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Stahlratte

Beamtenwillkür: 2 Punkte + 50 Euro ...

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Hihooo,

habe heute eine "nette" Ordnungswidrigkeitenanzeige in meinem Briefkasten gefunden!

Vorwurf: "Benutzung des Seitenstreifens zum Zwecke des Schnelleren Vorwärtskommens", §§2 Abs.1, 49 STVO; Nr.88 - aufgenommen durch Zivilstreife

Folge laut Bußgeld-Katalog: 2 Punkte + 50 Euro

Das wahre Ereignis dazu:

Ich befuhr die zweispurige Stadtautobahn auf der rechten Spur.

200 bis 300 Meter weiter wurde meine Spur durch eine Baustelle gesperrt mit entsprechender Beschilderung (Reißverschlußverfahren). Der Verkehr staute sich bereits....

Ein vorausfahrender Golf wurde bereits ca. 250 Meter vor dem Einfädelungspunkt links blinkend langsamer und wollte nun schon die Spur wechseln. Schließlich stand er vor mir und blockierte die gesamte , nun leere Fahrspur bis zum Spurende...

Der blinkende Golf stand schon weit links in meiner Fahrspur: ich überholte den Wagen von rechts und muß dabei wohl während des Überholvorgangs mit den linken Rädern die Begrenzungslinie zum Seitenstreifen (Standspur) überfahren haben.

Danach fuhr ich ganz normal bis zum Spurende heran und fädelte mich ordnungsgemäß ein...

:-? :-? :-? :-? :-? :-? :-? :-? :-?

Ich hätte es ja verstanden, wenn ich im Stau auf der Standspur fahre, aber so?! Der Vorfahrende blockiert die Spur und mißachtet das Reißverschlußverfahren - ich kriege die Quittung dafür....

Ein Einspruch macht übrigens wenig Sinn, weil man mit seinem Fahrzeug die Fahrbahnbegrenzungen nicht berühren oder überfahren darf; selbst wenn der Aussenspiegel die Begrenzung überragt, ist der Tatbestand erfüllt.

Aber so machen wenigstens die elektrisch heranklappbaren Außenspiegel bei einigen Pkw´s Sinn, lol....

Ich "liebe" dieses Land....

:-x

[ Diese Nachricht wurde editiert von Stahlratte am 05.09.2002 um 20:55 Uhr ]

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Grüße aus dem smarten Berlin

Stahlratte & sein BOO

B-OO 678

[ Diese Nachricht wurde editiert von Stahlratte am 05.09.2002 um 20:55 Uhr ]


Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

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Moin!

Da er IN DEINER Spur stand, wenn ich daß so richtig mitbekommen habe, hast du ihn also RECHTS ÜBERHOLT. Besser gesagt in selbiger Spur. Sorry, aber ich sehe da keine Willkür, du hättest so oder so eine Strafe verdient, entweder für die Nutzung des Seitenstreifen oder weil du ein Fahrzeug ohne Spurwechsel überholen wolltest.

Hatte heute einen ähnlichen Fall. Skalitzer Straße, fuhr so auf der linken Spur vor mich hin. Rechts stand - von Weitem sichtbar - ein LKW zum Entladen. Also weiter links und als ich Höhe LKW war versucht doch glatt einer mit seinem Polo zwischen mir und dem LKW durchzukommen. Da ich keine Lust hatte nach links auszuweichen und dabei einen Stützpfeiler der U-Bahn zu erwischen bin ich einfach weiter gerade aus, ohne zu reagieren. Erstmal war der Polo verschwunden :-D Aber an der nächsten Kreuzung war er wieder da :) Hinterm Steuer Goldkettchen und Besitzer, leider kann ich noch kein Türkisch :-D so bin ich von den oralen Künsten dieser Person verschont geblieben :)

*winke*
Stephan
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* 17.09.2002 *

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was unser blauer geilischlumpf überzeugt sich nicht von den oralen tätigkeiten eines anderen männlichen wesens SKANDAL !!! :-D

naja also ich sehe das mit dem seitenstreifen schon als willkür...ist ja das gleiche wenn sich eine spur in 2 aufteilt...eine davon ist ne linksabbiegerspur...wenn die autos nun auf der rechten spur an der roten ampekl warten und die linksabbiegeampel grün ist...naja dann darf man ja die sperrfläche eigendluch auch keinen millimeter überfahren...obwohl es ja wenn mans nicht tut ne größere verkehrsbehinderung ist als wenn man da ratz fatz drüberfährt !

naja das kindergeld was man erhöht hat muss der staat ja auch wieder reinbekommen ;-)

cu stefan
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Nochmals hihooo,

folgende Ergänzung möchte ich noch anfügen:

Ich habe mittlerweile herausgefunden, dass der vor mir fahrende Pkw-Führer die Anzeige gestellt hat. Nach meinem Überholen bin ich mit mäßiger Geschwindigkeit bis zum Einfädelpunkt herangefahren und der eigentlich überholte ließ mich dann auch noch großzügig vor ihm hinein (um wohl mein Kennzeichen zu notieren)...

Man staune: ein junger Verkehrspolizist (also ein Profi), wendet das Reißverschlußverfahren nicht an, behindert den rückläufigen Berufsverkehr, notiert dann als eingeschnappter Überholter mein Kennzeichen und schreibt die Anzeige auch noch selbst im Dienst....

Kein normaler Bürger würde wegen einer solchen Kleinigkeit zum Abschnitt fahren und eine Anzeige aufgeben. Aber so war es ja auch noch während seiner Arbeitszeit....

Naja, ich werde den Hergang auf dem Anhörungsbogen man niederschreiben und Einspruch einlegen. Falls er abgelehnt wird, kommen halt noch 18 Euro dazu....

Eventuell mache ich halt eine Gegenanzeige, auch wenn ich die ganze Sache für absolut albern halte....




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Grüße aus dem smarten Berlin

Stahlratte & sein BOO

B-OO 678


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STAHLRATTE

42 Brabus Xclusive

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Vermutlich war die Kaffee-Kasse auf dem Verkehrsamt mal wieder leer...

Es passieren schon komische Dinge. Drück dir die Daumen daß du verschont bleibst, obwohl ich mir da keine großen Hoffnungen machen würde.
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Gruß von Gerd & Sylvester
9137c246c7f8681d1ae4fed3f76a4554_2.jpg
Meine smarte Seite www.gerds-seifenkiste.de
Modellbau im Details www.gerds-gartenbahn.de
Mittelalter live www.putzige-soeldner.de


Gruß von Gerd & Sylvester

 

Modellbau im Details http://www.gerds-modellbahn.de

 

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Oh Mann!

Habe ich zuerst gedacht: "Na gut, schon etwas sehr pingelig, aber Tatbestand erfüllt", muss ich mir nun echt an den Kopf fassen. Da kann sich ja jeder quer auf die Straße stellen und die anderen anzeigen!
Ein Normalsterblicher hätte dich nie angezeigt und wahrscheinlich auch kein Polizist, der es als dritter gesehen hätte.
Da Lob ich mir unseren Readyman - bei dem ist Dienst Dienst und Freizeit Freizeit. Der hat es nicht nötig, sich aufzuspielen wie der Dorfsheriff persönlich!
Mach auf jeden Fall mal mit dem Einspruch - vielleicht hat die jeweilige Entscheidungsperson ja Erbarmen!


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smarten Gruß,
Stefan (00547)

IG smartfreunde RLP

[ Diese Nachricht wurde editiert von sualfons am 06.09.2002 um 10:20 Uhr ]




smarten Gruß,
Stefan (00547)

ICQ #220619760

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mach 'ne gegenanzeige!

wenn nur seine subjektive meinung existiert so halte deine und die deines zeugen dagegen...

zusatzfrage: wie kann er denn wenn du an ihm vorbei fährst erkennen, dass du mit deinem rechten rad über der linie bist?! röntgenaugen?

falls du rechtsschautz hast, so frage doch mal bei der versicherung nach, ob sie den fall übernehmen (ist ein gutes zeichen deiner chancen ;-))

Gustav

[ Diese Nachricht wurde editiert von Smartie-Man am 06.09.2002 um 13:54 Uhr ]


 

Ciao, Gustav [ meine Userpage · A 170 CDI ]

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Hallo!

Ich seh da kaum ne Erfolgschance. Rechts vorbeifahren an einem Fahrzeug in der eigenen Spur darf man - soweit mir bekannt - nur im normalen Stadtverkehr. Er war aber auf der Autobahn unterwegs...

Trotzdem, probieren und berichten :-D ;-)

*winke*
Stephan
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* 17.09.2002 *

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Hihooo Schlumpf,

nunja, es war die Stadtautobahn, wo ein Stau vorlag. Der Fahrer vor mir hielt trotz freier Spur und behinderte den gesamten hinteren Verkehr...Somit habe ich das Fahrzeug auch nicht überholt, sondern bin an ihm vorbeigefahren...Hätte ich vor ihm gestanden, dann hätte ich eben eine Anzeige wegen Haltens auf der Autobahn von ihm bekommen....

Mir geht es in diesem Fall auch nicht um die 50 Euro oder die 2 Punkte (habe eh keine), vielmehr ärgert mich die Unverständnis des jungen Vehrkerspolizisten im Hinblick auf das Reißverschlußverfahren, welches er nicht anwendet. Zudem mutmaße ich sogar, dass die Anzeige auch emotionalen Ursprung hat...Ist ja die klassische Reaktion, wenn man vorher eingefädelte Autos überholt und am Ende einfädelt: die Leute lassen einen nicht rein oder regen sich ungerechtfertigt auf...

Ärgerlich für uns Normalbürger ist hingegen, dass sich ein Polizeibeamter während der Freizeit einfach wieder "in den Dienst versetzen" kann. Den eigentlichen Aufwand, den man als Bürger bei einer zu tätigen Anzeige hat, der entfällt: Der Beamte schreibt die Anzeige während der Dienstzeit, eventuelle verlorene Gerichtsverhandlungen zahlt der Steuerzahler. Eigentlich ist dies ja ein regelrechter Freibrief zum Anschwärzen....

Aus polizeiinternen Kreisen weiß ich übrigens, dass gerade VKD-Polizisten (z.B. Dauerautobahndienst) enormen Erfolgsdruck haben hinsichtlich der erstellten Anzeigen. Da wird jede Anzeige geschrieben, welche vertretbar ist, selbst in der Freizeit. Wenn die dann den Dienst beginnen, haben die schon genug zu tun mit den Anzeigen von der Hin-und Rückfahrt!

Ich werde erstmal eine Gegendarstellung formulieren mit der Bitte um Prüfung und Rücksprache des Beamten. Diesen sende ich zur Bußgeldstelle und zum Abschnittsleiter des Beamten...Das gilt dann noch nicht als Einspruch...

Sollte die Anzeige trotzdem weiter aufrecht erhalten werden, dann werde ich offiziell Einspruch gegen diesen Vorwurf einlegen...

Und dann mal sehen...


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Grüße aus dem smarten Berlin

Stahlratte & sein BOO

B-OO 678


Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

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Hi ferrosrattus :-D

Ich würd einen Dreck ne Gegendarstellung schreiben! Leugnen mein Freund, bei sowas immer leugnen und Schnauze halten! Gustav hat schon Recht, wie will der denn beweisen, dass Du mit dem Rad auffer Linie oder drüber warst? Oder hat er etwa weitere Zeugen??

Wenn Du aber nun ne Gegenanzeige machst, musst Du auf jeden Fall raus mit der Sprache und verbaust Dir diesen Weg.
Ich sage Dir mal wie das dann weitergeht: Die Anzeige gegen den Polizisten wird erstmal auf Eis gelegt bis Dein Fall entschieden ist, es bringt Dir nada! Ich hab das schon mehr als einmal erlebt z.B. als ein "Ziviler" meinte, dass ich mit Anhänger 140km/h gefahren sei und ihn auf der Überholspur (steil bergauf) eingeholt hätte. Dabei konnte mein Fahrzeug da gar nicht so schnell gewesen sein, das wurde "zufällig" vor Gericht nachgewiesen. Die Karre schaffte es nämlich maximal mit 120 km/h da hoch *tststsssss* ;-) Hat er wohl schlecht geträumt der Herr :-D
Bei meiner Gegenanzeige gings dann aber mehr um die Art und Weise wie er mich gestoppt hatte. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung etc., jedenfalls ein klarer Verstoß gegen das Opportunitätsprinzip. Das Verfahren gegen ihn wurde dann, trotz seines Eingestehens bei meiner Verhandlung, später eingestellt. War mir auch reichlich egal, denn mein Verfahren nämlich auch, da ich ja, wie gesagt, dort 140km/h gar nicht gefahren sein konnte.

Wegen was willst Du den Cop denn eigentlich anzeigen??? Wegen zu frühem Einfädeln? Lächerlich, das kostet den ein müdes Arschrunzeln!! Das gibt, wenn überhaupt, ein paar Cent, jedenfalls ist das ein Furz gegenüber dem, was man Dir vorwirft. Und eine Gegenanzeige, das ist schon lange so, darf juristisch keinen Einfluss auf die Entscheidung der Erstanzeige nehmen!

Und das Ganze hat übrigens auch nichts mit "Polizist" zu tun und damit, dass er sich in der Freizeit einfach in den Dienst versetzt! Losgelöst davon, dass ich da schon mal was gehört hab, dass ein Cop immer irgendwie im Dienst ist (unbezahlt halt :-D), ist bei Verkehrsdelikten jedermann zur Anzeige berechtigt!

Übrigens denke ich, dass bei Dir das größere Problem das Rechtsüberholen bzw. Rechtsvorbeifahren sein wird, aber auch das ist unter bestimmten Umständen erlaubt, beispielsweise wenn sich ein Stau gebildet hat und Dir noch weitere Fahrzeuge in dichtem Abstand folgen. Mit 4 Fahrzeugen bildet man schon eine Schlange, die für dieses Mannöver Voraussetzung ist. Ich selbst würd mal im Kommentar zur StVO nachlesen und an Deiner Stelle ging ich mal schnellstens zum Anwalt.

So, beim nächsten Mal erzähl ich dann vielleicht die Story, wie die Grünfinken sich da fast einen weg-onaniert hamm, als die in Höhe Kamener Kreuz auf der Vorderkante der Haube meines damaligen BMWs montiert, ein klitzekleines, auch noch schwach beleuchtetes :o Michelinmännchen (ca. 18cm hoch) entdeckten.

Gruß vom Smartlingcolor="#FF0000"> aus dem wWw. (windigen Westerwald)size=3>

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mdrbig.gif...'s war spät gestern mdrbig.gif

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 08.09.2002 um 01:08 Uhr ]


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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