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Neofight

Kaufvertragswandlung...

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

ich bräuchte dringenst ein paar rechtliche Info's über das Thema 'Wandlung eine Kaufvertrages'. Ist vielleicht jemand von Euch darin bewandet???

Der Fall (packt Euch aber bitte nicht gleich an den Kopf...): Smart Ende November bei einem 'Feld, Wald und Wiesenhändler' gekauft. Der Wagen hatte bei Kauf Stockflecken auf den Sitzen und war feucht auf dem Boden. Als Begründung hierfür gab der Händler an (vor Zeugen), daß das ganz normal sei ,und das es durch Kondenswasser bei längerem Stehen entstehen könnte. Nach reiflicher Überlegung habe ich mir also gedacht: Hm, kann ja wohl sein...
Dann hat der Wagen ein Schleifgeräusch aus Richtung Motorraum gemacht. Dazu hat mir der Händler versichert, daß er das auch noch nicht gehört hätte, und das es der Keilriemen sei. Er wollte das eigendlich nachgucken. Da auf dem Wagen aber noch Werksgarantie ist, war mir es lieber, wenn Smart das macht (Garantieverlust...).
TÜV und ASU wurden neu gemacht.
Irgendwie war ich dann so dumm, den Wagen zu kaufen! Und das für recht happiges Geld. Es war halt mein/unser Traumsmart...

Als Garantie bekam ich 1 Jahr auf Motor und Getriebe, und er würde bei mangelnder Dichtheit Abhilfe schaffen.

Gut, ich bin dann erst mal zum SC. Dort habe ich nen Termin für die fällige große Inspektion gemacht (wollte der Händler eigendlich auch machen, aber Garantie...). Der Meister sagte mir dann zu dem Geräusch: Wasserpumpe defekt - Garantiefall. Ok, mitte Dezember war der Termin. Leider meinte der Meister wohl ein anderes Schleifgeräusch, da das Geräusch, was ich meinte, immer noch da war. Also gar nicht erst vom Hof und neuen Termin für den Wechsel der Steuerkette gemacht. Auch auf Garantie. Schön und gut.
Über Weihnachten hat es dann das erste Mal so richtig geregnet. Als ich Heiligabend in den Smart gestiegen bin, habe ich mir noch so gedacht: Was macht der Wassertropfen unter der Windschutzscheibe an der Tridion? Aber noch nichts böses weitergedacht. Am nächsten Tag waren da aber schon etwa 10 Wasserspuren auf der Tridion! Ok, am ersten Werktag wieder bei Smart angerufen. Windschutzscheibe undicht! Wird beim nächsten Termin mitgemacht. Auf Garantie...
Gestern ist es nach recht viel Regen dann sehr kalt geworden. Ich wollte Smart fahren, bekomme ihn aber nicht an, da ich nicht aus dem Rückwertsgang rauskomme. Da habe ich meinen ersten Thread gestart, bei dem mir auch super geholfen wurde!!! Hier kam halt raus, daß der Bremslichtschalter wegen dem eingetretenen Wasser eingefroren ist. Irgendwann habe ich den Gang dann auch raus bekommen, sodaß ich starten konnte. Schön und gut, jedoch ohne Bremslicht.
Irgendwie habe ich dann aber mal den Vorbesitzer angerufen, was er so an Ausfällen hatte, bzw. warum er den Wagen abgegeben hat. Er sagte mir, daß er eigendlich keine nennenswerten Probleme mit dem Wagen hatte und er den geleast hatte. Er ihn halt gegen nen Neuen abgetauscht. Der Hammer war aber, daß er bei Abgabe die Leasingfirma verständigt hat, daß seit kurzem Wasser an der Windschutzscheibe eintritt. Das würde er mir auch immer bestätigen (Danke dafür!!!).
So, es sieht nun halt so aus, daß das Auto nicht von normalen Kondenswasser naß ist, sondern durch eine kapital undichte Frontscheibe - und das wohl schon länger!!!

Irgendwie wurde mir dann von jemandem gesagt, daß das Dichtmachen keinen Sinn hat, da das in 4 Wochen woanders weitergehen würde. Und das aus zweimaliger Erfahrung!

So langsam muß ich doch mal sagen, daß ich mich von dem sch... Händler doch irgendwie abgezogen fühle. Ich würde ihm am liebsten den Smart (so lieb wir ihn auch gewonnen haben - mal abgesehen vom Streß - aber da kann der Kleine ja nichts für...) wieder auf den Hof stellen. Nur war da ja was mit dreimal Nachbessern! Einmal habe ich es ja schon selber gemacht (Wasserpumpe mit Lagerschaden). Das werde ich ihm dann wohl nicht anrechnen können. Kann ich, wenn es nur über die drei Male geht, von dem Händler verlangen (im Vertrag steht: fachgerechte Behebung der Fehler), das er es bei Smart machen läßt? Ich würde nämlich nach dem ganzen Streß für den Wagen nach Auslauf der Werksgarantie bei Smat ne Anschlußgarantie abschließen wollen. Und wenn er daran rumfummelt (und der hat bestimmt keine Ahnung - der hat den Wagen noch nicht mal angekriegt...), dann geht das ja nicht mehr.

Oder kann man ihm wegen der Aussage 'normales Kondenswasser', wobei es eigendlich eher ein seit längerem vorhandener Wasserschaden ist, schon einen wegen, sagen wir mal, arglistige Täuschung reindrücken?


Ja ja, ich weiß: So viel Dummheit muß bestraft werden! Aber irgendwie möchte ich auch nen Smart, mit dem man Spaß hat...


Auh man, so viel Sreß mit so einem kleinen Auto...


Gruß Neofight

[ Diese Nachricht wurde editiert von Neofight am 07.01.2003 um 09:40 Uhr ]

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Hi Neofight,

das hört sich ja alles ganz übel an was Du da schilderst. Ich könnte Dir zwar jetzt stundenlang was über die Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkäufen vorschwafeln, würde Dich allerdings nicht viel weiterbringen.

Mein Tip, wende Dich morgen früh gleich an eine Verbraucherzentrale bzw. an die örtliche KFZ-Innung. Die können Dir genau sagen, wie Du Dich verhalten sollst und welche Rechte Du hast.

Halt uns mal bitte auf dem laufenden wie die Geschichte weitergeht.

Gruß Gunnar
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Hallo AJCrowley,

auf die Idee bin ich noch nicht gekommen. Ich hatte eher an Rechtsanwalt gedacht. Da ich aber nur ne Verkehrsrechtschutz habe, muß ich erst mal rausbekommen, ob die sich davon was anzieht...

Die Nummer der Innung habe ich gerade herausbekommen.

Gruß Neofight :o

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Vorab: Neues Schuldrecht(seit 1.1.2002) greift in Deinem Fall! Nix mehr mit 3 Nachbesserungsversuchen!

Übrigens: In der Verkehrsrechtschutzversicherung sind solche Streitigkeiten normalerweise eingeschlossen.

Dann: Verbraucherschutzzentrale kannste gleich nen großen Haken dran machen - oder probiers mal! ;-) :-D Schon das Anrufen wird lustig! Und ohne Geld läuft da eh nix!

Innung: Na ja, der Meister ist(mit hoher Wahrscheinlichkeit) Mitglied der Innung und finanziert de facto diese Organisation des öffentlichen Rechts mit seinem Beitrag. Er nimmt sicher regelmäßig an Sitzungen teil und kennt natürlich auch die anderen Meisterkollegen. Daher kannste Dir leicht ausmalen wie's ausgeht. ;-) Außerdem is er keineswegs verpflichtet, diesen Schlichtungsspruch anzuhören bzw. an der Schlichtungsverhandlung überhaupt teilzunehmen. Da es um Rücktritt geht ist der Streitwert der Kaufpreis, ergo höher als 2500 Euro und damit kein Bagatellfall, sondern vielmehr bereits ein Fall fürs Landgericht und nicht schlichtungspflichtig.

Mal was anderes: Wieso is denn die Wassereinbruchsache keine Werks-Garantie-Angelegenheit??? Und von wegen, das is nicht raparabel...das is Quatsch! Natürlich lässt sich das instandsetzen, glaub's mir! Man darf halt keine fachlich und handwerklichen Nieten an die Karre stellen. Ich würd ihn(den Smart) nicht zurückgeben. Vielleicht ne Minderung geltend machen oder so. Bisweilen haste doch die anderen Probs ganz gut gelöst bekommen.
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Wer den Schaden hat, muss bekanntlich nicht für den Spott sorgen, also

wer nen Auto kauft, das innen Flecken hat und modrig riecht und noch dazu der Motor seltsame Geräusche macht bei der Probefahrt und dann noch so blöde is, die Karre zu kaufen, weil "die Farbe so toll is" :roll: ... der hat's nicht anders verdient, übermässig viel Freizeit zu investieren ;-)

Ausserdem ruft man den Vorbesitzer IMMER vor dem Kauf eines Gebrauchten vom Händler an ... alleine schon, um zu wissen, wo man selber den Preis für die Verhandlungen ansetzen kann :-D ....

Gut ist aber, dass die neue Wasserpumpe nicht die Welt kostet und IMHO auch in der gegebenen Garantie eingeschlossen sein müsste.

Das Kondenswasser musste ihm als bewusst verschwiegenen Wasserschaden beweisen und das dürfte schwer werden, wenn nicht der Vorbesitzer sagt, dass der Schaden schon damals gewesen ist.

Werksgarantie is weg, weil der Inspektionstermin bei 14 Monaten Stilllegung um 2 Monate überschritten ist. Könnte man höchstens noch auf Kulanz hoffen ...

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Gruss vom Udo und seinem Winter-

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Udo_B am 07.01.2003 um 01:04 Uhr ]

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Hi Neofight

ziemlich übel, was dir passiert ist.

Wie kommt ein Leasing-Smart zum Wald und Wiesn-Händler ?
Antwort: Das SC wollte ihn wohl loswerden.

Das mit dem Wasserschaden kannst du wohl vergessen. Du müsstest dann wohl nachweisen, das ihm der Wasserschaden bekannt war. Das dürfte schwer gelingen.

Ebenfalls ist dir ja schon beim Kauf das Wasser aufgefallen. Dieses hast du also beim Kauf schon gewusst und kannst nun dich nicht darüber beschweren.
Das die Scheibe undicht ist, konntest du nicht wissen. Dies ist ein Mangel, den du beim Verkäufer bemängeln musst.

Ansprechpartner ist jedenfalls dein Verkäufer. Dieser kann dann entscheiden, wie er den Mangel beseitigen will. Hierzu hat er 3 Versuche.
Erst dann kannst du von Kauf zurücktreten.

Alles in Allen hast du aber Glück, den das SC ist wohl bei dir nicht so streng mit der Garantie. (siehe andere Beiträge)

Also lasse deinen Smart beim SC auf Garantie fertig machen. Normal bekommst du dann auch eine Kopie des Auftrages.
Sollte er danach noch undicht sein, so hast du etwas in der Hand.

Ich denke jedoch, das SC wird dies in den Griff bekommen. Dann dürfte dein Smart doch wieder in Ordnung sein.
Falls du eine Anschlussgarantie bekommst, so würde ich diese auch nehmen.

Zu dem Wald und Wiesn-Händler wird es dich wohl dann künftig nicht mehr hinziehen.
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Hallo Leute,

also nach Rechtsanwaltsauskunft sieht es wohl so aus, daß der Händler fein raus ist.

a) Er hat drei Versuche, den Wasserschaden zu beheben. Und auch Ahnungslose sollten das schaffen. Wenn ich mit der Sache jedoch an den Verkäufer herantrete, ist es fraglich, ob ich ne Chance habe, die Anschlußgarantie bei Smart zu erhalten. Also 1:0 für den Verkäufer. Da Smart den Schaden auf Garantie behebt, ziehe ich das natürlich vor...

b) Nach neuem Recht ist es so, daß ich dem Verkäufer wegen der Aussage 'Kondenswasser' nichts anhaben kann. Wenn es halt nicht so ist, wie er es gesagt hat (es sei denn Unfall), muß er es reparieren, wo wir wieder bei a) wären! Und arglistige Täuschung beinhaltet meines Wissens ja, daß der Verkäufer das mit der Frontscheibe wußte. 2:0 für den Verkäufer!

c) Ich werde den Verkäufer mit eigener KFZ-Werkstatt wohl nicht dazu bringen können, den Wagen bei Smart reparieren zu lassen. Und damit wären wir wieder bei a)! 3:0 für den Verkäufer!

Unser Kleiner wird wohl repariert werden und uns erhalten bleiben. Vielleicht hat gibt es dann ja echt erstmal ruhe. Habe ja schließlich schon fast ein neues Auto...
Aber eine Anschlußgarantie werde ich auf jeden Fall abschließen! Weil besser ist das...

Ich harre der Dinge, die da kommen!


So, und nun noch ein paar Antworten auf oben stehenden Beiträge:

@Smartling
- In der Verkehrsrechtschutz ist so eine Sache mit drin! Habe nachgefragt. Außerdem bekommt man da eine kostenlose Beratung. Ist ja auch klar, die sparen damit Geld...
- Verbraucherzentrale kann man wirklich knicken! Kostet Geld und hat bei uns in der Stadt dicht gemacht...
- Innung ist nur für Streitigkeiten über Reparaturrechnungen zuständig. Zumindest bei uns...
- Die Frontscheibe ist schon ein Garantiefall für Smart. Zumindest wurde mir das gesagt. Die Wasserpumpe war ja auch Garantie.

@Udo_B
Danke für Dein Mitleid! Aber stimmt ja schon...
Das mit dem Vorbesitzer werde ich beim nächsten Mal bestimmt machen. Aus Schaden wird man ja bekanntlich klug!
Ähm, was ist IMHO?

@Oeffi
Das SC scheint es bei mir anscheinend wirklich nicht so eng zu sehen. Wie schon gesagt war die Wasserpumpe Garantie (habe aber keinen Beleg bekommen). Aber ich war auch einen Tag nach Erwerb des Wagens bei Smart und habe nen Inspektiontermin geholt. Vielleicht liegt es daran?!
No more 'Feld-Wald-Wiesenverkäufer'! Sollten verboten werden...
Aber wie der Smart dahinkommt, weiß ich nicht. Die Leasingfirma ging auf jeden Fall über Benz. Und ich denke mal, daß er danach bei Benz gestanden hat. Die letzte Inspektion nach Abmeldung wurde zumindest dort gemacht (lizensierte Firma...).


In diesem Sinne, Neofight :roll:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Neofight am 07.01.2003 um 09:55 Uhr ]

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Gehen wir davon aus, dass auf den Kaufvertrag das neue Schuldrecht anwendbar ist, das dürfte im "abstrakten Beispiel" stimmen. (Sitze hier gerade für mündliche Prüfung lernend vor einem Skript über neues Schuldrecht)

Der Verkäufer hat damit kein Recht mehr auf 3 Nachbesserungsversuche, sondern der Käufer muss gem. §323 I BGB eine Frist zur Nachbesserung setzen. Verstreicht diese, so kann er nach §437 Nr. 2 BGB vom Vertrag zurücktreten, die gewährten Leistungen (beim Autokauf = Auto und Geld) sind dann zurückzugewähren...

Insbesondere kommen meiner Meinung nach im vorliegenden Fall auch die §§ 434 I S. 1, 476 BGB zum Zuge, die besagen, dass wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Sache frei von Sachmängeln (und um solche geht es ja hier) geschuldet und tritt ein solcher in den ersten 6 Monaten nach Kauf auf, so greift die Beweislastumkehr und der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorgelegen hat...

Hier liegt meiner Meinung nach auch kein "Garantie-" bzw. Gewährleistungsfall vor, sondern eine schlichte Nicht- oder Schlechterfüllung des Kaufvertrages seitens des Verkäufers.

Mit Rechtsschutzversicherungen kenne ich mich leider nicht aus, aber wenn die das decken, dann nix wie ab zum Anwalt (aber nur einem guten...neues Schuldrecht ist für manche noch ein Fremdwort), kost dann Dich ja nix (ausser ein paar Nerven und viel :-? wegen dem JuristenDeutsch)

Sag Bescheid, wenn noch allgemeine Fragen bestehen...

Gruß
Thorsten

P.S.: Wenn etwas nicht stimmt, nicht zögern mich zu korrigieren...das mit dem neuen und alten schuldrecht kann ich nicht mehr ganz auseinander halten... :roll:

(und noch ein kleines Muss: Dies ist keine Rechtsberatung! Sondern die Diskussion eines algemeinen Beispiels. Keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit!)
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edit: Kleine Selbstkorrektur, nach erneutem durchlesen...

[ Diese Nachricht wurde editiert von th23 am 07.01.2003 um 09:57 Uhr ]

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Hallo Thorsten,

danke für Deinen Beitrag (natürlich auch an alle Anderen!!!).

Hm, ich weiß aber so langsam nicht mehr, ob ich mir den Streß (Rechtsanwalt etc.) aufhalsen soll. Wenn der Wagen bei Smart war, hoffe ich, daß das Laufgeräusch endlich weg ist. Außerdem wäre es schön, wenn er wieder dicht ist. Und wenn danach Ruhe herrschen sollte, bin ich ja auch zufrieden. Denn wenn ich danach nen anderen kaufe (ein Neuer sitzt leider nicht drin...), kann da auch immer was passieren! Hm, ganz schön viele 'wenns'...

Andererseits ist das mit dem Termin setzen auch nicht sooo schlecht. Wieviel müßte ich ihm den gewähren? Aber ich habe gerade im Vertrag nachgeschaut: Da steht über ne Frist nichts drin. Aber auch nichts von drei Versuchen?!

Ich habe eine richtige Garantie, die er mit ner Versicherung abgeschlossen hat, auf Motor und Getriebe. Ansonsten steht auf dem Vertrag nichts drauf. Aber da es ja allgemein so ist, sollte ich zusätzlich 2 Jahre Gewährleistung haben...

Gruß Neofight :o

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Hi Neofight,

das mit den 2 Jahren Gewährleistung habe ich gelöscht, da ich keinen passenden § finden konnte, aber es ist hier auch nicht einschlägig, da es wie oben gesagt eine "Nicht- bzw. Schlecherfüllung" des Kaufvertrages sein dürfte...

Wenn Du dem Verkäufer eine Frist setzen willst, dann muss diese "angemessen" sein (ich weiss, das ist sehr genau, aber leider nicht explizit geregelt)... ich würde 2 Wochen nehmen, in dieser Zeit sollte das machbar sein (Du musst nicht 2 Wochen auf das Auto verzichten, aber er muss Zeit haben evtl. auch ein Ersatzteil zu bestellen etc.)...

Wenn Du den Streß umgehen kannst, dann mach das (schont die Nerven)... Aber Wasser im Auto und das über ein Jahr kann halt ne ganze Menge kaputt machen, was erst nach und nach auftritt...und dann kanns problematisch werde noch was zu machen...

Frag doch mal beim SC nach, ob "Spätschäden" von einem solche Wassereintritt zu erwarten sind...

Gruß
Thorsten

P.S.: Wenn Du nochmal zu dem Anwalt gehst, frag ihn mal wo er die 3 Nachbesserungsversuche im neuen Schuldrecht hernimmt...ich finde da nix und die alte Rechtsprechung dürfte wohl kaum auf das neue Schuldrecht passen, deshalb ist es ja neu...

(und auch diesmal: Dies ist keine Rechtsberatung! Sondern die Diskussion eines algemeinen Beispiels. Keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit!)
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[ Diese Nachricht wurde editiert von th23 am 07.01.2003 um 10:28 Uhr ]

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Hallo Thorsten

Also ich werde das Gefühl nicht los, daß ich unsere Kugel nachher zu Smart bringe und die den ab Morgen dann fertig machen sollen. Das mit den Spätschäden werde ich aber abklären - gute Idee!

Man soll ja immer hoffen: Alles wird gut...

Gruß Oliver

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Ach so, das mit den 3 Versuchen hat mir der Anwalt bei meiner Versicherung gesagt. Vielleicht sollte ich doch nochmal bei meinem Anwalt anrufen?

Gruß Oliver

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Danke Thorsten,

hast Du mir doch erspart, hier einigem zu widersprechen. Endlich mal jemand, ders juristisch kapiert hat! Wie kann ein Anwalt vom alten Recht mit drei NB-Versuchen labern wenn der Wagen im November 2002 gekauft wurde??! :evil:

Das, was Oeffi geschrieben hat, halte ich von vorne bis hinten für UNRICHTIG.

Und von wegen kein Nachweis für die Kenntnis des Sachmangels: Neonfight hatte doch geschrieben, dass er nen Zeugen, namentlich den Vorbesitzer, zur Verfügung hat.

Thorsten: Die Frist ist abhängig von der Dringlichkeit der Reparatur des Sachmangels(evt.Folgeschäden durch Verzug) Kann teilweise sogar bis 1 Tag oder umghehend/sofort runter gehen (z.B. Dachziegel weggeflogen im Herbst bei einem Haus) Aber bei Neonfight würde ich auch so 10-14 Tage wählen.

Grundsätzlich: 2 Jahre Gewährleistung, auch auf Gebrauchtwagen, allerdings durch ausdrücklichen Ausschluss auf maximal 1 Jahr reduzierbar(zuvor Gesagtes gilt für den Fall Neonfight, also Kauf einer Privatperson bei einem Händler oder eines Geschäftswagens) Beweislastumkehr nach 6 Mon. wurde ja bereits zutreffend beschrieben.

@Neon: Lass die Frontscheibe erneuern - is eh nie ein Fehler - und stell das Auto mal für 20-30 Minuten mit offenen Fenstern und zurückgeklappten Teppichen in ne Lackierkabine. Musste zwar selbst latzen, aber er wird dann wesentlich besser trocken. Und Pilze im Auto sind weder schmackhaft noch gesund ;-) Schäden bleiben in der keine, wenn sich nicht bereits Pilze gebildet haben. Dann mus er desinfiziert werden - kostet aber auch nicht die Welt. In der Trockenkabine verreckt ohnehin schon einiges dieser Flora weil für eine Weile weder Feuchtigkeit noch Temperatur mehr passend sind.
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Hi smartling,

Du hast Recht, das Oeffi's juristische Interpretation falsch ist! Ich weiß nicht, ob er juristische "Vorbildung" hat, klingt aber eher nach "Verbraucherwissen" auf altem Stand (@Oeffi - kein Angriff auf Dich, nur Vermutung & lasse mich gerne widerlegen) und über Jahre hat sich halt bei den Leuten festgesetzt 3 Versuche, dann kann ich mein Geld zurück kriegen...und das wird noch lange die (unrichtige) Meinung sein...

Und zu dem Anwalt habe ich meine Meinung ja schon gesagt...neues Schuldrecht ist nicht jedermanns Sache, schon garnicht, wenn er Jahrzehnte lang das alte angewendet hat...

Gruß
Thorsten

P.S.: Auch mir bereitet das neue Schuldrecht noch manchmal Probleme... :-D Der Mensch ist halt ein Gewohnheitstier :lol:
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Hallo Smartling,

der Wagen kommt über nacht von Smart aus in ne Lackierkabine. Deshalb wird die Reparatur zwei Tage dauern. Also bei Smart reparieren lassen, Sitze gegebenenfalls desinfizieren, Folgeschäden abklären und gut is?

Gruß Oliver :-?

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@Neofight

Grds. ja: Ich habe mich gerade nochmal etwas schlauer gemacht...

Sollten Spätfolgen auftreten, dann kannst Du bist zum Ende der Gewährleistungsfrist (grds. auch bei Gebrauchtkauf 2 Jahre, wenn nicht explizit 1 Jahr vereinbart = im Kaufvertrag nachschauen, meist Kleingedruckt) den Mangel rügen (eine Verkürzung auf 2 Monate ab Kenntnis des Mangels wurde nicht in deutsches Recht umgesetzt), allerdings geht Dir dann Deine schöne Beweislastumkehr (nur in den ersten 6 Monate) verloren (und die ist echt hilfreich in solchen Fällen)...

Soviel zur juristischen Seite, "nun müssen Sie sich entscheiden"...spätestens gegen Ende der ersten 6 Monate nochmal alles checken!!!!

Gruß
Thorsten
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[ Diese Nachricht wurde editiert von th23 am 07.01.2003 um 11:16 Uhr ]

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Hallo Thorsten,

also nochmal das Kleingedruckte gelesen: Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung...

Ergo: 12 Monate Gewährleistung.

Und nur so am Rande NOCHMAL: DANKE AN ALLE!!! Die Hilfe hier ist echt genial!!!

Gruß Oliver

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Gerne geschehen!

In solche Bereichen kann ich mal Hilfe anbieten, die ich mir dafür in anderen Bereichen (Technik, Sound, etc.) nichts wissend zu Teil werden lassen muss... :-D

Thorsten,
der das Forum hier auch einsame Spitze findet!!! :) :) :)
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Ja, Neon, so würd ich das für mich reparieren bzw. für einen Kunden so beseitigen, sofern ich denn noch Kunden zufriedenstellen müsste :)

Erfahrungsgemäß kommen davon eigentlich keine Spätfolgen nach, die nicht jetzt schon erkennbar wären. Und tritt wider Erwarten erneut Wasser an der Frontscheibe ein, kannste ja auch den Instandsetzer (empfehle Dir aber tunlichst SC oder Carglass und nicht diesen Verkäuferbetrieb) in die (Produkt-)Haftung nehmen, sofern dadurch zusätzliche Schäden entstehen.

Und wenn's nu wirklich gar nicht dicht werden will, dann fährste halt zum TÜV ....und lässt in Spalte 1 Deines Fahrzeugbriefs anstatt "PKW geschlossen"(oder "offen"?) einfach U-Boot eintragen und gut is :-D Neee, basst schoo, war nur 'n Spaß :-D :lol: Die neue Scheibe wird schon dicht sein!!!!
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Hallo Leute,

nach einem laaangen Tag bin ich nun wieder zu Hause. Ich habe den Smart ins SC gebracht. Dummerweise war der Meister nicht da, aber heute war ja auch noch nicht Termin. Rufe ihn morgen früh noch mal an. Nach der Fahrt heute kann man die Scheibe übrigens unten ungefähr einen cm anheben! Ich glaube, ich hatte Glück, daß sie mir auf der Bahn nicht ganz rausgeflogen ist...

Muß man das mit dem U-Boot denn eintragen lassen? Dann bin ich ja die ganze Zeit ohne Fahrzeug-ABE rumgefahren! :lol:

Nein, ich denke: Alles wird gut!!! Ich werde das Ergebnis dann kunttuen...

@Thorsten: Lern noch schön! Und viel Glück für die Mündliche! Ich müßte eigendlich auch eher paucken, als mich um das Aquarium zu kümmern...

Gruß Oliver :-D

P.S.: Bin irgendwie (auch dank Euch) wieder besser drauf!!!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Neofight am 07.01.2003 um 23:19 Uhr ]

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Hi

Quote:
Das, was Oeffi geschrieben hat, halte ich von vorne bis hinten für UNRICHTIG.

Und von wegen kein Nachweis für die Kenntnis des Sachmangels: Neonfight hatte doch geschrieben, dass er nen Zeugen, namentlich den Vorbesitzer, zur Verfügung hat.



@smartling
bin ja garnicht böse.... aber alles ist wohl nicht Unrichtig.

Also der Smart war ein Leasingfahrzeug, also wohl ein Fahrzeug von einem SC über DC-Bank geleast. Der Wagen sollte dann doch wohl an das SC zurückgegangen sein.
Also sollte der Vorbesitzter wohl dem SC die Sache mit der Undichtigkeit erzählt haben.
Das SC wird den Smart wohl weitergeben haben, an den Wald-Wiesn-Händler.
Nun beweise mal, das dieser von der Undichtigkeit gewusst hat.

Auch das er wohl beim SC etwas Glück hatte, dürfte wohl richtig sein.
Dies mag wohl daran gelegen haben, das er ein Inspektion hat machen lassen.

Gut in dem neuen Recht kenne ich mich nicht so gut aus, aber einen Artikel habe ich darüber schon:
------------------ Artikel --------------
" Die wichtigsten Punkte des neuen Rechts auf einen Blick
Längere Fristen
Innerhalb von 2 Jahren nach Übergabe des Fahrzeugs kann der Kunde wegen eines Mangels Ansprüche gegen den Händler geltend machen. In den ersten sechs Monaten gilt die Vermutung, dass der Mangel schon von Anfang an bestanden hat, danach muss dies der Kunde beweisen.
Werbeaussagen
Wenn der Händler oder der Hersteller mit falschen Versprechen wirbt, liegt ebenfalls ein Sachmangel vor.
Ansprüche des Kunden
Bei einem Mangel kann der Käufer Nacherfüllen verlangen. Klappt das nicht, kann er vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern, Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen fordern.
a.) Nacherfüllung
Das ist die Beseitigung des Mangels, also eine Reparatur oder die Lieferung eines Ersatzfahrzeugs. Bei kleinen Mängeln hat man jedoch kein Recht auf Umtausch und muss sich mit einer Reparatur abfinden. Schlägt die Nachbesserung auch nach dem zweiten Versuch fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder eine Preisminderung verlangen.
b.) Rücktritt vom Vertrag
ist nur bei erheblichen Mängeln möglich und dann, wenn der Händler die Mängel nicht beseitigen kann oder will. Für die Nutzung des Autos muss man jedoch 0,67 % des Kaufpreise pro 1000 Km an den Händler zahlen.
c.) Minderung
Auch bei unerheblichen Mängeln möglich. Wie hoch der Nachlass ist, muss geschätzt werden. Im Zweifel wird wohl ein Gutachter gebraucht.
d.) Schadenersatz/Vergebliche Aufwendungen
Schadenersatz bekommt man nur wenn der Verkäufer ein Verschulden hat und ein erheblicher Mangel vorliegt. Man kann aber auch die vergeblichen Aufwendungen einfordern. Dies wäre zB. die Zulassung oder die Kosten eines gekündigten Autokredits."

----------------- Ende Artikel ---------

Also mit den Versuchen lag ich auch garnicht so verkehrt.

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@Oeffi

War auch von meiner Seite wirklich nicht böse gemeint! :)

Aber:
Nicht Strafrecht und Zivilrecht durcheinander werfen!

Quote:
Das SC wird den Smart wohl weitergeben haben, an den Wald-Wiesn-Händler. Nun beweise mal, das dieser von der Undichtigkeit gewusst hat.



Strafrechtlich(Betrug) nicht haltbar, ist schon klar. Aber zivilrechtlich hätte er diesen Mangel kennen müssen. Er muss ihn sich anlasten lassen, hat aber ggf. seinerseits wiederum die Möglichkeit des Rückgriffs auf den Voreigentümer, es sei denn dieser hat Ausschluss vereinbart(im rein gewerblichen Bereich uneingeschränkt möglich)
-----------------

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Hallo Leutz,

strafrechlich hin oder her. Das absolut dumme an der ganzen Sache ist, daß der Verkäufer kein Smart-Vertragshändler ist. Wenn man also ihn in die Pflicht nimmt, ist die Werksgarantie, Nachgarantie, Kulanz von Smart in Gefahr. Und da ist es ziemlich egal, ob der Händler ein Wald-Wiesn-Händler ist, oder eine renomierte VW-Werkstatt etc. Ich würde nach dem Streß nur noch mit Werksgarantie von Privat (der würde den Wagen dann nämlich zu Smart bringen), oder bei nem Smart-Vertragshändler kaufen. Mit allem anderen steht man nämlich sonst echt blöde da. Deshalb habe ich ihn auch zu Smart gebracht. Mir ist die Nachfolgegarantie, die übrigens ca. 150 E für 2 Jahre und bis 100000km gilt (zumindest in meinem SC), lieber, als den sch... Händler dranzukriegen. Die undichte Scheibe bekommt nämlich auch der hin. Und damit ist man dann genauso weit - mit bibbern um die Anschlußgarantie!

Ich bin mir übrigens nicht mehr so sicher, ob die Scheibe schon ab Kauf so masiv undicht war, da ja das erste Anzeichen nur eine Wasserlaufspur über die Tridion war (und das nach drei Wochen nach Kauf). Erst nach weiterem Fahren wurde das Ausmaß schlimmer. Und gestern ist sie letztendlich so lose gewesen, daß das SC wohl keine Probleme bei der Demontage haben werden wird, da sie quasie nur noch durch das Gummi auf ihrem Platz gehalten wurde...

Demzufolge stellt sich also weiterhin die Frage, ob der Händler überhaupt großartig die Chance hatte, den Mangel festzustellen. Er wird die Sache bestimmt nicht wissentlich von dem Vorhändler (wer auch immer das war) übernommen haben. Da wäre er ja schön blöde! Nichts desto trotz sollte er weiter Opel verkaufen, und sich an das Thema Smart nicht weiter ranwagen!!! Aber die nächste Smart-Vertragswerkstatt ist auch ca. 80km von mir (und von dem Händler ca. 120km) entfernt. Somit kann man eigendlich gute Geschäfte mit Smart hier in der Gegend machen! Das Smart diese Marktlücke einfach so dahinlaufen läßt: Selber Schuld! Es ist ja nicht so, daß hier keine Smart rumfahren. Die kommen halt fast immer von nem anderen Händler, und werden auch in anderen Werkstätten gewartet, da die meisten Käufer den Garantie-Kram gar nicht wissen. Meine Ma hat ne Woche vor mir ihren Smart bei ebenfalls nem Wiesn-Händler (aber ein anderer, der wenigstens Ahnung von Smart hat...) gekauft. In ihrem Service-Heft steht auf jeden Fall nun ein Inspektions-Stempel von diesem Händler. Ergo: Garantie etc. weg! Aber man kann doch auch von nem Erst-Smart-Käufer nicht erwarten, daß er soetwas weiß (das scheinen ja zum Teil die Smart-Angestellten noch nicht mal zu wissen). Und sie wüßte es, wenn ich ihr den Spaß nicht schon etwas versalzen hätte, immer noch nicht!

Irgendwie sind seit Anfang des Jahres aber auch die Bestimmungen zum Thema Garantie und Fremdwerkstatt allgemein etwas geändert worden. Normal geht das nicht mehr mit: Hm, andere Werkstatt - Pech. Ich weiß aber nicht genau, in wie weit das so ist. Hat da schon jemand was drüber gehört?

Da der Vorbesitzer aber bei der Leasing-Firma bereits den Mangel angegeben hat, ist wirklich zu guter Letzt die Leasingfirma schuld! Und wenn die Leasingfirma über Smart ging, könnt Ihr Euch vorstellen, was man darüber zu denken hat...
Wobei wieder die Frage ist: Ist die Leasingfirma = Smart? Ist das bei Smart überhaupt übergekommen. Bzw. war der Wagen überhaupt danach noch im Besitz von Smart? Das weiß ich nämlich nicht!

Gruß Oliver

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Die Werksgarantie is doch eh futsch und ne Anschlussgarantie somit gar nicht mehr möglich, oder?
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Gruss vom Udo und seinem Winter-

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Hallo Udo,

wieso ist die Werksgarantie futsch? Ich lasse doch gerade alles machen auf Werksgarantie (wobei die erste Sache mit der Wasserpumpe auch auf Garantie gelaufen ist)! Und da mein Freund gestern ne Anschlußgarantie bekommen hat, obwohl da einige Termine überzogen waren und er zudem 2 Wochen nach Auslauf der WG angekommen ist (da war aber eher die mangelnde Informationsflut der Smart-Angestelten Schuld dran...), weiß ich nicht, warum das Probs geben soll. Ok, bei meinem Freund war es schon etwas stressig, die AG zu bekommen. Aber nicht wegen der Inspektionstermine, sondern dem Auslauf der WG. Aber anscheinend muß man nur den richtigen Ton am Schalter finden, damit es dann letztendlich doch geht. Es war halt wie gesagt ein Informationsfehler seitens des SC, die es daraufhin auch eingesehen haben, und sich für die AG stark gemacht haben.

Gruß Oliver

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