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Flow

blaue Standlicht-LEDs beim TÜV?

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Ausbauen! :-D

[ Diese Nachricht wurde editiert von Thomas_K am 12.02.2003 um 13:51 Uhr ]

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Hallo Flow,

die StVZO in der Fassung vom 18. Dezember 2002 sagt dazu folgendendes:

Quote:
§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.



Was TÜV und die grünen Helfer im Falles-eines-Falles dazu sagen, kann ich Dir leider nicht sagen.

Cinema

Rechtschreibfehler? Erklärung hier!

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"50 Euro bitte."

Soviel kostet eine nicht genehmigungsfähige Beleuchtungseinheit. Nen Punkt in Flensburg gibt's auch.

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Und wenn du an einen Grünling mit richtig schlechter Laune kommst, dann füllt der noch `nen Mängelbescheid aus, und du hast eine Woche Zeit, daß Auto nach Ausbau der LED´s bei einer Polizeidienststelle deines Vertrauens vorzuführen....
:-D

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Wozu braucht man eigentlich diese blauen Dinger? Ausser als "bitte-zieht-MICH-raus" Zeichen für jede Polizeikontrolle oder Zivilstreife sind sie doch zu wenig zu gebrauchen. :o

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Ich sags mal so: Wer NUR mit Standlicht fährt, was ja ohnehin verboten ist, der braucht sich nicht wundern, wenn er von der Polizei rausgezogen wird. Im Scheinwerfer-Normalbetrieb sieht man die blauen Dinger kaum bzw. gar nicht.

Tja, wozu sind sie gut?! Eigentlich zu nichts, da hast du recht. Es sieht halt schöner aus, das ist auch schon alles...

Grüße,
Flow


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Hatt ich auch mal drin... aber die konsequenzen sind -laut email von den grünen- 100 EUR, ABE erlischt----> evtl. stilllegung, und 3 Punkte.... Wenn man jedoch glück hat erwischt man einen netten der dann nur auf das Wechseln besteht... also am besten die orginal-birnle immer dabei haben!

Obs das wert ist.... neulich, samstags abends in HN ham se grad nach sowas gesucht... Die meisten kunden waren natürlich wieder Golfs und Prolo-polos.


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Wo wir gerade von Konsequenzen sprechen:
Ich hab mir gerade so als Gag ne Access Datenbank erstellt, in die man alle Veränderungen am Smart sowie nähere Beschreibungen usw. reinhacken kann. Dazu hab ich noch ein paar Abfragen gebastelt, mit denen man z.B. die Datensätze nach "Mit TÜV" bzw. "OHNE TÜV" filtern kann. Und noch jede Menge anderen Schotter. Ausserdem gibts ein Feld, in das man die Strafen für ein nicht zugelassenes Teil eintippen kann.

Was gibts denn z.B. für nen umgebauten Originalauspuff für Strafen?

Klingt bescheuert, ich weis. Mir war halt langweilig :lol: :lol: :lol:


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Quote:

Am 14.02.2003 um 08:03 Uhr hat Flow geschrieben:
...Im Scheinwerfer-Normalbetrieb sieht man die blauen Dinger kaum bzw. gar nicht.



Beim Newliner bzw. Cabrio sieht es etwas anders aus 8-)
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www.smart-basteln.de

Gruß, M.

 

smart Cabrio cdi in grün von 2001-2005; smart Cabrio cdi, Baujahr 2006 in schwarz-silber seit Januar 2018 (>210tkm); smart Cabrio cdi, Baujahr 2004 in silber-schwarz seit September 2019, Rufname "Bruno" (>230tkm, R.I.P); smart 450 coupé in RubyRed, Baujahr 2005 (>200tkm)

 

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Quote:

Am 18.02.2003 um 17:39 Uhr hat TomDD geschrieben:
mach doch einfach WEISSE LEDs rein...



die sehen aber auch noch ganz schön blau aus- ob´s einer merkt?

 

 

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Also wenn man es genau nimmt, erlischt durch so nen Umbau tatsächlich die Betriebserlaubnis des Smarties und das kann sehr teure Folgen haben.

Neben den Punkten in Flensburg macht dir deine Versicherung im Schadensfall evtl. ganz schön Feuer unterm Hintern.

Und die blauen Lichter kann man übrigens als Experte trotz eingeschaltetem Licht bei Dunkelheit erkennen.

Ich empfehle dir auf jeden Fall, die Dinger besser sofort an deine Wand Zuhause zu nageln und empfehle dir wenn du unbedingt besonderes Licht willst die Zugelassenen Dinger im Zubehörhandel. Die geben deinem Fahrlicht auch nen gewissen Schimmer, sind aber legal.

Eine Verbesserung der Lichtausbeute erreichst du aber damit nicht, eher das Gegenteil...


---Sven--- :-D :-D :-D

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Quote:
Ich empfehle dir auf jeden Fall, die Dinger besser sofort an deine Wand Zuhause zu nageln



Bis auf das "an die Wand nageln" hab ich´s bereits erledigt und wieder die Originalfunzeln drin. Die hässlichen Dinger die hässlichen! :roll:

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Hi,

also ich bevorzuge Lichter in blauer blinkender Form und dazu was zweitönig Krach macht. :-D :-D

Leider bedarf das einer Ausnahmegenemigung die ich nie bekommen werde :evil:

StVo §35 Abs. 1 (erfülle ich) + StVo §38 (darf ich net) :-x
-----------------
cui Christian

 

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Aktueller Durchschnittsverbrauch: img.cgi?fahrzeug=100450


Grüße Christian

 

Smart Passion cdi & Smart Roadster Coupé meinSmart.jpgAktueller Durchschnittsverbrauch: spritmonitor.de Hifi: Sony, Axton, Atomic, Zealum, Emphaser. 125,9 db Smart Times 11www.sos-stuttgart.de

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also beim cabrio bzw. newliner sieht man die schon ganz gut als blauen punkt, und durch die klargläser ergibt sich auch keine streuung.... da es ja auch 2 getrennte lichtkammern sind und das fahrlicht sie nicht überdecken kann wie bei den oldlinern... allerdings íst der effekt bei den oldlinern schöner da durch die glasrillen eine streuung ensteht, wenn man nur mit standlicht fährt........ smartlights1175.jpg
ledfrontblack175.jpg
aber isch ja eh egal, da net erlaubt

Bilder sind vom smart19m www.smartplanet.de.vu

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Pogo am 19.02.2003 um 19:48 Uhr ]


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interessant noch anzumerken, das im falle
eines unfalles die versicherung sich querstellt zu zahlen...

beispiel:

ein auto stand mit angeschalteten parklicht
am straßenrand
(standlichtbirne war mittels tauchlack violett gefärbt)
ein anderes fahrzeug hat dieses fahrzeug beschädigt.
die versicherung hat ein heiden aufstand gemacht (gerichtsverfahren etc.) bis sie gezahlt hat...
und das, wo die schuldfrage eigentlich ganz klar war...
und auch nur mit abzügen ...

fazit:
raus mit den "disco-funzeln"





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...Die Zeit ist das Feuer, in dem wir alle verbrennen...

 

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Es gibt auch umschaltbare Lampen blau/weiß, sind natürlich auch nicht zugelassen, aber man kann bei Kontrollen noch Glück haben und beim TÜV mit weißen Lampen vorfahren.
Bei den Grünen hilft meist einfach dumm stellen, dann kommt man mit ner mündlichen Verwarnung weg.


Gruß aus Frankfurt am Main

smart1k.JPG

Carstenwww.carsten-ffm.dewww.smartronik.com

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Dumm hilft nicht immer, aber bei den Grünen muss man sich wirklich so dumm wie möglich stellen.

Bestes Beispiel:
Wenn man direkt nach einer Geschwindigkeitsübertretung angehalten wird, nie!!!!! sagen, mans sei eilig, habe einen Termin, ist doch nur ein bißchen "drüber" gefahren oder ähnliches.

Denn mit einer solchen Aussage kann der Oberförster Dir Vorsatz unterstellen und die Strafe verdoppelt sich mal eben :roll:!
Auch wenn vorher 20 Schilder mit "80" drauf standen, man hat sie eben nicht gesehen ;-)

Gruß, Ingo

thumb.giftrueblue wird von 42 Mitgliedern ignoriert thumb.gif

 

 

vomit-smiley-021.gifIngo4.pngvomit-smiley-021.gif

 

Von www.fahnenversand.de:

 

152.jpg

 

Beschreibung:

Regenbogenfahne

 

Material: Polyester

Größe: ca. 150x90cm (BxH)

 

Die Flagge ist an der kurzen Seite mit 2 Ösen versehen

und kann auch an einem Stock oder action-smiley-075.gifÄhnlichem action-smiley-081.gif befestigt werden.

 

 

 

 

 

 

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