Outliner Geschrieben am 12. Dezember 2023 Ja was wie, Reichelt. Mir wurscht wer die Info bringt, EINS IST SICHER: Die (grüne) EU hasst Individualverkehr und Verbrenner. Und wenn es die Tagesschau nicht bringt kann es trotzdem wahr sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Horse.b Geschrieben am 12. Dezember 2023 vor 25 Minuten schrieb Outliner: Ja was wie, Reichelt. Mir wurscht wer die Info bringt, EINS IST SICHER: Die (grüne) EU hasst Individualverkehr und Verbrenner. Und wenn es die Tagesschau nicht bringt kann es trotzdem wahr sein. Problem ist das das Quellen sind die nicht so auf Infos sondern mehr auf Stimmungsmachen zielen. Ich seh auch nicht das die EU Individualverkehr hasst... Natürlich kann es wahr sein obwohl die Tagesschau darüber nicht Informiert...kann aber auch ne Schlagzeile (News) sein mit der nur Stimmung gemacht wird und Leute verunsichert... 😉 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
450-3 Geschrieben am 12. Dezember 2023 Bei sowas bitte immer an das schöne Zitat von Ex-EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker denken: Zitat Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt. Den kompletten Text des Entwurfs mit dem wichtigen Anhang I kann man sich hier (KLICK) durchlesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am 12. Dezember 2023 vor 4 Stunden schrieb SmartManI: Dann muss jeder für sich die Quelle eines Berichtes bewerten und daraus dann Schlüsse zu ziehen Klick 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
SmartManI Geschrieben am 12. Dezember 2023 (bearbeitet) Ich habe mir die Mühe gemacht und diesen Gesetzesentwurf überflogen. Darin wird eindeutig zwischen Gebrauchtfahrzeugen und Altfahrzeugen unterschieden. Man spricht in diesem Entwurf dezidiert von Altfahrzeugen, die im Sinne des Abfallwirtschaftskreislauf entsorgt werden. Wann ein Gebrauchtfahrzeug zum Altfahrzeug wird hängt von einer allfällig vorliegenden Irreparabilität ab und von einigen anderen Parametern. Es gibt einen Anhang, da sind diese Voraussetzungen angeführt. Ich konnte in keinem Satz das Wort Zwangsenteignung ausmachen, ich habe aber nicht wirklich Zeile für Zeile gelesen. Ich habe diesbezüglich noch nie etwas vernommen, dass das so sein sollte. Kein einziges seriösen Medium hat bis dato etwas berichtet. Ausserdem sieht der Gesetzesentwurf die Anwendung dessen, auf Fahrzeuge die in Zukunft gebaut werden, sobald dieser Gesetzesentwurf vielleicht irgendwann mal Rechtskraft erlangt. Über die Quelle des reißerischen Berichtes enthalte ich mich, da ich eine Schülerzeitung diesbezüglich als seriöse Quelle nicht ernst nehme. Persönliches Fazit: Wie ich bereits eingangs erwähnte, viel heiße Luft um Nichts. Ich kümmere mich auch nicht weiter darum, da mir für so einen Blödsinn einfach meine Zeit zu kostbar ist. Smarte Grüße bearbeitet 12. Dezember 2023 von SmartManI Was wird immer behauptet? Stil kann man nicht kaufen? Doch! -> Smart 42 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
SmartManI Geschrieben am 12. Dezember 2023 (bearbeitet) vor 6 Stunden schrieb Outliner: Die (grüne) EU hasst Individualverkehr und Verbrenner. Ich vermutete immer schon, dass die Grünen alle wild umher vögeln und die freie Liebe praktizieren. 😜 Und zum Thema Verbrenner sage ich nur folgendes: bearbeitet 12. Dezember 2023 von SmartManI Was wird immer behauptet? Stil kann man nicht kaufen? Doch! -> Smart 42 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
450-3 Geschrieben am 12. Dezember 2023 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb SmartManI: Wann ein Gebrauchtfahrzeug zum Altfahrzeug wird hängt von einer allfällig vorliegenden Irreparabilität ab und von einigen anderen Parametern. Ich würde jetzt auch nicht direkt in Panik verfallen aber es wird dann eben nicht mehr unbedingt deine Entscheidung sein, wann du ein Altfahrzeug hast und was du dann damit tun kannst: Zitat Der Eigner eines Fahrzeugs, das zum Altfahrzeug wird, muss a)das Altfahrzeug unverzüglich an eine zugelassene Verwertungsanlage oder – in den in Artikel 23 Absatz 4 genannten Fällen – an eine Sammelstelle übergeben, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass das Fahrzeug eines der in Anhang I Teil A Nummern 1 und 2 festgelegten Kriterien für die Irreparabilität erfüllt; b)der zuständigen Zulassungsbehörde einen Verwertungsnachweis vorlegen. Also nichts mehr mit "den stell ich mir als Teilespender in die Scheune". Auch Schlachtfahrzeuge sind per Definition Altfahrzeuge und das Mitteilungssystem soll voll digitalisiert werden, mit automatischer Benachrichtigung der Behörden. Sobald die Karre einmal im System gelandet ist, ist Schluss. Die Frage ist nur, wer diese Mitteilung offiziell überbringen darf, dass der eben noch reparaturbedürftige Gebrauchtwagen jetzt ein Altfahrzeug ist und in die Zwangsverwertung muss. Der TÜV, Werkstätten, das Ordnungsamt, die Polizei? Die alten Stinker sollen von der Straße und das ist nur ein weiteres Puzzlestück auf dem Weg dahin. Ich wette, dass sobald eine kritische Masse an E-Fahrzeugen unterwegs ist, es recht schnell den H-Kennzeichen im normalen Straßenverkehr an den Kragen gehen wird. Noch können die sich unter den anderen lauten Knatterkisten verstecken aber irgendwann ist der Punkt erreicht, wo auch der schönste /8 von der Mehrheit nur noch als lärmende, stinkende Dreckschleuder wahrgenommen wird, die endgültig ins Museum gehört. bearbeitet 12. Dezember 2023 von 450-3 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
450-3 Geschrieben am 12. Dezember 2023 vor einer Stunde schrieb SmartManI: Ausserdem sieht der Gesetzesentwurf die Anwendung dessen, auf Fahrzeuge die in Zukunft gebaut werden, sobald dieser Gesetzesentwurf vielleicht irgendwann mal Rechtskraft erlangt. Hm... Zitat Artikel 2 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt a) für Fahrzeuge und Altfahrzeuge der Klassen M1 und N1 gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i und Buchstabe b Ziffer i der Verordnung (EU) 2018/858; und Zitat Fahrzeugklassen (1) Im Sinne dieser Verordnung gelten die nachstehenden Fahrzeugklassen: a) Klasse M umfasst vorwiegend für die Beförderung von Personen und deren Gepäck ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge, unterteilt in: i) Klasse M 1 : Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und ohne Stehplätze, unabhängig davon, ob die Anzahl der Sitzplätze auf den Fahrersitz beschränkt ist; Sind M1 nicht normalen PKW? Wo ist da die zeitliche Einschränkung im Entwurf (habe auch nicht alles komplett gelesen )? Für 450er Besitzer mit dem typischen Motorschaden übrigens besonders bitter Zitat Ein Fahrzeug ist technisch nicht reparierbar, wenn es eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt: [...] g) seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
walter-m Geschrieben am 12. Dezember 2023 Leute was hat das Thema mit neuem TÜV zu tun? Unsere Regierung hat jetzt andere Probleme. Wer aus der Eifel kommt muss fahren können wie der Teufel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen