Moin, sehr geehrter Kurzschlussbastel, sehr geehrte Forengemeinde !
@Kurzschlussbastel:
Zu der Frage :
Ich weiß es nicht, aber ich kann mir durchaus vorstellen, daß die Bremsenteile (hier: Der genannte Behälter und die entsprechenden Schläuche) SICHERHEITSRELEVANTE Teile sein könnten und daher Bestandteil der Betriebserlaubnis wären.
Bei der Verwendung nicht zugelassener Teile (oder von Teilen ohne Typgenehmigung/ABE, Einzelabnahme vom TÜV, Eintrag in die Papiere.....) würde demnach auch die Betriebserlaubnis erlöschen.
Wenn DAS bei der technischen Kontrolle auffiele (TÜV) ist das Prozedere kann hinlänglich bekannt.
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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