Da wird nix draus werden, denn ein solches Dokument gibt es nicht! 🙁
Bei Smart und bei Brabus ist es schon immer üblich gewesen, daß Gutachten nicht rückwirkend ausgestellt werden!
Da die Corelines erst ab 2003 erhältlich waren in Verbindung mit den damals aktuellen Smarts mit ESP, da bedeutet ja auch die *15 in der EG Genehmigungsnummer, gibt es deshalb auch kein Gutachten für die vorherigen Baujahre.
Es ist immer eine Sache einer Einzelabnahme, die Corelines auch für Baujahre vor 2003 eingetragen zu bekommen, allerdings gibt es keine vernünftige Begründung, diese Einzelabnahme abzulehnen!
Wenn einer das pauschal macht, dann dokumentiert er damit nur seine Inkompetenz!
Das hilft Dir jetzt zwar nicht weiter, aber so ist es eben nun mal!
Andere Felgenhersteller gehen da großzugiger mit diesem Thema um, bei den Aluettes von Rondell z.B. steht in dem Gutachten drin, daß es für alle Smart ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*..... gilt, also im Prinzipfür alle Smarts ab Anbeginn der Fertigung, also auch für Deinen. Und genau so gehören Gutachten angefertigt, sofern keine technischer Hindernisse dagegen stehen! Mit denen dürftest Du sogar 195er Reifen rundum vollkommen legal fahren! 😊
Aber bei den Ignoranten von Smart hat man da eben eine andere Philosophie verfolgt und deshalb gibt es dieses Papier, da s Du bräuchtest eben nicht.
Was Du brauchst wäre ein kompetenter Prüfer, der Dir diese Räder mit technischem Sachverstand im Rahmen einer Einzelabnahme, die ist eben ein wenig teurer als die Abnahme nach Gutachten, abnimmt und einträgt! 😉
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