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MrDiesel

Zwei Kleinwagen auf einem Parkplatz

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In der aktuellen Ausgabe der AutoBild steht folgendes Urteil, welches uns smart-Fahrer evtl. doch sehr beschäftigen sollte:

"Zwei Kleinwagen auf einem Parkplatz, aber nur einmal bezahlen - wäre ja noch schöner, befand das Amtsgericht Trier und verurteilte einen Mann, zehn Euro Bußgeld zu zahlen. Dessen Anwälte wollen nun beim Oberlandesgericht in Koblenz Beschwerde einlegen. 'Wegen der bundesweiten Bedeutung.'"

Heißt das jetzt also, in den Städten steht ausreichend Parkraum zur Verfügung, daß wir uns den Luxus erlauben können, so verschwenderisch damit umzugehen? :-? Armes Deutschland!

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Hallo Mr. Diesel,

In München ist es leider genauso!
Ich stand bereits seit 99 in einem Bereich mit sehr wenig Parkraum( für die Münchner unter uns, im Tal) mit meinem Smarti in dem Rechtsfreienraum am Anfang eines Schrägparkplatzes, wenn da im Sommer kein Organspender, oder ab 2000 immer häufiger ein snderer Smarti stand, mit meinem in der Gesetzeslücke.
Kurz vor Weihnachten habe ich an genau diesem Platz einen Strafzettel bekommen, wegen parkens im Bereich eines Parkscheinsutomaten blabla!
Soviel zum intelligenten Parken.
Aber mit dem Roadster hat sich das sowieso bald. Leider!
ciao Tessi

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Hallo Tessi,

da muß man sich doch echt an den Kopf packen, wenn man sowas hört. Ich finde, soetwas sollte grundsätzlich erlaubt sein und nicht für eine zusätzliche Bereicherung der Stadtkasse verboten werden. Wo bleibt dann da die Logik, smart zu fahren?
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Also die mir bekannte Regelung ist:

Wo eine Parkuhr steht, darf nur ein einziges Fahrzeug geparkt werden. Sei es ein Motorrad oder ein PKW.

Bei Parkplätzen mit Parkschein dürfen mehrere Fahrzeuge parken wenn Jeder einen Parkschein zieht da sich der Schein nicht auf den Parkplatz an sich sondern auf das Fahrzeug bezieht.

Soweit jedenfalls lt. Auskunft einer der fleissigen Schreiberlinge die einem so gerne diese teuren Papierfetzen hinter die Winker klemmen.

Claudia

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Das ist die Reglung die letztens hier im Rhein-Main-Gebiet hören musste:

kleiner aber feiner Parkschein-Parkplatz mitten in einer südhessischen Kleinstadt. Parkbuchten auf der einen Seite von innen und aussen anzufahren. Ich stell mich neben einen anderen smart und weil ich die Tante vom Ordnungsamt fleissig schreiben sah, hab ich mir auch gleich erstmal ein Ticket gezogen. Wieder am smart angekommen um das Ticket hinter die Scheibe zu legen, quackt mich die Tusse doch an:"Warum parken sie denn nicht platzsparend - sie sehen doch das hier nicht soviele Plätze sind!"
Auf meine Nachfrage wie sie das denn Bitteschön meine, hieß es dann "Schnauze an Schnauze mit dem andren smart. Der kommt ja ohne Probleme raus."
Dann hab ich sie gefragt, ob ich mir dann ein Ticket sparen könne, wenn der andere schon eins im Fenster liegen hat. Die Antwort könnt ihr euch vorstellen. Platzsparend parken aber doppelt latzen :-x Ich bin doch nicht blöd.

Gunnar
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Proud Member of "Die Brut" :-D
"Wir sind uns für nichts zu blöd!"
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Ist schon traurig ...
Bin ja auch mal gespannt wieviele Smarts noch in den Innenstädten rumrollen müssen, bis sie uns auch mal seitlich in parkplätze reinrollen lassen.

Is ja auch verboten, und das, obwohl der smart mit seinen 2 metern länge kleiner ist, als so manch anderes Auto breit ist.

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2,5 m... in vielen Städten wie z.B. Dortmund wirt Querparken toleriert, wenn man niemanden behindert, nach Möglichkeit Rückwärts einparkt, nicht mit Schnauze oder Heck auf Fahrbahn/Bordstein ragt und natürlich der Parkstreifen 2,5 m breit ist...

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habe andere Erfahrung in Zürich gemacht: Ich weiss nicht ob das generelle Regelung ist aber ein Polizist sagte mir, dass die Parkuhren einfach "bedient" sein müssen. Es spielt keine Rolle ob 1 oder 2 Fahrzeuge drauf stehen. NUR, ist die Parkuhr abgelaufen, kriegen beide Fahrzeuge eine Busse!

Ist ok so finde ich... :)


Let the road be your guide!

 

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Grüsse aus Zürich

MCG

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Es wird wirklich mal Zeit, daß eine bundesweite Regelung getroffen wird. Und zwar am besten zu Gunsten der smart-Fahrer. Logisch wäre es jedenfalls. Warum sollte man so viel (wertvolle) Parkfläche verschenken? ...zudem auch immer mehr smarts auf deutschen Straßen fahren.

Außerdem wäre es noch interessant zu erfahren, wofür man ein Parkticket zieht:
Zieht man es sich, um sich eine Parklücke zu mieten, oder zieht man es sich, um sich den minimal benötigten Platz für das Parken seines Fahrzeuges zu mieten? Sollte dieses gesetzlich noch nicht geregelt sein, wäre es langsam an der Zeit, dieses zu klären.
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Eben! Wir Smartiess sind in der Stadt ja nicht mehr wegzudenken. Immer mehr und mehr sieht man bei uns, und es sist eine wahre freude.

Zudem tun wir damit was für die Umwelt, und helfen auch die vollgestopften Straßen etwas zu entleeren.

Daß MCC Smart auf dieser Seite auch nichts Europa- / Deutschlandweit macht ... :-/

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unter www.smart-club.de ist folgendes nachzulesen: (wenn 2 Smarts auf einem Parkplatz stehen muss nur einer bezahlen, denn man mietet den Parkplatz komplett für die Zeit !!!!!!

Parken mit dem Smart
In Sachen Parken gibt es einige nette Vorteile, die nun mal so ein kleines Auto bieten kann.

I. Normales Parken
Keine Frage, ein 2-Meter-50-Auto hat deutlich mehr Chancen, einen Parkplatz zu finden, als ein längeres Auto, mal so rein statistisch gesehen. Rein theoretisch reicht eine Parklücke von 3 Metern aus, Du solltest es jedoch aus Rücksicht zu anderen Autofahrern nicht übertreiben. Vorne und hinten solltest du deshalb schon mindestens 50 Zentimeter Platz lassen, im Zweifelsfalle lieber etwas mehr als zu wenig, wir sind ja liebe Menschen. :)

Parktechnisch ist die Knubbelkutsche natürlich erst einmal eine riesige Umstellung, wenn man vorher ein Auto mit richtigem "Vorne" und "Hinten" hatte. Bei den ersten Parkversuchen wirst Du deshalb so was von großzügig einparken, dass dir auf einen Schlag begreiflich wird, wieso viele Autofahrer den Smart-Fahrern eine gewisse Arroganz vorwerfen. ;-) In einer wenig befahrenen Seitenstraße etwas Einparken üben, kann deshalb nicht schaden. Und dann ruhig mal alle Variationen, also hinten recht, vorne recht, hinten links und vorne links (beides allerdings nur in Einbahnstraßen, auf der linken Seite gegen die Fahrtrichtung zu parken, ist nicht erlaubt!). Nach den ersten Versuchen ruhig mal aussteigen und sich das Elend anschauen, dass man da zusammengeparkt hat, kein Meister ist vom Himmel gefallen und man muss sich das Park-Feeling wirklich erst einmal anlernen.

Wir Smart-Fahrer sind natürlich auch rücksichtsvoll bei der Ausnutzung der Parkplätze. Ist der Parkraum großzügig und ist das Ausfahren in beide Richtungen möglich, solltest du so weit vorne bzw. hinten parken, damit noch ein weiterer Smart oder Möchte-gern-Smart Platz hat. (Hallo liebe Twingo- und Lupo-Fahrer, ihr seit leider um ein gutes Stückchen zu lang für solche Plätzchen. ;-))

II. Parken quer zur Fahrspur
Nun, hier scheiden sich in Europa derzeit die Geister. Fakt ist: In Deutschland ist das Parken am Straßenrand im Querformat nicht ausdrücklich erlaubt, aber auch nicht ausdrücklich verboten, wenn das Auto nicht länger als die maximal erlaubte Fahrzeugbreite ist und der fließende Verkehr nicht behindert wird. Ein Fahrzeug darf in Deutschland maximal genau 2,55 Meter breit sein, der Smart darf also querparken, wenn nur die Breite ausschlaggebend ist.

Genau da liegt aber das Problem bei vielen Kommunen: Viele Kommunen, Polizisten und Politessen sind der Meinung, dass Querparken kolossal den fließenden Verkehr behindert und deshalb munter Tickets an querparkende Smarts heften. Du solltest also vor dem Querparken sicher sein, wie deine Kommune zu dem Thema steht. Andererseits ist es in Großstädten gerade an Einkaufstagen geradezu verzweifelnd schrecklich, eine Parklücke zu finden und querparkende Smarts nützen die eh nicht anders nutzbaren Parklöcher vortrefflich aus. Jedenfalls habe ich es noch nicht erlebt, an so hektischen Tagen mit einem Ticket versehen zu werden. ;-)

Es gibt jedoch generelle Dinge, die nicht erlaubt sind: Gibt es deutliche Parkmarkierungen auf dem Parkstreifen, so dürfen diese nicht überschritten werden. Genauso wenig darf nicht an Orten geparkt werden, wo der Smart unverhältnismäßig in die Fahrbahn hineinragt und er womöglich eine Gefährdung für den fließenden Verkehr darstellt. Und schließlich darf der Smart nicht quer parken, wenn er auch längs locker reinpassen würde. Es muss also eine so genannte "Parkraumknappheit" vorliegen.

Beim Querparken unbedingt aufpassen, es sieht ganz leicht aus, ist es aber nicht!

Ist die Lücke groß genug, steht man quer geparkt auch wirklich nicht halb auf der Straße? Bekommst du nach dem Parken noch die Türen auf? Dein Smart darf wie gesagt nicht in die Fahrbahn hineinragen, vorbeifahrende Radfahrer müssen auch noch vorbeikommen können, ohne riesige Schlenker machen zu müssen. Das sollte vorher überlegt werden, umständlich aus einer zu kleinen Parklücke herauszurangieren, behindert kolossal den fließenden Verkehr.

Gibt es einen hohen oder auffälligen Bordstein, die dem Front- bzw. Heckpanel gefährlich werden könnten? Das Querparken bewegt sich naturgemäß im Zentimeterbereich, da ist schnell mal eine Schramme im Panel. Auf den Bordstein fahren, wenn der Platz nicht reicht, ist übrigens tabu, der Gehweg gehört den Fußgängern, wenn nichts besonderes vor Ort angegeben ist. Das gleiche gilt natürlich auch für Radwege.

Rückwärts einparken ist angesagt (also Schnauze Richtung Straße) und das möglichst in einem Zug. Das ist nicht nur einfacher, sondern behindert auch weniger den Verkehr und macht das Ausparken einfacher (dazu gleich). Also erst einmal an der Lücke vorbeifahren und so halten, als ob man ganz normal rückwärts einparken möchtest. Natürlich mußt du etwas mehr Anlauf nehmen, fahre also nicht ganz so dicht neben den Wagen, der vor der Parklücke steht. Dann einfach nach hinten einschwenken, dabei aber den fließenden Verkehr hinten beobachten! Manch vermeidlich gewitzter Hinterfahrer nutzt deinen Parkwunsch dazu aus, dich schnell zu überholen, was fatale Folgen haben könnte, wenn du im gleichen Moment das Vorderteil des Smarts in die Fahrbahnmitte schwenkst. Danach langsam (!) den Smart nach hinten rollen lassen, ruhig bis zum Anschlag der Reifen am Bordstein (deshalb die Warnung wegen einem hohen Bordstein..).

Nach dem Parken sicherheitshalber noch mal nachschauen, ob die Kugel auch wirklich nicht den Verkehr behindert. Ragt der Smart auch wirklich nicht auf die Fahrbahn? Kommen Radfahrer noch problemlos vorbei?

Beim Ausparken ebenfalls aufpassen! Das Ausparken ist zwar genauso einfach/schwierig, als wenn man aus einer Ausfahrt herausfährt, aber schauen sollte man trotzdem. Hier zeigt sich übrigens auch ein eklatanter Nachteil, wenn man quer vorwärts eingeparkt hat. Stehen links und rechts neben dir Autos, mußt du praktisch blind aus deiner Parklücke herausfahren, was sehr gefährlich für den fließenden Verkehr und besonders Radfahrer sein kann.
Was nun tun, wenn die Polizei nun trotzdem der Meinung war, daß du ordentlich quer geparkt ein Hindernis im Straßenraum darstellst und dir ein Ticket an den Scheibenwischer klemmt? Schaue dir genau an, was Sache ist und wegen was du das Ticket bekommen hast (eine Begründung ist in der Regel auf dem Strafzettel mit notiert). Falls du der Meinung bist, daß die Verwarnung unbegründet ist, mußt du Einspruch einlegen und die Sache entsprechend beweisen, deshalb wäre ein Beweisfoto nicht ganz schlecht.

Ich habe gleich beim ersten erfolgreichen Querparkversuch im Dezember 2000 nach rund zwanzig Minuten einen Strafzettel bekommen, weil ich angeblich so eng geparkt hätte, dass Vorder- bzw. Hintermann nicht mehr ohne weiteres hätten ausparken können. Das war jedoch durchaus möglich, was der zufällig vorbeikommende Vorderparker auch ausdrücklich bejahte. Ich habe daraufhin die Situation in einem Foto festgehalten und zwei Tage später in der Bußgeldstelle angerufen und kurz erklärt, was Sache sei. Auf meine freundliche Frage gab es einen freundlichen Hinweis, das auf der Rückseite des Strafzettels als Einspruch einzutragen und das Foto beizulegen. Das tat ich und zwei Wochen später war die Angelegenheit erledigt. Ich empfehle deshalb im Zweifelsfall einen Anruf bei der Behörde, die dir das Ticket ausgestellt hat und eine freundliche Rückfrage.

Mein Fazit: Querparken ist zwar ganz praktisch, nicht aber ohne Tücken. Das ganze lieber einmal generalprobieren und im Zweifelsfalle einen normalen Parkplatz suchen, da gibt es für unsere Wutzelmänner immer noch genug. :)

III. Parken in gebührenpflichtigen Parkzonen
Wer die Smart-Werbung noch im Kopf hat, kennt den Spot, wo zwei Smarts sich einen gebührenpflichtigen Parkplatz teilen und nur ein Fahrer Geld in die Parkuhr einwirft, der andere Smart also quasi kostenlos parkt. Ja, das geht wirklich.

Nehmen wir als Beispiel eine markierte Parkfläche mit Parkuhr in einer x-beliebigen Stadt. Ist diese Parkfläche größer als 5 Meter (solch Großzügigkeit ist gar nicht mal so unüblich..), passen zwei Smarts drauf. Spielen wir doch hier mal einige Szenarien durch:

Hans parkt mit seinem Coupé als erster auf die Parkfläche und wirft in die Parkuhr Geld für 30 Minuten ein. Er hat so geparkt, daß ein eventuell zweiter Smart problemlos mit auf die Parkfläche kann.

Anna sieht 10 Minuten später die Lücke und parkt mit ihrem Cabrio hinter Hans seinem Smart. Sie schaut auf die Parkuhr, schätzt, daß sie nur 10 Minuten weg ist. Sie parkt kostenlos, weil die Parkflächenmiete schon bezahlt ist.

Wenn Anna beim Parken wüsste, daß sie länger als 20 Minuten bleiben wird, müsste sie natürlich Geld nachwerfen. Damit dürfte dann Hans noch etwas länger parken oder ein dritter Smart hätte noch die Gelegenheit, etwas kostenlos mitzuparken, wenn Hans pünktlich nach 30 Minuten zurückkommt und wegfährt.
Irritationen gibt es spätestens dann, wenn die Parkzeit für die Parkfläche abgelaufen ist und plötzlich beide Smarts ohne Zahlung auf der Parkfläche stehen. Was selbst einige Ordnungshüter nicht zu wissen scheinen, ist der Umstand, dass immer nur einer auf der Parkfläche dann einen Strafzettel bekommen darf. Wenn also beide Smarts, die auf einer Parkfläche vor einer Parkuhr stehen, ein Ticket bekommen, ist das rechtswidrig. Bei der Frage, wer in so einem Fall das Ticket bekommt, trifft es in den meisten Kommunen den Smart, der näher an der Parkuhr steht, also meist den vorderen.

Alle Smart-Fahrer sind aber trotzdem dazu aufgerufen, so in eingezeichneten Parkfläche reinzuparken, daß andere auch noch mit darauf können. Weniger deshalb, um eventuell kostenlos zu parken, sondern mehr aus der Idee heraus, den eh zu knappen Parkraum sinnvoll zu nutzen. Sparen tun wir Smart-Fahrer auch an anderen Stellen. ;-)

Da dieses System ziemlich ungerecht sein kann, im nachhinein recht schwer beweisbar ist (wenn z.B. der Vordermann schon weggefahren ist) und darüber hinaus die Kommunen daran interessiert sind, dass jedes Fahrzeug seinen Parkraum selbst bezahlt, verschwinden nach und nach immer mehr Parkuhren und werden durch Parkautomaten ersetzt, die für einen größeren Parkraum zuständig sind. Hier muss jeder seinen Beitrag entrichten, egal wie kurz oder lang er ist.

IV. Parken im Parkhaus
MCC und die lokalen Smart Center bemühen sich im Rahmen ihres Werbekonzeptes, mit Parkhausbetreibern in größeren Städten spezielle Smart-Parkplätze einzurichten. Die nennen sich offiziell "3-Meter-Parkflächen für Super-Kompakt-Autos", sind aber mit dem unnachahmlichen Smart-Parkschild versehen und oftmals auch nur 2,50 Meter lang.

Eine recht aktuelle Übersicht über die Parkhäuser und Tiefgaragen, die solche Parkflächen haben, gibt es auf der Smart-Homepage und auch als kleines Merkheftchen bei den lokalen Smart-Center. Leider sind die abgebildeten Stadtkarten oftmals sehr schematisch, so daß man als Auswärtsler damit allein nicht klar kommen dürfte.

In den entsprechenden Parkhäusern und Tiefgaragen sind die Smart-Parkplätze meist vom Eingang aus mit eigenen Wegweisern ausgezeichnet, leider aber nicht überall, so daß man immer wieder einige Zeit damit verbringt, die Plätze zu suchen. Außerdem steht in den kleinen Broschüren auch nicht, wie viele Parkplätze da eigentlich im Parkhaus X zur Verfügung stehen, oft ist es nämlich nur einer.

Einige Parkhäuser bieten spezielle Konditionen für Super-Kompakt-Autos (oftmals toller 30-%-Rabatt zum normalen Parkpreis), die natürlich von uns Smart-Fahrern gern zu unterstützen ist. In modernen Parkhäusern muss man sich eigentlich nicht darum scheren, weil spezielle Sensoren bei der Einfahrt erkennen, dass da ein ganz Kurzer rein will und die Information auf das Parkticket mitgeben. Bei der überwältigenden Mehrheit der Parkhäuser, die so etwas nicht automatisch erkennen können (wollen?), hilft man sich am besten durch einen Gang zum Parkwächter, um sich dort den Rabatt zu holen. Angeblich hilft das Vorzeigen der Smart-Card, was bei mir jedoch nicht funktionierte, aldiweil ich seit über einem Jahr immer noch auf die Ausstellung derselbigen warte.. die Smart-Club-Card kann aber durchaus auch hilfreich sein. In meinem Lieblingsparkhaus "Rathaus" in Stuttgart (sehr zentral, sehr nette Parkwächter) gehe ich vor dem Ausfahren kurz beim Parkwächter vorbei, lasse mir von ihm ansagen, was mich der Spass mit Rabatt kostet und bezahle dann beim Ausfahren direkt vor der Schranke beim Parkwächter. Damit erledigt sich auch gleich die Legimitation. ;-)

Im Parkhaus gilt: Auf die eingezeichneten Fläche achten, nicht einfach die Kugel irgendwohin stellen. Wenn kein Smart-Parkplatz mehr frei ist, ist eben ein normaler Parkplatz zu nehmen, als Fahrer können wir ja nichts dafür, daß es zu viele Smarts gibt und zu wenig spezielle Parkplätze.

Einen ziemlich unwitzigen Spruch hatte mal ein Parkhausbesitzer auf Lager, der auf meine obligatorische Frage, wieso er noch keine speziellen Parkplätze für Smart hat, meinte, ich könne ja das "Autole" auf einen Frauenparkplatz stellen, das würde eh niemanden hier interessieren. Diese Parkplätze sind natürlich auch wirklich nur für Frauen gedacht, die allein ins Parkhaus einfahren und parken möchten.

V. Parken, wo sonst keiner parken kann
Es gibt immer wieder Ecken, wo eigentlich kein normales Auto parken kann, der Smart es aber könnte. Sind das private Flächen (z.B. Hotels), kann man einfach mal an der Rezeption fragen, ob man sein Kerlchen da abstellen kann. Meine Erfahrungen sind da durchweg positiv.

Im öffentlichen Parkraum sieht das anders aus. Ist ein Raum abseits des normalen Parkstreifens einer Straße nicht ausdrücklich als Parkplatz deklariert, darf da auch der Smart nicht hin, so einfach ist das. Exotische Parkplätze sehen zwar oftmals nett aus, enden aber oft mit einem Strafzettel oder gar mit einer teuren Abschleppaktion. Und da gibt es derzeit auch für den Smart keinen Rabatt.

Und immer schön daran denken: Auto ordentlich aufräumen, niemanden groß behindern, Fußgängern den Gehweg lassen, auf Radfahrer achten.

Besim Karadeniz (Stand Februar 2002)

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Centro Oberhausen

1 Pickup auf 6 :o :o :o Parkplätzen.


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In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

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Hi

ansich sollte man bei einem solchen Park-Sünder auch die Aufsicht holen damit er auch den endsprechenden Obulus zahlt.
6 fache Parkgebühren, das macht er bestimmt nicht öfter !
Da fragt sich doch mal wieder ob Parken für über 3 M Autos auf einen 3 M Parkplatz nicht auch ein Ticket bedeuten sollte.

Ich hatte bisher einen solchen Fall.
Über 3 gekennzeichnete Parkplätze stand ein Bulli von Bauarbeitern. Ich habe auf Parkplatz Nr. 4 geparkt. Hinter dem Bulli ein Pfeiler vor dem Bulli ein geparkter Smart.
Die 5 Bauarbeiter mussten warten, bis der kleine Smart weggefahren ist.
Am nächsten Tag war ich wieder da. Der Bulli auch, aber nicht mehr auf den Smart-Parkplätzen.
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Da mich diese Thematik sehr interessiert, war ich gerade in der Rechtsabteilung des örtlichen Verkehrsüberwachungsdienstes (also bei denen, die die Knöllchen schreiben).

Dort sagte man mir, daß Querparken mit dem Smart nur auf markierten Parkflächen zulässig ist (also sowas wie Parkuhr, etc.), natürlich darf man dabei niemanden behindern, etc. (alles im Megapost oben nachzulesen).

Das interessante am Querparken (nämlich am Straßenrand ohne markierte Parkflächen) ist nach deren Aussage verboten.

Mir wurde auch gesagt, daß das ganze mittlerweile rechtlich geregelt ist (also anders, als oben im Megapost beschrieben), da Smart schonmal nachgeharkt haben soll ...

Kann einer diese Aussagen bestätigen???

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Soweit ich gehört habe (kann mich nicht erinnern wer es gesagt hat) soll das Querparken durch ein Gerichtsurteil verboten sein. Angeblich ein relativ neues Urteil.
Es interessiert mich auch, ob ich weiter Querparken darf oder nicht. Also verbessert meine Aussage und schreibt weiter zu dem Thema.

Gruß Mirco

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Hi Leute,

ich glaube ihr macht da was falsch.
Parken mit abgelaufenem Parkschein o.ä.: 10€
Parken ohne Parkschein: 5€

noch Fragen? :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D
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smart Cabrio&pulse cdi streamgreen/black
HAM-TD 109
www.ist-das-der-hammer.de
advatar.jpg


Der Gesundheisminister warnt

smart fahren macht süchtig

 

 

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Ein Blick ins Gesetz kann Wunder wirken. Schaut hier:

§12 IV Satz 1 StVO
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

i.V.m. §12 VI StVO
Es ist Platz sparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

Aus diesen beiden Absätzen läßt sich schließen, daß das Querparken nicht verboten ist. Da es aber auf der anderen Seite nicht ausdrücklich erlaubt ist, fällt die Entscheidung in den Ermessensspielraum der bearbeitenden Behörde. Nur das muß man denen als "Laie" ja nicht unbedingt sagen. Sollte einer von Euch mal in die unangenehme Situation kommen, einen Bußgeldbescheid auf Grund des Querparkens zu erhalten, bezieht Euch auf eben diese beiden Absätze des Paragraphen 12 der Straßenverkehrsordnung.

Ein aktuelles Gerichtsurteil zu diesem Thema liegt mir nicht vor. Von daher kann ich nur auf das Gesetz zurückgreifen.
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23.03.03 smart on Ice in Bielefeld

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[ Diese Nachricht wurde editiert von MrDiesel am 17.03.2003 um 18:11 Uhr ]


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