Ausgehend vom Beitrag https://www.smart-forum.de/topic/146019-investition-in-alten-451-oder-einen-neuen-453/?do=findComment&comment=1489084 wäre dann wohl das Baujahr wichtig und das kundenunfreundliche Motto von Mercedes/Smart lautet konsequent "Es kann nicht sein was nicht sein darf". Falls das BJ vor Mitte 2010 sein sollte, stellt sich die Frage, ob im Rahmen der SC-Inspektionen auf die Problematik hingewiesen und eine kostenpflichtige Reparatur empfohlen sowie auch durchgeführt worden ist.
Als ich nämlich vor ein paar Jahren im SC wegen dem "Zwitschern" vorstellig geworden bin, war er noch durchgehend SC-scheckheftgepflegt (wenngleich nicht in diesem SC), allerdings hieß es, dass er nicht unter die Maßnahme fällt und auch von einer Durchführung auf Eigenkosten abgeraten wird, da absolut nicht notwendig. Ich hatte damals nicht das nötige Wissen und zog glücklich von dannen. Ein paar Jahre später habe ich mich intensiver mit der Thematik befasst und mich für die kostenpflichtige Reparatur im SC entschieden (die vor Jahren übrigens angesichts der krassen Preisentwicklung bzgl. Lohn und Material deutlich günstiger gewesen wäre), da ich das Auto länger behalten will.
Man kann nur hoffen, dass der TE hier alle Hinweise (v.a. mhd, Ventilspiel, Kupplung/Aktuator) beherzigt und nicht die Katze im Sack kauft.
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