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Hallo ihr da im Forum ich bin wieder da, 2009 habe ich mich bei euch angemeldet, hatte mir gerade einen Smart mit Anhänger gekauft doch nach zwei Jahren war Schluss ein Unfall hat uns leider getrennt. Da bei dem Unfall keiner der Airbags ausgelöst hatte war meine Sorge recht groß mit der Marke so das ich mich mit ein anderes Fahrzeug gekauft habe. 

Nun aber bin ich seit August zurück mit einem Smart 450 Benzin von 2003 den ich mit einigen Teilen auf hübschen möchte. Schubladen unter den Sitzen und heizbare Spiegel sind schon verbaut. Eine Anhängerkupplung und meine Wunsch Farbe stehen noch aus, aber alles braucht seine Zeit. 

Eine technisches Problem hat der kleine aber doch, bei Kalten Wetter springt er ein wenig erst wenn er ein wenig warm ist gibt sich das. Hat jemand eine Idee wo es dran Ligen kann und wie sich dieses beheben lässt. 

 

Lieben Dank an alle im Forum 

Lila Charline 

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Eine Stardiagnose anschliessen gibt oft Aufschluss!

Springen wenn kalt? Meinst du so rumbocken beim Anfahren?

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Moin,

gleiches Problem hatte ich auch. Vorderes Motorlager gewechselt. Problem behoben.

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Das Springen ist nur wenn er kalt ist fahre die ersten Minuten nur im 1 Gang nach ungefähr 1 Minute alles normal. 

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vor 5 Stunden schrieb Outliner:

Kupplungsaktuator mal nachrutschen. Kann helfen.

Ja und ordentlich anlernen den Schleifpunkt und die ein- und aus gekuppelte Position mit SD, daß ist meine Meinung, auch wenn einige hier das anders sehen 

bearbeitet von Smartdoktor450

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vor 6 Stunden schrieb C-lodny:

Das Springen ist nur wenn er kalt ist fahre die ersten Minuten nur im 1 Gang nach ungefähr 1 Minute alles normal. 

Schalt in den zweiten er wird es dir Danken


450er Coupe Bj.01 / 72 PS, 450er Cabrio Bj.06 / 61PS, 207cc Bj2008 / 150PS, 807 Bj.2014

SD/ DDT4ALL/ Delphi / Autel MaxiPRO MP808TS /  vorhanden

 

 

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vor 6 Minuten schrieb smart45005:

Schalt in den zweiten er wird es dir Danken

Spässle 🤪 funktioniert deine Sekundärluftpumpe?


450er Coupe Bj.01 / 72 PS, 450er Cabrio Bj.06 / 61PS, 207cc Bj2008 / 150PS, 807 Bj.2014

SD/ DDT4ALL/ Delphi / Autel MaxiPRO MP808TS /  vorhanden

 

 

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    • Moin, sehr geehrter Smartyyy, sehr geehrte Forengemeinde !   @Smartyyy   Nach meiner Einschätzung würden die Uniformierten eine Anzeige mit Video wohl entgegen nehmen (müssen). Bei der Staatsanwaltschaft / Gericht dürfte vermutlich das Verfahren wegen fehlender Erfolgsaussicht/ Beweisbarkeit oder aber aus MANGEL AN ÖFFENTLICHEM INTERESSE ziemlich zügig ohne weitere Ermittlungen/Konsequenzen für mögliche Tatverdächtige eingestellt werden. So wie ich das sehe, darf der Staat "Gesichtserkennung" zur Aufklärung von Bagatell-Delikten nicht anwenden. So weit ich weiß, ist in Abstimmung Staatsanwaltschaft/ zuständigem Gericht ein Rechtsmittel des Geschädigten (z.B. Beschwerde/Widerspruch) nicht zulässig (im Falle der Feststellung des Mangels an öffentlichem Interesse).   Sollte es denn nach der strafrechtlichen Entscheidung (Einstellung des Verfahrens) dem Geschädigten doch möglich sein, den Tatverdächtigen selbst zu ermitteln: Was soll der Geschädigte denn gegen den "Tatverdächtigen" unternehmen (zivilrechtlich ?). Ich glaube kaum, daß der Tatverdächtige freiwillig für den verursachten Sachschaden aufzukommen bereit wäre..... Will man den auf eigene Vorraus-Kosten zivilrechtlich verklagen wollen ? (Ist da überhaupt etwas zu holen (geldmäßig)?   Wenn das alles mit "ja" beantwortet werden sollte: Meinen Respekt und Anerkennung ! (Und das alles für alte Smarts.....mutmaßlicher Restwert eher 2 - 3-stellig).   mit freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig
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