Liebe Hedwig.
Das sehe ich alles völlig anders!
Es liegen hier mindestens 3 Straftten vor. Nämlich Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl !
Wenn der/die Täter erkennbar sind, ist der Erfolg bereits gegeben und die Taten bereits bewiesen!
Negativ !
Bei immerhin 3 Straftaten, einem Schaden, selbst wenn er "nur " 3-stellig wäre und ermittelten Tätern liegt IMMER öffentliches interesse vor. Denn nan kann hier nicht mehr von "Geringfügigkeit" sprechen, die bei 50 € liegt.
Ich gehe erstmal davon aus, daß der Täter ohne Gesichtserkennung ermittelt wird. Wenn nicht durch die Polizei, dann halt durch mich selbst. Und wenn die P. keine Gesichtserkennung anwenden darf, gibt es eine solche Beschränkung für mich allerdings nicht.
Und wie konkret ich den Täter ggf. ermittelt habe, muß ich niemandem sagen....
Beschwerde ist IMMER zulässig.
Aber hier nicht nötig, da hier niemals eine Einstellung des Verfahrens ergehen würde. S.o.
Wer redet von freiwillig ?
Wenn das Zivilgericht ihn dazu verdonnert, wovon auszugehen ist, dann wird er das wohl müssen !
Wieso auf eigene Vorauskosten ?
Ich hab eine gute Rechtsschutz. Das kostet mich keinen Cent !
Und ob da was zu holen ist, wird man dann sehen.
Ein entsprechender Vollstreckungstitel ist immerhin 20 Jahre gültig und ich würde bis zum letzten Tag, Vollszreckungsversuche unternehmen. Da kannst Du einen drauf lassen....
Es geht nicht um einen Restwert sondern vor allem auch ums Prinzip !
Ich lasse mir von niemandem mein sauer verdientes Eigentum klauen, selbst wenn es nur 5 € sind !!!
Aber das Thema hier ist ja eigentlich Überwachungs-Cam-Software.
Habe mir heute mal das oft empfohlene iSpy runtergeladen, das ich in den nächsten Tagen mal testen werde. Bericht folgt.
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