Outliner Geschrieben am 12. November (bearbeitet) Ja @hedwig, habe ich auch durch. Mehrmals! Nun gut, investiert habe ich in die aktuelle Zweitwohnung😁 Stromkabel und ein gutes Fundament für die neu gekaufte Hebebühne. Das müsste wohl drin bleiben. Aber der Umzugsstress...ich habe locker einen Monat gebraucht beim letzten Mal. Die ganzen Autos aufm Trailer und die schweren Stahlschränke...Regale...Teile...Räder...Werkzeug...ne echte Plackerei. Deutlich mehr Polter als in der Wohnung/Haus. Allerdings ist der olle Kuhstall schon tauglich für ein kleines Festival...sind ein paar hundert m2...🤪 Bilder sind etwa 4 Jahre alt. Jetzt steht da alles voll und bisschen Kosmetik am Objekt... bearbeitet 12. November von Outliner Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
hedwig Geschrieben am 12. November Moin, sehr geehrter Outliner, sehr geehrte Forengemeinde ! Neben den eigentums- und mietrechtlichen "Herausforderungen" gibt es auch noch die baurechtlich-/nutzungsrechtlichen "Herausforderungen" (evtl. sogar noch "finanzamts-technische"): Eine Stallung dient regelmäßig dem Einstellen von Nutztieren, eine Scheune der Unterbringung landwirtschaftlicher Erzeugnisse / dem Einstellen landwirtschaftlicher Fahrzeuge(Geräte). Dafür (und nur dafür) sind sie genehmigt, gebaut und auch technisch ausgerüstet zugelassen. Jegliche Nutzungsänderung bedarf der vorherigen Antragstellung und Genehmigung (evtl, mit Auflagen: Brandschutz/Umweltschutz/Bebauungsplan-Änderungen) durch die zuständige Baubehörde. Das Mietverhältnis als solches reicht da nicht. Daher aufgepasst: In einem Volk der Dichter, Denker (und Denunzianten) kann es dann mit dem Spaß ganz schnell vorbei sein.....(Und gerade im ländlichen Bereich kennt jeder jeden / bis hin zur Baubehörde). Ich kann da nix für !!! Isso / und habe auch ich durch (auf der Leidensseite...) trotzdem: mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ghostimaster Geschrieben am 12. November vor einer Stunde schrieb hedwig: Moin, sehr geehrter Ghostimaster ! M.M.n. kann ein Mietverhältnis nicht von (langer) Dauer sein. Über die Jahrzehnte wurden mir die Garagen schon 3 Mal und die Wohnung schon 2 Mal nach Eigentümerwechsel wegen "Eigenbedarfs" gekündigt und ich musste räumen.... Längere Kündigungs- bzw. Räumungsfristen gibt es nur bei Wohnraum, nicht bei Garagen oder Hallen..... Was will ich damit sagen: Nicht zu viel in die Ausstattung der gemieteten Räumlichkeiten stecken. Trotzdem viel Erfolg und nicht entmutigen lassen, Grüße von hedwig Da gebe ich Dir recht, allerdings ist die Halle eine von vielen auf dem Gelände und extra für Hobbyschrauber ausgerichtet, der längste Mieter ist jetzt seid mittlerweile 8 Jahren dort, und selbst wenn ich "nur" 3 oder 4 Jahre dort sein sollte, reicht es um meine Smarts komplett neu aufzubauen. Die Grundausstattung für die Halle habe ich bis auf ein paar Spielereien schon alle zusammen, da ich sie eh brauche. Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Outliner Geschrieben am 12. November Die Nutzung ist sozusagen "umgewidmed" weil die LPG (so hiess das hier früher, eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft) seit dem Anschluss 1990 obsolet wurde. Es wurden sogar Wohneinheiten in ehemaligen Stallungen möglich samt Klingelschild. Ein Mischgebiet eben...oder auch Grauzone. Egal. Fliege ich hier raus kaufe ich mir ein Stück Land und baue da ne Halle drauf. Oder eine Scheune. Mein letztes Refugium war eine Halle wo der Westbesitzer( "pardon") eine Müllverbrennungsanlage hinbasteln wollte. Nun, seit Jahren nach meinem Rauswurf steht die Immobilie leer. Wahrscheinlich verdient der Hildesheimer Dummdödel mehr Geld mit dem Leerstand als mit meiner Miete. Da könnte ich gleich wieder steil gehen... Das ist Deutschland. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am 12. November vor 4 Stunden schrieb hedwig: die Wohnung schon 2 Mal nach Eigentümerwechsel wegen "Eigenbedarfs" gekündigt und ich musste räumen.... Eigentum bricht Miete nicht. Rechtsgrundsatz. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am 12. November vor 4 Stunden schrieb hedwig: Längere Kündigungs- bzw. Räumungsfristen gibt es nur bei Wohnraum, nicht bei Garagen oder Hallen..... Man kann auch bei Hallen und Garagen längere Mietdauern vereinbaren. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen