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Mikaco

Komfortfensterheber?

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In meiner Bedienungsanleitung eines Smart EZ 5/03 steht etwas von Komfortfensterhebern. Nach der Beschreibung ist dieses eine Sonderausstattung. Kann mir jemand sagen in welchem Sonderausstattungspaket diese vorhanden sind. In der Preisliste finde ich nichts! Laut Bedienungsanleitung läßt sich diese auch nachrüsten. Kann dazu jemand was sagen?

 

 

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Zu der Original-Ausstattung kann ich nichts sagen. Aber ich habe in meinem Pulse von 01/02 eine 1A-Fensterhebersteuerung. DELUXE versteht sich jawohl von selbst.

 

Benutz mal die Suchen-Funktion. "Fensterheber" sollte als Stichwort eigentlich reichen.

 

Oder schreib mir mal ne Mail. Dann erkläre ich Dir das Teil mal.

 

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Mirco aus GE grüßt alle Smartfahrer/-innen

 

IMAG0012.JPG

 

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Hi!

 

Eine Komfortschaltung für die Fensterheber gab es früher nicht. Wenn sie für die 2nd Gen. verfügbar ist, dann ist sie wahrscheinlich _noch_ nicht erhältlich. Deswegen kann dir heute keiner was zu diesem Thema sagen.

Wenn es eine Komfort-Schaltung gibt, dann muss (in Europa & USA) auch zwingend ein Einklemmschutz eingebaut werden. Diese Mehrkosten sparen sich viele Autohersteller. Auch findet man oft Autos, die nur am Fahrerfenster eine Vollautomatik haben und die restlichen nur normale el. Fensterheber. Aus dem gleichen Grund - Einklemmschutz - Schließt sich auch das Cabrio-Verdeck nicht automatisch bzw. mit dem Schlüssel.

 

 

 

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smarten Gruß,

Stefan (00547)


smartfreunde Pfalz

 

 

 




smarten Gruß,
Stefan (00547)

ICQ #220619760

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Hallo Stefan.

Du sagst da schon die Wahrheit! Eine Komfort-Funktion gab es für die ersten Smarts nicht. Auch nicht für die danach. Ich wüßte nichteinmal, dass es eine für die 2nd-Generation gibt.

Aber ich habe ein in meinem Smart.

Einklemmschutz inklusive!

Soviel sage ich Dir dazu.

 

Bei Fragen: E-Mail!

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Mirco aus GE grüßt alle Smartfahrer/-innen

 

IMAG0012.JPG

 

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    • Moin, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !   @Ahnungslos   "Auf Gutachtensbasis abrechnen, Geld kassieren und selbst reparieren..."   Ich wollte nur die möglichen Wege aufzeigen.   Und wenn ich dann auch mal "etwas" genauer sein dürfte: Zu den Teilen, die ich als unverschuldeter Geschädigter habe NEU/mit MWST. beschaffen müssen, habe diese (MWST.) dann auch noch von der gegnerischen Versicherung gefordert (und bekommen). Sind meist Kleinbeträge, aber immerhin...(natürlich nicht auf meine "Arbeit", aber das ist ja eher "Hobby/Zeitvertreib").   mit reparablen äh. freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig
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