Was auch nicht ganz unwichtig ist, weil es sich ja um einen Händlerkauf handelt, ob der Händler sich seiner Pflicht zur Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung stellt oder diese mit allen möglichen und unmöglichen Tricks entzieht, z.B. Verkauf im Auftrag, Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung, Verkauf an Wiederverkäufer, Verkauf für den Export und was es in diesem Zusammenhang noch alles an obskuren Formulierungen gibt, welche die Sachmängelhaftung ausschließen würden.
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