Moin, sehr geehrter Funman, sehr geehrte Forengemeinde !
@Funman:
Vorweg: Jeder kann so oft Teile (oder Verschleißteile / Verschleiß...nach subjektiver Bewertung/Einschätzung) wechseln wie er möchte. Ob einzeln, paarweise oder alle, egal.....
Mit meinen bisherigen Vermutungen/Einschätzungen/"Daumenpeilungen" habe ich mich eher vertan, daher nun Klartext nach Auswertung meiner Unterlagen:
Ich führe hier für die 2 x Smart cdi privat Fahrtenbücher, damit ich (für mich) nachvollziehen kann, wann ich was bei welchem KM-Stand gemacht habe (und Wartungsaufgaben überblicken kann...). Daher bin ich für die 2 x 450er cdi ziemlich genau aussagefähig hinsichtlich des Wechselns der GK:
Es ergibt sich folgendes Bild:
Beim BJ: 2005:
-rechte GK -12/2015 -bei KM: 132500
-rechte GK -04/2020 -bei KM: 201900
-mitte GK -07/2022 -bei KM: 226700
-linke GK noch original
Beim BJ: 2006:
-rechte GK noch original
-mitte GK noch original
-linke GK -04/2014 -bei KM: 101800
Bei den im Wechsel eingebauten handelt es sich um Meyle, Nr.: 014 860 0002, falls das eine Rolle spielen sollte.
Der 2005er geht nun auf die 240k KM zu, der 2006er auf die 230k KM. Springen beide ohne Probleme auch im Winter an, hier in der nordeutschen Ebene, mäßiger/strenger Frost ist eher selten. Sind eher Langstreckenfahrzeuge und Daily-Driver. Glühkontrolllämpchen bleiben auch aus.
Ich habe mich in den über 400k KM, die hier selbst gefahren wurden, 4 (vier) Mal um das Thema GK gekümmert und jeweils nur die defekte GK gewechselt. Ich kann damit sehr gut leben (meine Arbeitszeit kostest für mich nix und der GK-Wechsel ist für mich "kein Akt", Liegenbleiben deswegen halte ich für unwahrscheinlich.....).
Und zum Thema Auswechseln von "Verschleißteilen" immer paarweise u.ä.m. hatten wir (beide) unlängst die Diskussion:
Ich hatte auch diese Ansicht, aber nach einem unverschuldeten Auffahrunfall beim 2005er wurde das linke hintere Rad zerstört. Bei der Reparatur in der Markenwerkstätte Mercedes Benz in Hamburg wurde lediglich das linke Hinterrad (Felge und Reifen neu) ersetzt, das rechte NICHT (Profil noch ca. 50%).
Da ich mich mit dem Bescheid der Marken-Werke (Mercedes Benz), die SO durchgeführte Reparatur sei fachgerecht, nicht zufrieden geben wollte, wurde ich durch die eingeholte Auskunft des freien Sachverständigen (der den Schaden geschätzt hatte) und des TÜV Nord (Fahrzeug wurde unmittelbar nach Repa wegen grundsätzlichen Mißtrauens gegen die Werkstatt vorgeführt) eines besseren belehrt. Eine SO durchgeführte Reparatur gilt als FACHGERECHT und VERKEHRSSICHER !!!!!
Also.....jeder kann wechseln was und wie oft er/sie/es denn möchte.......
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.