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Lefti

Französisches Kennzeichen ?

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Kleiner Tip,

sollte Dir der Händler eine provisorische Zulassung mit sog. WW-Kennzeichen andrehen wollen, vergiß es. Diese Art der Zulassung ist in den meisten Fällen nicht gültig für Deutschland und wird als Fahren ohne Zulassung gewertet. Und zwar gibt es folgende Fälle.

Z.B. Kennzeichen (Phantasie!)

1111 WWM 68 - nicht gültig für D.

Die einzige Möglichkeit, die es gibt, um in Deutschland zu fahren ist, wenn nach dem WW eine 1 oder 2 kommt, z.B.

1111 WW 219 - in Verbindung mit einer speziellen Bescheinigung und Versicherungsnachweis auch gültig für Deutschland. Also, nochmal genau informieren und keine übereilten Entscheidungen fällen.

Nochmal, alles andere als 1 oder 2 nach dem WW ist in Deutschland nicht erlaubt.

Ich hoffe Dir etwas geholfen zu haben.

Grüße von Thorsten

LÖ-FD 72

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Hi Smartis und Smartinchen,

ich habe mal wieder eine Frage und wollte von euch eine Antwort:

Ich habe bei SI einen Smart bestellt (über Frankreich). Gestern habe ich mit einem Herrn vom SC Straßbourg telefoniert. Der sagte mir das mein Smartle da ist, das es jetzt noch ca. 3 wochen dauert bis er die COC Papiere hat. In dem Brief mit der Auftragsbestätigung stand das ich ihn auch schon vorher haben könnte, kostet aber ca. 150.- DM extra.

Nun geht es mir wie allen :-) Ich will ihn haben, und zwar schnell. Ich habe also gefragt wann das Frühestens geht. Er sagte mir bis Donnerstag :-)))

Nun meine Frage, was mus ich tun um das Auto am Samstag zu holen, wie ist das mit der Versicherung, gibt es auch ein Deutsches Kennzeichen, was kostet das ???

PS: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich schon.

DANKE für eure Antworten

Euer Lefti

------------------

Grüße von der Schwäbischen Alb

 



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Wir sehen uns !!!, auch ohne Smart ;-)

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Ich bitte nicht um Wunder und Visionen, Herr, sondern um Kraft für den Alltag.size>face>
Lehre mich die Kunst der kleinen Schritte !!!size>
(Antoine de Saint-Exupéry)

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Hallo Lefti

ich habe meinen Smart auch von Straßbourg und ebenfalls zuerste ein provisorisches Nummernschild der Präfektur Strasbourg.

Das Nummernschild kannst du über die "normale" Doppelkarte versichern....

>>> A B E R <<<

du solltest (mußt) auf alle Fälle dir vorher von deiner Versicherung ein OK geben lassen!!!

>>> U N D G E N A U D A B E I <<<

kann es Probleme geben.

Die "normalen" Sachbearbeiter der Versicherung kennen den Fall eines provisorischen, "nicht deutschen" Nummernschild nicht. Diese werden dich mit allen Möglichkeiten "volllabern" oder versuchen dich abzuwimmeln. Da hilft nur eines, hartnäckig bleiben.

Ich hatte bei Smart-Start auch mit fast jedem telefoniert, bis ich an den richtigen

(ich glaube sein Name war Hr. Bühler) gelangt bin, der mich nur kurz nach der Fahrgestellnummer fragte um dann mit einem einfachen "OK, das war's" erlöste.

Falls du ähnliche Probleme (natürlich bei Smart-Start) hast, dann verweise doch einfach auf mich (Stefan Zimmer // OG-Z-401 // Zulassung jan/feb 01)

Viel Erfolg und Spass mit deinem Smart.

Vorallem viele Grüße nach Strasbourg, ich kann das SC wirklich weiterempfehlen. http://www.smart-forum.de/ubb/Forum1/HTML/001225.html


Gruß Stefan ...

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Hallo Thorsten

da mußte ich doch gleich mal meine "alten" Nummernschilder herauskramen: >>>5595 WWT 256<<< ... also ich denke in Strasbourg kennen die sich nicht nur mit dem Smart aus.

Gruß Stefan


Gruß Stefan ...

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Hallo Lefti,

wir haben unseren Smart am Mittwoch in Strasbourg abgeholt (mit deutschen Schildern). Herr Lipsker will normalerweise eine Bestätigung vom Finanzamt das du die Deutsche MwSt bezahlt hast, ansonsten muß du ein Scheck hinterlegen.

Der Scheck wird nicht eingelöst, wenn du ihm nach der Zulassung die Bestätigung vom Finanzamt zukommen läßt.

Ich würde das auf jedenfall vorab klären.

Grüße aus Stuttgart

Markus


S-MM 2803

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Hat hier Irgenwer auch nur die kleinste Kleinigkeit gegen WW-Kennzeichen ????? :classic_wink:

Ich fahre schließlich das Kennzeichen WW-PD 40, also nix da Phantasie...hähähä

ein schmunzelnder

Readyman

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zum provisorischem franz. Kennzeichen gibt es keinen Grund zur Besorgnis.

Das Kennzeichen gilt in Deutschland. Immerhin ( EU & Grenzabkommen ). Zur Versicherung stellen sich einige Agenturen etwas kompliziert an.

Die Züricher Versicherung ( Agentur Pforzheim - Peter Umbach - Tel. 07231 - 4577777 ) versichert dies problemlos.

1) Das Fahrzeug ( französisches Überführungs Kennzeichen hin oder her ) bleibt das gleiche.

2) Die Fahrgestellnummer ( französisches Überführungs Kennzeichen hin oder her ) bleibt die gleiche.

3) Versicherungstypenklassen Einstufung ( französisches Überführungs Kennzeichen hin oder her ) bleibt die gleiche

4) Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer ( französisches Überführungs Kennzeichen hin oder her ) bleibt der gleiche.

Die Versicherung datiert lediglich den Versicherungsbeginn um diese Zeit vor. Nichts mehr und nicht weniger. Später wird dann das neue deutsche Kennzeichen in die Police eingetragen.

Viele ( alle die die es nicht erwarten können ) holen unsere Smarties so in den Smart Centern ab. Ich genauso .... nächste Woche holen wir unser neues CDI Cabrio ... auch mit ÜF Kennzeichen .... why not .... .

Also kein Grund zur Besorgnis .... alles easy ..... viele Grüße und Gute Nacht

Luciano

------------------

.... dies unser Senf dazu ;-))) Fotos & News von, über und mit uns unter: www.SMART-IMPORT.de .....

und www.smart-parade.de

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ääähm .... dies sollte jetzt keine Werbung für die Züricher Versicherung sein ..... . War ein Tipp ....... . Wir haben dort eine Flotte angemeldet und es gibt dort Sonderpreise. Viel wichtiger ist aber das Peter Umbach uns und das " Handling " mit den Import Smarties & Überführungs- kennzeichen kennt.

In diesem Sinne ... wirklich gute Nacht ...

Luciano

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.... dies unser Senf dazu ;-))) Fotos & News von, über und mit uns unter: www.SMART-IMPORT.de .....

und www.smart-parade.de

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Hi Leute,

muß Euch leider enttäuschen, ich arbeite an dem Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn (bei Basel) und wir haben jeden Tag mit den sog. WW-Kennzeichen zu tun. Es ist genau so, wie ich es weiter oben geschrieben habe, WW mit einem anderen Buchstaben = OWI-Anzeige wegen Fahren ohne Zulassung für Deutschland. Nur in Frankreich gültig, die Schweiz duldet es. Wir nicht!

Bei Einreise wird das Fahrzeug in die Schweiz abgewiesen. Sorry für die schlechten Nachrichten, das ist kein Gag !!!

Gruß Thorsten

LÖ-FD 72

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@Thorsten:

soweit ich die französische Zulassung ohne Wöterbuch verstehen kann, gibt es da zollrechtliche Unterschiede. Mit den Zusätzen 1 oder 2 muß man wohl beim Verlassen von Frankreich irgendwelche Bescheinigungen ausfüllen. Da aber wir die Steuer als Scheck hinterlegen und diesen erst bekommen, wenn wir in D die Steuer bezahlt haben, wird es diesbezüglich den Zoll nicht interessieren, wo das Auto fährt. Ist da was dran oder ist es wirklich so Knallhart wie Du es geschrieben hast?

@Thorsten, @Lefti: Allerdings sollte man dies auch nochmals mit H. Lipsker abklären.

@Lefti: Das mit den Versicherungen ist so ein leidiges Thema. Meine Erfahrungen waren ein Auf und Ab! Ich habe meinen vor genau 19 Tagen in Strasbourg geholt. Am Montag hatte ich noch eine Versicherungszusage, die am Dienstag schon wieder nicht mehr galt. Dann zur Nächsten, alles klar, bis mein Versicherungsmakler (er selber bekam immer nur Absagen bzw. unvollständige Aussagen) die vorerst letzte Möglickeit überprüfte und sich die zwei Makler gemeinsam darauf einigten, daß diese Versicherung auch nicht gültig ist. So am Mittwoch Abend der Notnagel: H. Umbach. Dort lief alles reibungslos, ist zwar noch ein paar Mark teurer als meine Versicherung gewesen wäre, aber immer noch günstiger als die meisten anderen (zumindest für meinen Tarif).

Dies soll erneut keine Werbung für einen Makler sein, er hat es aber gleich richtig gemacht. Und hier der Knackpunkt, den die anderen Versicherungsvertreter nicht beachtet hatten: für die Zeit bis zur deutschen Zulassung benötigt man eine SCHRIFTLICHE !!!!! Versicherungszusage, niemals eine mündliche!!!! ( wie es Roland Arnold ergangen war (er holte seinen Smart OHNE Versicherung nach Deutschland!))

Nach Zulassung wird dann das Datum entsprechend berichtigt.

 

Gruß und viel Spaß (aber nur versichert)

Chris

P.S.: Seit heute habe ich endlich die deutschen Kennzeichen!!!

p.P.S.: Bei gezieltem Fragen nach dieser schriftlichen Bescheinigung hat man öfter Erfolg. Man muß den Versicherungen nur sagen, was sie tun müssen, selber kennen sich die Vertreter oftmals unzureichend aus!

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Hallo Leute,

zunächst mal vielen Dank für eure Tips. Der momentane Stand der Dinge sieht so aus:

Ich bin bei der Deutschen-Allgemeinen versichert. Das ist genau die die die :-) SMART-START Versicherung auch macht. Wie Zims sagte soll ich hartknäckig bleiben. Und genau das Tat ich. Ich fragte mich durch und durch bis ich gestern Morgen die richtige Frau am Telefon hatte. Sie sagte mir das sie das Auto auch ohne COC-Papiere versichern würde. Allerdings erst ab der Grenze nach Deutschland. Ich habe auch heute schon die Verträge zum Unterschreiben per Post erhalten. Dort steht das auch drin.

Danach telefonierte ich mit Herrn Lipsker. Er sagte Samstag Auto holen mit Franz. Kennzeichen geht i. O. Ich sagte ihm das ich keinen Versicherungsschutz bis zur Grenze hätte. Er meinte wir könnten es so machen das einer seiner Mitarbeiter mit einer "Garagennummer"(wie unsere Roten Kennzeichen) zur Grenze fährt und ich ja ab dann Versicherungsschutz hätte. Klappt also auch. Wegen den Nummern auf dem Nummernschild habe ich jetzt noch gar nicht fragen können, da ich den Beitrag erst zu Spät gelesen habe. Vielleich weiß ja Lucciano bescheid und meldet sich nochmal zu Wort.

Ansonsten rufe ich morgen früh nochmal bei Hr. Lipsker an.

Das wars vorläufig mal von mir. Wenn ich mehr weiß, melde ich mich wieder.

Danke euer Lefti

Deramsamstagmitdemneuenstreamgreenencabriorumdüst

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Grüße von der Schwäbischen Alb

 



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Hey, freut mich daß es geklappt hat und du nicht noch 2 Wochen auf den Papierkram warten mußt.

Viel Spaß und Gruß nach Strasbourg

Stefan


Gruß Stefan ...

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Eine abschließende Bemerkung:

Es gibt keine Probleme bezüglich der Versicherung. Die oben beschriebenen Fahrzeuge werden an der Grenze (aus CH kommend) auch abgewiesen, wenn sie eine grüne Versicherungskarte mit sich führen.

Es ist ein Problem der Zulassung, die gilt nur in Frankreich.

Gruß, Thorsten

LÖ-FD 72

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@Thorsten

deine Aussage gilt aber nur für die "WW" Nummern die nachfolgend keine 1 oder 2 besitzen.

Also "0815 WWT 67" ist in D nicht gültig

aber "0816 WWT 267" ist in D gültig. (=Int. provisorisches franz. Kennzeichen wie es z.B. vom SC Strasbourg angeboten wird)

Oder?

Gruß Stefan


Gruß Stefan ...

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Hi, Du bist fast dran,

es gibt nur den einen Unterschied, daß sobald eine Zulassung vorliegt, die auch für das Ausland gültig ist (i.V.m. internationalem Zulassungsschein), das Kennzeichen nicht mit einem dritten Buchstaben versehen wird.

In Deinem Beispiel, Zims, würde das Kennzeichen dann so erteilt werden:

0816WW267 und nicht 0816WWT267!

Grüße, Thorsten

LÖ-FD 72

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Also dann war meine Zulassung (mit .. WWT 2xx) nur für Deutschland gültig und ich bin die ersten KM in Strasbourg "schwarz" gefahren! ... oder das Kennzeichen war nur in (F) gültig und ich bin sogar die ersten 3 Wochen in (D) ohne Zulassung unterweg gewesen??? AAACH und dann noch mehrfach über die Grenze von Frankreich nach Deutschland also Wiederholungstäter OHLALA bitte verratet mich nicht.

Gruß Stefan

PS.: Nachdem mich Lefti ganz verunsichert per E-Mail angeschrieben hat habe ich noch meine "alte französchische" Zulassung (Kopie) herausgekramt.

Das ganze nannte sich

CERTIFICAT d'immatricualtion provisoire de vehicule also Bescheinigung über die provisorische Zulassung/Einschreibung eines Fahrzeugs.

frei übersetzt habe ich noch weitere interessante Hinweise gefunden:

* ein Eintrag, daß das Fahrzeug entgültig aus Frankreich exprotiert wird

* die Adresse des nicht in Frankreich lebenden Besitzers

Gut die Hinweise sagen daß das Fahrzeug exportiert wird, aber nicht, daß die Zulassung auch in Deutschland gilt.

Interessant finde ich den Hinweis von Chris_No_6 daß die 1 oder 2 etwas über das entrichten der Mehrwertsteuer aussagt.

Wenn ich Thorsten richtig verstanden habe, kann es auch kein Unterschied zwischen EWG intern und EWG/Schweiz sein, da die Schweizer diese Zulassung aktzeptieren, die Deutschen aber nicht und deshalb die Einreise aus der Schweiz mit provisorischem franz. Nummernschild abgewiesen wird (also Tour von Frankreich in die Schweiz zurück nach Deutschland endet bei ... Thorsten! am Zoll).

Bin ich wirklich, als ich meinen Smart in Strasbourg kaufte nach der Grenze ohne Zulassung gefahren?

Mönsch Torsten, da hatten ich ja Glück, daß du nicht in Kehl an der Europa-Brücke beim Zoll arbeitest. :classic_wink:

[Diese Nachricht wurde von Zims am 28. Juni 2001 editiert.]


Gruß Stefan ...

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Hi Leute,

wie ist es dann z.B. mit dem Kennzeichen

1761WWJ67, wäre dies jetzt erlaubt oder nicht ???

Außerdem fahre ich nicht über die Schweizer Grenze, sondern nur von Straßburg nach Ulm auf die Alb ???

Danke für die Antwort

Euer Lefti

------------------

Grüße von der Schwäbischen Alb

 



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Hi Leute, Hi Lefti,

also mit Deinem Kennzeichen dürftest Du in Deutschland nicht fahren, ich hab´s ja oben ausführlich geschildert.

Aber die ganze Sache stellt ja auch keinen Straftatbestand dar, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Und außerdem möchte ich hier nicht den Moralapostel spielen. Ich habe Euch nur die rechtliche Seite darstellen wollen, was Ihr letztenendlich tut, ist Euch selbst überlassen, ich denke wir sind alle alt genug.

Ein Verstoß, so er denn in Deutschland festgestellt wird fällt mit etwas über 100.- DM ins Gewicht. Wie die Sache allerdings im Schadensfall (Unfall) oder so gehandhabt wird, müssen wir an die hier mitlesenden Polizisten stellen. Damit hat der BGS nichts zu tun.

Also, nichts für ungut, ich will hier keinem auf den Wecker gehen, oder so. War nur als Tip oder Hinweis gemeint.

P.S.: Hier tritt die Problematik mit dem WW-Kennzeichen meist dann auf, wenn z.B. ein Franzose einen PKW in Deutschland kauft. Bis der PKW in Frankreich regulär zugelassen ist, vergehen so ca. 3 bis 4 Monate, da ein kompliziertes Verfahren bei dem diverse Übereinstimmungserklärungen der Autohersteller besorgt werden müssen, durchlaufen werden muß. In dieser Zeit bekommen die Franzosen oftmals o.a. WW-Kennzeichen. Die Autohändler sagen den Leuten, daß sie damit bedenkenlos in der Schweiz und in Deutschland umherfahren dürfen. Das ist aber nicht so. Da aber tausende von Franzosen in der Schweiz arbeiten und sehr viele den schnelleren Heimweg über die deutsche Autobahn bevorzugen, sehen wir oft verdutze Gesichter, wenn wir sie in die Schweiz zurückschicken müssen.

Also, nochmal, ich will hier nicht der Oberlehrer sein.

Grüße an alle

Thorsten

LÖ-FD72

[Diese Nachricht wurde von Thorsten M am 29. Juni 2001 editiert.]

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Hallo Thorsten

Ich finde deine Aussagen keines Falls "oberlehrerhaft" da du durch deinen Job am ehesten Fakten liefern kannst.

Schließlich lebt ein Forum davon, daß es für fast jeden Fall einen "versteckten Fachmann" gibt.

Auch wenn wir alle lieber die Antwort WW - Kennzeichen beim Reimport = null Problemo gehört hätten, wissen wir zumindest, daß wir am Grenzübergang Weil am Rhein mit einem WW Kennzeichen schlechte Karten haben.

Ich werde in Zukunft zum Reimport nur noch die "Standard-Methode" (zuerst mit den COC - Papieren in D zulassen und dann mit den deutschen Nummernschildern den Smart abholen weiterempfehlen).

Gruß Stefan


Gruß Stefan ...

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