Das kommt ganz auf den Prüfer an, das kann funktionieren oder auch nicht.
Man hat auf jeden Fall keinen rechtlichen Anspruch drauf, daß dies anerkannt werden muss.
Es stellt allenfalls ein Entgegenkommen eines toleranten Prüfers dar.
Da würde ich eine Einzelabnahme mit dem Teilegutachten für die *15 als Basis für die generelle Zulässigkeit der Felgen als die erfolgversprechendere Methode ansehen! 🙂
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