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franzis

Inspektionen / Reparaturen NUR im SMART-CENTER???

Empfohlene Beiträge

Habe einen Smart-Neuwagen, gekauft in einem weit entfernt liegenden SC. Verliere ich meine Garantieansprüche, wenn ich zu einem gewöhnlichen Fachbetrieb bei mir um die Ecke gehe, statt die Inspektionen/Reparaturen in einem SC durchführen zu lassen?

 

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aber sicher doch,

es gibt zwar ab 01.10.2003 neue EU-gesetze

das auch freie kfz-werkstätten falls sie einen

servicevertrag den sie beim jeweiligen

autokonzern enfragen und erfüllen, auch deren

fahrzeuge mit garantie reparieren dürfen.

aber soweit ich weiß, hat diesen vertrag noch

kein freier händler für smart.

 

also, solange du garantie hast, bist du auf

den service (gut oder schlecht?) auf die SC

angewiesen.

 

gruss

dieter

;-) ;-) ;-) ;-)


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Und wie ist das mit DB-Werkstätten (die ja oft auch selbst Smarts verkaufen)? Bestehen dort Vereinabarungen? :-?

 

 

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einfach mal anrufen, und fragen ob die

einen service-vertrag für smart haben

fertich.

 

dieter ;-) ;-) ;-) ;-)


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So langsam aber sicher wagen sich Werkstätten an den Smart.

 

Habe vor einiger Zeit eine Anzeige gelesen in der Reparaturen und Inspektionen aufgrund des EU-Beschlusses auch für den Smart (neben anderen Auto-Marken) angeboten werden.

 

Einfach mal die Augen aufhalten - denke es dauert nur etwas und dann tut sich auf dem Sektor bestimmt eine Menge.

 

Daumen drückende Grüße von Gilla

 

PS

Kenne einige Smartbesitzer die ihren Smart weder in einem Satelloiten noch in einem Center reparieren lassen. Dies aus den unterschiedlichsten Gründen!


*Nur wo Gilla drauf steht ist auch Gilla drin*

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Habe inzwischen einen kundigen Rechtsanwalt befragt und folgende Antwort erhalten:

 

(...)"Fast alle Garantiebedingungen sahen in der Vergangenheit vor, dass sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten

(unabhängig vom Garantiefall, also auch Inspektionen und Unfallreparaturen)

in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden mussten, um den

Garantieanspruch nicht zu verlieren. Diese Verknüpfung wurde den Herstellern

und Importeuren EU-weit durch die neue Gruppenfreistellungsverordnung

(GVO), die den Automobilvertrieb neu regelt, untersagt, damit auch die

freien Werkstätten bei diesen Arbeiten mit den Vertragswerkstätten in

Wettbewerb treten können. Die in einer freien Werkstatt durchgeführten

Inspektionen müssen aber den im Serviceheft abgedruckten Vorgaben des

Herstellers für die Wartungen entsprechen.

 

Wer vor der Wahl steht, eine herstellergebundene oder eine freie Werkstatt

mit Arbeiten zu beauftragen, sollte aber bedenken, dass viele Hersteller

auch nach Ablauf der Sachmängelhaftungs- oder Garantiefrist für einen

gewissen Zeitraum noch auf freiwilliger Basis die Reparaturkosten bei

Mängeln ganz oder teilweise übernehmen (sog. Kulanzleistungen). Diese

Kulanzleistungen werden nur gewährt, wenn der Kunde durch ein lückenlos

geführtes Serviceheft nachweisen kann, dass sämtliche Arbeiten in einer

Vertragswerkstatt durchgeführt wurden. Der Hersteller darf also nach der

neuen GVO zwar bei Wartungen in Fremdwerkstätten die vertraglichen

Garantieleistungen bzw. Leistungen aus gesetzlichen Sachmängelhaftung nicht

verweigern, Kulanzzahlungen nach Ablauf der Garantiefrist könnte er aber mit

dieser Begründung ablehnen."

 

Immerhin haben wir Dank der neuen Rechtslage nun die Qual der Wahl... :-D

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super franzis,

exakt richtig dargestellt.

um aber garantie-reparaturen mit dem

hersteller abrechnen zu können, braucht man

einen servicevertrag zwischen der werkstatt

und dem hersteller.

dieses ist vorraussetzung um auch inspektionen nach hersteller-vorschrift

ausführen zu können.

 

habe in unserer firma dieses spiel schon hinter

mir.

 

gruss

dieter ;-) ;-) ;-) ;-) ;-) ;-) ;-)


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Habe den Juristen nochmals befragt. Hier seine Antwort:

 

"Reparaturen im Garantiefall müssen nach wie vor bei der Vertragswerkstatt

des Herstellers durchgeführt werden. Der Händler rechnet dann mit dem

Hersteller ab.

Dies gilt allerdings nicht für Inspektionen oder Reparaturen. Durch die

Durchführung von Inspektionen bzw. Reparaturen bei einer freien Werkstatt

verliert der Kunde nicht den Anspruch auf eine spätere Garantieleistung."

 

 

 

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