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Simone451

Rädergröße für 451 (tiefergelegt und spurverbreitert)

Empfohlene Beiträge

Am 2.5.2024 um 10:22 schrieb CDIler:

Sprich wenn du jetzt Serienfelgen fahren willst, mußt du die wieder abnehmen lassen in Verbindung mit der Tieferlegung.

Das ist nicht so.

Wie ja bereits hier geschrieben:

Am 2.5.2024 um 11:24 schrieb Ahnungslos:

Es ist zwar im der gleichen Abnahmebescheinigung drin  aber es steht nicht in Abhängigkeit zueinander.

Wäre es anders, dann hätten die serienmäßigen Räder ausgetragen werden müssen.

 

Korrekt ist aber, dass nur die DBV mit der Spurverbreiterung gefahren werden dürfen.

 

Eine Eintragung wie die von Dir vorgeschlagene

Am 2.5.2024 um 11:44 schrieb CDIler:

Darum ist es immer ratsam, den Prüfer darauf hinzuweisen das eingetragen wird, sowie alle serienmässigen Rad/Reifenkobinationen

darf der Sachverständige eigentlich nicht machen, wenn ihm nicht alle entsprechenden Kombinationen zur Begutachtung vorgeführt wurden. Zum Glück gibt es aber einige, die es trotzdem so machen.

 

vor 6 Stunden schrieb CDIler:

Du musst das Gutachten zur Wiedererlangung in deine papoiere eintragen lassen. Das verfällt sonst irgendwann

 

In Bayern hat man dafür inzwischen nur noch 6 Wochen Zeit.

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