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Anonymous

smartmove assistance??

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hat jemand schon mal den assistance angerufen?? bei mir hat heute morgen die motor check-kontrollleuchte geleuchtet und jetzt steht in der bedinungsanleitung dass ich das nächste smart center aufsuchen soll
aber laut dem smart center in frankreich kann ich kostenlos den assistance in anspruch nehmen weiß jetzt allerdings nicht ob das auch in deutschland gilt oder ob ich selber zum smart center fahren muss.
danke im voraus
gruß
resi

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Hallo,

ich musste einmal anrufen, denn der Anlasser gab keinen Ton. Nach einer halben Stunde kam ein Renault!! Abschleppwagen da es die nächstgelegene Werkstatt mit 24std Service war. Die haben so ein Abkommen. Der hat dann den Schalthebel nach vorne bewegt und der Smart ist ganz normal angesprungen. War sehr peinlich, der Rückwärtsgang war drin gewesen. Nichts gekostet, ich war sehr zufrieden.

MFG
Alex

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Hi resi

die Smart Assistance ist eine Zusage des Herstellers und dürfte deshalb auch für dich zutreffen.
Falls du so nicht mehr fahren willst, so rufe doch einfach ein Smart-Center an.

Einen Leihwagen gibt es meist nur, wenn du die Assistance anrufst. Dies kannst du aber auch mit dem SC telefonisch klären.
-----------------
Clever und Smart Cabrio CDI !
By Oeffi online?icq=199598603&img=1
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By Oeffi

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Ich finds schon bezeichnend, welche Auffassung smart von moderner Kostenkontrolle hat :-? :-?

Bin heute mal wieder mit defektem Rück- und Tacholicht ins SC, nachdem dasselbe Problem bereits vor ca. 10 Tagen auftrat. Nachdem man sich das Problem betrachtete und auch den Rückruf-bekannten Lichtschalter getauscht hatte (das war aber nicht die Fehlerquelle), wollte man das Auto in der Werkstatt lassen. Kein Problem, aber ein Ersatzwagen wäre ja nicht schlecht. Tja, der einzig Vorhandene war bereits vergeben, aber für 25 Euro könnte ich einen bekommen. Habe dankend abgelehnt (ist schließlich Gewährleistungsfall) und nach einem Termin gefragt, an dem der Ersatzwagen frei wäre. Dies konnte man mir nicht sagen und für einen Vorführwagen als Ersatz müßte ich den Verkauf fragen...Da es nicht meine Aufgabe ist, mich in diesem Falle um ein Ersatzfahzeug zu bemühen und der Verkäufer mir schon vor der Reparaturabgabe den crossblade nicht für eine Stunde zur Probefahrt geben wollte (sorry, nur für events, auch keine Probefahrt bei Kaufinteresse :evil: ), hatte ich die teure Lösung des Problems. Den Wagen wieder mitnehmen, bei Einbruch der Dunkelheit smartmove assistance anrufen, den Abschleppwagen kommen lassen und einen Ersatzwagen verlangen und zack, hat smart eine schöne teure Abschlepprechnung inkl. Mietwagenkosten. Aber dieser Weg scheint für smart ja günstiger zu sein, als dem SC die 25 Euro für den Ersatzwagen zu ersetzen... :roll: :roll: :roll:

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Na ja, für diesen Weg kann ja smart nichts - du hast sie ja quasi ausgetrickst.

 

Da du ja ins SC gefahren bist, lag ja eigentlich kein Notfall vor, bei dem dir ein Leihwagen zugestanden hätte.

 

Ein Defekt ist ein Defekt, und für die Reparatur steht dir zunächst mal kein Leihwagen zu, auch nicht im Gewährleistungsfall. Ein Leihwagen wäre ein Entgegenkommen des SC gewesen, aber wenn halt keiner da ist - Pech! Du hast halt getrickst und so die Mobilitätsgarantie ausgenutzt - da kannst du smart doch keinen Vorwurf machen!

 

Der Unterschied ist doch letztlich auch der: Für den Leihwagen im SC wäre das SC aufgekommen, für deinen zahlt der Hersteller - und das eigentlich ungerechtfertigterweise.

 

Mit solchen Ansprüchen beißt man in der Regel (Ausnahmen gibt es natürlich) auch bei Benz, BMW und Co. auf Granit - was verlangst du also von Smart?

 

Mal ganz nebenbei: Wiso eigentlich Gewährleistung? Fahrzeugalter oder Folgereparatur? In zweitem Falle könnten durchaus auch Kosten auf dich zukommen, da der Fehler ja eine andere Ursache hat und die Werkstatt das Recht hat, den Fehler durch weitere Arbeiten einzukreisen. Wenn du noch Herstellergarantie hast, bist du natürlich fein raus.

 

Gruß

Mark


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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Ich mache smart sehr wohl den Vorwurf, in solch einem Falle unwirtschaftlich und kundenunfreundlich zu handeln. Daran ändert sich für mich auch nichts, daß andere Hersteller ähnlich verfahren.

Im meinem Falle liegt nicht nur ein simpler Defekt vor, sondern eine (wiederholte) Panne sicherheitsrelevanter Bauteile (Ausfall der Armaturen-/Tachobeleuchtung sowie des Rücklichts), womit die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von smartmove assistance erfüllt sind. Zur Fehlerbeseitigung muß das Fahrzeug für zwei Tage in die Werkstatt, da der Fehler bereits mehrmals auftrat und seine Ursache bislang offenbar noch nicht ausgemacht wurde.

 

Da frage ich mich doch ernsthaft, warum das SC diese Voraussetzungen nicht prüfen kann, was ein Telefonist von assistance per Ferndiagnose tut. Warum soll das SC auf den Mietwagenkosten sitzenbleiben (was es bislang tut oder diese an den ahnungslosen Kunden weitergibt) anstatt mit smart die Kosten abzurechnen, wenn die Voraussetzungen der assistance vorliegen ?

Es ist doch allemal billiger, wenn der Kunde den Wagen ins SC bringt (sofern das noch geht), dort ein assistance-Fall vom SC festgestellt wird, der Kunde einen Ersatzwagen erhält und smart dann dem SC die 25 Euro dafür ersetzt. Das Ganze macht wirtschaftlich für smart allerdings dann Sinn, wenn diese Kostenübernahme für den SC-Ersatzwagen für smart teurer kommt als eine Prämienerhöhung des assistance-Schutzbriefanbieters durch erhöhtes Regulierungsaufkommens/Schadenquote, was ich mir jedoch nur sehr schwer vorstellen kann.

 

Nach der jetzigen Regelung fährt der Kunde ohne Ersatzwagen angesäuert vom Hof, ruft assistance an, die bringen den Schlepper (Kosten+Nachtzuschlag) und den Mietwagen (Kosten+Nacht-Servicegebühr 24h Mietwagenstation) etc., was geschätzt das Zehnfache an Kosten für smart bzw. deren Schutzbriefanbieter verursacht.

Die einzigen, die sich an dieser Aktion freuen, sind der Abschleppunternehmer (der im vergangenen Jahr nach eigener Aussage 1200 smarts wegen technischer Mängel abgeschleppt hat) und die Mietwagenfirma.

 

Die Kosten für die Beseitigung des Mangels trägt smart im Wege der Gewährleistung. Die Kosten für den Mietwagen trägt smart im Wege der Garantie (assistance). Natürlich immer nur dann, wenn auch die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

 

Der Fahrer des Abschleppwagens hat es - sehr verkürzt - auf einen einfachen Nenner gebracht:

 

- Auto mit "Mobilitäts"-Panne selbst zur Werkstatt gebracht -> kein "Liegenbleiber"-> kein (kostenloser) Ersatzwagen

 

- Auto mit "Mobilitäts"-Panne vom Schlepper zur Werkstatt gebracht-> "Liegenbleiber" -> Ersatzwagen kostenlos

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von huschi am 15.04.2003 um 13:13 Uhr ]

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Das kann ja alles so schön sein, wie du es sagst - aber letztlich siehst du es immer noch falsch!

 

Du bist nicht liegengeblieben oder standst plötzlich mitten in der Nacht ohne Beleuchtung da, sondern du hast diese Situation vorgetäuscht bzw. mutwillig herbeigeführt, indem du in Kenntnis des Mangels wieder weggefahren bist - und dann kannst du Smart ja nicht für Kostentreiberei verantwortlich machen, sondern solltest mal bei dir selbst anfangen!

 

Ob du es für kundenfreundlich hältst, wenn du für eine Reparatur keinen kostenlosen Leihwagen bekommst, ist dabei total nebensächlich. Für einen Fall wie deinen ist die assistance nicht gedacht, somit vergleichst du Äpfel mit Birnen. Du bist es hier, der zusammen mit deinesgleichen für die Prämienerhöhung verantwortlich wäre.

 

Noch mal ganz einfach:

assistance = Mobilitätsgarantie: Bleibst du liegen, sorgt man dafür, dass du mobil bleibst.

 

Wärst du z.B. abends ohne Licht liegengeblieben, wäre es nur recht und billig, dass du den Leihwagen bekommst.

 

Aber für eine Reparatur im SC - genauso wie für Inspektionen u.ä. - ist die assistance nunmal nicht gedacht! Letztlich bescheißt du dadurch die assistance, also halte dich mal ein wenig bedeckter!

 

Das ist ja so ähnlich, als wenn ich z.B. meine alte Brille durch die Haftpflichtversicherung eines Bekannten ersetzen lasse, und mich dann noch über die Zahlungsmoral der Versicherung beschwere!

 

Gruß

Mark

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Sheriff am 15.04.2003 um 17:19 Uhr ]


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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Mark,

 

leider muß ich Dir entschieden widersprechen.

 

Es handelt sich hier weder um einen Reparaturfall ausserhalb der Garantie noch um eine Inspektion, das dürfte eigentlich einleuchten. Soviel zum Thema "Beschei**en".

 

Insoweit geht es hier auch nicht um die bewußte Geltendmachung einer Leistung, die einem rechtlich nicht zusteht (Brillenfall). Soviel zum Thema "Äpfel und Birnen".

 

Vielmehr geht es um einen assistance-Pannenfall, der hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Die Mobilitätsgarantie beschränkt sich eben gerade nicht darauf, den Kunden vom Pannenort nach Hause zu bringen sondern ihn für zwei Tage kostenlos mobil zu halten. Dies soll aber nach der Praxis nur dann gelten, wenn der Kunde den Wagen nicht selbständig (und damit für smart kostengünstig) ins SC bringt sondern dafür den Abschleppdienst bemüht. Nur dann steht ihm eine zweitägige Mobilität zu. Wenn er das Pannenfahrzeug aber selbst noch zum SC bringt, um die Kosten gering zu halten, wird er mit Mietwagenkosten bestraft, um seine Mobilität aufrecht zu erhalten. Wie widersinnig! Das zeigt schon meine Erfahrung mit Mercedes-Werkstätten, die stets bei längerdauernden Garantiereparaturen einen Miet-Ersatzwagen besorgt und die Kosten anstandslos mit der Mobilitätsversicherung abgerechnet haben. Auch ohne Abschleppwagen-Anreise in die Werkstatt.

 

Im übrigen habe ich eine assistance-Leistung nachgeholt, die mir schon am Vorabend zustand. Soviel zum Thema "bedeckt halten".

 

Nix für ungut,

 

huschi

 

 

 

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