Es sind eigentlich zwei Räder, nur sind die so eng zusammen, daß die Sonderregelung greift. 🙂
Siehe auch diese Seite!
Außerdem hat der CDIler recht, das ist kein Mopedauto im klassischen Sinn, für das ein kleines Versicherungskennzeichen ausreichend ist!
Er darf lediglich bereits ab 16 Jahren mit dem entsprechenden Führerschein gefahren werden! 😉
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