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Hallo,

ich habe mir einen 451 Cityflame Cabrio, Bj. 2013 gekauft, bei dem die eingetragene Bereifung eine andere ist als die in den Cityflame Prospekten angegebene.

Im Schein stehen 155/60 R15 74T vorne und 175/55 R15 77T hinten und in den Prospekten 175/55 R15 vorne und 195/50 R15 hinten.

Daß als Farbe Schwarz/Orange, also wie bei dem Sondermodell Night Orange, steht, macht die Sache noch eigenwilliger.... obwohl auch in den Night Orange-Prospekten die breitere Kombination beschrieben wird.

Meine Frage nun: kann mir jemand evtl. einen Scan eines Fahrzeugscheins eines Cityflame zur Verfügung stellen, in dem die breiteren Reifen vermerkt sind?

Besten Dank im voraus für die Hilfe.

Peter

Schein.jpg

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Was steht denn bzgl deiner Fragen im Typenschein (CoC-Papierchen) vermerkt?

bearbeitet von SmartManI

Was wird immer behauptet?

Stil kann man nicht kaufen?

Doch! -> Smart 42

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Im Fahrzeugschein ist immer nur die kleinere Größe angegeben!

Dieses Thema ist hier im Forum in gefühlt 150 Beiträgen behandelt.

Die größere Bereifung ist auf Originalfelgen auf dem 451er, egal welche Ausführung aber trotzdem zulässig.

In der CoC Bescheinigung müssten alle zugelassenen Reifengrößen vermerkt sein!

 

Wenn die auf Zubehörfelgen gefahren werden soll, dann ist für diese Felgen eine ABE erforderlich!

Ich gehe aber davon aus, daß dies Originalfelgen von Smart sind, siehe diese Seite!

Der CityFlame wurde ab Werk bereits mit den breiteren Rädern ausgeliefert.

Siehe auch die Modellhistorie des 451 in 2013/01. 😉

bearbeitet von Ahnungslos

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Schau mal in diesen Beitrag, da geht es um genau das gleiche Thema und auf der Seite 2 ist ein Ausdruck der Dekra, in dem die Möglichkeiten des 451er Smarts dokumentiert sind! 🙂

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Besten Dank für die schnellen Antworten.

Das COC-Papierchen war leider nicht beim Fahrzeug, nur die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung  :(

Für die Recherche hier im Forum habe ich wohl leider die falschen Suchbegriffe verwendet, denn ich habe keine Treffer erzielen können.

Um also sicher zu sein - auch wenn es sich ja "eigentlich" nur um ein 451 Cabrio mit 62kw handelt - sollte das COC-Papier kaufen?

 

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vor 10 Minuten schrieb Cityflame Berlin:

Um also sicher zu sein - auch wenn es sich ja "eigentlich" nur um ein 451 Cabrio mit 62kw handelt - sollte das COC-Papier kaufen?

 

Nur wegen der Reifen wäre das a bissle overdressed! Die kostet nämlich ganz schön Geld! 😯

Du könntest Dir auch bei einer Prüforganisation mit Angabe der Fahrgestellnummer eine Bescheinigung ausdrucken lassen, wie sie auf der zweiten Seite des verlinkten Beitrags abgebildet ist! 😉

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Ja! Ich hatte angefangen nach COC zu suchen und die aufgerufenen Preise haben mich doch, nun ja, irritiert.

Dann werde ich mal ganz freundlich bei den Damen und Herren in den grauen Kitteln, na gut, das war früher, nachfragen.

Besten Dank in den Süden :)

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Siehe auch die Modellhistorie des 451ers in 2013/01! Sondermodell "edition cityflame"! 😉

Viel Spaß noch mit Deinem Cabriolele! 🙂

bearbeitet von Ahnungslos

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Eigentlich stehen doch die für den jeweiligen Smart standardmäßig zugelassenen Reifengrößen imTankdeckel mit den jeweiligen empfohlenen Reifendrücken.


Fortwo 451 52kW 02/2008

Fortwo 451 52kW MHD 01/2011

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vor 7 Minuten schrieb Drachenreiter:

Eigentlich stehen doch die für den jeweiligen Smart standardmäßig zugelassenen Reifengrößen im Tankdeckel mit den jeweiligen empfohlenen Reifendrücken.

 

Naja, ob sich die Rennleitung oder der TÜV im Zweifelsfall mit einen solchen Verweis als Referenz zufrieden geben würde, wage ich dann doch eher zu bezweifeln. 😉

Aber wie ich in den anderen Beitrag schon geschrieben habe, die haben alle Möglichkeiten, sich die erforderlichen Unterlagen zu besorgen und sollten es auch tun, weil es zu ihrer täglichen Arbeit dazu gehört! 🙂

bearbeitet von Ahnungslos

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In der papiernen Betriebsanleitung stehen bei den technischen Daten ebenfalls die typspezifisch zugelassenen Reifengrößen drin.

Der TÜV-Ischenör hat auch noch weitere Möglichkeiten an Hand der E-Nummer an die entsprechenden Daten zu kommen.

Die Rennleitung interessiert meiner Erfahrung nach nur die abstrusen Prollmäßigen Reifen- und Felgengrößen, die über die Radläufe rausstehen.oder im Kotflügel streifen, schon weil auf die meisten der sich heute auf den Straßen bewegten Fahrzeuge mit EU-Zulassung sowieso mehrere Reifengrößen montiert werden dürfen und das Problem der Zul.-Besch. 1 generell bekannt ist.

Wer Nicht-Serien-Felgen an seinen Bürgerkäfig schraubt, braucht sowieso eine ABE oder Einzelabnahme mit den darin zugelassenen Reifengrößen.

Zudem besteht keine Pflicht, das CoC jederzeit im Fahrzeug mitzuführen.


Fortwo 451 52kW 02/2008

Fortwo 451 52kW MHD 01/2011

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Drum kaufe ich mir gleich Felgen/Reifen-Sätze, die auf Grund der Größe und Dimensionen separat einzutragen sind. Mit dem zugehörigen Gutachten ist die Eintragung (meistens 😉) kein Problem.
 

Ausnahmen können (im Ösiland 😂) bei übergenauen Prüfern passieren aber letztendlich werden die dann doch eingetragen.
 

Dafür war die Eintragung meiner Bestuhlung super easy - kostete halt „nur“ ein „kleines“ Sümmchen für das extra angefertigte Gutachten.

bearbeitet von SmartManI

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vor 2 Stunden schrieb Ahnungslos:

In der CoC Bescheinigung müssten alle zugelassenen Reifengrößen vermerkt sein!


Das kann ich bestätigen.

 

Bei dem Night Orange meiner Frau, sind im CoC-Papier auf der vierten Seite unter dem Punkt 52. Anmerkungen alle zulässigen Reifen-/Felgengrößen, unter anderem 175er VA und 195er HA eingetragen.

 

Bei nachträglichen Eintragungen von Änderungen, werden ebenfalls Beiblätter von dem Behördenakt, von der Behörde in das CoC-Papier eingeheftet.

 

Somit stehen die Eintragungen im Zulassungsschein, den man immer mitführt und auch im CoC-Papier.

 

 

bearbeitet von SmartManI

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vor 2 Stunden schrieb Cityflame Berlin:

Das COC-Papierchen war leider nicht beim Fahrzeug, nur die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung  😞


Das ist interessant, dass man in Germanien ein Fahrzeug ohne CoC-Papier zulassen kann. Das geht bei uns im Ösiland nicht.
 

Ohne CoC-Papier (früher Typenschein) kannst du alles mit dem Fahrzeug machen, nur nicht anmelden bzw. zulassen und somit nicht aktiv am Strassenverkehr teilnehmen.


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vor 11 Minuten schrieb SmartManI:

Das ist interessant, dass man in Germanien ein Fahrzeug ohne CoC-Papier zulassen kann.

Das geht bei uns im Ösiland nicht.

 

Naja, bestimmte Papiere benötigt man natürlich schon, um ein Fahrzeug zuzulassen. 

Früher hiess das Ding Fahrzeugbrief und in der Zwischenzeit ist es die Zulassungsbescheinigung Teil II

Das CoC Papier ist für die Zulassung dagegen nicht erforderlich, die erforderlichen Werte stehen in dieser Zulassungsbescheinigung Teil II drin!

So weit ich gesehen habe, kostet das CoC Dingens über 200.- EURO, wenn man es nachträglich bestellt! 😧

 

bearbeitet von Ahnungslos

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Ich habe vor Jahren einen als Neufahrzeug in Polen gekauften Anhänger nur mit CoC, Kaufvertrag und schriftlicher Bestätigung vom Verkäufer, dass es sich um ein noch nicht vorher zugelassenes Fahrzeug handelt, ohne größere Probleme zulassen können, allerdings musste ich zur Zulassung den Anhänger bei der Zulassungsstelle zur Begutachtung inklusive Kontrolle der eingeschlagenen FIN vorführen.

Nur in Deutschland bei einem deutschen Fahrzeughändler erworbene Neufahrzeuge werden neben dem dazugehörenden CoC mit der Zulassungbescheinigung Teil 2 ausgehändigt.

bearbeitet von Drachenreiter

Fortwo 451 52kW 02/2008

Fortwo 451 52kW MHD 01/2011

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