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Jaeger-Wuelfrath

Das wird eng...!!

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Moin Moin!

 

Ich wurde gestern im Geschwindigkeitsrausch geblitzt. :-x

 

Jetzt stellt sich für mich folgende Frage:

Wenn am Ortsausgang ein gelbes Schild steht, wo der Ort rot durchgestrichen ist und darunter ein gelbes Schild ist, wo drauf steht Ort XY 2 km; Bin ich dann innerhalb, oder außerhalb geschlossener Ortschaft?

 

Hatte etwas über 80 km wo 50 erlaubt waren, es wird also sehr eng!!!

 

Danke für EURE kompetenten antworten!

 

Gruß

Andreas :cry:

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Ich denke mal, solange du das Ortausgangsschild lesen kannst, befindest du dich innerhalb geschlossener Ortschaft. Aber soweit mir bekannt ist, dürfen die Grünen doch kurz vor Ortsende nicht blitzen?! Ausser du darfst auch nach Ortsende nicht mehr als 50 Stundenkilometer fahren, dann könnte ich´s mir vorstellen.

 

Naja, verbessert mich wenn ich falsch liege.

 

Grüße,

Flow

 

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verycool.gifdoof ist, wenn man trotzdem lacht! verycool.gif

www.smartmania-live.de.vu

 

woys.php?,C,1,DEPLZ,85435

 

 


verycool.gifsmart! Weil ich es mir wert bin! verycool.gif

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Hallo !

 

Um Nochmal klar zu stellen! Das Ortsschild, wie oben beschrieben, befindet sich vor der Stelle wo es mich erwischt hat.

 

Frage ist: Befinde ich mich nach dem Passieren des Schildes INNERHALB, oder AUßERHALB geschlossener Ortschaft!

 

Gruß

Andreas


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normalerweise befindest du dich innerhalb der Ortschaft.Bis zum passieren des Schildes.

Allerdings habe ich mal irgendwo gelesen, ich meine in der Autobild,daß innerhalb einer Strecke von 200 Metern zu einen Ortseingangs-Ortsausgangsschild nicht gemessen werden darf.

Da das eine Sogenannte Karenzzone ist.

 

Gruß

 

Martin

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img.cgi?fahrzeug=100695

 

Diese Nachricht besteht aus 100 % chlorfrei gebleichten, FCKW-freien, wiederverwendbaren, geschmacksneutralen, nicht genmanipulierten Bits.

 

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Jetzt auch mit Homepage Kugler´s Homepage

 

srtoh1.jpg

 

 

 

 

 


In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

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wenn sie dich NACH dem schild geblitzt haben, bist du AUßERHALB der ortschaft! sollte aber dennoch 50 angeschieben gewesen sein, dann bekommst du dennoch eine strafe.

 

AUßERHALB um 30km/h zu schnell: 50 EUR, 3 Punkte

INNERHALB um 30km/h zu schnell:60 EUR, 3 Punkte

 

laut http://www.bussgeldkataloge.de !

 

gruß aus MUC

gerhard

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SOCD Member # 005

 

cu @ Gumball3000

 

Mein WWW

 

 


Mein bike-w³

 

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Ham die Jungs von der Trachtengruppe mal wieder ne Fotosession gemacht ... :-D

 

Also, bei dem von dir beschriebenen Verkehrzeichen Nr. 311 handelt es sich um eine Ortstafel, die besagt, dass du nach deren Passieren eine geschlossene Ortschaft verlassen hast.

Ist der obere Teil des Zeichens weiss, gehört die nächste Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zur selben Gemeinde, hat aber nix zu sagen, nach dem Schild gelten die Vorschriften für ausserhalb einer geschl. Ortschaft.

 

Also:

 

von ab 16 bis 20 km/h zu schnell, 30 Euro

von ab 21 bis 25 km/h, 40 Euro, 1P

von ab 26 bis 30 km/h, 50 Euro 3P

von ab 31 bis 40 km/h, 75 Euro, 3P

von ab 41 bis 50 km/h 100 Euro, 3P, 1 Monat Fussgänger

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DER BÖSE icon24_supergrin_ani.gif

sigsm01.jpg

smiliez.de_2125.gifssd_neu.jpg - Lieb sind die anderen ...

 

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hi,

 

IMHO gab es ein Gerichtsurteil das die Polizei einen Abstand halten muss vom Ortsschild 50m ortseinwärts, wenn die blitzen. Damals ging es um einen Autofahrer der Ortseinwärts fuhr und direkt am Ortsschild geblitzt wurde.

 

Frag mal dein Rechtsanwalt (rechtsauskunft ist kostenfrei) oder bei der ADAC Rechtsabteilung.

 

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cui Christian

 

Smart Passion cdi meinSmart.jpg

 

Aktueller Durchschnittsverbrauch: img.cgi?fahrzeug=100450

online?icq=16463942&img=24

Der Hardcorecamper von Husum 2003

Temp. 7°C; Wind Bft 8 Böen Bft 9; Starkregen in der ganzen Nacht !!!

STATUS: SUCCESSFULL SURVIVED

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von csi am 30.04.2003 um 12:39 Uhr ]


Grüße Christian

 

Smart Passion cdi & Smart Roadster Coupé meinSmart.jpgAktueller Durchschnittsverbrauch: spritmonitor.de Hifi: Sony, Axton, Atomic, Zealum, Emphaser. 125,9 db Smart Times 11www.sos-stuttgart.de

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Hallo !

 

Wenn es so ist wie Udo es schreibt, bin ich außerhalb geschl. Ortschaft unter 40 km/h zu schnell unterwegs gewesen. damit kann ich leben!

 

Das wären die ersten 3 Punkte in knapp 12 Jahren! Kann sich doch sehen lassen. Wie sehen diese Punkte denn aus? :-? Bekomme ich die zugeschickt? :-? kommen die in einen Umschlag, oder im Karton? :lol: :lol:

 

Hoffentlich behältst Du Recht UDO!

1 Monat ohne Fläppe wäre eine Katastrophe in meinen Job!

 

Erleichterte Grüße

 

Andreas

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wenn ich das richtig in erinnerung hab muß die polizei die 200m einhalten.

 

wird die kontrolle aber von angestellten der stadt/gemeinde durchgeführt, die ja auch immer häufiger solche anlagen besitzen, sind sie nicht verpflichtet sich daran zu halten. die dürfen sich, wenn´s sein muß, press ans schild stellen.

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AAAAAAAlso: Du bist in deiner Fahrtrichtung nach dem Passieren der von dir beschriebenen Ortstafel jedenfalls außerorts. Wurde schon ausführlich so gesagt. Aber in entgegengesetzter Fahrtrichtung - also in den Ort hinein fahrend - befindest du dich nicht unbedingt gleich nach dem Passieren der Ortstafel auch schon innerorts, denn da sitzt noch irgendwo zwischen Ortstafel und der zusammenhängenden Bebauung ein kleiner weißer Kilometerstein mit der einseitigen Aufschrift "OD". Das soll ausgeschrieben heißen: "Ortsdurchfahrtsgrenze". Wichtig ist das ggf. später vor Gericht!

 

Das mit den mind. 200 Metern Abstand der Messstelle von der Ortstafel stimmt nur sehr eingeschränkt. Zu finden ist dies übrigens in den Dienstanweisungen der Polizei. Diese Vollzugsrichtlinien - im hiesigen Fall namentlich die Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung - sind Ländersache (Zuständigkeit: Landesinnenministerien), daher können diese zwischen den einzelnen Bundesländern auch mehr oder weniger voneinander abweichen. Am besten kenne ich mich als "alter Heizer" und "Betreuer" von 6.000 Mitgliedern, die auch gerne mal schnell fahren :-D naturgemäß in meinem Heimatbundesland Hessen aus. Hier beträgt der oben angesprochene Mindestabstand einer Messstelle zum Geltungsbeginn einer Geschwindigkeits-Beschränkung (z.B. Ortstafel) lediglich 100m. In Bayern und NRW beispielsweise, sind es meines Wissens dagegen 200m. In Hessen gilt diese Richtlinie übrigens auch für die Straßenverkehrsbehörden (also auch für Kommunen mit eigenem Blitzgerät oder einem Nutzungsanteil daran)! In Bayern wiederum nicht. Ebenso gibt es auch Unterschiede hinsichtlich der sofortigen Folgemaßnahmen, wie zum Beispiel dem unmittelbaren Anhalten nach dem Geschw.-Verstoß.

 

Und wie das so ist mit Verwaltungsvorschriften: Sie entfalten grundsätzlich zunächst keine drittschützende Wirkung. Der "Geblitzte" ist mangels Außenwirkung (da interne Anweisung) nämlich nur reflexartig von dieser betroffen. Aber wenn seitens der Behörden von Richtlinien abgewichen wird, muss dies im allgemeinen sachlich gerechtfertigt (opportun) sein. So können in einigen (wohl den meisten) Bundesländern die "Blitzgeräte" an Unfall- und Gefahrenschwerpunkten, in besonders schutzwürdigen Zonen (nein, nicht die Ostzone :-D) oder wenn örtlich bedingt eine Messung nicht anders möglich ist und auch bei vorgelagerten sog. Geschwindigkeitstrichtern, durchaus auch näher an den Ortstafeln bzw. Geschw.-Beschränkungen postiert werden.

 

Übrigens kannste dir inzwischen beim Erstverstoß den Termin eines Fahrverbotes innerhalb eines gewissen Zeitfensters "passend schieben". Dies aber nur am Rande. Dir droht ja kein Fußmarsch. ;-) Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Bußgelderhöhung bei Verzicht auf Fahrverbot im Falle von Existenzgefährdung. Und dann gibt's ja noch den sog. Verbotsirrtum, das Augenblicksversagen....und und und ;-)

 

 

smilie-33.gif Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) smilie-33.gif

 

28 smilie-28.gifsmilie-28.gifylsuper.gifsmilie-28.gifsmilie-28.gif 28

biglaugh.gif...'s war spät gestern biglaugh.gif

 

s7.gif28 Jedermanns Freund ist jedermanns Depp! 28 s7.gif

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Hab ich noch vergessen: Grundsätzlich gilt natürlich die Geschwindkeitsbegrenzung unmittelbar am entsprechenden Verkehrszeichen. Vollzug (sprich Kontrolle und Ahndung) i.d.R. jedoch nach den Anweisungen wie in meinem obigen Posting beschrieben. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass es innerhalb der ersten 100 - 200 m nach der Ortstafel bei einer (erheblichen) Geschwindigkeitsüberschreitung zivilrechtlich (Haftung) durchaus zu einer verschärften Relevanz kommen kann. Loses Beispiel: Wenn man 50m hinter dem Ortsschild mit im Nachhinein nachgewiesener, deutlich überhöhter Geschwindigkeit ein Kind anfährt. Oder wenn einem wegen wesentlich überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve 60m hinter der Ortstafel die Straße ausgeht und man eine Mauer knutscht und dann Leistungen von seiner Vollkasko-Versicherung abgreifen will.

 

Und abschließend noch ein Urteil zur Sache vom Bayerischen Oberlandesgericht München Az.: 1 ObOWi 375/95 - 12/95


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@ all

 

schönen dank auch!

 

Werde zur gegebenen Zeit ein Update nachliefern!

 

Bis dann

 

Andreas

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Ich find das so pervers: Innerhalb (siehe oben) zu schnell gefahren kostet nur ein paar Eurochen mehr als ausserhalb geschl. Ortsch.. Muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, diese Ideotie! In der Stadt wo ich als Raser Kinder zermatschen kann wird praktisch gleich gewertet wie ausserhalb wo mir höchstens mal 'ne Kuh über'n Weg hoppelt! Inzwischen ist die Geschwindigkeitsmesserei ja sowiso nur noch Abzocke und hat nicht im Geringsten mehr was mit Verkehrssicherheit zu tun ("An Gefahrenzonen und Unfallschwerpunkten"...). Ich liebe die Ordnungshüter zwar über alles, hab aber noch nie ein Pünktchen bekommen :) (liegt daran dass ich mit Smarty nicht zu schnell fahre, dafür hab ich das Motorrad und das hat ja zum Glück nur hinten ein Nummernschild :) ).

 

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Tja aber auch du kannst nach dem ersten Mal ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommen ;-)

 

 


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UPDATE!!

 

Wow, ich habe nicht schlecht gestaunt!!! Dienstag abend geblitz, heute schon Post vom Kreis! Trotz Feiertag! Stolze Leistung! Mal sehen wie teuer es wird:

 

50 erlaubt! 77 km/h gemessen, 3 tolleriert = 24 km/h = lt. Udo 40 € 1P

 

Damit kann ich leben!

 

Aber Abzocke ist es in diesem Fall ganz sicher! Von dieser Stelle kann man weiß Gott nicht von einer Gefahrenstelle sprechen! Übrigens heute standen die Jungs schon wieder an der gleichen Stelle und blitzten! Diesmal war ich gewarnt, Das Auto kenn ich jetzt!

 

in diesem Sinne

 

schönen Abend noch bis dann!

 

Gruß

Andreas

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Soweit ich mich erinnere gibt es eine Gerichtsentscheidung, die ein Fahrverbot verneint, wenn innerhalb der 100 - 200 - Meter- Zone geblitzt wird.

Gruss

Schnaeutz

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