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16alex

Fremdes Autoradio

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hallo zusammen, ich hab mich jetzt mal neu in eurem forum angemeldet, fahre seit nov. einen dieser holidayland smarts von thomas cook. jetzt hab ich eine frage zum radio. würde mir gerne ein radio mit CD/MP3 Funktion einbauen. ist die abdeckung ohne beschädigung zu entfernen, das originalradio von grundig herauszunehmen und ein fremdes einzubauen? gibts da auch blenden für? das sieht alles so eigenartig anders aus in der mittelkonsole. kann ich das später auch ohne probleme wieder umrüsten? die fragen habt ihr bestimmt schon tausendmal beantwortet, würde mich trotzdem sehr über eine reaktion freuen.
danke,
smarte grüße alex

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Hallo Alex,

wenn Du mal die Suchfunktion bemühst wirst du Massen von Infos hierfür erhalten. Also trotzdem: Original mit Plastikflügeln raus, Einbaublende im SC kaufen (10,-€), einsetzen, Pin Dauerplus und geschaltet drehen Radio rein und freuen :-D Bei Soundsystem Weiche einbauen!!!

Gru
S07080
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Wenn jeder das machen würde, was er mich könnte, würde ich nie zum sitzen kommen.


Wenn jeder das machen würde, was er mich könnte, würde ich nie zum sitzen kommen.

 

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Hallo Alex,
erstmal wilkommen im Forum!
Natürlich kannst Du jedes andere Radio einbauen und im SC gibt es auch entsprechende Einbaurahmen. Nur haben die einen Nachteil, es entsteht ein Spalt bei der Schublade unterm Radio. Soll heißen, man kann dann etwas in die Schublade reinschauen. Sieht aus wie ein Briefkastenschlitz! Zumindest war das bei mir so. Ich habe mir dann bei misterdotcom einen Rahmen mit "Lippe" bestellt. Passt hervorragend! :-D
-----------------
asmart.JPG
img.cgi?fahrzeug=100530

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    • Moin, sehr geehrter Funman, sehr geehrte Forengemeinde !   @Funman:   Vorweg: Jeder kann so oft Teile (oder Verschleißteile / Verschleiß...nach subjektiver Bewertung/Einschätzung) wechseln wie er möchte. Ob einzeln, paarweise oder alle, egal.....   Mit meinen bisherigen Vermutungen/Einschätzungen/"Daumenpeilungen" habe ich mich eher vertan, daher nun Klartext nach Auswertung meiner Unterlagen:   Ich führe hier für die 2 x Smart cdi privat Fahrtenbücher, damit ich (für mich) nachvollziehen kann, wann ich was bei welchem KM-Stand gemacht habe (und Wartungsaufgaben überblicken kann...). Daher bin ich für die 2 x 450er cdi ziemlich genau aussagefähig hinsichtlich des Wechselns der GK:   Es ergibt sich folgendes Bild:   Beim BJ: 2005: -rechte GK     -12/2015     -bei KM: 132500 -rechte GK     -04/2020     -bei KM: 201900 -mitte   GK     -07/2022     -bei KM: 226700 -linke    GK     noch original   Beim BJ: 2006: -rechte GK     noch original -mitte   GK     noch original -linke    GK     -04/2014     -bei KM: 101800   Bei den im Wechsel eingebauten handelt es sich um Meyle, Nr.: 014 860 0002, falls das eine Rolle spielen sollte.   Der 2005er geht nun auf die 240k KM zu, der 2006er auf die 230k KM. Springen beide ohne Probleme auch im Winter an, hier in der nordeutschen Ebene, mäßiger/strenger Frost ist eher selten. Sind eher Langstreckenfahrzeuge und Daily-Driver. Glühkontrolllämpchen bleiben auch aus.   Ich habe mich in den über 400k KM, die hier selbst gefahren wurden, 4 (vier) Mal um das Thema GK gekümmert und jeweils nur die defekte GK gewechselt. Ich kann damit sehr gut leben (meine Arbeitszeit kostest für mich nix und der GK-Wechsel ist für mich "kein Akt", Liegenbleiben deswegen halte ich für unwahrscheinlich.....).   Und zum Thema Auswechseln von "Verschleißteilen" immer paarweise u.ä.m. hatten wir (beide) unlängst die Diskussion: Ich hatte auch diese Ansicht, aber nach einem unverschuldeten Auffahrunfall beim 2005er wurde das linke hintere Rad zerstört. Bei der Reparatur in der Markenwerkstätte Mercedes Benz in Hamburg wurde lediglich das linke Hinterrad (Felge und Reifen neu) ersetzt, das rechte NICHT (Profil noch ca. 50%). Da ich mich mit dem Bescheid der Marken-Werke (Mercedes Benz), die SO durchgeführte Reparatur sei fachgerecht, nicht zufrieden geben wollte, wurde ich durch die eingeholte Auskunft des freien Sachverständigen (der den Schaden geschätzt hatte) und des TÜV Nord (Fahrzeug wurde unmittelbar nach Repa wegen grundsätzlichen Mißtrauens gegen die Werkstatt vorgeführt) eines besseren belehrt. Eine SO durchgeführte Reparatur gilt als FACHGERECHT und VERKEHRSSICHER !!!!!   Also.....jeder kann wechseln was und wie oft er/sie/es denn möchte.......   mit freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig  
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