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Bernhard Junk

e smart unreparierbares Wegwerfauto

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Trotzdem ich meinen fourfour BJ 2021 sehr liebe und gern fahre ist er ein Objekt des Zornes wenn er wieder nicht fährt .

Am 30.03.2021 wurde mein eSmart zugelassen schon nach ca ½ Jahr versagte das Ladegerät. Es dauerte einige Monate, bis dann schließlich Ersatz geleistet wurde.

Im Oktober letzten Jahres konnte das Fahrzeug nicht mehr aufgeladen werden. Diesmal lag es aber nicht am Ladegerät sondern an einem Fehler der Elektronik im eSmart selbst welcher das Laden verhinderte. Am 10.10 2022  wurde unter der Nummer 2408 eine Reparatur auf Garantie in der Mercedes Werkstatt durchgeführt km Stand 11000 . Nach nur 9 Monaten und 5000 weiteren gefahrenen km geht das Laden nun schon wieder nicht. Von Mercedes erhielt ich einen telefonischen Voranschlag von 4200 EUR. Ausgemacht war einen Kulanzantrag bei Mercedes zu stellen. Dieser wurde jedoch von Mercedes nicht einmal beantwortet.

Seit nunmehr 26 Juni ist der Smart bei Mercedes in Reparatur und ein Voranschlag von nunmehr 4500 EUR  konnte wegen Ersatzteilmangel bis heute nicht ausgeführt werden. Ich befürchte schon dass die Reparatur nicht bis zum TÜV Termin im März 2024 durchgeführt werden kann und ich dann das Auto abmelden muss. Also ein Wegwerfprodukt. ?? Gibt es eine Möglichkeit mich zu wehren ??

bearbeitet von Bernhard Junk

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Du musst das Auto nicht abmelden wenn kein TÜV mehr drauf ist, die Sorge kann ich dir nehmen.

Aber naja, es gibt ja auch eine offizielle Beschwerdestelle, geht bis auf EU-Ebene. Bei Apple hatte ich mal ein ähnliches Problem, da gab es dann einen "Code für Kundenzufriedenheit" wo aus angepeilten 3 Monaten ohne Läppi 3 Tage Reparaturzeit wurden hier vor Ort. Wind machen lohnt fast immer.

Zum Rest kann dir jemand anders garantiert mehr sagen.

bearbeitet von Outliner

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Guten Morgen!

 

Vielleicht können dir diese Profis helfen!

 

Klick!

 

Setz dich einfach mal mit denen in Verbindung.

bearbeitet von SmartManI

Was wird immer behauptet?

Stil kann man nicht kaufen?

Doch! -> Smart 42

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Auch der Beitrag könnte dir eventuell helfen.

 

Klick!

 

Ich weiß, du fährst einen E-Smart der letzten Generation aber ich habe dir die Links zusammengesucht, damit du kompetente Ansprechpartner außerhalb des Sternenpalastes findest, die dir unter Umständen weiterhelfen können.

bearbeitet von SmartManI

Was wird immer behauptet?

Stil kann man nicht kaufen?

Doch! -> Smart 42

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vor 2 Stunden schrieb Outliner:

Du musst das Auto nicht abmelden wenn kein TÜV mehr drauf ist

 

Das ist nur halb richtig... Klar kann man ohne TÜV angemeldet weiterfahren, aber es kostet eben Strafe (anfangs relativ wenig). Grundsätzlich gilt aber: Was zugelassen ist, muß TÜV haben. Und -das wissen viele nicht- das gilt auch auf Privatgelände! Wenn der TÜV also mal abgelaufen ist, besser gut verstecken, im eigenen Hof parken reicht nicht, wenns die Freunde und Helfer von draußen sehen.

bearbeitet von dieselbub

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vor 2 Stunden schrieb Bernhard Junk:

Trotzdem ich meinen fourfour BJ 2021 sehr liebe und gern fahre ist er ein Objekt des Zornes wenn er wieder nicht fährt .

Am 30.03.2021 wurde mein eSmart zugelassen schon nach ca ½ Jahr versagte das Ladegerät. Es dauerte einige Monate, bis dann schließlich Ersatz geleistet wurde.

Im Oktober letzten Jahres konnte das Fahrzeug nicht mehr aufgeladen werden. Diesmal lag es aber nicht am Ladegerät sondern an einem Fehler der Elektronik im eSmart selbst welcher das Laden verhinderte. Am 10.10 2022  wurde unter der Nummer 2408 eine Reparatur auf Garantie in der Mercedes Werkstatt durchgeführt km Stand 11000 . Nach nur 9 Monaten und 5000 weiteren gefahrenen km geht das Laden nun schon wieder nicht. Von Mercedes erhielt ich einen telefonischen Voranschlag von 4200 EUR. Ausgemacht war einen Kulanzantrag bei Mercedes zu stellen. Dieser wurde jedoch von Mercedes nicht einmal beantwortet.

Seit nunmehr 26 Juni ist der Smart bei Mercedes in Reparatur und ein Voranschlag von nunmehr 4500 EUR  konnte wegen Ersatzteilmangel bis heute nicht ausgeführt werden. Ich befürchte schon dass die Reparatur nicht bis zum TÜV Termin im März 2024 durchgeführt werden kann und ich dann das Auto abmelden muss. Also ein Wegwerfprodukt. ?? Gibt es eine Möglichkeit mich zu wehren ??

 

Ärgerlich. Die hier genannten Anlaufstellen nutzen und dort darauf hinweisen, daß man ungern den Fall bei AutoBild und AMS ausrollen möchte, dies aber in Kürze tun wird. Der Hinweis auf eine vorhandene Rechtschutzversicherung und Einklagen von bewegt oft auch eine Menge. Affiges Spiel, aber leider oft nötig in solchen Fällen.

 

Grundsätzlich sollte zumindest auf die Reparatur vom 10.10.22 noch Gewährleistung und somit Recht auf Nachbesserung existieren. Mach denen klar, daß Du gerne einen Anwalt bemühen wirst, um Deine Ansprüche durchzusetzen, insbesondere für einen Mobilitätsersatz bis das Problem nachhaltig gelöst ist, da werden die ganz wuschig weil mit sehr hohen Kosten verbunden.

 


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vor 2 Stunden schrieb Bernhard Junk:

... Also ein Wegwerfprodukt. ?? Gibt es eine Möglichkeit mich zu wehren ??...

Was eine peinliche Posse. Es liest sich so, als wärst du mit dem selber zahlen einverstanden. Bis zu dem Punkt wäre ich bei dieser Laufleistung nicht einmal gelangt. 

Möglichkeiten sich zu wehren hast du in einem Rechtsstaat jederzeit. Wenn Klärungsversuche mit Daimler fehlschlagen, mandatiere die Sache (sinnvoll hier sicher ein Fachanwalt für Verkehrsrecht) und lass  eruieren, welche Ansprüche ggf. gegen wen denkbar sind. 

 

 

vor 2 Stunden schrieb Outliner:

...

Aber naja, es gibt ja auch eine offizielle Beschwerdestelle, geht bis auf EU-Ebene. ...

 

...Wind machen lohnt fast immer.

 

Das muss die Stelle der KOM für Verbraucherbeschwerden für Online-Käufe gewesen sein (Link). Habe ich irgendwann auch schon mal bemüht. Je nachdem wie der TE den Wagen erworben hat.. (Lokal, Online..). 

 

Das mit dem Wind teile und kenne ich genauso. Gerade bei Apple führt das schnell zu einem persönlichen Ansprechpartner, bis eine Sache vom Tisch ist. 


Smart 451 1.0 MHD

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Was genau soll den jetzt getauscht werden wenn das Ladegerät doch neu ist ? 

Das Ladegerät geht über eine Verteilerbox direkt zur Batterie. Sprich Ladegerät neu, Verteilerbox kostet keine 4500€ so ganz erschließt sich mir nicht was da jetzt getauscht werden soll? 

Ich glaube sie wissen nicht was sie tun....

Ich gehe von einem Fahrzeug ohne "22 KW" Lader aus. Denn Fahrzeuge mit 22 KW Lader haben nichtmal ein Ladegerät welches kaputt gehen könnte....

bearbeitet von maxpower879

Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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Am 12.9.2023 um 09:37 schrieb dieselbub:

Was zugelassen ist, muß TÜV haben. Und -das wissen viele nicht- das gilt auch auf Privatgelände!

Das möchte ich bestreiten. Wo steht das geschrieben? M.W. gilt die HU-Pflicht nur für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Ich würde in dieser Sache zum Rechtsanwalt gehen. Ein Auto muß 3 Jahre durchhalten, und wenn es das nicht tut, dann ist das ein Beweis, daß es von Anfang an mangelhaft war.


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Auf Privatgelände muss ein Fahrzeug definitiv keinen Tüv haben auch wenn es angemeldet ist. Allerdings gilt das nur für abgeschlossene Privatgelände. Ist das Gelände frei zugänglichen greift die HU Pflicht. 


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

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Am 12.9.2023 um 09:41 schrieb dieselbub:

Ärgerlich. Die hier genannten Anlaufstellen nutzen und dort darauf hinweisen, daß man ungern den Fall bei AutoBild und AMS ausrollen möchte, dies aber in Kürze tun wird. Der Hinweis auf eine vorhandene Rechtschutzversicherung und Einklagen von bewegt oft auch eine Menge. Affiges Spiel, aber leider oft nötig in solchen Fällen.

Davon, das Pferd so direkt durch die Tore zu drücken, würde ich immer abraten. Auch von allem, was als Drohung verstanden werden kann; vor allem vor Zeugen des Anspruchsgegners, denn das kommt später zurück.

 

Sachlich, bestimmt für seine Sache eintreten und erkennen lassen, dass man es so nicht bewenden lassen wird, auf jeden Fall.

 

Am 12.9.2023 um 09:41 schrieb dieselbub:

...insbesondere für einen Mobilitätsersatz bis das Problem nachhaltig gelöst ist, da werden die ganz wuschig weil mit sehr hohen Kosten verbunden.

Ebd. Ich glaube nicht, dass ein MB-Partner die Neigung hat, sich (vor allem wirtschaftlich) von einem privaten Einzelkunden beeindrucken zu lassen.  

 


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vor 3 Stunden schrieb maxpower879:

Auf Privatgelände muss ein Fahrzeug definitiv keinen Tüv haben auch wenn es angemeldet ist. Allerdings gilt das nur für abgeschlossene Privatgelände.

Wie ist das eigentlich bei Händlern? Da stehen massenhaft PKW rum, ohne Zulassung und ohne abgeschlossenes Grundstück. Werden sogar auf der Straße gefahren, z.B. beim Abladen vom Transporter.


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Abladen ohne Kennzeichen auf öffentlicher Fläche gibt Ärger mit den Grünen. Kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Gab zwar kein Bußgeld aber eine mündliche Verwahnung für den Inhaber. 

Ansonsten ist auch ein durch Schranken Nachts geschlossenes Gelände ein abgeschlossenes Grundstück. Das haben die meisten Autohändler. 

Wenn nicht ist es eigenes Risiko und ein sogenannter Graubereich wird aber vermutlich nicht wirklich geahndet. 

Mir wäre zumindest kein Fall bekannt.

 

bearbeitet von maxpower879

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vor 2 Stunden schrieb maxpower879:

Abladen ohne Kennzeichen auf öffentlicher Fläche gibt Ärger mit den Grünen.

Denke die Grünen-Weißen sind die Blauen-Silbernen. Seit zwanzig Jahren oder so.. 😂 

Geduldet wird idR einiges. Bei mir in der Ecke sind mehrere Autohäuser. Und als Anrainer sowas wie ein Aufbereiter und eine Karosseriebude. Da fährt fast täglich etwas ohne Kennzeichen über öffentlichen Grund.  Ordnungswidrig, aber "wo kein Kläger, da kein Richter"...

 

vor 6 Stunden schrieb Funman:
Am 12.9.2023 um 09:37 schrieb dieselbub:

Was zugelassen ist, muß TÜV haben. Und -das wissen viele nicht- das gilt auch auf Privatgelände!

Das möchte ich bestreiten. Wo steht das geschrieben? .

Ergibt sich aus der StVZO. Ziel sind (vereinfacht) Fahrzeuge, welche auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Diese sind zulassungspflichtig (vgl. §16 StVZO). Im Sinne der StVZO zulassungspflichtige (vereinfacht) Fahrzeuge sind in regelmäßigen Abständen untersuchen zu lassen (vgl. §29 Abs.1 StVZO iVm. Anlage VIII StVZO). Zuwiderhandlungen =  Ordnungswidrigkeiten (§69a  StVZO), die gem. BKatV (in diesem Falle der Lfd.-Nr. 186) bussgeldbewehrt sind.

Hier wird aber idR auch das “wo kein Kläger, da kein Richter.” praktiziert. 


Smart 451 1.0 MHD

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vor 8 Stunden schrieb Funman:

Das möchte ich bestreiten. Wo steht das geschrieben? M.W. gilt die HU-Pflicht nur für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

 

War vor nicht allzulanger Zeit ein großes Aufregerthema in der MOTORRAD.

 

Mehrere zugelassene Motorräder, die von ihren Besitzern im Frühjahr per Anhänger zu ihrem Händler gebracht wurden und dort auf dessen Privatgelände standen, um den während der Wintersaison abgelaufenen TÜV zu erneuern, wurden mit Bußgeld belegt. Weil eben, wie gesagt, was zugelassen ist, muß TÜV haben. Abgemeldet abstellen wäre kein Thema gewesen.

 

Die örtliche Polizei hatte wohl etwas Zeit übrig und mußte noch ihre Knöllchenquote erfüllen, und sie wußten, wo sie fündig würden. War ne Riesensauerei, aber alles rechtens. Ob es eine Rolle spielte, daß der Hof des Händlers frei zugänglich war, weiß ich nicht mehr.

 

bearbeitet von dieselbub

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Bei uns bekommst Du auch ne Anzeige von der Zulassungsstelle wenn Du ein Fahrzeug das mehr als drei Monate übern TÜV ist abmeldest. Das gibt Punkte und Bußgeld. Es interessiert niemanden ob das vielleicht zerlegt ist und gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen kann oder auf ein Ersatzteil wartet oder auf abgeschlossenem Privatgrundstück steht.

bearbeitet von Smartdoktor450

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vor 6 Stunden schrieb dieselbub:

 

War vor nicht allzulanger Zeit ein großes Aufregerthema in der MOTORRAD.

 

Mehrere zugelassene Motorräder, die von ihren Besitzern im Frühjahr per Anhänger zu ihrem Händler gebracht wurden und dort auf dessen Privatgelände standen, um den während der Wintersaison abgelaufenen TÜV zu erneuern, wurden mit Bußgeld belegt. Weil eben, wie gesagt, was zugelassen ist, muß TÜV haben. Abgemeldet abstellen wäre kein Thema gewesen.

 

Die örtliche Polizei hatte wohl etwas Zeit übrig und mußte noch ihre Knöllchenquote erfüllen, und sie wußten, wo sie fündig würden. War ne Riesensauerei, aber alles rechtens. Ob es eine Rolle spielte, daß der Hof des Händlers frei zugänglich war, weiß ich nicht mehr.

 

 

Können Sie den TÜV überziehen, wenn ein Saisonkennzeichen an Ihrem Fahrzeug angebracht ist? Gewissermaßen ja. Liegt der Termin zur Hauptuntersuchung außerhalb des Betriebszeitraums, müssen Sie den TÜV nicht in diesem Monat aufsuchen, sondern im ersten Monat des Betriebszeitraums.

 

 

@Smartdoktor 

das kann schon aus dem Grund nicht sein das die Zulassungsstelle ja überhaupt nicht bestimmen kann wer das Fahrzeug möglicherweise gefahren hat. 

Bußgelder können zwar auch gegen den Halter erhoben werden. Punkte jedoch kann es nur geben wenn auch nachweisbar ist wer das Fahrzeug ohne Tüv bewegt hat. Denn einen Punkt gibt es nur wenn "Zitat Bußgeldkatalog Sie fah­ren ei­nen Pkw und ha­ben die Haupt­un­ter­su­chung über­zo­gen. " 

Das möchte ich sehen wie die Zulassungsstelle anhand der Papiere das genau nachweisen will. 

Außerdem gibt es erst ab 8 Monaten ohne Tüv Punkte! 

 

bearbeitet von maxpower879

Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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Ja es waren mehr wie 8 Monate und ja logisch gegen den Halter

und ja die Daten wurden automatisch von der Zulassungsstelle der Polizei zugespielt.

und ja es kann sein, ich rede nicht von einem dritten!

bearbeitet von Smartdoktor450

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Ich habe die Tage erst ein Fahrzeug mit Marke von 2021 abgemeldet. Vollkommen komplikationsfrei...... 

Mag ja Zulassungsstellen geben welche ein Bußgeld verhängen. Spätestens bei Punkten wäre ich mit dem Anwalt dabei!

Schon allein weil es eben "fahren" ohne gültige Plakette heißt und nicht parken!

bearbeitet von maxpower879

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Seres 3 

 

 

 

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vor 21 Minuten schrieb maxpower879:

Ich habe die Tage erst ein Fahrzeug mit Marke von 2021 abgemeldet. Vollkommen komplikationsfrei......

Ich auch im Frühjahr, war ca ein Jahr drüber. Hat niemanden interessiert...

Allerdings hatte ich auf dem Gelände wo ich ne Halle gemietet habe auch schon mal das Ordnungsamt was an einem Trecker (nicht meiner!) die Plaketten abgekratzt hat weil TÜV überfällig oder Steuer/Versicherung nicht bezahlt wurden.

Das Tor stand offen zum Gelände...

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@maxpower:

Tja ich habe ja auch geschrieben „bei uns“.

Das abmelden war auch völlig ohne Kommentar und problemlos, der Hammer kam 2 Wochen später mit der Post.

Und sogar innerhalb eines Bundeslandes gibt es in den Zulassungsstelle unterschiedliche Anweisungen.

bearbeitet von Smartdoktor450

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vor 2 Minuten schrieb Outliner:

weil TÜV überfällig oder Steuer/Versicherung nicht bezahlt wurden.

 

Ich vermute eher zweiteres. 😉

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vor 9 Minuten schrieb Ahnungslos:

 

Ich vermute eher zweiteres. 😉

Wahrscheinlich, ja.

 

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vor 8 Stunden schrieb Ferdi314:

Fahrzeuge, welche auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Diese sind zulassungspflichtig ......zulassungspflichtige....Fahrzeuge sind in regelmäßigen Abständen untersuchen zu lassen

 

Ja. Aber hier geht es um Fahrzeuge die ( jetzt gerade) nicht auf öffentlichen Straßen betrieben werden. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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