SmartManI Geschrieben am 23. Oktober 2023 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb LongLong00: Die Fahrgestellnummer fällt da nicht mit rein deswegen wurde die Maßnahme nicht durchgeführt. Das spiegelt halt dann wieder die Mentalität des Sternen-Konzerns. Etwas verbocken und dann bei der Wiedergutmachung knausern und rumeiern. Erstaunlich, dass man da aus der betroffenen Baureihe offensichtlich nur eine gewisse Anzahl in die Rückrufaktion aufnimmt. Nach welchen Kriterien wurde da entschieden, dass bei einem KFZ das Teil kostenlos ausgetauscht und die „Verbesserungsmassnahme“ genehmigt wird und bei dem nächsten nicht mehr? bearbeitet 23. Oktober 2023 von SmartManI Was wird immer behauptet? Stil kann man nicht kaufen? Doch! -> Smart 42 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am 23. Oktober 2023 (bearbeitet) Selbst wenn Dein Smart ursprünglich in den Kreis der berechtigten Fahrzeuge gehört hätte und die Werkstatt das versäumt hat, den Decoupler nachzurüsten, glaubst Du wirklich, die würden das jetzt im Nachhinein noch zugeben? Da wird dann auf Nachfrage der Standardspruch gezogen: Ihr Fahrzeug war nicht davon betroffen. Ende! Ich glaube da schon eher den Ausführungen von maxpower, der weiss nämlich als Insider, wovon er redet und hat im Gegensatz zum Konzern und der Werkstatt kein Eigeninteresse, weder in die eine, noch in die andere Richtung! 😉 bearbeitet 23. Oktober 2023 von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
rollmastr Geschrieben am 23. Oktober 2023 Falls wer die Riemenscheibe selbst nachrüsten will... https://originalteile.mercedes-benz.de/teilesatz-riemenscheibe/a1320300568 Und hier der Teilesatz mit den neuen Schrauben für den Startergenerator: https://originalteile.mercedes-benz.de/lagerkoerper/a1321500016 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
LongLong00 Geschrieben am 23. Oktober 2023 Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen