winterräder)

- ein Gutachten 18 10 02 7954 für die 175/195 Kombination ab *15 für fortwo cdi

 

Ich brauche entweder:

- ein Dokument, das mir bestätigt, dass ich die Corelines mit 175/195 auf dem 1998er *02 450er eintragungsfrei fahren darf

oder

- ein Dokument, mit dem ich die Corelines mit 175/195 auf dem 1998er *02 450er eingetragen bekomme

 

Wenn das dann noch ohne diese nicht mehr erhältlichen Kotflügelbreiterungen ginge, wäre das wie ein 6er im Lotto... :classic_tongue:

 

 

Am 30.6.2023 um 22:05 schrieb Ahnungslos:

Ich frage mich einmal mehr, was denn gegen eine ordentliche Abnahme der Räder bei einer Prüforganisation spricht,

wenn man die 100% passenden Papiere dazu hat. 🤔

Das ist doch dann nur eine Formsache.

 

Also bei mir spricht vermutlich dagegen, dass mir wohl die 100% passenden Papieren fehlen.

 

Kann mir denn bitte jemand mit Unterlagen aushelfen, mit denen ich die Corelines eingetragen bekomme?

Vielen Dank.

 

 


Smart 450 MC01 limited/1 EZ 12/1998

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vor 2 Minuten schrieb Limited:

einen 450er Limited/1 Baujahr 1998 (e1*98/14D0080*02)

- im Schein sind 135/175 eingetragen (waren Starline)

Ist das ein Diesel oder ein Benziner? Waren Limited 1 immer Benziner? Denn die Bereifung 135/175 ist die für den Diesel.


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 14 Minuten schrieb Limited:

Ich brauche entweder:

- ein Dokument, das mir bestätigt, dass ich die Corelines mit 175/195 auf dem 1998er *02 450er eintragungsfrei fahren darf

oder

- ein Dokument, mit dem ich die Corelines mit 175/195 auf dem 1998er *02 450er eingetragen bekomme

 

Da wird nix draus werden, denn ein solches Dokument gibt es nicht! 🙁

Bei Smart und bei Brabus ist es schon immer üblich gewesen, daß Gutachten nicht rückwirkend für ältere Fahrzeuge ausgestellt werden!

Da die Corelines erst ab 2003 erhältlich waren in Verbindung mit den damals aktuellen Smarts mit ESP, da bedeutet ja auch die *15 in der EG Genehmigungsnummer, gibt es deshalb auch kein Gutachten für die vorherigen Baujahre.

Es ist immer eine Sache einer Einzelabnahme, die Corelines auch für Baujahre vor 2003 eingetragen zu bekommen, allerdings gibt es keine vernünftige Begründung, diese Einzelabnahme abzulehnen!

Wenn einer das pauschal macht, dann dokumentiert er damit nur seine Inkompetenz!

Das hilft Dir jetzt zwar nicht weiter, aber so ist es eben nun mal!

 

Andere Felgenhersteller gehen da großzugiger mit diesem Thema um, bei den Aluettes von Rondell z.B. steht in dem Gutachten drin, daß es für alle Smart ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*..... gilt, also im Prinzip für alle Smarts ab Anbeginn der Fertigung, also auch für Deinen. Und genau so gehören Gutachten angefertigt, sofern keine technischer Hindernisse dagegen stehen! Mit denen dürftest Du sogar 195er Reifen rundum vollkommen legal fahren!  😊

Aber bei den Ignoranten von Smart hat man da eben eine andere Philosophie verfolgt und deshalb gibt es dieses Papier, da s Du bräuchtest eben nicht.

Was Du brauchst wäre ein kompetenter Prüfer, der Dir diese Räder mit technischem Sachverstand im Rahmen einer Einzelabnahme, die ist eben ein wenig teurer als die Abnahme nach Gutachten, das Gutachten mit der *15, da für die Räder exisiert, dient bei der Einzelabnahme als Basis dazu, die Zulässigkeit der Felgen und Radlasten zu dokumentieren, abnimmt und einträgt! 😉

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 46 Minuten schrieb Funman:

Ist das ein Diesel oder ein Benziner? Waren Limited 1 immer Benziner? Denn die Bereifung 135/175 ist die für den Diesel.

 

Der Limited 1 ist ein Benziner Bj. 1998, da der cdi erst Ende 1999/Anfang 2000 raus kam, sind die Limited 1 zwangsläufig alle Benziner. Der Smart hatte Anfangs auch beim Benziner die 135er Bereifung vorne serienmäßig drauf! 😉

Selbst da weigern sich ja manche Prüfer, die 145er vorne zuzulassen, deshalb gibt es für diese Benziner extra eine EG Genehmigung, daß 145er vorne gefahren werden dürfen, was ja beim Diesel unsinnigerweise auch viele Prüfer ablehnen. 🙄

 

Beim Diesel war ja einzig und allein die 3 Liter Einstufung das Kriterium, die 135er weiter zu verbauen!

Obwohl dann später auch die neueren Diesel mit 145ern die 3 Liter Einstufung erhielten.

Dieses Thema ist ein reines Politikum und hat mit technischen Belangen nullkommanull zu tun!

 

Wenn ich an einen solchen kommen würde, da würde ich mir extra die Rondells mit 195ern rundum kaufen und bei dem auftauchen, denn bei denen bleibt ihm mit dem passenden Gutachten gar nix anderes übrig, als die zähneknirschend einzutragen. Das wäre mir der Triumph wert! 😄

Und danach würde ich es mir nicht nehmen lassen, ihn dann noch anschließend ganz süffisant zu fragen, warum er denn dann vorher mit den originalen Smart Felgen und den 145ern auf der Vorderachse solch ein Problem hatte! 😂

 

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 39 Minuten schrieb Limited:

Wenn das dann noch ohne diese nicht mehr erhältlichen Kotflügelbreiterungen ginge, wäre das wie ein 6er im Lotto... :classic_tongue:

 

Dann geht mer für diese Eintragung eben zum Schmied und ned zum Schmiedle! 😉

Soll heissen zu einer Stelle, bei der der Prüfer weiss, was er macht und nicht nur das, was in irgendwelchen Papieren drin steht.

Für Dich wäre das u. U. eine etwas weitere Anfahrt von Nürnberg nach Ilsfeld, aber dort dürfte der Abnahme der Corelines an Deinem Limited 1 nichts entgegen stehen! 🙂

 

Man kann die hinteren Kotflügel übrigens auch durch Verwendung von entsprechenden Abstandshaltern noch ein wenig raus stellen! 😉

bearbeitet von Ahnungslos

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Wenn Du aus Nürnberg bist, könntest Du Dich auch mal an diese Fakultät wenden, evtl. kennt der auch einen Weg, die Eintragung durch jemanden, der sich auskennt, vornehmen zu lassen.

Fakt ist, es gibt keine sinnvolle Begründung, eine solche Abnahme abzulehnen! 

Im Norden sagt man ja, es gibt kein schlechtes Wetter, es gibt nur unpassende Kleidung.

In diesem Fall müsste es heissen, es gibt keine Probleme mit den Felgen, es gibt nur Deppen als Prüfer! 😉

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 37 Minuten schrieb Ahnungslos:

Für Dich wäre das u. U. eine etwas weitere Anfahrt von Nürnberg nach Ilsfeld, aber dort dürfte der Abnahme der Corelines an Deinem Limited 1 nichts entgegen stehen! 🙂

 

Danke, aber so viele Kilometer im Smart schafft mein Rücken nicht mehr. :classic_wacko:

 

vor 37 Minuten schrieb Ahnungslos:

Man kann die hinteren Kotflügel übrigens auch durch Verwendung von entsprechenden Abstandshaltern noch ein wenig raus stellen! 😉

 

Danke für den Tipp! Hättest du dafür eine Art Bezugsquelle?

 

vor 32 Minuten schrieb Ahnungslos:

Wenn Du aus Nürnberg bist, könntest Du Dich auch mal an diese Fakultät wenden, evtl. kennt der auch einen Weg, die Eintragung durch jemanden, der sich auskennt, vornehmen zu lassen.

 

Das ist seit Jahren meine Hauswerkstatt. :classic_cool:

In Neumarkt soll es wohl auch Fachkompetenz bei der Eintragung geben.

Dann nehme ich das mal in Angriff.

 

Vielen Dank für die erschöpfenden Informationen zu diesem Thema. :classic_smile:

bearbeitet von Limited

Smart 450 MC01 limited/1 EZ 12/1998

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vor 53 Minuten schrieb Ahnungslos:

Man kann die hinteren Kotflügel übrigens auch durch Verwendung von entsprechenden Abstandshaltern noch ein wenig raus stellen!

Das nützt aber nichts, wenn im Gutachten steht, daß die Verbreiterungen mit Nummer XYZ zu verwenden sind, und der Prüfer darauf besteht. Da können die Kotflügel so weit rausstehen wie sie wollen.


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 2 Stunden schrieb Funman:

Das nützt aber nichts, wenn im Gutachten steht, daß die Verbreiterungen mit Nummer XYZ zu verwenden sind, und der Prüfer darauf besteht. Da können die Kotflügel so weit rausstehen wie sie wollen.

 

Damit magst Du schon recht haben, Hajo, aber eine verbesserte Radabdeckung unterstützt unter Umständen die Argumentation, mit der man bei verständnisvollen Prüfern dem Ziel näher kommt, diese Verbreiterungen gar nicht mehr zu benötigen! 😉

Daß die Ansteckverbreiterungen so mit im Gutachten stehen, ist auch Nonsens, denn in anderen Gutachten wird nur im Text auf die erforderliche Radabdeckung hingewiesen, das erweitert die Möglichkeiten für den Anwender. 😉

 

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