mausebiber75 Geschrieben am 20. Juli 2001 Hi!!!Als ich unseren Smart vor 1 Jahr zugelassen habe, mußte ich lediglich mit Fahrzeugbrief und Versicherungsdoppelkarte (evtl. noch Vollmacht, falls nicht Du der Fahrzeug-halter) und Personalausweis zur Zulassungsstelle.Dort gabs dann Schilder, Fahrzeugschein etc.!!Also nix mit TÜV vorher!!!GrußHeike Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
catatonia Geschrieben am 20. Juli 2001 Hallo!Haltet mich jetzt bitte nicht für total blöd, ich kenn mich mit solchen Sachen echt nicht aus. Als ich meinen letzten Neuwagen gekauft habe, war die Zulassung im Preis drin und ich brauchte mich nicht darum zu kümmern. Als ich jetzt meinen Smart bestellt habe, habe ich den Preis ein wenig runter gehandelt, muss ihn dafür aber selbst zulassen. Nun meine eigentliche Frage: Ich habe gehört, dass ich mit sämtlichen Unterlagen und dem Smart erst zum TÜV muss und dann zur Zulassungsstelle. Ohne voherigen TÜV-Besuch bekomme ich keine Schilder/Papiere. Stimmt das wirklich? Ich kann doch nicht ohne Nummernschilder zum TÜV fahren!?Viele Grüße + gute Fahrt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Cobrasmart Geschrieben am 20. Juli 2001 Mausebiber hat recht, zumindest soweit ich weis... Wichtig ist eben, daß das Auto noch gültigen TÜV hat... wenn dem nicht so... Gibts keine Schilder. Dann hilft nur Rotenummer holen, zum TÜV gondeln und dann nochmalversuchen.... Soweit zu mindest mein Wissen...------------------ Gruß Gerd und sein CobrasmartSmartfahrer aus Rheinland-Pfalz, organisiert euch... "IG Smartfreunde Rheinland Pfalz" Gruß von Gerd & Sylvester Modellbau im Details http://www.gerds-modellbahn.de Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
sualfons Geschrieben am 20. Juli 2001 Hi! Neuwagen haben in der Regel 3 Jahre TÜV und müssen auch noch nicht zur AU. Also, einfach mit dem Brief zur Zulassungsstelle rennen und das Ding anmelden!Viel Spaß!Stefan smarten Gruß,Stefan (00547)ICQ #220619760 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Jamiro Geschrieben am 21. Juli 2001 Ist die Zulassung denn überhaupt sooo viel billiger wenn man das selber macht?? Is schon so lang her das ich selber zum Straßenverkehrsamt gegondelt bin!Claudia Liebe Grüße Jami ICQ-Nr.:402-120-664 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
catatonia Geschrieben am 21. Juli 2001 Danke für die vielen Antworten. Das mit dem TÜV kam mir von Anfang an komisch vor. Claudia: Ich weiss nicht, was eine Zulassung kostet. Ich schätze mal 100-150 DM. Ich habe meinen kleinen zwar nur knapp 130 DM runter gehandelt, bekomme aber für meinen Golf, den ich im SC in Zahlung gebe, 500 DM mehr als die mir anfangs geben wollte. Darum muss ich die Zulassung slebst machen.Viele Grüße + gute Fahrt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
crampy Geschrieben am 21. Juli 2001 Wenn es ein Neuwagen ist, musst Du ihn gar nicht mitnehmen.Also:- KFZ - Brief - Personalausweis - Evtl. Vollmacht des/r Besitzers/In - Deckungskarte der Versicherung - Ausgefülltes Anmeldeformular - Kaufvertrag zur Sicherheiteinsacken. Besser ist, immer etwas mehr an Papieren zu haben, weil Du nie weißt, an welche Person Du in dieser (Ur-)Verwaltungsstelle gerätst.Solltest Du das Auto nicht auf Deinen Namen zulassen wollen, brauchst Du eine Vollmacht inklusive des Personalausweises des Menschen, auf dessen Namen Du ihn zulassen möchtest.Die Vollmacht kannst Du formlos machen - oder aber (vielleicht geschickter): hin zur Zulassungsstelle, Anmeldeantragsvordruck holen, zu hause gemütlich in Ruhe ausfüllen. Spart `ne Menge Zeit, wenn Du das nicht in der Zulassungsstelle machen musst.Dann gehst Du erst zur Zulassung, legst ausgefüllten Antrag,Personalausweis und KFZ-Brief vor. Wenn Du Wunschkennzeichen möchtest, musst Du das jetzt spätestens kund tun (Mehrkosten ca. 20 DM - je nach Region).Danach gehst Du mit den Papieren, die Du bekommen hast zur Kasse und zahlst den gesamten Mist.Dann zum Schildermacher (entsprechendes Papier hältst Du auch schon in der Hand)- unbedingt Kennzeichen auf Papier und beim Schildermacher vergleichen. Kennzeichen machen lassen und wieder zurück in die Zulassungsstelle.Dort bekommst Du deinen KFZ-Schein (neu) und deinen KFZ-Brief. Bitte kontrolliere unbedingt die Eintragungen - vor allem TÜV und ASU. Beamte sind schließlich auch nur Menschen (oder!?) - können also auch mal Fehler machen. Auch wenn ich glaube, zumindest bei manchen Beamten, die ich so kenne, dass die mit Fehlern ihr Geld verdienen.Du musst die Schilder dann vorlegen, um die entsprechenden Plaketten zu bekommen - und das wars schon.Mit Schildern solltest Du (je nach Region) so um die 100 DM - 200 DM los werden.Alles klaro?? Wenn nicht, mail mir ruhig, dann können wir weiter schauen.------------------ Wer Smarts nachmacht oder fälscht oder nachgemachte oder gefälschte Smarts in Umlauf bringt, wird mit Heino nicht unter zehn Jahren bestraft!Grüße von Crampy [Diese Nachricht wurde von crampy am 21. Juli 2001 editiert.] Wer Smarts nachmacht oder fälscht oder nachgemachte oder gefälschte Smarts in Umlauf bringt, wird mit Heino nicht unter zehn Jahren bestraft!Grüße von Crampy www.arya-online.de Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
catatonia Geschrieben am 21. Juli 2001 Danke Crampy!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Cinema Geschrieben am 21. Juli 2001 Hallo,so war es bei mir im MTK am vergangenen Donnerstag:- Fahrzeugschein - Deckungskarte der Versicherung - Personalausweis (erstzweise Reisepaß und Meldebescheinigung der Stadt/Gemeinde (nicht älter als 3 Monate)) - Bestätigung des Händlers über die Übereinstimmung der Fahrgestellnummer (gaanz wichtig, wenn man das Kfz _nicht_ dabei hat...Kosten:- DM 50,00 Anmeldung - DM 20,00 Wunschkennzeichen - DM 5,00 Reservierung Kennzeichen via Internet (geht im MTK)Und der Schilderdienst wollte- DM 50,00 zur die 2 KennzeichenDauer: ca. 15 Minuten (!) - Ich war platt....Viel SpaßHarald Rechtschreibfehler? Erklärung hier! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Rodi Geschrieben am 23. Juli 2001 Hallo "Junior Member" Harald, Willkommen im Forum - hat ja geklappt mit der Anmeldung... Gruß, Rolf max the reduced... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
crampy Geschrieben am 23. Juli 2001 Gerne catatonia.Erzähl doch mal, wenn es geklappt hat. Wann wirst Du ihn denn anmelden. Bin gaaanz gespannt.Übrigens: interessanten Nick hast Du. Wie bist`n Du darauf gekommen. Ist hoffentlich nicht allzu ernst gemeint .....;-))Liebe Grüße vonCrampyderhofftdasscatatoniadieverwaltungnichtindersiestaantrifft Wer Smarts nachmacht oder fälscht oder nachgemachte oder gefälschte Smarts in Umlauf bringt, wird mit Heino nicht unter zehn Jahren bestraft!Grüße von Crampy www.arya-online.de Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Guido_Russ Geschrieben am 23. Juli 2001 Rennerei wg. den Papieren hast Du nur bei einem selbstimportierten Smart. Also trifft das in Deinem Fall nicht zu.------------------ Allzeit gute Fahrt Guido Russ / Webmaster www.smart-fahrtenbuch.de OB-XL 200 Smarte GrüsseGuido Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
catatonia Geschrieben am 23. Juli 2001 Hi Crampy,ich werde meinen Kleinen nächsten Monat bekommen. Wenn ich ihn angemeldet habe, sag ich Bescheid, wie es gelaufen ist und was es gekostet hat. Nein, mein Nickname ist nicht ernst gemeint, ich bin nicht wirklich geisteskrank (auch wenn das Manche behaupten :-D).Viele Grüße + gute Fahrt Julia Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
crampy Geschrieben am 23. Juli 2001 Wollte eigentlich mit Quote antworten, habe ich aber nicht gefunden - (was isdasnnuschonwieder ?)Hallo Catatonia,was für ein hässliches Wort "geisteskrank". Na, ich bin jedenfalls beruhigt, dass es nur ein "Nick" ist ;-))Mail mal, wenn alles durch ist. Wenn der Hoppel erst nächsten Monat kommt, kannst Du ja alles schön vorbereiten Liebe Grüße von Crampyderzucatatonianiemalsgeisteskranksagenwürde Wer Smarts nachmacht oder fälscht oder nachgemachte oder gefälschte Smarts in Umlauf bringt, wird mit Heino nicht unter zehn Jahren bestraft!Grüße von Crampy www.arya-online.de Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen