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In großen Zügen korrekt, die wichtigen  Feinheiten sind versteckt unten zu lesen.

 

rät man den Kunden, sich die entstehenden Kosten beim Verursacher oder dessen Versicherung zurückzuholen.

 

Doppelversicherung ist mir auch schon passiert:

Reiterin in mein Auto. Reiterin ist Privathaftpflichtversichert, Pferd ist vom Halter (Landwirt)  versichert.

 

Was hat mein Anwalt draus gemacht: Den Verursacher DIREKT verklagt, in diesem Fall den Halter vom Pferd.

Direkt namentlich den Landwirt, nachdem seine Versicherung die Regulierung verweigerte. 

Den Prozess haben wir gewonnen.

 

In obigem Fall hätte der Geschädigte genau so verfahren sollen und den Prüfer verklagen sollen - nicht dessen Versicherung. 

 

Quelle:

https://www.swr.de/verbraucher/ard-marktcheck/vorsicht-bei-kfz-haftpflichtversicherung-bei-huk-100.html

 

 

bearbeitet von 380Volt

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Wie im Artikel klargestellt wurde: Der Geschädigte muß den Schaden selber bei der Dekra geltend machen. Lästig aber machbar. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Ein interessanter Fall, der jedem mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitsempfinden die Haare zu Berge stehen lassen müsste!  😧

Wer einen Schaden verursacht, sollte auch dafür einstehen müssen und einem vollkommen Unbeteiligten dürfen dadurch auch keine Nachteile, in welcher Form auch immer, entstehen!

Ich sehe hier auch einen Prozess gegen die DEKRA oder auch konkret gegen eine Person mit ungewissem Ausgang mit all seinen Begleiterscheinungen als unangemessenen Nachteil an! 😖

bearbeitet von Ahnungslos

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@ Funman

 

Nein, falsch, der Verursacher ist der Prüfer namentlich "Karl Müller"  !

 

DER muss verklagt werden. Dann springt seine "Diensthaftpflicht" ein. 

Wird ER schuldig gesprochen ist es für den Geschädigten egal wer zahlt. Im Worst Case muss der Prüfer sein eigenes Portemonaie öffnen ! 

 

Wenn ich in meinem Job "Scheisse" gebaut hätte, wäre  ICH  verklagt worden, mein Dienstherr hätte mich aber "raus gehauen" mit Rechtschutz und Haftpflichtversicherung. 

 

Bei Doppelversicherung bringt es nichts eine Versicherung zu verklagen. Auch nicht den Arbeitgeber, der ist NICHT der Verursacher. 

bearbeitet von 380Volt

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vor 3 Minuten schrieb 380Volt:

Auch nicht den Arbeitgeber, der ist NICHT der Verursacher. 

Im speziellen Fall der Dekra Prüfer mag das sein weil die Prüfer nicht angestellt sind sondern selbstständig. 

 

Wenn ein Angestellter im Rahmen seiner Tätigkeit einen Schaden verursacht, dann haftet natürlich der Arbeitgeber. Der Angestellte tritt in diesem Fall rechtlich gar nicht in Erscheinung. 

 

vor 11 Minuten schrieb 380Volt:

den Prüfer verklagen sollen - nicht dessen Versicherung. 

Laut den üblichen Versicherungsbedingungen tritt die Versicherung in das Rechtsverhältnis des Versicherten ein und übernimmt sämtliche Kosten Verfahren Risiken Verteidigung vor Gericht. Ich vermute daß das bei der Haftpflichtversicherung des selbständigen Dekra Prüfers auch so ist. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 1 Stunde schrieb Funman:

Wenn ein Angestellter im Rahmen seiner Tätigkeit einen Schaden verursacht, dann haftet natürlich der Arbeitgeber. Der Angestellte tritt in diesem Fall rechtlich gar nicht in Erscheinung. 

 

 

Falsch, schon wieder zu kurz gedacht. 

 

Wenn ich in meinem Job eine Körperverletzung zu vertreten habe, dann trete sehr wohl ich in meiner Person in Erscheinung. Ich werde namentlich verklagt. Was ist daran nicht zu verstehen ?  Mein AG gibt mir lediglich Rückendeckung.  ICH sitze auf der Anklagebank. 

 

Wenn du bei deinem Freund den Fernseher vom Highbord runter  rempelst , dann tritt er an DICH heran bzgl. Schadenersatz, du kannst das natürlich weiter reichen an deine  Privathaftpflicht - WENN vorhanden (!)  wenn die aber die Zahlung verweigert oder reduziert, so kann DICH dein Freund verklagen.  DU hast den Schaden zu regulieren, die Versicherung ist nice to have.  Ohne PHP zahlst DU.

 

Geht es bspw. um den Wiederbeschaffungswert eines teuren Teppiches, die Versicherung zahlt angeblich zu wenig, so kann/wird dich der Geschädigte verklagen - er klagt, wenn er schlau ist,  NICHT gegen deine Versicherung. DU hast den Schaden verursacht. 

So in der Art lief es bei meinem Fall mit dem Pferd was doppelt versichert war. 

 

Wie kommst du auf das schmale Brett dass man, wenn man einen Schaden verursacht hat,

mit einem einfachen so what, cest la vie, bin ja versichert, habe lediglich im Dienstverhältnis Bockmist gemacht, etc. 

 persönlich komplett  aus der Nummer raus ist ?

 

 

Hast du ne Art Vollkasko für deine Person und dein Handeln abgeschlossen, die ausnahmslos alles regelt, incl. Doppelgänger für Gerichtstermine, Inhaftierung, etc.  ? 

bearbeitet von 380Volt

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Im Falle einer Unterversicherung ist das tatsächlich so wie du schreibst. Dann bleibt die Forderung ggf. am Versicherungsnehmer hängen. Ich hoffe aber daß der Dekra Mann für diesen Parkrempler ausreichende Deckung hatte. 

 

Im Falle eines Angestellten gilt: 

Schädigt ein Erfüllungsgehilfe einen Dritten, so wird dem Schuldner dies nach § 278 BGB wie ein eigenes Verschulden ohne Exkulpationsmöglichkeit zugerechnet.

 

Der Schuldner ist hier der Arbeitgeber, der Erfüllungsgehilfe der Angestellte. Wenn also ein Angestellter einen Schaden verursacht, dann haftet dafür der Arbeitgeber. Er hat keine Möglichkeit sich dem zu entziehen. 

 

Es geht hier um Zivilrecht, nicht um Strafrecht. 

 

 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Moin,

 

ich denke hier ist der Focus etwas verrutscht - die oberste Regel die man hieraus lernen kann ist, keine Versicherung bei der HUK24 abzuschließen! Sie ist der wahre Schurke in diesem Laientheater, das zum Nachteil eines Unschuldigen gespielt wird. Wie im verlinkten Artikel beschrieben ist das Verhalten der HUK24 nicht die gängige Praxis.

 

Ich habe schon vor langer Zeit meine Erfahrung mit der HUK24 machen dürfen und habe daraus gelernt - diese miese Masche war mir aber auch neu.

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vor 8 Minuten schrieb Funman:

Im Falle einer Unterversicherung ist das tatsächlich so wie du schreibst. Dann bleibt die Forderung ggf. am Versicherungsnehmer hängen. Ich hoffe aber daß der Dekra Mann für diesen Parkrempler ausreichende Deckung hatte. 

 

Naja, im vorliegenden Fall im verlinkten Artikel war von einem Schaden in Höhe von 720.- EURO die Rede.

Ich denke schon, daß die Versicherung ausreichend sein sollte, diesen geradezu marginalen Betrag zu begleichen, ohne daß sie gleich in finanzielle Nöte kommt! 😉

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 5 Minuten schrieb yueci:

Ich habe schon vor langer Zeit meine Erfahrung mit der HUK24 machen dürfen

Die wäre? Ich bin bei der HUK24. Würde mich deshalb interessieren. Gern auch per PN. 

bearbeitet von Funman

705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Gerade eben schrieb Funman:

Die wäre? Ich bin bei der HUK24. Würde mich deshalb interessieren. 

 

Ich hatte die HUK24 mal als Versicherung für meinen Motorroller - nachdem mein Unfallgegner auch bei dieser Versicherung versichert war, wollten sie mir tatsächlich erklären, dass ich den Fahrzeugausfall nicht berechnen darf, weil ich ja gesetzlich dazu verpflichtet sei die Reparaturkosten so niedrig wie möglich zu halten. Ihrer Meinung nach sollte ich in der Zwischenzeit den Motorroller verwenden und hätte keinen Anspruch auf Nutzungsausfall!

 

Das ist nur ein Beispiel, diese Versicherung ist immer besonders unangenehm kreativ, wenn sie etwas Auszahlen muss und da spielt es keine Rolle, ob du Kunde oder Gegner bist - sie sind extrem profitorientiert und ich verachte dieses Verhalten, wenn es gewisse Grenzen überschreitet - die HUK24 kennt in dieser Hinsicht keine Grenzen, im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen.

 

Gruß

Marc

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Die Huk macht viel Werbung. Das verursacht Kosten. Irgendwie soll der Kunde das ja bezahlen...

Hoffe das wir nie einen Unfall mit Jemand haben der bei denen versichert ist. Dann geht nix ohne unseren Rechtschutz.

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vor 59 Minuten schrieb Funman:

 

 

Im Falle eines Angestellten gilt: 

Schädigt ein Erfüllungsgehilfe einen Dritten, so wird dem Schuldner dies nach § 278 BGB wie ein eigenes Verschulden ohne Exkulpationsmöglichkeit zugerechnet.

 

Der Schuldner ist hier der Arbeitgeber, der Erfüllungsgehilfe der Angestellte

 

 

 

Ich lese dann aber auch: 

 

Nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB kann der Geschäftsherr das vermutete Eigenverschulden widerlegen (Exkulpationsmöglichkeit).

 

 Das Unternehmen R haftet nun sowohl gemäß § 831 BGB als auch nach §§ 280, 278 BGB.

  • Begründung:
  • § 831 BGB (Haftung für den Verrichtungsgehilfen):
    Der Verrichtungsgehilfe F hat dem E rechtswidrig einen Eigentumsschaden zugefügt. Die Haftung nach § 831 BGB erlischt, wenn R sein fehlendes Verschulden beweisen kann („sich exkulpieren“).

 

 

Du vergisst hier u.a. in hohem Maße eine grobe Pflichtverletzung, bzw. grobe Fahrlässigkeit bis hin zum Vorsatz des Gehilfen...

 

Mich würde mal interessieren wie das Ganze ausgegangen wäre wenn der Prüfer (bewiesen)  alkoholisiert gewesen wäre.  Oder Drogen oder Medikamente. Ist gar nicht so abwegig dass  besoffene Angestellte in JEDER Branche arbeiten. 

Mal ganz nebenbei - ich würde die Polizei rufen bei so einem Dilettanten von Prüfer - Alkotest, Drogentest... 

 

Oder wie geht es aus bei Firmenwagenunfall  - Vollkasko - Fahrer besoffen - Versicherung geschädigt Regressforderung der Versicherung  an Firma  ?   

Die Firma wird sich schön das Geld vom Gehilfen holen..... Oder auch nicht wenn sie ihn benötigt = "Fachkräftemangel" - auch Alkoholiker werden benötigt. 

 

 

bearbeitet von 380Volt

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Mein Problem ist auch, dass dieses verächtliche Verhalten Schule macht, so ist immer häufiger zu beobachten, dass Versicherungen mit fadenscheinigen Argumenten pauschal weniger auszahlen als im Gutachten steht. Sie gehen das Risiko ein verklagt zu werden, weil selbst ein verlorener Prozess billiger ist als der Gewinn aus den Fällen ohne Widerspruch.

 

Gruß

Marc

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vor 7 Stunden schrieb 380Volt:

In großen Zügen korrekt, die wichtigen  Feinheiten sind versteckt unten zu lesen.

 

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Quelle:

https://www.swr.de/verbraucher/ard-marktcheck/vorsicht-bei-kfz-haftpflichtversicherung-bei-huk-100.html

 

 

Hier interessiert ,icht die Regulierung. Wie wurden denn die Prämienkosten der Rückstufung auf wie viele Jahre berechnet und ausgeglichen?

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