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Gerhard

kopie des kfz-scheins im auto! reicht das?

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tagchen,

 

ich hab da mal ne frage:

 

reicht es bei einer routinemäßigen fahrzeugkontrolle, wenn man eine kopie des fahrzeugscheins im auto mitführt?

 

meine frage rührt daher, weil meine freundin meinen hupferl auch gelegentlich benutzt. und jedesmal das herumhantiere mit den papieren kann dann auch nervig sein. und den original kfz-schein im auto kann ja bei einem eventuellen diebstahl des wagens ja versicherungstechnisch ziemlich schlecht ausgehen!

 

wer weiß da genaueres? :-?

 

gruß aus MUC

gerhard

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cu @ Gumball3000

 

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Hallo!

 

Also ne einfache Kopie reicht da nicht. Außer der Polyp drückt vielleicht nen Auge zu ;-) Weiß aber auch nicht obs vielleicht ne beglaubigte Kopie tut. Oder gibts vielleicht ne Möglichkeit einen zweiten auszustellen?? Interessiert mich auch...

 

*winke*

Stephan

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@schlumpi: :o:o:o wazu oder für wen brauchst du nen 2. :-? :-D:-D:-D:-D

 

Also ich dachte immer das das nicht geht. aber vielleicht hat sich was geändert :roll:

 

LG Jana

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Die meistens oben ohne fährt

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Den zweiten Schein gibts glaub ich nur als Ersatz bei Verlust des "ersten". Steht dann auch "Ersatz-..." drauf

 

Ich hab aber gehört..., dass wenn man sagen kann wo das Original ist, bei einer Kontrolle auch eine Kopie reicht.

 

Ich habe eine Kopie für den Großen (Zweitwagen). Bisher hat mich aber auch keiner kontrolliert.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von AndyOhneSmart am 07.07.2003 um 15:22 Uhr ]

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es kommt immer darauf an, an welchen Polizisten du gerätst, der eine sagt nich viel dazu und spicht dir eine mündliche Verwarnung aus, der andere schöpft vielleicht weil ihm langweilig oder gar sehr genau ist, sein volles Repatvuar aus und begleitet dich bis nach Hause, wo er dann sich den Schein zeigen läßt und dann sagt, alles in Ordnung aber beim nächten mal mitführen.

 

Tja, der Spaß hat dich dann sehr viel Zeit gekostet für nix und wieder nix.

 

aber so richtig 100% gesehen reicht eine Kopie nicht aus.

 

es gab mal einen autentischen Fall wo ein Cabriofahrer aus bequemlichkeit seine Papiere (unteranderem auch sein Fahrzeugschein) immer im Auto gelassen hat, nachdem aber des öfteren sein Auto aufgebrochen wurde und sämtliche Papiere verloren gingen legte er dann immer eine Kopie ins Handschuhfach. Denn die Zeit,Geld und Scherereien waren ihm zu aufwendig um sich immer wieder neue Papiere zu besorgen.

Irgendwann bei einer Geschwindigkeitskontrolle legte er dann die Kopie des Fahrzeugschein´s vor und bekam nochmal Ärger obwohl er eh schon welchen wegen zu hoher Geschwindigkeit hatte

 

cu

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ad8fb78fa634811b673c25f1ec6947cb_2.jpg ICQ: 178474930

-Galeria LACKY-

[ Diese Nachricht wurde editiert von Lacky am 07.07.2003 um 20:11 Uhr ]


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Aus (leidvoller) eigener Erfahrung:

 

Kopie reicht (gesetzlich) nicht, auch nicht eine beglaubigte Kopie. Allerdings liegt die "großzügige-Kopie-Anerkennung" deutlich höher, wenn es eine (in meinem Fall von der städtischen Ordnungsbehörde) beglaubigte Kopie ist.

 

Nach freundlicher (!) Diskussion ließ man mich weiterfahren, aber einen Rechtsanspruch kann man mit einer Kopie nicht erwarten ...

 

Grüße aus dem Taunus

 

Harald


Rechtschreibfehler? Erklärung hier!

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Huhu,

 

ja aber wenn ich 'nen Probesmart ausm SC fahre kriege ich ja auch immer nur Kopien mit??

 

 

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smarte Grüße,

 

Steffen

 

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Der Bau von Luftschlössern kostet nichts, aber ihre Zerstörung ist sehr teuer.

(Francois Mauriac, fr. Schriftst., 1885-1970)

 

 


smarte Grüße,

 

Steffen

 

flying-bbb9.jpg

 

Der Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung.

Wilhelm Busch (1832 - 1908 ), deutscher Zeichner, Maler und Schriftsteller

 

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NEIN,

 

du bekommst nen Nutzungsvertrag, und der reicht m.E. aus..

 

Ist auch so Gang und Gebe.

 

*winke*

Stephan

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Quote:
und den original kfz-schein im auto kann ja bei einem eventuellen diebstahl des wagens ja versicherungstechnisch ziemlich schlecht ausgehen!

 

Mit dem Schein im Auto solltest Du Versicherungstechnisch keine Probleme haben (laut meinem Vertreter), wenn Du aber den Brief im Auto läßt hast Du meist gelitten. Dann geht die Versicherung garantiert auf die Hinterfüße.

 

 

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byby vom MischungsMicha

 

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Byebye vom Mischungsmicha

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Ausführliche Sig? Klick aufs Bild!

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Kopie reicht definitiv nur bei Goodwill des Beamten aus, nicht jedoch bei nem "scharfen Hund". Ne beglaubigte Kopie assoziiert darüber hinaus sogar noch Vorsatz mit einer entsprechenden Verwarnungsgelderhöhung als Folge. Wie gesagt, im Extremfall, wenn's einer ganz genau nimmt.

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Quote:

Am 07.07.2003 um 22:11 Uhr hat smartling geschrieben:
Kopie reicht definitiv nur bei Goodwill des Beamten aus

Bei Autovermietern bekommt man i.d.R. nie die Originalpapiere, sondern nur eine Kopie. Auf welcher Rechtsgrundlage schicken die denn ihre Kunden ins Verderben? Oder zahlen die Vermieter die ggf. angefallenen Bußgelder freiwillig?

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cu Leif

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Also ich hab auch nur ne Kopie dabei, bin zwar nochnie Kontrolliert worden mein Vater aber schon öfter in seinem Leben der hatte noch nie probleme.

 

Das Original im Fahrzeug lassen mag zwar für den Versicherungsmenschen Ok sein, aber ich hab mal vor einpaar Jahren in Aktenzeichen-XY oder so mal mitbekommen das in anderen EU-Ländern der Besitz des Fahrzeugscheins reicht um ein Auto verkaufen zu können... Wenn Dir also jemand die Karre klaut und damit nach Holland oder so tuckert kann er die dort legal gegen Bares eintauschen - falls das immernoch so ist.

 

 

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Teufelchen.gif

 


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Leif, das stimmt. Da hab ich mir - um ehrlich zu sein - auch schon so manches Mal Gedanken drüber gemacht. Entweder handeln die (Autovermieter) mit voller Absicht, weil sie wissen, dass es billiger ist, einem Kunden notfalls die "Gebühr" zu erstatten, als alle Furz lang 'nen neuen Fahrzeugschein zu beantragen, den irgendjemand wieder verschludert hat. Oder es gibt da schlichtweg 'ne Sonderregelung, denn Du musst/sollst ja zusammen mit der Kopie auch den Mietvertrag stets mitführen. Könnte man ja mal klären...

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