Jaeger-Wuelfrath Geschrieben am 30. April 2003 Moin Moin! Ich wurde gestern im Geschwindigkeitsrausch geblitzt. :-x Jetzt stellt sich für mich folgende Frage:Wenn am Ortsausgang ein gelbes Schild steht, wo der Ort rot durchgestrichen ist und darunter ein gelbes Schild ist, wo drauf steht Ort XY 2 km; Bin ich dann innerhalb, oder außerhalb geschlossener Ortschaft? Hatte etwas über 80 km wo 50 erlaubt waren, es wird also sehr eng!!! Danke für EURE kompetenten antworten! GrußAndreas :cry: -----------------GALAXY & SMART bringen uns in FAHRT GALAXY & SMART brachten uns in FAHRT. Jetzt mit A-Klasse unterwegs im Auftrag des Herrn!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Flow Geschrieben am 30. April 2003 Ich denke mal, solange du das Ortausgangsschild lesen kannst, befindest du dich innerhalb geschlossener Ortschaft. Aber soweit mir bekannt ist, dürfen die Grünen doch kurz vor Ortsende nicht blitzen?! Ausser du darfst auch nach Ortsende nicht mehr als 50 Stundenkilometer fahren, dann könnte ich´s mir vorstellen. Naja, verbessert mich wenn ich falsch liege. Grüße,Flow -----------------doof ist, wenn man trotzdem lacht! www.smartmania-live.de.vu smart! Weil ich es mir wert bin! http://www.smartmania-live.de.vu Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Jaeger-Wuelfrath Geschrieben am 30. April 2003 Hallo ! Um Nochmal klar zu stellen! Das Ortsschild, wie oben beschrieben, befindet sich vor der Stelle wo es mich erwischt hat. Frage ist: Befinde ich mich nach dem Passieren des Schildes INNERHALB, oder AUßERHALB geschlossener Ortschaft! GrußAndreas GALAXY & SMART brachten uns in FAHRT. Jetzt mit A-Klasse unterwegs im Auftrag des Herrn!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Flow Geschrieben am 30. April 2003 Also NACH dem Passieren des Ortausgangsschildes befindest du dich AUSSERHALB der Ortschaft. smart! Weil ich es mir wert bin! http://www.smartmania-live.de.vu Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Kugler Geschrieben am 30. April 2003 normalerweise befindest du dich innerhalb der Ortschaft.Bis zum passieren des Schildes.Allerdings habe ich mal irgendwo gelesen, ich meine in der Autobild,daß innerhalb einer Strecke von 200 Metern zu einen Ortseingangs-Ortsausgangsschild nicht gemessen werden darf.Da das eine Sogenannte Karenzzone ist. Gruß Martin----------------- Diese Nachricht besteht aus 100 % chlorfrei gebleichten, FCKW-freien, wiederverwendbaren, geschmacksneutralen, nicht genmanipulierten Bits. -------------------------------------------------Jetzt auch mit Homepage Kugler´s Homepage In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Gerhard Geschrieben am 30. April 2003 wenn sie dich NACH dem schild geblitzt haben, bist du AUßERHALB der ortschaft! sollte aber dennoch 50 angeschieben gewesen sein, dann bekommst du dennoch eine strafe. AUßERHALB um 30km/h zu schnell: 50 EUR, 3 PunkteINNERHALB um 30km/h zu schnell:60 EUR, 3 Punkte laut http://www.bussgeldkataloge.de ! gruß aus MUCgerhard-----------------SOCD Member # 005 cu @ Gumball3000 Mein WWW Mein bike-w³ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Udo_B Geschrieben am 30. April 2003 Ham die Jungs von der Trachtengruppe mal wieder ne Fotosession gemacht ... :-D Also, bei dem von dir beschriebenen Verkehrzeichen Nr. 311 handelt es sich um eine Ortstafel, die besagt, dass du nach deren Passieren eine geschlossene Ortschaft verlassen hast.Ist der obere Teil des Zeichens weiss, gehört die nächste Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zur selben Gemeinde, hat aber nix zu sagen, nach dem Schild gelten die Vorschriften für ausserhalb einer geschl. Ortschaft. Also: von ab 16 bis 20 km/h zu schnell, 30 Eurovon ab 21 bis 25 km/h, 40 Euro, 1Pvon ab 26 bis 30 km/h, 50 Euro 3Pvon ab 31 bis 40 km/h, 75 Euro, 3Pvon ab 41 bis 50 km/h 100 Euro, 3P, 1 Monat Fussgänger----------------- DER BÖSE - Lieb sind die anderen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
csi Geschrieben am 30. April 2003 hi, IMHO gab es ein Gerichtsurteil das die Polizei einen Abstand halten muss vom Ortsschild 50m ortseinwärts, wenn die blitzen. Damals ging es um einen Autofahrer der Ortseinwärts fuhr und direkt am Ortsschild geblitzt wurde. Frag mal dein Rechtsanwalt (rechtsauskunft ist kostenfrei) oder bei der ADAC Rechtsabteilung. -----------------cui Christian Smart Passion cdi Aktueller Durchschnittsverbrauch: Der Hardcorecamper von Husum 2003Temp. 7°C; Wind Bft 8 Böen Bft 9; Starkregen in der ganzen Nacht !!! STATUS: SUCCESSFULL SURVIVED [ Diese Nachricht wurde editiert von csi am 30.04.2003 um 12:39 Uhr ] Grüße Christian Smart Passion cdi & Smart Roadster Coupé Aktueller Durchschnittsverbrauch: Hifi: Sony, Axton, Atomic, Zealum, Emphaser. 125,9 db Smart Times 11 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Jaeger-Wuelfrath Geschrieben am 30. April 2003 Hallo ! Wenn es so ist wie Udo es schreibt, bin ich außerhalb geschl. Ortschaft unter 40 km/h zu schnell unterwegs gewesen. damit kann ich leben! Das wären die ersten 3 Punkte in knapp 12 Jahren! Kann sich doch sehen lassen. Wie sehen diese Punkte denn aus? :-? Bekomme ich die zugeschickt? :-? kommen die in einen Umschlag, oder im Karton? :lol: :lol: Hoffentlich behältst Du Recht UDO!1 Monat ohne Fläppe wäre eine Katastrophe in meinen Job! Erleichterte Grüße Andreas-----------------GALAXY & SMART bringen uns in FAHRT GALAXY & SMART brachten uns in FAHRT. Jetzt mit A-Klasse unterwegs im Auftrag des Herrn!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Thomas_K Geschrieben am 30. April 2003 wenn ich das richtig in erinnerung hab muß die polizei die 200m einhalten. wird die kontrolle aber von angestellten der stadt/gemeinde durchgeführt, die ja auch immer häufiger solche anlagen besitzen, sind sie nicht verpflichtet sich daran zu halten. die dürfen sich, wenn´s sein muß, press ans schild stellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
smartling Geschrieben am 1. Mai 2003 AAAAAAAlso: Du bist in deiner Fahrtrichtung nach dem Passieren der von dir beschriebenen Ortstafel jedenfalls außerorts. Wurde schon ausführlich so gesagt. Aber in entgegengesetzter Fahrtrichtung - also in den Ort hinein fahrend - befindest du dich nicht unbedingt gleich nach dem Passieren der Ortstafel auch schon innerorts, denn da sitzt noch irgendwo zwischen Ortstafel und der zusammenhängenden Bebauung ein kleiner weißer Kilometerstein mit der einseitigen Aufschrift "OD". Das soll ausgeschrieben heißen: "Ortsdurchfahrtsgrenze". Wichtig ist das ggf. später vor Gericht! Das mit den mind. 200 Metern Abstand der Messstelle von der Ortstafel stimmt nur sehr eingeschränkt. Zu finden ist dies übrigens in den Dienstanweisungen der Polizei. Diese Vollzugsrichtlinien - im hiesigen Fall namentlich die Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung - sind Ländersache (Zuständigkeit: Landesinnenministerien), daher können diese zwischen den einzelnen Bundesländern auch mehr oder weniger voneinander abweichen. Am besten kenne ich mich als "alter Heizer" und "Betreuer" von 6.000 Mitgliedern, die auch gerne mal schnell fahren :-D naturgemäß in meinem Heimatbundesland Hessen aus. Hier beträgt der oben angesprochene Mindestabstand einer Messstelle zum Geltungsbeginn einer Geschwindigkeits-Beschränkung (z.B. Ortstafel) lediglich 100m. In Bayern und NRW beispielsweise, sind es meines Wissens dagegen 200m. In Hessen gilt diese Richtlinie übrigens auch für die Straßenverkehrsbehörden (also auch für Kommunen mit eigenem Blitzgerät oder einem Nutzungsanteil daran)! In Bayern wiederum nicht. Ebenso gibt es auch Unterschiede hinsichtlich der sofortigen Folgemaßnahmen, wie zum Beispiel dem unmittelbaren Anhalten nach dem Geschw.-Verstoß. Und wie das so ist mit Verwaltungsvorschriften: Sie entfalten grundsätzlich zunächst keine drittschützende Wirkung. Der "Geblitzte" ist mangels Außenwirkung (da interne Anweisung) nämlich nur reflexartig von dieser betroffen. Aber wenn seitens der Behörden von Richtlinien abgewichen wird, muss dies im allgemeinen sachlich gerechtfertigt (opportun) sein. So können in einigen (wohl den meisten) Bundesländern die "Blitzgeräte" an Unfall- und Gefahrenschwerpunkten, in besonders schutzwürdigen Zonen (nein, nicht die Ostzone :-D) oder wenn örtlich bedingt eine Messung nicht anders möglich ist und auch bei vorgelagerten sog. Geschwindigkeitstrichtern, durchaus auch näher an den Ortstafeln bzw. Geschw.-Beschränkungen postiert werden. Übrigens kannste dir inzwischen beim Erstverstoß den Termin eines Fahrverbotes innerhalb eines gewissen Zeitfensters "passend schieben". Dies aber nur am Rande. Dir droht ja kein Fußmarsch. ;-) Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Bußgelderhöhung bei Verzicht auf Fahrverbot im Falle von Existenzgefährdung. Und dann gibt's ja noch den sog. Verbotsirrtum, das Augenblicksversagen....und und und ;-) Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) 28 28 ...'s war spät gestern 28 Jedermanns Freund ist jedermanns Depp! 28 Smart me up! Smartling aus dem wWw Lieber V8 als Hartz 4! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
smartling Geschrieben am 1. Mai 2003 Hab ich noch vergessen: Grundsätzlich gilt natürlich die Geschwindkeitsbegrenzung unmittelbar am entsprechenden Verkehrszeichen. Vollzug (sprich Kontrolle und Ahndung) i.d.R. jedoch nach den Anweisungen wie in meinem obigen Posting beschrieben. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass es innerhalb der ersten 100 - 200 m nach der Ortstafel bei einer (erheblichen) Geschwindigkeitsüberschreitung zivilrechtlich (Haftung) durchaus zu einer verschärften Relevanz kommen kann. Loses Beispiel: Wenn man 50m hinter dem Ortsschild mit im Nachhinein nachgewiesener, deutlich überhöhter Geschwindigkeit ein Kind anfährt. Oder wenn einem wegen wesentlich überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve 60m hinter der Ortstafel die Straße ausgeht und man eine Mauer knutscht und dann Leistungen von seiner Vollkasko-Versicherung abgreifen will. Und abschließend noch ein Urteil zur Sache vom Bayerischen Oberlandesgericht München Az.: 1 ObOWi 375/95 - 12/95 Smart me up! Smartling aus dem wWw Lieber V8 als Hartz 4! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Jaeger-Wuelfrath Geschrieben am 1. Mai 2003 @ all schönen dank auch! Werde zur gegebenen Zeit ein Update nachliefern! Bis dann Andreas-----------------GALAXY & SMART bringen uns in FAHRT GALAXY & SMART brachten uns in FAHRT. Jetzt mit A-Klasse unterwegs im Auftrag des Herrn!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
smart_media Geschrieben am 1. Mai 2003 Ich find das so pervers: Innerhalb (siehe oben) zu schnell gefahren kostet nur ein paar Eurochen mehr als ausserhalb geschl. Ortsch.. Muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, diese Ideotie! In der Stadt wo ich als Raser Kinder zermatschen kann wird praktisch gleich gewertet wie ausserhalb wo mir höchstens mal 'ne Kuh über'n Weg hoppelt! Inzwischen ist die Geschwindigkeitsmesserei ja sowiso nur noch Abzocke und hat nicht im Geringsten mehr was mit Verkehrssicherheit zu tun ("An Gefahrenzonen und Unfallschwerpunkten"...). Ich liebe die Ordnungshüter zwar über alles, hab aber noch nie ein Pünktchen bekommen :) (liegt daran dass ich mit Smarty nicht zu schnell fahre, dafür hab ich das Motorrad und das hat ja zum Glück nur hinten ein Nummernschild :) ). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
smartling Geschrieben am 1. Mai 2003 Tja aber auch du kannst nach dem ersten Mal ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommen ;-) Smart me up! Smartling aus dem wWw Lieber V8 als Hartz 4! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
smart_media Geschrieben am 1. Mai 2003 An wen ging das jetzt? Bitte genauer! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Jaeger-Wuelfrath Geschrieben am 2. Mai 2003 UPDATE!! Wow, ich habe nicht schlecht gestaunt!!! Dienstag abend geblitz, heute schon Post vom Kreis! Trotz Feiertag! Stolze Leistung! Mal sehen wie teuer es wird: 50 erlaubt! 77 km/h gemessen, 3 tolleriert = 24 km/h = lt. Udo 40 € 1P Damit kann ich leben! Aber Abzocke ist es in diesem Fall ganz sicher! Von dieser Stelle kann man weiß Gott nicht von einer Gefahrenstelle sprechen! Übrigens heute standen die Jungs schon wieder an der gleichen Stelle und blitzten! Diesmal war ich gewarnt, Das Auto kenn ich jetzt! in diesem Sinne schönen Abend noch bis dann! GrußAndreas-----------------GALAXY & SMART bringen uns in FAHRT GALAXY & SMART brachten uns in FAHRT. Jetzt mit A-Klasse unterwegs im Auftrag des Herrn!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
schnaeutz Geschrieben am 2. Mai 2003 Soweit ich mich erinnere gibt es eine Gerichtsentscheidung, die ein Fahrverbot verneint, wenn innerhalb der 100 - 200 - Meter- Zone geblitzt wird.GrussSchnaeutz Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen