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MaxXimaL

Knolle - Querparken

Empfohlene Beiträge

so. mein bussgeldverfahren wurde nach meinem widerspruch eingestellt.

verletzte vorschriften:
- § 12 abs. 3 stvo
- § 49 stvo
- § 24 stvg
- 52 bkat

aktenzeichen:
2002-r-12884 verwaltungsgemeinschaft merseburg / ordnungsamt

mein schreiben bestand eigentlich nur aus einer zusammenfassung eurer beiträge hier. danke, so hab ich mir 15eur erspart ;-)



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img.cgi?fahrzeug=100458


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smartcross.jpg

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Hallo Petshopboy,

ist es denn jetzt bei einer Verwarnung geblieben? Oder hast Du jetzt nicht die Vorschriften verletzt (sprich Du darfst jetzt weiterhin Querparken)?
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smartegruesse.jpg
su-logo.jpg

www.smart-basteln.de


Gruß, M.

 

smart Cabrio cdi in grün von 2001-2005; smart Cabrio cdi, Baujahr 2006 in schwarz-silber seit Januar 2018 (>210tkm); smart Cabrio cdi, Baujahr 2004 in silber-schwarz seit September 2019, Rufname "Bruno" (>230tkm, R.I.P); smart 450 coupé in RubyRed, Baujahr 2005 (>200tkm)

 

Signaturbild.thumb.jpg.870cac26a4d5b5087b931dd3435a4b25.jpg

 

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gute frage... also ich hab die verwarnung bekommen, dann den widerspruch eingereicht und im letzten brief steht wortwörtlich:

"... auf Grund Ihrer Aussagen bei dieser Anhörung wird das gegen Sie eingeleitete Bußgeldverfahren gemäß § 47 Abs. 1 OWiG eingestellt."

wenn es sich anbietet werde ich an dieser stelle erstmal weiterhin querparken, mal sehen was passiert.

was oben noch fehlt: es war genaugenommen ein verstoss gegen das zeichen 315

315.gif
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Hmmm, also mit dem weiteren Querparken wäre ich vorsichtig...denn §47 I OWiG sagt nur, dass die Behörde Verfahren aus "pflichgemäßem Ermessen" heraus einstellen kann...sie MUSS ABER NICHT!

Das heißt in etwa, sie hat es aus Kulanz getan, denn ein Rechtsanspruch auf Einstellung besteht aus dieser Norm NICHT!

Gruß von jemandem der auch lieber "legal" Querparken würde,
Thorsten

P.S.: Weil es sein muss: Das ist keine Rechtsberatung! Meine Meinung zu diesem abstrakten Problem erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit! Die Verwendung dieser Meinung erfolgt auf eigene Gefahr!
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Unser Smart-Kauf!

...und wie man ein paar €uro spart!

(inkl. Preisvergleich/-übersicht!)

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Quote:

Am 20.11.2002 um 12:40 Uhr hat CaptainKirk geschrieben:
Quote:

Am 30.08.2002 um 10:56 Uhr hat schlumpf geschrieben:
Übrigens sind meines Erachtens nacht Rückfahrscheinwerfer NICHT vorgeschrieben.



Bremsleuchten übrigens auch nicht; sind sie aber vorhanden, müssen sie auch funktionieren und ihren Zweck erfüllen.

Falsch! § 53 Abs.2 StVZO schreibt für Kraftfahrzeuge, außer für Krafträder ohne Beiwagen, (mindestens) zwei bauartgeprüfte Bremsleuchten für rotes Licht explizit vor!
Rückfahrscheinwerfer(einer oder zwei) sind bei Kraftfahrzeugen gem. § 52a Abs.1 StVZO ausdrücklich vorgeschrieben. Es fahren aber noch immer einige Kisten mit EZ vor 1987 rum, die brauchen in der Tat keine Rückfahrscheinwerfer.
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Was hingegen da sein muß, sind Rückstrahler IIRC in rot nach hinten. Seitlich sind die Dinger hingegen so nicht erlaubt.

Aber gelbe, nichtdreieckige Rückstrahler sind erlaubt, genauso wie retroreflektierende gelbe Streifen! Außerdem sind sogar gelbe Leuchten zur seitlichen Kenntlichmachung erlaubt, die seitlich hinten sogar auch rot sein dürfen, sofern diese mit den Rück-, Umriss- oder Bremsleuchten eine Einheit bilden oder mit diesen kombiniert sind.
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Parkt man quer, hat man beide Beleuchtungsvorschriften auf einmal verletzt (das wäre mal wieder eine Aufgabe für Tuner: zugelassene schwenkbare Rückstrahler... ;-) ).

Man stelle sich nur vor, ein Radler im dichten Verkehr will dem querparkenden Smart ausweichen, und ein überholender Wagen (PKW, LKW...) sieht den Smart nicht und rechnet nicht mit der plötzlichen Verengung... :o

Na und, biste doch seit August 2002 eh immer mindestens mitschuldig, ganz egal in welche Richtung du eingeparkt hast!color=red>



smilie-33.gif Gruß vom Smartlingcolor="#FF0000"> aus dem wWw. (windigen Westerwald)size=2> smilie-33.gif

24 smilie-28.gifsmilie-28.gifylsuper.gifsmilie-28.gifsmilie-28.gif 24color=red>

biglaugh.gif...'s war spät gestern biglaugh.gif

s7.gif founder-member of the Tsize=4>hree-Gsize=5>color=black>ees s7.gif

Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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ich habe den text von smart-trek mal als PDF in form gebracht. das kann man sich ja ausdrucken und beim querparken unter die windschutzscheibe legen, damit die politesse weiß, dass das legal ist.

hier das PDF zum querparken :)
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koenigshase_signatur.gif mein Königshase


koenigshase_signatur.gif mein Königshase

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Ich habe vor 2 Monaten bei uns an der FH auf dem Seitenstreifen quer eingeparkt. Als ich nach 2 Stunden wieder zurück gekommen bin hat doch glatt so ein Vollprofi von Seat Ibiza-Fahrer versucht genauso zu parken. Der Seitenstreifen war ca 2,80m breit. Also kein Überhang des Smarts auf die Straße und den Gehweg. Folglich auch keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.
Und jetzt ratet mal wer das Knöllchen dran hatte!
Ich war es nicht :-D :-D :-D :-P

Außerdem hat annähernd jeder in der Reihe ein Knöllchen bekommen, weil sie fast alle mit abgelaufener Parkscheibe dort standen. Nur der Ibiza und ich durften da noch stehen.
In dem Fall hat es also mal die Nachahmer getroffen. Wenn er quer parken will soll er sich ein anderes Auto kaufen.

Ich habe gerade mal meine alte Fahrlehrerin gefragt wie es mit Querparken aussieht. Daraufhin bekam ich zu hören, daß es schon per Gerichtsurteil verboten sei. Sie konnte mir jedoch keine Begründung für das Verbot liefern!!!! Schade also.
Ich werde trotzdem wieter quer parken wenn es auch nur im Geringsten vertretbar ist.

Gruß an alle Smarties

[ Diese Nachricht wurde editiert von Mirco-Smart am 30.01.2003 um 16:56 Uhr ]

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