Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Kugler

Die lustigsten Verkehrsschilder

Empfohlene Beiträge

Auf Deutschlands Straßen stehen mehr als 20 Millionen Verkehrsschilder – und was für welche!

Sogar das Bundesverkehrsministerium ist der Ansicht, dass jedes fünfte Schild überflüssig ist. Und doch müssen alle beachtet werden, und seien sie noch so verrückt.

 

Das gilt laut Gerichtsurteil auch, wenn die Aufstellung im Einzelfall rechtswidrig erfolgt ist.

 

Nur wenn das Verkehrsschild nichtig ist, muss es nicht beachtet werden. Beispielsweise dann, wenn das Zeichen unklare oder unsinnige Anordnungen trifft.

 

Aber welcher Autofahrer kann das im Verkehr so schnell entscheiden?

 

962272-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Diese Schilder stehen in Irkutsk (Russland)

 

962275-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

In Fallersleben bei Wolfsburg wird so der Verkehr geregelt

 

962276-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Dieses Bild wurde in Roquetas de Mar (Spanien) aufgenommen

 

962277-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Im bayerischen Forchheim hat man Sinn für originelle Schilderbefestigungen

 

962279-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Dieses Schild wurde in Tschechien fotografiert

 

962280-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Gesehen in Hamm/Westfalen

 

962281-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Was war wohl zuerst da...

 

962282-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Eine Maßnahme gegen die Überbevölkerung?

 

962283-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Das ist so aber nicht im Sinne des Erfinders

 

962287-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Alles klar?

 

962288-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Straßensperrung anlässlich des Ökumenischen Kirchentages in Berlin

 

962290-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Auch in Niedersachsen hat man Sinn für Humor

 

962293-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Dieses Schild steht in St. Petersburg

 

962295-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Wer in Nordengland mal auf´s Klo muss, hat ein Problem

 

962296-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Endlich die eigenen vier Wände

 

962298-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Dieses Bild stammt aus Kufstein in Oberösterreich

 

962300-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Natürlich haben auch die Ostfriesen einen Lacher beigesteuert

 

962301-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Auch im fränkischen Fürth hat man originelle Einfälle

 

962302-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Im schwedischen Säffle steht dieses "Wechsellichtzeichen"...

 

962303-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

 

962304-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Heilig´s Blechle!

 

Quelle:T-online

Bilder: ADAC

-----------------

Diese Nachricht besteht aus 100 % chlorfrei gebleichten, FCKW-freien, wiederverwendbaren, geschmacksneutralen, nicht genmanipulierten Bits.

 

-------------------------------------------------

Jetzt auch mit Homepage Kugler´s Homepage

Und nun auch mit Forum

ForFourbanner.jpg

img.cgi?fahrzeug=100695

 

srtoh1.jpg

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Kugler am 22.08.2003 um 14:25 Uhr ]


In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Niemand liest die Bildzeitung aber viele wissen was drin steht.

In diesem Falle zwar Bild Online, aber egal *ggg*

Fands aber auch gut ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

friedhof_telekom.jpg

 

962282-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Das is eindeutig ein Fake. Das 60-Schild is im Verhältnis viel zu groß.

 

962283-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Was is da nicht im Sinne des Erfinders? Dass man alles auch noch in Worten schreiben muss? Is doch normal, es kapiert doch eh keiner mehr irgendwas. Siehe nur Kreisverkehr :evil:

962280-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Und dieser Wald steht da auch nicht ohne Grund. Ich denke, da sind vorher bei "einfacher" Beschilderung jede Menge Eierköppe durchgefahren und hängengeblieben.

 

962277-Verkehrsschilder,property=Bild.jpg

Und hier hat's wohl vorher zahlreiche LKW-Spiegel gefetzt.

 

Und Vorsicht mit der Aussage über "nichtige" Schilder. Hab früher auch irgendwie immer gedacht das so verstanden zu haben. Da gibt's abba inzwischen einige Urteile, die besagen, dass man sich auch an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten hat, die nicht behördlich genehmigt sind. Es geht da wohl mehr um die grundsätzliche Bereitschaft, Schilder zu missachten.

-----------------

 

smilie-33.gif Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) smilie-33.gif

 

30 smilie-28.gifsmilie-28.gifylsuper.gifsmilie-28.gifsmilie-28.gif 30

 

biglaugh.gif...'s war spät gestern biglaugh.gif

30 smokin.gifNoten.gif ...es ist geil ein Arschloch zu sein! Noten.gifsmokin.gif30

 


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Als das mit den Schildern ist so eine Sache. So weit ich weiß, sind Verkehrsschilder Verwaltungsakte. Daraus folgt: Ist ein Verwaltungsakt rechtswidrig, ist dieser trotzdem wirksam, wenn der nicht zurückgenommen oder aufgehoben wird usw. Ein nichtiger Verwaltungsakt ist nichtig und unwirksam. Aber wer will das schon bei "voller Fahrt" beurteilen. Ich glaube auch die Juristen hätten damit in dem Augenblick Schwierigkeiten.

 

Brgds

 

 

-----------------

img.cgi?fahrzeug=100891

[ Diese Nachricht wurde editiert von Blinky am 22.08.2003 um 22:41 Uhr ]


spritmonitor.de

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.