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Webzombie

400€ Job

Empfohlene Beiträge

Hi Leutz,

hab mal ne Frage.Ich hatte vor demnächst einen Nebenjob auf 400€ Basis zu machen.Nun meine Fragen:-Die Chefin sagte mir ich bräuchte eine zweite Steuerkarte,das wäre aber nur für die Versicherung!Nun sagte mir aber ein Bekannter das ich dann in Lohnsteuergruppe sechs eingestuft werde und dann über 50% Abzüge hätte! :o Ich bin Moment in einem festen Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuergruppe eins und 168 Stunden im Monat!Tja wenn ich dort anfange bleiben mir dann 400€ oder nur 200€?Dann kann ich mir die Bewerbung ja auch sparen!Schonmal vielen Dank für (reichliche)Antworten :)

MfG Webzombie :roll:


Als Gott den Menschen erschuf, war er bereits müde; das erklärt manches.

 

Enttäuscht vom Affen, schuf Gott den Menschen. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

 

(Zitate von Mark Twain)

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Der wohl einzige Peugeot 206cc Platinum 135 Fahrende Zombie im Smart-Forum

 

 

 

 

 

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Hey,

 

Habe da mal was zu gefunden:

 

400-Euro-Jobs:

Zum 1. April 2003 ist die Einkommensgrenze bei den unteren Minijobs von 325 auf 400 Euro erhöht worden. In diesem Verdienstbereich fallen für Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben an (Brutto für Netto). Für den Arbeitnehmer bleibt eine derartige Tätigkeit auch als Nebenbeschäftigung steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber zahlen eine Pauschale von 25% mit folgender Aufteilung: 12% für Rentenversicherung, 11% für Krankenversicherung und 2% Steuern. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 12% aus eigenen Mitteln aufzustocken und so weitere Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben.

Wird neben einem rentenversicherungspflichtigen Hauptberuf nur eine einzige derart geringfügige Beschäftigung ausgeübt, erfolgt keine Zusammenrechnung mit dem Hauptberuf. Werden jedoch mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt und wird dadurch die 400-Euro-Grenze überschritten, erfolgt eine Zusammenrechnung. In diesen Fällen wird auch die Nebenbeschäftigung voll sozialversicherungspflichtig. Ist der Hauptberuf sozialversicherungsfrei (z. B. als Beamter oder Selbstständiger), erfolgt keine Zusammenrechnung der Einnahmen aus diesen Tätigkeiten.

 

Dann gibt es hier noch eineInfobroschüre im Adobe Format.

 

Also Du mußt nichts bezahlen.Du bekommst die 400€ auf die Hand.

Der Arbeitgeber muß Soz. Versicherung in Höhe von 92€ bezahlen und 2% Steuern also 8€.

 

Gruß

 

Martin

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Diese Nachricht besteht aus 100 % chlorfrei gebleichten, FCKW-freien, wiederverwendbaren, geschmacksneutralen, nicht genmanipulierten Bits.

 

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In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

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Danke Dir Martin für die ausfürliche Auskunft!Dann kann ich mich jetzt ja ans Bewerbung schreiben machen!

MfG Webzombie :)


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Nur eine (blöde)Frage hab noch wie sieht es denn mit dem Lohnsteuerjahresausgleich aus der jedes Jahr ansteht?Bleibt es so wie es ist oder muss ich dann auch noch nachzahlen?Man merkt echt das ich nicht viel Ahnung habe von unseren Arbeitsrecht und allem was dazu gehört! :-?

MfG Webzombie


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Also soviel ich weiß brauchst Du jetzt keinen Freistellungsauftrag mehr vom Finanzamt, da jeder Arbeitnehmer 1 Nebenjob auf 400€ Basis machen darf.

Bin mir da aber nicht ganz sicher.Ruf mal am Montag bei deinem Finanzamt an und frag mal nach.Die können Dir das auf jeden Fall sagen.

 

Nachzahlen mußt Du nichts, da der Arbeitgeber ja die Steuern zahlt.

Es sei denn Du hast mehr als einen Nebenjob.Dann wird jeder weitere versteuert.

 

Gruß

 

Martin

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Also da ich zur Zeit ein ähnliches "Problem" hab, kann ich Dir dazu auch was erzählen :-D

Das wichtigste ist: keine 2.Lohnsteuerkarte anfordern!!! Dein Bekannter hat recht, dann kommste in Klasse 6 und das wär ja schlecht :-D

Richtig wiederum ist, dass deine Chefin die Lohnsteuerkarte nur für die Versicherung braucht, d.h. das Kärtchen muss nicht dort bleiben.

Also bei mir war das so: ich hab momentan 2 Jobs neben dem Studium; einer ist mein Praktikum (über 400 Euro) und der zweite ist eine Tutorentätigkeit an der Uni (400 Euro-Basis). Und gelöst worden ist es so, dass der momentane Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte vorübergehend rausrückt und der andere Arbeitgeber (400 Euro-Basis) den Vermerk drauf macht. Dann das Kärtchen wieder an den alten Arbeitgeber.

Beim Lohnsteuerjahresausgleich brauchst Du Dich um nichts weiter zu kümmern, da bei 400 Euro Jobs alle Abgaben der Arbeitgeber zu tragen hat.

 

Ich hoff mal, dass Dir das weitergeholfen hat :)

 

 

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@Flitzpiepe

in meinem Fall ist es so das ich eine Vollzeitarbeit habe heisst 168 Stunden im Monat.Also darf ich einen 400€ Job nebenher machen ohne in Lohnsteuergruppe 6 zukommen!Soll heissen das ich die 400€ Bar auf die Kralle bekomme.Nehme ich aber noch einen 400€ job an wird dieser dann versteuert!Kugler hat das etwas weiter oben beschrieben!

MfG Webzombie :roll:


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