codo3 Geschrieben am vor 9 Stunden Hallo zusammen, kann man die problemlos einfach so austauschen? Osram NIGHT BREAKER LED H7 GEN 2, Fern- und Abblendlicht mit Straßenzulassung, 12V, bis zu 230% mehr Helligkeit Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
380Volt Geschrieben am vor 8 Stunden (bearbeitet) Musste es wirklich unbedingt ein neuer Thread sein ? 🙄 bearbeitet vor 8 Stunden von 380Volt 2010-2016 Smart 451 Dose 71PS Kassengestell mit MDC 84PS Software 😎 2016-2020 Smart 451 ED Brabus Exclusiv Cabrio😊 2024- ...... EQ 453 Prime Exclusiv Cabrio volle Hütte. 😍 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
codo3 Geschrieben am vor 8 Stunden Sorry, das hatte ich leider in der Suche nicht gefunden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 8 Stunden Aktuelle Kompatibilitätsliste OSRAM H7 LED Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Thommy12 Geschrieben am vor 8 Stunden vor einer Stunde schrieb codo3: Hallo zusammen, kann man die problemlos einfach so austauschen? Osram NIGHT BREAKER LED H7 GEN 2, Fern- und Abblendlicht mit Straßenzulassung, 12V, bis zu 230% mehr Helligkeit Um deine Frage kurz zu beantworten.... NEIN! Gen2 nicht erlaubt nur die "Smart SM und Speed SP", siehe Bild oben...! BMW M2 Competition III V-max offen Hyundai Kona N Performance BMW 325CI Cabrio E46 Smart Brabus 451 Cabrio Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
codo3 Geschrieben am vor 7 Stunden Ob der TÜV Mann das in der Autowerkstatt unterscheiden kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 7 Stunden (bearbeitet) Die Produktbezeichnungen für die OSRAM H7 LEDs sind mittlerweilen etwas verwirrend! Auf dieser Seite sieht man die verschiedenen Baureihen dieser LED Leuchtmittel. Wie in der Kompatibilitätsliste zu sehen sind die SM Smart und die SP Speed für den 451er freigegeben. So wie es aussieht unterscheiden sich auch die Gen 2 von den Smart und sind deshalb nicht freigegeben. Alles etwas undurchsichtig! 🥺 Ich würde mich für die Smart entscheiden, denn das passt ja gut zum Smart! 😄 Spaß beiseite, es hat eher einen praktischen Nutzen, denn die Gen 2 sind mit 230% Lichtleistung angegeben, die Smart mit 330%, wenn man den Werbesprüchen Glauben schenken will! 🙂 Und offiziell zugelassen sind sie obendrein! bearbeitet vor 7 Stunden von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 7 Stunden (bearbeitet) vor 14 Minuten schrieb codo3: Ob der TÜV Mann das in der Autowerkstatt unterscheiden kann? Das mag ja sein, aber wenn ich schon so viel Geld für Licht ausgebe, dann würde ich schon sicherstellen, daß die Zulassung vorhanden ist und ich damit auf der sicheren Seite bin! 😉 bearbeitet vor 7 Stunden von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
XS100 Geschrieben am vor 7 Stunden Guten Morgen, vor 21 Minuten schrieb codo3: Ob der TÜV Mann das in der Autowerkstatt unterscheiden kann? Der kann das sehr wohl unterscheiden, wenn es ihm denn auffällt. Beim Polo meiner Frau ist es ihm nicht aufgefallen. Nichtsdestotrotz möchte man ja nicht Gefahr laufen daß die Betriebserlaubnis erlischt. Das könnte auch im Falle eines Unfalles sehr unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen, auch wenn die Beleuchtung in dem Falle überhaupt nicht Ursächlich sein sollte. Also sauber bleiben in der Sternenmitte... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Thommy12 Geschrieben am vor 7 Stunden vor 31 Minuten schrieb codo3: Ob der TÜV Mann das in der Autowerkstatt unterscheiden kann? Du vergisst, oder weißt wohl nicht, dass Osram extra Aufkleber mitliefert, die am SW angebracht werden müssen, anhand weiß er sehr schnell, ob erlaubt... Die Thematik hatte ich gerade bei dem Winterauto meines Sohnes (Corsa D FL, da wurde bei der HU kontrolliert, ob die LED Leuchtmittel zugelassen sind! BMW M2 Competition III V-max offen Hyundai Kona N Performance BMW 325CI Cabrio E46 Smart Brabus 451 Cabrio Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
XS100 Geschrieben am vor 7 Stunden vor 5 Minuten schrieb Thommy12: die am SW angebracht werden müssen Das ist falsch! Die mitgelieferten Aufkleber dienen lediglich zu Informationszwecken, sind aber nur optional. Das Anbringen der Aufkleber ist NICHT verpflichtend. So steht es auch auf der Verpackung sowie im FAQ des Herstellers. OSRAM HP Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Thommy12 Geschrieben am vor 6 Stunden (bearbeitet) Stimmt, Du hast recht! Aufkleber anbringen ist optional! Aber wenn nicht, muss man die mitgelieferten ABG dabei haben und dann kann man schnell unterscheiden, ob erlaubt oder nicht! bearbeitet vor 6 Stunden von Thommy12 BMW M2 Competition III V-max offen Hyundai Kona N Performance BMW 325CI Cabrio E46 Smart Brabus 451 Cabrio Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
XS100 Geschrieben am vor 6 Stunden vor 2 Minuten schrieb Thommy12: Aber wenn nicht, muss man die mitgelieferten Papiere dabei haben und dann kann man schnell unterscheiden, ob erlaubt oder nicht! Man muss nicht die mitgelieferten Papiere dabei haben, sondern die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für sein Fahrzeug auf der HP raussuchen und ausdrucken. Die muss man dann mitführen. Diese Vorgehensweise ist aber auch auf der Verpackung erklärt und die ABE's per Barcode auf der Verpackung verlinkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Thommy12 Geschrieben am vor 6 Stunden Es ist eine ABG und die muss man dabei haben, egal ob mitgeliefert oder ausgedruckt!! Sollte doch verständlich sein! BMW M2 Competition III V-max offen Hyundai Kona N Performance BMW 325CI Cabrio E46 Smart Brabus 451 Cabrio Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
XS100 Geschrieben am vor 6 Stunden (bearbeitet) Richtig. Ist hier nur etwas missverständlich ausgedrückt. ABG heißt "allgemeine Bauartgenehmigung". Ohne die gibts natürlich keine "Allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE) Nicht zu verwechseln mit den AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) 🤪 bearbeitet vor 6 Stunden von XS100 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 6 Stunden (bearbeitet) vor 3 Minuten schrieb XS100: AGB heißt "allgemeine Bauartgenehmigung". Ohne die gibts natürlich keine "Allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE) Nicht zu verwechseln mit den AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) Griffelspitzermodus an! 😉 In der ersten Zeile muss ABG stehen, nicht AGB. Deshalb ist es eigentlich auch nicht mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen verwechselbar! Griffelspitzermodus aus! 😊 bearbeitet vor 6 Stunden von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
XS100 Geschrieben am vor 6 Stunden JA JA Habs schon vor deiner Verbesserung verbessert...😇 Hab halt die Wechselstaben verbuchselt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 6 Stunden vor 5 Minuten schrieb XS100: Habs schon vor deiner Verbesserung verbessert...😇 Deshalb hatte ich es ja zitiert! 😉 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
XS100 Geschrieben am vor 6 Stunden Ich tippe halt manchmal schneller, als ich lesen kann...😘 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen