Smart 451 neu Geschrieben am Samstag um 10:13 Die Informationen in dem Video (Marktcheck) ist bestimmt für alle interessant, die (kürzlich) zur HUK24 gewechsaelt sind: https://www.swr.de/verbraucher/ard-marktcheck/vorsicht-bei-kfz-haftpflichtversicherung-bei-huk-100.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
380Volt Geschrieben am Samstag um 10:22 (bearbeitet) In großen Zügen korrekt, die wichtigen Feinheiten sind versteckt unten zu lesen. rät man den Kunden, sich die entstehenden Kosten beim Verursacher oder dessen Versicherung zurückzuholen. Doppelversicherung ist mir auch schon passiert: Reiterin in mein Auto. Reiterin ist Privathaftpflichtversichert, Pferd ist vom Halter (Landwirt) versichert. Was hat mein Anwalt draus gemacht: Den Verursacher DIREKT verklagt, in diesem Fall den Halter vom Pferd. Direkt namentlich den Landwirt, nachdem seine Versicherung die Regulierung verweigerte. Den Prozess haben wir gewonnen. In obigem Fall hätte der Geschädigte genau so verfahren sollen und den Prüfer verklagen sollen - nicht dessen Versicherung. Quelle: https://www.swr.de/verbraucher/ard-marktcheck/vorsicht-bei-kfz-haftpflichtversicherung-bei-huk-100.html bearbeitet Samstag um 10:26 von 380Volt 2010-2016 Smart 451 Dose 71PS Kassengestell mit MDC 84PS Software 😎 2016-2020 Smart 451 ED Brabus Exclusiv Cabrio😊 2024- ...... EQ 453 Prime Exclusiv Cabrio volle Hütte. 😍 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am Samstag um 10:25 Wie im Artikel klargestellt wurde: Der Geschädigte muß den Schaden selber bei der Dekra geltend machen. Lästig aber machbar. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am Samstag um 10:25 (bearbeitet) Ein interessanter Fall, der jedem mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitsempfinden die Haare zu Berge stehen lassen müsste! 😧 Wer einen Schaden verursacht, sollte auch dafür einstehen müssen und einem vollkommen Unbeteiligten dürfen dadurch auch keine Nachteile, in welcher Form auch immer, entstehen! Ich sehe hier auch einen Prozess gegen die DEKRA oder auch konkret gegen eine Person mit ungewissem Ausgang mit all seinen Begleiterscheinungen als unangemessenen Nachteil an! 😖 bearbeitet Samstag um 10:32 von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
380Volt Geschrieben am Samstag um 10:29 (bearbeitet) @ Funman Nein, falsch, der Verursacher ist der Prüfer namentlich "Karl Müller" ! DER muss verklagt werden. Dann springt seine "Diensthaftpflicht" ein. Wird ER schuldig gesprochen ist es für den Geschädigten egal wer zahlt. Im Worst Case muss der Prüfer sein eigenes Portemonaie öffnen ! Wenn ich in meinem Job "Scheisse" gebaut hätte, wäre ICH verklagt worden, mein Dienstherr hätte mich aber "raus gehauen" mit Rechtschutz und Haftpflichtversicherung. Bei Doppelversicherung bringt es nichts eine Versicherung zu verklagen. Auch nicht den Arbeitgeber, der ist NICHT der Verursacher. bearbeitet Samstag um 10:34 von 380Volt 2010-2016 Smart 451 Dose 71PS Kassengestell mit MDC 84PS Software 😎 2016-2020 Smart 451 ED Brabus Exclusiv Cabrio😊 2024- ...... EQ 453 Prime Exclusiv Cabrio volle Hütte. 😍 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am Samstag um 10:44 vor 3 Minuten schrieb 380Volt: Auch nicht den Arbeitgeber, der ist NICHT der Verursacher. Im speziellen Fall der Dekra Prüfer mag das sein weil die Prüfer nicht angestellt sind sondern selbstständig. Wenn ein Angestellter im Rahmen seiner Tätigkeit einen Schaden verursacht, dann haftet natürlich der Arbeitgeber. Der Angestellte tritt in diesem Fall rechtlich gar nicht in Erscheinung. vor 11 Minuten schrieb 380Volt: den Prüfer verklagen sollen - nicht dessen Versicherung. Laut den üblichen Versicherungsbedingungen tritt die Versicherung in das Rechtsverhältnis des Versicherten ein und übernimmt sämtliche Kosten Verfahren Risiken Verteidigung vor Gericht. Ich vermute daß das bei der Haftpflichtversicherung des selbständigen Dekra Prüfers auch so ist. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
380Volt Geschrieben am Samstag um 12:05 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb Funman: Wenn ein Angestellter im Rahmen seiner Tätigkeit einen Schaden verursacht, dann haftet natürlich der Arbeitgeber. Der Angestellte tritt in diesem Fall rechtlich gar nicht in Erscheinung. Falsch, schon wieder zu kurz gedacht. Wenn ich in meinem Job eine Körperverletzung zu vertreten habe, dann trete sehr wohl ich in meiner Person in Erscheinung. Ich werde namentlich verklagt. Was ist daran nicht zu verstehen ? Mein AG gibt mir lediglich Rückendeckung. ICH sitze auf der Anklagebank. Wenn du bei deinem Freund den Fernseher vom Highbord runter rempelst , dann tritt er an DICH heran bzgl. Schadenersatz, du kannst das natürlich weiter reichen an deine Privathaftpflicht - WENN vorhanden (!) wenn die aber die Zahlung verweigert oder reduziert, so kann DICH dein Freund verklagen. DU hast den Schaden zu regulieren, die Versicherung ist nice to have. Ohne PHP zahlst DU. Geht es bspw. um den Wiederbeschaffungswert eines teuren Teppiches, die Versicherung zahlt angeblich zu wenig, so kann/wird dich der Geschädigte verklagen - er klagt, wenn er schlau ist, NICHT gegen deine Versicherung. DU hast den Schaden verursacht. So in der Art lief es bei meinem Fall mit dem Pferd was doppelt versichert war. Wie kommst du auf das schmale Brett dass man, wenn man einen Schaden verursacht hat, mit einem einfachen so what, cest la vie, bin ja versichert, habe lediglich im Dienstverhältnis Bockmist gemacht, etc. persönlich komplett aus der Nummer raus ist ? Hast du ne Art Vollkasko für deine Person und dein Handeln abgeschlossen, die ausnahmslos alles regelt, incl. Doppelgänger für Gerichtstermine, Inhaftierung, etc. ? bearbeitet Samstag um 12:37 von 380Volt 2010-2016 Smart 451 Dose 71PS Kassengestell mit MDC 84PS Software 😎 2016-2020 Smart 451 ED Brabus Exclusiv Cabrio😊 2024- ...... EQ 453 Prime Exclusiv Cabrio volle Hütte. 😍 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am Samstag um 13:03 Im Falle einer Unterversicherung ist das tatsächlich so wie du schreibst. Dann bleibt die Forderung ggf. am Versicherungsnehmer hängen. Ich hoffe aber daß der Dekra Mann für diesen Parkrempler ausreichende Deckung hatte. Im Falle eines Angestellten gilt: Schädigt ein Erfüllungsgehilfe einen Dritten, so wird dem Schuldner dies nach § 278 BGB wie ein eigenes Verschulden ohne Exkulpationsmöglichkeit zugerechnet. Der Schuldner ist hier der Arbeitgeber, der Erfüllungsgehilfe der Angestellte. Wenn also ein Angestellter einen Schaden verursacht, dann haftet dafür der Arbeitgeber. Er hat keine Möglichkeit sich dem zu entziehen. Es geht hier um Zivilrecht, nicht um Strafrecht. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
yueci Geschrieben am Samstag um 13:08 Moin, ich denke hier ist der Focus etwas verrutscht - die oberste Regel die man hieraus lernen kann ist, keine Versicherung bei der HUK24 abzuschließen! Sie ist der wahre Schurke in diesem Laientheater, das zum Nachteil eines Unschuldigen gespielt wird. Wie im verlinkten Artikel beschrieben ist das Verhalten der HUK24 nicht die gängige Praxis. Ich habe schon vor langer Zeit meine Erfahrung mit der HUK24 machen dürfen und habe daraus gelernt - diese miese Masche war mir aber auch neu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am Samstag um 13:11 (bearbeitet) vor 8 Minuten schrieb Funman: Im Falle einer Unterversicherung ist das tatsächlich so wie du schreibst. Dann bleibt die Forderung ggf. am Versicherungsnehmer hängen. Ich hoffe aber daß der Dekra Mann für diesen Parkrempler ausreichende Deckung hatte. Naja, im vorliegenden Fall im verlinkten Artikel war von einem Schaden in Höhe von 720.- EURO die Rede. Ich denke schon, daß die Versicherung ausreichend sein sollte, diesen geradezu marginalen Betrag zu begleichen, ohne daß sie gleich in finanzielle Nöte kommt! 😉 bearbeitet Samstag um 13:12 von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am Samstag um 13:12 (bearbeitet) vor 5 Minuten schrieb yueci: Ich habe schon vor langer Zeit meine Erfahrung mit der HUK24 machen dürfen Die wäre? Ich bin bei der HUK24. Würde mich deshalb interessieren. Gern auch per PN. bearbeitet Samstag um 13:14 von Funman 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
yueci Geschrieben am Samstag um 13:21 Gerade eben schrieb Funman: Die wäre? Ich bin bei der HUK24. Würde mich deshalb interessieren. Ich hatte die HUK24 mal als Versicherung für meinen Motorroller - nachdem mein Unfallgegner auch bei dieser Versicherung versichert war, wollten sie mir tatsächlich erklären, dass ich den Fahrzeugausfall nicht berechnen darf, weil ich ja gesetzlich dazu verpflichtet sei die Reparaturkosten so niedrig wie möglich zu halten. Ihrer Meinung nach sollte ich in der Zwischenzeit den Motorroller verwenden und hätte keinen Anspruch auf Nutzungsausfall! Das ist nur ein Beispiel, diese Versicherung ist immer besonders unangenehm kreativ, wenn sie etwas Auszahlen muss und da spielt es keine Rolle, ob du Kunde oder Gegner bist - sie sind extrem profitorientiert und ich verachte dieses Verhalten, wenn es gewisse Grenzen überschreitet - die HUK24 kennt in dieser Hinsicht keine Grenzen, im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen. Gruß Marc Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Thinkabell Geschrieben am Samstag um 13:44 Die Huk macht viel Werbung. Das verursacht Kosten. Irgendwie soll der Kunde das ja bezahlen... Hoffe das wir nie einen Unfall mit Jemand haben der bei denen versichert ist. Dann geht nix ohne unseren Rechtschutz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
380Volt Geschrieben am Samstag um 13:53 (bearbeitet) vor 59 Minuten schrieb Funman: Im Falle eines Angestellten gilt: Schädigt ein Erfüllungsgehilfe einen Dritten, so wird dem Schuldner dies nach § 278 BGB wie ein eigenes Verschulden ohne Exkulpationsmöglichkeit zugerechnet. Der Schuldner ist hier der Arbeitgeber, der Erfüllungsgehilfe der Angestellte Ich lese dann aber auch: Nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB kann der Geschäftsherr das vermutete Eigenverschulden widerlegen (Exkulpationsmöglichkeit). Das Unternehmen R haftet nun sowohl gemäß § 831 BGB als auch nach §§ 280, 278 BGB. Begründung: § 831 BGB (Haftung für den Verrichtungsgehilfen): Der Verrichtungsgehilfe F hat dem E rechtswidrig einen Eigentumsschaden zugefügt. Die Haftung nach § 831 BGB erlischt, wenn R sein fehlendes Verschulden beweisen kann („sich exkulpieren“). Du vergisst hier u.a. in hohem Maße eine grobe Pflichtverletzung, bzw. grobe Fahrlässigkeit bis hin zum Vorsatz des Gehilfen... Mich würde mal interessieren wie das Ganze ausgegangen wäre wenn der Prüfer (bewiesen) alkoholisiert gewesen wäre. Oder Drogen oder Medikamente. Ist gar nicht so abwegig dass besoffene Angestellte in JEDER Branche arbeiten. Mal ganz nebenbei - ich würde die Polizei rufen bei so einem Dilettanten von Prüfer - Alkotest, Drogentest... Oder wie geht es aus bei Firmenwagenunfall - Vollkasko - Fahrer besoffen - Versicherung geschädigt Regressforderung der Versicherung an Firma ? Die Firma wird sich schön das Geld vom Gehilfen holen..... Oder auch nicht wenn sie ihn benötigt = "Fachkräftemangel" - auch Alkoholiker werden benötigt. bearbeitet Samstag um 14:04 von 380Volt 2010-2016 Smart 451 Dose 71PS Kassengestell mit MDC 84PS Software 😎 2016-2020 Smart 451 ED Brabus Exclusiv Cabrio😊 2024- ...... EQ 453 Prime Exclusiv Cabrio volle Hütte. 😍 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
yueci Geschrieben am Samstag um 13:54 Mein Problem ist auch, dass dieses verächtliche Verhalten Schule macht, so ist immer häufiger zu beobachten, dass Versicherungen mit fadenscheinigen Argumenten pauschal weniger auszahlen als im Gutachten steht. Sie gehen das Risiko ein verklagt zu werden, weil selbst ein verlorener Prozess billiger ist als der Gewinn aus den Fällen ohne Widerspruch. Gruß Marc Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smart 451 neu Geschrieben am Samstag um 18:19 vor 7 Stunden schrieb 380Volt: In großen Zügen korrekt, die wichtigen Feinheiten sind versteckt unten zu lesen. rät man den Kunden, sich die entstehenden Kosten beim Verursacher oder dessen Versicherung zurückzuholen. Doppelversicherung ist mir auch schon passiert: Reiterin in mein Auto. Reiterin ist Privathaftpflichtversichert, Pferd ist vom Halter (Landwirt) versichert. Was hat mein Anwalt draus gemacht: Den Verursacher DIREKT verklagt, in diesem Fall den Halter vom Pferd. Direkt namentlich den Landwirt, nachdem seine Versicherung die Regulierung verweigerte. Den Prozess haben wir gewonnen. In obigem Fall hätte der Geschädigte genau so verfahren sollen und den Prüfer verklagen sollen - nicht dessen Versicherung. Quelle: https://www.swr.de/verbraucher/ard-marktcheck/vorsicht-bei-kfz-haftpflichtversicherung-bei-huk-100.html Hier interessiert ,icht die Regulierung. Wie wurden denn die Prämienkosten der Rückstufung auf wie viele Jahre berechnet und ausgeglichen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am vor 16 Stunden Am 11.1.2025 um 14:53 schrieb 380Volt: Verrichtungsgehilfe Es gibt beides, im "Vertragsrecht" den Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB, im "Deliktsrecht" den Verrichtungsgehilfen nach § 823 BGB. Ein Angestellter bei der Arbeit kann je nach Rechtslage das eine oder andere sein, auch beides gleichzeitig. Ein Geschädigter kann je nach Rechtslage aus jeder der beiden Rechtsnormen ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen. Im Zweifelsfall sind also stets beide Möglichkeiten zu prüfen. Ein Erfüllungsgehilfe liegt vor wenn es ein Vertragsverhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Arbeitgeber gibt, ein Verrichtungsgehilfe kommt in Frage wenn ein unbeteiligter Dritter geschädigt wird. Ich habe dazu folgendes anschauliches Beispiel gefunden: "Der Dachdecker beauftragt seinen Gesellen, das Dach eines Kunden einzudecken. Bei den dabei nötigen Schweißarbeiten kommt es zu einem Brand, der den Dachstuhl vernichtet und auf das Gebäude des Nachbarn übergreift und es beschädigt. a) Die Vernichtung des Dachstuhls des Kunden ist im Rahmen der Erfüllung des Vertrages geschehen, hier ist der Geselle Erfüllungsgehilfe i.S.d. § 278 BGB. b) Die Beschädigung des Hauses des Nachbarn hat mit der vertraglichen Beziehung zwischen Dachdecker und Kunden nichts zu tun. In diesem Fall ist der Geselle Verrichtungsgehilfe i.S.d. § 831 BGB. Im Gegensatz zu a) kann sich der Dachdecker als Geschäftsherr unter Umständen entlasten und haftet dann selbst nicht." In beiden Fällen kommt es ausdrücklich nicht auf die Schuld des Schädigers an, also ob unverschuldet, fahrlässig oder Vorsatz etc., sondern nur auf die Tatsache daß der Schaden bei Ausführung des beruflichen Auftrages entstanden ist. Der Möglichkeit des Arbeitgebers, sich im Falle des Verrichtungsgehilfen zu entschulden, sind enge Grenzen gesetzt und der Arbeitgeber trägt die Beweislast. Es kommt hier auf den Einzelfall an. Im hier hauptsächlich diskutierten Fall, daß ein Angestellter einer Werkstatt im Rahmen einer Reparatur das Auto des Kunden beschädigt, ist der Angestellte also ein Erfüllungsgehilfe und der Arbeitgeber haftet immer. Natürlich finden sich im Internet weiterführende Informationen u.a. zu den Voraussetzungen und Grenzen der Haftung usw. für interessierte Jurastudenten. Zum Beispiel hier: Klick Klack Klonk 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am vor 15 Stunden Am 11.1.2025 um 19:19 schrieb Smart 451 neu: Wie wurden denn die Prämienkosten der Rückstufung auf wie viele Jahre berechnet und ausgeglichen? Wenn die Versicherung anbietet, den Schaden selbst zu bezahlen und dadurch gar keine Rückstufung zu haben, dann würde ich das annehmen (habe ich tatsächlich auch schon mal), dann gibt es gar keine Rückstufung, es muß nichts berechnet werden und im diskutierten Fall kann sich der Kunde die Zahlung vom Dekra Ingenieur wiederholen. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
MBNalbach Geschrieben am vor 14 Stunden Und der zeigt dir (zurecht) den Vogel...die Versicherung hat doch reguliert. Für diese Regelung kann er ja nichts. fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend... fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
380Volt Geschrieben am vor 5 Stunden (bearbeitet) @Funman Du hast sehr gut die Haftung des Unternehmers ausrecherchiert. 👍 Trifft aber nicht den Punkt mit der "Doppelversicherung". Folge ich nun deiner und der Internet-Rechtsauffassung, so hätte man in o.a. Fall die DEKRA verklagen können. Sie hätte dann aus eigener Tasche zahlen müssen. Ich spule zurück, es wäre dann genau so wie damals mit Pferd und Reiterin. Mein Ra hat sich mein Geld von der Person, dem Besitzer des Pferdes geholt, (dem "Unternehmer" - Pferd Verleiher/Besitzer) da beide Versicherungen verweigert haben. Möglichweise hat mein Ra auf folgender Grundlage argumentiert: Das Verschulden des Geschäftsherrn wird in § 831 Abs. 1 S. 2, 1.HS BGB dahingehend vermutet, dass er seinen Verrichtungsgehilfen nicht ausreichend ausgewählt, angewiesen, beaufsichtigt oder mit den erforderlichen Vorrichtungen und Gerätschaften versehen hat. Des Weiteren besteht gem. § 831 Abs 1 S. 2, 2. HS BGB auch eine Kausalitätsvermutung dafür, dass die Verletzung dieser Pflichten für die Schädigung des Dritten ursächlich geworden ist. https://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Verrichtungsgehilfen_-_Haftung_bei_Schäden In Meinem Fall hätte das Kind das Pferd nicht im öff. Strassenverkehr führen dürfen. Quelle: bearbeitet vor 4 Stunden von 380Volt 2010-2016 Smart 451 Dose 71PS Kassengestell mit MDC 84PS Software 😎 2016-2020 Smart 451 ED Brabus Exclusiv Cabrio😊 2024- ...... EQ 453 Prime Exclusiv Cabrio volle Hütte. 😍 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am vor 3 Stunden Ich denke die Rechtslage ist in beiden Fällen jeweils anders gelagert. Der Dekra Ingenieur wird selbständig sein und kein Angestellter der Dekra und haftet deshalb sowieso selber. Im Falle des Pferdes wird die Reiterin des Pferdes keine Angestellte der Pferdeeigentümerin sein, sondern eine Kundin. Deshalb ist die Rechtslage da ganz anders. Die Haftung bei Pferdeunfällen ist auch etwas speziell und schlecht mit anderen Fällen vergleichbar. Deshalb sind Haftpflichtversicherungen für Pferde auch so teuer. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smart 451 neu Geschrieben am vor 1 Stunde vor 14 Stunden schrieb Funman: Wenn die Versicherung anbietet, den Schaden selbst zu bezahlen und dadurch gar keine Rückstufung zu haben, dann würde ich das annehmen (habe ich tatsächlich auch schon mal), dann gibt es gar keine Rückstufung, es muß nichts berechnet werden und im diskutierten Fall kann sich der Kunde die Zahlung vom Dekra Ingenieur wiederholen. Das klingt zunächst einfach. Jedoch kann sich der Verursacher auch quwe stellen und dann wird es kompliziert. Denn nicht nur auf See, sondern besonders vor Gericht, ist NICHTS UNMÖGLICH. Vorallem seit das beste D allerzeiten "ausgerufen" wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen