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Sauerland

Brabus Monoblock IV mit 175/55/R15

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Vor einiger Zeit habe ich mich schon um eine Antwort auf die Frage bemüht, ob es möglich sei auf den Felgen Brabus Monoblock IV (oder V) auch schmalerer Reifen (für Winterreifen) als die bisherige Kombination 195/50 oder 195/45 auf meinem Smart Bj 12/2000 zu fahren und mir wurde diese Frage seitens Smart oder Brabus verneint. Mit erstaunen habe ich festgestellt, dass derzeit bei ebay von einem bekannten Händler genau diese Kombination /Monoblock IV + 4 x 175/55 R15 versteigert wird. Weiss jemand, ob diese Kombination mittlerweile möglich ist? Es scheint ja wohl "technich" zu gehen. Fraglich ist, ob man es eingetragen bekommt oder gibt es da ein neues Gutachten?

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Ja, es gab so ein Gutachten. Ich meine es auch mal in der Hand gehabt zu haben.

 

Aber:

 

Wenn ich mich richtig erinnere, dann war das nur für Sommerreifen vorgesehen. Winterreifen waren (glaube ich) ausdrücklich nicht erlaubt. Schneeketten (weis ich 100%) sind nicht erlaubt.

Technisch ist die Reifendimension i.O..

 

 

Zum Eintragen:

 

1. Du benötigst ein passendes Gutachten des Herstellers für die Felgen (existierte mal)

 

2. Gilt das Gutachten evtl. wohl nur für Sommerreifen

 

3. Damals gab es noch eine Reifenbindung und es sind in dem alten Gutachten garantiert keine Conti-Reifen angegeben, sondern Pirelli P5000 evtl. noch andere.

 

4. Möchtest Du die Conti-Reifen abnehmen lassen benötigst Du eine Herstellerfreigabe von Conti -- die gibt es definitiv nicht für die Vorderachse mit 175er (generell nur 135er/145er). Liebe Grüße an Smart !!! Die haben das verzapft, dafür bleibt Conti Erstausrüster

 

5. Nachsehen, ob die im fehlenden Gutachten angegebenen Reifenhersteller auch Reifen der Dimension 175er auf der Felgengröße und dem Smart zulassen (sollte eigentlich kein Problem sein)

 

6. Diese Reifen montieren und ab zum Gutachter.

 

7. Die Sommer-Conti-Reifen nicht hinterher montieren, weil die würden zwar passen, bei einer Abnahme würde man sie Dir aber nicht eintragen, mangels Herstellerfreigabe. Böse Falle, sollte man das nicht wissen und als zweiten Reifansatz zufällig solche montieren.

 

8. Keine Winterreifen auf die Felge ziehen, denn das ist wahrscheinlich lt. Gutachten untersagt bzw. nicht eingetragen. (Schneeketten waren immer untersagt)

 

Wie ich sehe hast Du ja schon die Felgen, benötigst also nur noch passende Reifen und Gutachten.

 

Für alle die an dem Angebot interessiert sind: Es gibt da ein bissl Aufwand wenn wirklich Conti-Reifen mit 175er Dimension drauf sind und kein passendes Gutachten mitgeliefert wird.

 

 

AndyMitSmart

 

*dersichmaldamitbeschäftigthat*

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von AndyOhneSmart am 25.09.2003 um 14:38 Uhr ]

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Danke "AndyOhneSmart" für Deine umfangreichen Ausführungen. Ich habe mich bezgl. eines 175er Gutachtens mit Brabus in Verbindung gesetzt. Leider gibt es dieses nicht. Aber B]null[/b]Ende Oktober wird Brabus die Monoblock VI für 175/55 R15 auf dem Markt bringen. Zwar nur für die ESP-Modelle, aber über eine Einzelabnahme wird sich die dann wohl auch eintragen lassen.

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Wenn ich doch nur mehr Zeit hätte...

 

Das Gutachten gab es mit 175/55/R15, gebunden an Conti Eco Contact EP. Klar das Dir Brabus das veraltete Gutachten nicht in die Hand drücken möchte. Wenn ich Zeit habe (will nix versprechen, meine TODO-Liste ist lang) scanne ich das Teil mal und schicke es Dir per Mail (wenn Du möchtest). Nur so als Beweis, dass es mal so ein Gutachten gab. Kannst ja dann die Datei wieder löschen ;-) :-D :-D :-D :-D

 

Bezüglich Winterreifenverbot habe ich nix gelesen (bin nur kurz drüber geflogen), Schneeketten sind nicht erlaubt.

 

 

MfG

 

AndyMitSmart

 

 

Btw Punkt 9:

 

Was passiert eigentlich bei der Zulassungsstelle, wenn man zwei unterschiedliche Gutachten (von der Zeit her) anbringt und das zweite evtl. älter ist und im neueren die 175er nicht (mehr) drin sind?

Für sich allein hat das ältere ja Bestandsschutz, wenn aber offiziell schon mit einem neueren eingetragen wurde :-? :-? :-?

 

 

Ich stelle fest, die Grauzonen werden immer grauer; die Gefahr, dass man irgendwann Schwarz sieht, immer größer.

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von AndyOhneSmart am 26.09.2003 um 09:50 Uhr ]

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Das wäre echt super, wenn Du mir, "AndyOhneSmart" das Gutachten mal zuschicken könntest mail@sven-sauerland.de

 

Zu dem Thema "veraltetes" Gutachten: Ich glaube nicht, dass der TÜV merkt, dass das Gutachten "alt" ist, denn es ist ja nach wie vor gültig (habe zumindest noch nie davon gehört, dass ein bestehendes Gutachten "zurückgezogen" wurde oder ungültig sei. Da die Felgen bei mir ja werkseitig eingetragen sind, werden sie ja durch das evtl. ältere Gutachten nicht ersetzt, sondern nur die zusätzliche Reifengröße mit aufgenommen.

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Quote:

Zu dem Thema "veraltetes" Gutachten: Ich glaube nicht, dass der TÜV merkt, dass das Gutachten "alt" ist, ............Da die Felgen bei mir ja werkseitig eingetragen sind, werden sie ja durch das evtl. ältere Gutachten nicht ersetzt, sondern nur die zusätzliche Reifengröße mit aufgenommen.

 

 

Na ja, das Datum steht schon drauf. Den TÜV stört das nicht, die Zulassungsstelle könnte schon fragen, wird doch das Gutachten und der TÜV-Bericht im Amt abgeheftet. Dein Vorteil ist wohl, dass die Felgen werkseitig eingetragen sind. Das Gutachten hättest Du also irgendwie bekommen, dass es neuere Gutachten und evtl. einen Grund gibt die 175er nicht einzutragen, hätte man beim Hersteller der Felgen erfragen können...

 

Einen Grund sehe ich schon: Da waren Conti-Reifen (größer 145er) für die Vorderachse vorgesehen, was ja nicht mehr gemacht werden soll. Ob technisch was dagegen spricht die 175er auf 5,5x15 bzw. 6,5x15 Zoll zu fahren, sagt Dir bestimmt Dein freundlicher Reifenhersteller, wenn Du das Reizwort "Smart" nicht erwähnst.

 

 

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von AndyOhneSmart am 26.09.2003 um 12:06 Uhr ]

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